Winterprospekt ejgp 2017/2018

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Winterfreizeiten 2017/2018

Evangelisches

Jugendwerk Bezirk Gรถppingen



Dein Winter 2017/2018!

Inhaltsverzeichnis

Du liebst die kalte Jahreszeit und den Schnee? Du hast Lust auf Schlittenfahren, Skifahren oder Snowboarden? Du stehst auf Action, Fun und nette Leute? Dann bist du bei uns genau richtig!

¢ Elterninformationen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

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¢ Freizeit für Kinder • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

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Auch im kommenden Winter veranstalten wir wieder attraktive und preiswerte Freizeiten für Schneesportbegeisterte jeden Alters. Sei dabei und verbringe mit uns eine unvergessliche Zeit voller Spaß und Action beim Skifahren, Snowboarden oder Schlittenfahren, erlebe mit uns fetzige und gesellige Abende, spüre und erfahre christliche Gemeinschaft mit Gleichaltrigen.

¢ Freizeiten für Jugendliche

¢ Freizeiten für Junge Erwachsene

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¢ Freizeiten für Familien

¢ Termine

¢ Über uns – Einblicke in das ejgp • • • • • • • • • • • • • • • • 27 ¢ Hinweise und Reisebedingungen • • • • • • • • • • • • • • 33

Herzliche Grüße im Namen des ejgp,

Einfach online informieren und buchen: www.ejgp.de/freizeiten Ralf Lehmann, 1. Vorsitzender des ejgp

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¢ Schulungen Wir legen größten Wert darauf, dass unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestens geschult sind, so dass eure Eltern euch bei uns in besten Händen wissen. Wenn auch du bei uns mitarbeiten willst, dann sind die Herbstschulungen ein optimaler Einstieg. Diese findest du, neben weiteren Veranstaltungen des ejgp, in diesem Prospekt. Wir freuen uns auf dich!

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Elterninformationen Liebe Eltern, die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind! Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-, Stadtund Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit über 110 Jahren ein Teil davon.

Was uns besonders macht? Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und nicht zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere Teams bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und kümmern sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung. Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerksamkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenverhältnis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp zu den besten in 4


Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn. Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und sozialer Kompetenzen.

Qualität auf unseren Freizeiten Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht „gemacht“ werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist: Qualifiziertes Freizeitteam Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landesjugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp.

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Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für die geplanten Aktionen bieten. Faires Preis-Leistungsverhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat. Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie durch kirchliche Mittel finanziell gefördert. Immer gut informiert Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Gut begleitete An- und Abreise Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der An- und Abreise hat oberste Priorität. Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden bereitgestellt.

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Ihre Meinung ist uns wichtig Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes wichtig. Deshalb bitten wir am Ende jeder Freizeit um Feedback, gerne direkt an die Freizeitleitung oder per E-Mail an info@ejgp.de. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere Freizeiten kontinuierlich weiter. Sicherheit Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind wir auch auf Ernstfälle vorbereitet. Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter www.ejgp.de/informationen Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/informationen

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Skifreizeit Flumserberg / Schweiz 9- bis 13-jährige Jungen und Mädchen

7 Tage voller Action: Beim gemeinsamen Skifahren auf der Piste 7 Tage voller Spaß: Beim gemeinsamen Abendprogramm 7 Tage voller Erlebnis: Beim gemeinsamen Urlaub mit Gleichaltrigen 7 Tage leckeres Essen: Von unserer eigenen Freizeitküche All das wollen wir gemeinsam mit Dir erleben! Uns verschlägt es in diesem Jahr wieder in das moderne Skigebiet Flumserberg. Eine atemberaubende Bergkulisse und über 70 Kilometer Piste für jede Könnensstufe wollen dort von uns erkundet werden. In nur wenigen Minuten können wir zu Fuß von der Piste zu unserem Ferienhaus laufen, wo es dann schon herrlich nach dem leckeren Abendessen duftet. Frisch gestärkt starten wir dann in unser Abendprogramm: Bei Spielen, Quizabenden und vielem mehr lassen wir den Abend garantiert ohne Langeweile ausklingen. Ein besonderes Highlight wird dieses Jahr die Silvesternacht sein. Lass dich überraschen! Wir freuen uns auf Dich!

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• Freizeit-Nr.:

20011805

• Termin:

31.12.2017 bis 06.01.2018

• Leitung:

Christopher Götz und Team

• Preis:

€ 282,-

• Leistungen:

Fahrt im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung

• TN-Zahl:

mind. 20 Personen

• Anmeldeschluss:

04.12.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Grundkenntnisse des Ski- oder Snowboardfahrens sind Voraussetzung für die Teilnahme. Die Kosten für den Skipass sind im Reisepreis nicht enthalten.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/kinder-skifreizeit

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Skifreizeit Flumserberg / Schweiz 14- bis 16-jährige Jungen und Mädchen

SKIFREIZEIT: Das heißt Ski bzw. Snowboard kombiniert mit netten Jugendlichen, engagierten Mitarbeitenden, einem tollen Skigebiet, leckerem Essen, super Wetter und jeder Menge Spaß! Zum zweiten Mal erkunden wir das abwechslungsreiche Ski- und Boardergebiet Flumserberg, welches zu den schneesichersten Gebieten in Mitteleuropa zählt. Hier bieten rassige Buckelpisten, Tiefschneehänge, diverse Funparks und Carvingpisten ausreichend Abwechslung für Jeden. Wir fahren in homogenen Leistungsgruppen Ski und Snowboard. Nach der Piste werden wir von unserem hervorragenden Küchenteam verwöhnt, so dass wir gestärkt in das Abendprogramm starten können. Neben Action und gemütlichen Abenden haben wir auch Zeit, uns über Gottes Wort und unseren Glauben auszutauschen. Untergebracht sind wir im schönen Haus „Churfirstenblick“ in Flumserberg-Tannenboden, das sich nur 500 m von der Piste entfernt befindet. Wenn du also Lust auf eine spannende Woche Skiurlaub mit Gleichaltrigen hast, dann melde dich am besten gleich an. Wir freuen uns auf dich!

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• Freizeit-Nr.:

20011806

• Termin:

31.12.2017 bis 06.01.2018

• Leitung:

Daniela Blessing, Axel Bauer und Team

• Preis:

€ 287,-

• Leistungen:

Fahrt im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung

• TN-Zahl:

mind. 25 Personen

• Anmeldeschluss:

04.12.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Grundkenntnisse des Ski- oder Snowboardfahrens sind Voraussetzung für die Teilnahme. Die Kosten für den Skipass sind im Reisepreis nicht enthalten. Als 16-Jährige/r (Alter zum Zeitpunkt der Skifreizeit) kannst du dich entweder für diese Freizeit oder für die Ü-16 Skifreizeit (siehe Seite 14/15) anmelden.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/teenager-skifreizeit

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48. Aufbautage Jugendliche und Erwachsene, ab 14 Jahren

Rötenbach Zwischen Weihnachten und Silvester Zeit mit Freunden verbringen, neue Leute kennenlernen und dabei auch das Freizeitheim in Rötenbach auf Vordermann bringen – das sind die Aufbautage! Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen – und sicherlich ist auch noch das eine oder andere mit Säge, Bohrer und anderem Gerät zu tun. Dabei gibt es genügend Arbeit sowohl für „Erfahrene“, als auch für „Aufbautags-Neulinge“. Mit guter Anleitung könnt gibt es viel auszuprobieren und Neues dazuzulernen. Nach dieser „Schönheitskur“ erstrahlt das Haus hoffentlich wieder in neuem Glanz für euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen. Nach getaner Arbeit werden wir die Abende selbst gestalten, z. B. mit Spielen, einer Nachtwanderung oder einem Schwimmbadbesuch. Natürlich werden wir auch rundum mit gutem Essen und Getränken versorgt. Da wir uns um das Haus kümmern, kosten euch diese Tage nichts. Meldet euch schnell an, das wird super!

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• Freizeit-Nr.:

20011804

• Termin:

27. bis 29.12.2017

• Leitung:

Kurt Bückle, Markus Vogel und Team

• Preis:

€ 0,-

• Leistungen:

Übernachtung in Mehrbettzimmern oder Matratzenlager, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind. 5 Personen

• Anmeldeschluss:

18.12.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat, wir helfen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/aufbautage

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Skifreizeit Flumserberg / Schweiz Jugendliche und Junge Erwachsene ab 16 Jahren

Schnee, Spaß, Erholung. Eine Woche Wintersport in der Ostschweiz. Schnee: Das Skigebiet Flumserberg wartet mit seinen über 70 Kilometern Piste auf uns. Für jeden Schwierigkeitsgrad ist etwas dabei: Von glitzernden Hängen über Buckelpisten bis hin zu langen Talabfahrten wollen wir den Schnee und die Wintersonne genießen. Spaß: Eine Woche in unserem gemütlichen Ferienhaus mit vielen jungen Leuten: Spiele, Action, Gemütlichkeit … lange Abende und lustige Gesänge. Erholung: Eine Woche raus aus Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf. Zeit, über den eigenen Glauben zu reden; Zeit, sich auf Gott einzulassen und Gemeinschaft zu erleben. Zeit auch, nach dem Skifahren die Beine hochzulegen und sich gut zu unterhalten. Das exzellente Küchenteam macht die Freizeit zum Genuss. Unsere Unterkunft, ein altes schweizerisches Kurhaus mit herrlichem Bergpanorama, hat ihren ganz eigenen Charme. Am besten gleich anmelden. Wir freuen uns auf eine Woche mit viel Schnee, Spaß und Erholung – und vor allem: mit DIR!

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• Freizeit-Nr.:

20011807

• Termin:

31.12.2017 bis 06.01.2018

• Leitung:

Matthias Braun, Ralf Sedlak

• Preis:

€ 292,-

• Leistungen:

Fahrt im Reisebus oder in Kleinbussen, Unterkunft, Verpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung

• TN-Zahl:

mind. 15 Personen

• Anmeldeschluss:

04.12.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Grundkenntnisse des Ski- oder Snowboardfahrens sind Voraussetzung für die Teilnahme. Die Kosten für den Skipass sind im Reisepreis nicht enthalten. Als 16-Jährige/r (Alter zum Zeitpunkt der Skifreizeit) kannst du dich entweder für diese Freizeit oder für die Skifreizeit der 14- bis 16-Jährigen (siehe Seite 10/11) anmelden.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/junge-erwachsenen-skifreizeit

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Schlittenfreizeit 2.0 Junge Erwachsene ab 18 Jahren und Familien

Auch ohne Skifahren hat der Winter einiges zu bieten. Auf dieser Freizeit kannst du das Allgäu ganz nach deinen Wünschen genießen und diese vier Tage frei gestalten. Untergebracht sind wir in einem Freizeitheim in Diepolz (bei Immenstadt). Von dort aus sind viele Aktivitäten möglich: Du würdest gerne Schlittschuhfahren, Geocachen, Nachtrodeln, oder Winterwandern? Dann tue es! In der Nähe gibt es auch zwei empfehlenswerte Natur-Rodelbahnen, die sich durch ihre bis zu 5,2 km Länge und Sessellifte auszeichnen. Du kannst entweder in einer kleinen Gruppe oder alleine die Gegend unsicher machen oder auch einfach mit deinem Buch auf der Terrasse sitzen. Es wird kein vorgeschriebenes Programm geben. Beim Vorbereitungstreffen werden wir Ideen sammeln, was alles möglich ist, und uns gegenseitig kennenlernen – und vielleicht die eine oder andere Absprache treffen, was wir gemeinsam unternehmen wollen. Wenn du Lust hast auf dieses Winterabenteuer, dann melde dich schnell an. Wir freuen uns auf dich!

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• Freizeit-Nr.:

20011808

• Termin:

02. bis 06.01.2018

• Leitung:

Karolin Maier und Nadine Müller

• Preis:

€ 99,-

• Leistungen:

Unterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung

• TN-Zahl:

mind. 10, max. 42 Personen

• Anmeldeschluss:

01.12.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat, wir helfen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften. Der Termin des Vorbereitungstreffens wird rechtzeitig bekannt gegeben. Programmkosten sind nicht im Preis eingeschlossen – und kommen je nach deinen Wünschen noch hinzu! Eine Liste mit Ideen, was möglich ist, ist auf der Homepage zu finden.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/schlittenfreizeit

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Das Skiwochenende in Flumserberg/Schweiz für Jugendliche ab 14, Erwachsene und Familien

Flumserberg, Ende Januar 2018: Tief verschneite Hänge, blauer Himmel, Sonnenschein, Pistengaudi, in der herrlichen Ostschweiz die Hänge mit Ski und Snowboard erkunden und ein Wochenende lang die Seele baumeln lassen. Dies alles mit deinen Freunden und weiteren netten Leuten aus den Bezirksjugendwerken Geislingen und Göppingen. Das Skigebiet Flumserberg liegt auf einer herrlichen Sonnenterasse oberhalb des Walensees, ca. eine Stunde entfernt von Zürich, und erstreckt sich bis auf über 2200 Meter. Mit seinen schneesicheren 65 Pistenkilometern und 18 modernen Liftanlagen bietet das Skigebiet abwechslungsreiche Abfahrten in allen Schwierigkeitsgraden. Unsere Unterkunft mit Mehrbettzimmern liegt mit herrlicher Aussicht auf die Churfirsten auf etwa 1300 Metern und ist nur 250 Meter entfernt von der Talstation am Rande der Skipiste. Na, neugierig geworden? Dann melde dich an. Denn das Skiwochenende in Flumserberg bietet genau das und dazu noch nette Hüttenabende und besinnliche Gespräche über den Glauben.

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• Freizeit-Nr.:

20011809

• Termin:

26. bis 28.01.2018

• Leitung:

Hansjörg Maier, Markus Vogel

• Preis:

€ 75,-

• Leistungen:

Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Leitung und Mithilfe bei der Organisation von Fahrgemeinschaften, Auslandskrankenversicherung

• TN-Zahl:

mind. 30, max. 50 Personen

• Anmeldeschluss:

14.01.2018

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Die Kosten für den Skipass sind im Reisepreis nicht enthalten.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/skiwochenende

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Grundkurs für Jugendleiter Jugendliche ab 14 Jahren

Egal ob du mit deiner Mitarbeiterkarriere noch ganz am Anfang stehst, oder schon praktische Erfahrungen gesammelt hast: Beim Grundkurs in unserem Freizeitheim in Rötenbach bieten wir dir die notwendigen Basics und einiges Handwerkszeug, um bei Angeboten der Evangelischen Jugendarbeit mitzuhelfen oder eine Gruppe zu leiten. Ganz praktisch lernst du bei diesen Kurstagen vieles, was für deine Gruppenarbeit wichtig ist: Spannendes Erzählen, biblisches Knowhow, Wissen um Rechtsfragen und Spielpädagogik. Dich mit dem Glauben auseinander setzen – in deiner Gruppe, aber auch für dich selbst - wird ebenfalls ein Schwerpunkt sein. Viele neue Ideen mitnehmen, selbst ausprobieren und Feedback fürs eigene Tun bekommen - das ist uns wichtig, um eine gute Basis für deine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu legen. In diesem Jahr ist ganz besonders, dass wir am Reformationstag die ChurchNight in Adelberg besuchen werden. Du kannst dich schon darauf freuen!

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• Freizeit-Nr.:

20011801

• Termin:

30.10. bis 03.11.2017

• Leitung:

Nadine Müller, Edelgard Schön & Florian Neuhäuser

• Preis:

€ 75,-

• Leistungen:

Fahrt im Reisebus ab/bis Göppingen, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung, Programm und Material

• Anmeldeschluss:

19.10.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Viele Kirchengemeinden, CVJMs und Jugendwerke übernehmen die Kosten für Mitarbeiterschulungen nach Absprache. Bei der Schulung bekommst du eine Quittung, mit der du deine Ausgaben bei den Verantwortlichen abrechnen kannst. Zum erfolgreichen Abschluss der Schulung erhältst du ein Zertifikat, das dir offiziell überreicht wird beim Jugendgottesdienst am 03.12.2017 um 18 Uhr in der Stadtkirche Göppingen.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/grundkurs

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Aufbaukurs für Jugendleiter Jugendliche ab 15 Jahren

Wenn du schon den Grundkurs oder ein ähnliches Angebot besucht hast, bist du bei dieser Schulung genau richtig. Dich erwarten Inputs zu den Themen Gewaltprävention und Kommunikation sowie ein ganz praktisches Seminar zum Gestalten von Andachten. Außerdem wollen wir einen Blick in die Entwicklungspsychologie werfen. Die Auseinandersetzung mit deinem Glauben wird ebenfalls ein Schwerpunkt sein. Wie immer legen wir großen Wert auf dein eigenes Tun - so dass du dein Wissen vertiefen und deine Erfahrung erweitern kannst und neue Impulse für deine Jugendarbeit bekommst. Untergebracht sind wir im Freizeitheim in Rötenbach, wo wir von einem großartigen Küchenteam bekocht werden. Einen Teil des Programmes werden wir gemeinsam mit dem hoch³-Kurs gestalten, der zeitgleich dort stattfindet. Melde dich bald an, wir freuen uns auf dich!

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• Freizeit-Nr.:

20011802

• Termin:

27. bis 30.10.2017

• Leitung:

Nadine Müller & Edelgard Schön

• Preis:

€ 75,-

• Leistungen:

Fahrt im Reisebus ab/bis Göppingen, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung, Programm und Material

• Anmeldeschluss:

19.10.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Viele Kirchengemeinden, CVJMs und Jugendwerke übernehmen die Kosten für Mitarbeiterschulungen nach Absprache. Bei der Schulung bekommst du eine Quittung, mit der du deine Ausgaben bei den Verantwortlichen abrechnen kannst. Zum erfolgreichen Abschluss der Schulung erhältst du ein Zertifikat, das dir offiziell überreicht wird beim Jugendgottesdienst am 03.12.2017 um 18 Uhr in der Stadtkirche Göppingen.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/aufbaukurs

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Hoch³ Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren

hoch³ – der Kurs für Leute, die mehr (er-)Leben wollen! An fünf Tagen hast du mal wieder Zeit für dich und deinen Glauben. Gemeinsam mit anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen möchten wir dir Raum und Zeit für die Begegnung mit Gott schenken - fernab vom Alltag, von Hektik und Druck in Schule oder Beruf. Untergebracht sind wir im Freizeitheim Rötenbach, wo wir von einem tollen Küchenteam bekocht werden. Gemeinsam wollen wir Personen aus der Bibel (noch besser) kennenlernen, deren Spuren nachgehen, Abendmahl feiern und neue Methoden ausprobieren. Vor allem aber sollst DU im Mittelpunkt stehen: mit deinem Glauben, deinen Gaben und deiner ganzen Person. Ein Teil des Kurses ist das gemeinsame Erarbeiten und Durchführen eines Praxisprojekts. Dies wird in diesem Jahr die Gestaltung des ChurchNightGottesdienstes sein, der am 31.10.2017 in Adelberg stattfindet. Wenn du also offen bist, Neues an dir und anderen zu entdecken, geistlich wachsen möchtest und Spaß daran hast dich kreativ „auszutoben“, dann melde dich schnell an!

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• Freizeit-Nr.:

20011803

• Termin:

27. bis 30.10.2017 sowie am 31.10.2017 nachmittags und abends

• Leitung:

Florian Neuhäuser • Preis:

€ 85,-

• Leistungen:

Fahrt im Reisebus ab/bis Göppingen, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung, Programm und Material

• TN-Zahl:

mind. 6, max. 14 Personen

• Anmeldeschluss:

19.10.2017

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Viele Kirchengemeinden, CVJMs und Jugendwerke übernehmen die Kosten für Mitarbeiterschulungen nach Absprache. Bei der Schulung bekommst du eine Quittung, mit der du deine Ausgaben bei den Verantwortlichen abrechnen kannst. Wenn du eine JuLeiCa hast, bekommst du auf unsere Schulungen eine Ermäßigung von 10 €. Bitte gib dies bei deiner Anmeldung an.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/aufbaukurs-plus

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Termine aus dem Jugendwerk 08.10.2017 22.10.2017

MitarbeiterActionNachmittag 18:00 Uhr

up - der Konfigottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

27.-30.10.2017

Aufbaukurs und hoch³-Schulung im Freizeitheim Rötenbach

30.10.-03.11.2017

Grundkurs im Freizeitheim Rötenbach

31.10.2017

19:00 Uhr

ChurchNight in Adelberg

12.11.2017

MitarbeiterActionNachmittag

18.-19.11.2017

Jungschartag in Faurndau

03.12.2017

18:00 Uhr

10.12.2017 17.12.2017

up* - der Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen MitarbeiterActionNachmittag

15:30 Uhr

Waldweihnacht auf dem Kornberg. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz Kornbergsattel zwischen Gammelshausen und Gruibingen

27.-29.12.2017

Aufbautage im Freizeitheim Rötenbach

31.12.2017-06.01.2018

Skifreizeiten in Flumserberg

02.-06.01.2018

Schlittenfreizeit in Diepolz

20.01.2018

Jungschar- und KinderkirchUni

26.-28.01.2018

Skiwochenende in Flumserberg

25.02.2018 03.03.2018

18:00 Uhr

up - der Konfigottesdienst in der Stadtkirche Göppingen musikplus-Seminartag

Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.ejgp.de und auf Facebook: www.facebook.com/ejw.goeppingen

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Über uns Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen - kurz ejgp - sind wir der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Unser Jugendwerk wurde 1906 gegründet und kann somit auf eine lange Tradition und viele Erfahrungen zurückblicken. Wir sind einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen und erreichen jedes Jahr mit unseren Angeboten über 8.500** Kinder und Jugendliche. Das ejgp unterstützt und begleitet die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit unseres Kirchenbezirks. Unter anderem bieten wir Schulungen und Fortbildungen an und veranstalten Großevents, wie z. B. Jugendgottesdienste und Jungschartage sowie Freizeiten. Dieser Prospekt gibt Ihnen einen kleinen Einblick über die vielfältige Arbeit des ejgp. Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf www.ejgp.de * Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt. ** Die Zahlen sind der Statistik „Jugend zählt“ entnommen, die 2014 veröffentlicht wurde.

Kontakt Ralf Lehmann E-Mail: Ralf.Lehmann@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 7 13 92 www.ejgp.de

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Kinder- und Jugendarbeit vor Ort Aktuell gestalten fast 500* ehrenamtlich Mitarbeitende regelmäßig Gruppenstunden in den 34 Gemeinden unseres Kirchenbezirks. Rund 2.500 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 20 Jahren nehmen an den unterschiedlichen Angeboten teil: Es gibt es etwa 50 Jungschargruppen für Kinder. Ältere Jugendliche treffen sich in den ca. 20 Teen- und Jugendkreisen, Jungenschaften, Chören oder Sportgruppen sowie bei offenen Angeboten. In den rund 20 Posaunenchören des Bezirks sind Jungbläser herzliche willkommen. In einigen Gemeinden gibt es auch KonfiTeamer, die das Konfirmandenjahr in den Unterrichtsstunden und mit Aktionsangeboten zu einer unvergesslichen Zeit werden lassen. So unterschiedlich die Gruppen auch sind - eines haben alle gemeinsam: Spiel, Spaß und Action für die ganze Gruppe wird groß geschrieben. Dabei finden auch biblische und thematische Impulse ihren Platz. Falls Sie das richtige Angebot für Ihr Kind suchen, fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach oder melden Sie sich gerne bei uns im ejgp. * Die Zahlen sind der Statistik „Jugend zählt“ entnommen, die 2014 veröffentlicht wurde.

Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de

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Konfi- und Jugendgottesdienste Seit Sommer 2016 kommen unsere regelmäßig stattfindenden Gottesdienste nun in neuem Gewand und mit neuer Konzeption daher. Insgesamt sechs Gottesdienste finden – am Konfi-Jahr orientiert – in und um die Stadtkirche in Göppingen statt. Vier dieser Gottesdienste (im Juli, Oktober, Februar und April) sind speziell auf die Zielgruppe KonfirmandInnen ausgerichtet. Jeder dieser Gottesdienste wird ganz maßgeblich von Konfirmandengruppen aus den einzelnen Gemeinden mitgestaltet. Zwei Gottesdienste (im Dezember und Mai) haben eher Jugendliche im Blick und sind inhaltlich experimenteller gestaltet. Eins haben alle gemeinsam: Die Gottesdienste werden durch den neu gegründeten Gottesdienstfachausschuss vorgedacht und mitgestaltet. Und auch ein neuer Name der Gottesdienstreihe soll den Neubeginn markieren: Künftig heißen unsere Gottesdienste „up der KonfiGottesdienst“ und „up* der JugendGottesdienst“. Der Name ist sinnbildlich für den Blick nach oben zu Gott zu deuten und das Sternchen steht für das gewisse Etwas, das Besondere der Jugendgottesdienste.

Kontakt Florian Neuhäuser E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30 www.ejgp.de/konfi-jugendgottesdienste

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ChurchNight 2017 in Adelberg Die Evangelische Kirche feiert 2017 das 500-jährige Jubiläum der Reformation. Höhepunkt des Jubiläumsjahres ist der Reformationstag – Dienstag, der 31. Oktober. An diesem Tag findet eine ganz besondere Veranstaltung statt: Eine ChurchNight für alle Konfirmanden, Jugendliche, junge Erwachsene und Mitarbeitende in den Gemeinden des gesamten Kirchenbezirk. Geplant ist folgendes: · 19.00 Uhr Jugendgottesdienst in der Ev. Kirche - gestaltet durch Teilnehmende der hoch³-Schulung des ejgp, der Band „Life turns gold“ aus Kuchen und Pfarrer Schühle · Ab 20.30 Uhr Agape-Mahl mit verschiedenen Aktionen und Stationen im Gemeindehaus · 22.30 Uhr Geistlicher Abschluss in der Kirche · 23.00 Uhr Ende der Veranstaltung

31.10

Es ist ein kostenloser Bus-Shuttle für die Hin- und Rückfahrt eingerichtet. Mehr Informationen zur Veranstaltung und die Haltepunkte des Bus-Shuttles sind online zu finden. Herzliche Einladung! Diese Veranstaltung führt das ejgp in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Adelberg durch.

Kontakt Florian Neuhäuser E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30 www.ejgp.de/termine

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Waldweihnacht Jedes Jahr in der Adventszeit findet unsere Waldweihnacht auf dem Kornberg statt. In diesem Jahr ist der Termin Sonntag, der 17.12.2017. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz Kornbergsattel (zwischen Gammelshausen und Gruibingen). Um 15.30 Uhr brechen wir von dort aus gemeinsam auf, um uns auf dem Weg zum Gipfel an verschiedenen Stationen auf das Weihnachtsfest einzustimmen. Musikalisch umrahmt wird die Waldweihnacht von der Bezirksbläserauswahl. Oben angekommen gibt es für alle einen warmen Punsch.

Online Einkaufen und damit Helfen! Sie kaufen Ihre Weihnachtsgeschenke online? Oder shoppen regelmäßig über das Internet? Dann gibt es eine einfache Möglichkeit, wie Sie unser Jugendwerk unterstützen können! 1. Auf der Startseite unserer Homepage, www.ejgp.de, finden Sie die Links zum Boost-Projekt und zu „Helfen kostet nix“ 2. Über diese Seite wählen Sie den Shop aus, in dem Sie gerne einkaufen möchten (z. B. IKEA, Zalando,…) 3. Sie kaufen ganz normal ein. Im Schnitt gehen etwa 5-6 % des Nettowarenwertes als Provision an die Jugendwerksstiftung Göppingen, die unser Jugendwerk finanziell unterKontakt stützt. Für Sie entstehen absolut keine Andreas Lorch E-Mail: stiftung@ejgp.de Mehrkosten. Vielen Dank für Ihre www.ejgp.de/stiftung Unterstützung! 31

Jugendwerksstiftung Göppingen


Online anmelden – ganz einfach! Auf der Homepage www.ejgp.de/freizeiten sind unsere Freizeiten und Schulungsangebote sowie ausführliche Informationen dazu zu finden. Über einen Button gelangen Sie zur Online-Anmeldung, bei der Sie als Sorgeberechtigte zuerst Ihre Daten und anschließend die Daten der Teilnehmenden eintragen. Wie bisher haben Sie auch bei der Online-Anmeldung die Möglichkeit, besondere Hinweise anzugeben (z.B. zu Allergien oder Medikamenteneinnahme). Außerdem können Sie Geschwisterermäßigung und Informationen zu möglichen Zuschüssen beantragen. Wir haben uns zu diesem Anmeldeverfahren und einem digitalen Versand von Anmeldeunterlagen, Rechnung und Rüstbrief entschieden. So wird weniger Papier benötigt – das schont die Umwelt. Auch die kontinuierlich gestiegenen Kosten für den Versand werden gespart. Dies trägt dazu bei, dass wir auch weiterhin unsere Angebote möglichst preisgünstig anbieten können. Natürlich können Sie alle wichtigen Dateien auf Ihrem Rechner speichern und so schnell wiederfinden. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung hilft

Ihnen das Jugendwerksbüro gerne weiter. Auch wenn Sie sich nicht online anmelden können - eine Teilnahme ist selbstverständlich trotzdem möglich!

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Kontakt Sandra Muxfeldt E-Mail: info@ejgp.de Tel: 0 71 61 / 7 13 92 www.ejgp.de/informationen


HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651a ff BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

WICHTIGE HINWEISE 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen, als rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bzw. der CVJM Göppingen e. V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für die Fahrt, für Unterkunft, Verpegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiter/-innen vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw. von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt.

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5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und Anmeldung Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist. 6. Versicherungen Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,


dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Reisekrankenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“ nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung,insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherungsollte daher in jedem Fall erwogen werden. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts Anderes vermerkt ist – jeweils ab Göppingen durch. Wird bei Freizeiten die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Reisepreis nicht ermäßigt werden. 8. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus nanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 10. Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-Freizeiten teil, kann auf formlosen Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind einer Familie 95 % des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen (auch Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt.

11. Reisepreissicherung RV sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des TN durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts", das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp). Der CVJM Göppingen e. V. ist keine Körperschaft öffentlichen Rechts, deshalb erfolgt für dessen Freizeiten die Reisepreisabsicherung. 12. Prospektzustellung Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren könnten. 13. Anschriftenänderungen Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden Fax (07161/68795) oder E-Mail (info@ejgp.de) genügt.

REISEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson/ Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspicht des RV gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

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f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung ndet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.

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2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels), Reisevermittler und Freizeitleiter/-innen sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpichtung des Veranstalters. 3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der / des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.


4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise - Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) - vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% - ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

Bus- und Bahnreisen - Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % - vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % - vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % - vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % - vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % - ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem/der vom RV eingesetzten Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/-in, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/-innen und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Der Freizeitleiter/die Freizeitleiterin ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mitgemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zulasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

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7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung deutlich genannten Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

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b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführung der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.


© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013 RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung angegeben, a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Ralf Lehmann und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. oder b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild und ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse.

Impressum Herausgegeben vom Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen Telefon: 0 71 61 / 7 13 92 Telefax: 0 71 61 / 6 87 95 E-Mail: info@ejgp.de Internet: www.ejgp.de Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer Gestaltung: Susanne Schäfer Druck: Flyer4Fun, Waiblingen

Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstr. 29 73033 Göppingen Tel.: 07161/71392 Fax: 07161/68795 Stand: 12.11.2015

CVJM Göppingen e.V. Ulrichstr. 29 73033 Göppingen Tel.: 07161/75291 Fax: 07161/9174234

Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, sowie aus Mitteln des Landkreises und der Stadt Göppingen. Bildnachweise: © cppzone / www.fotolia.com (Titelbild), Archiv des ejgp und des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Geislingen, © eyetronic / www.fotolia.com (Seite 31u.) Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft haben, melden Sie sich über presse@ejgp.de bei uns. Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur weltweiten CVJM-Bewegung.

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Seit über 110 Jahren sind wir der Dachverband für die Evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen. Wir machen... ... Jungschargruppen für sechs- bis 13-Jährige ... Konfirmanden- und Jugendarbeit für 14- bis 17-Jährige ... Schulungen und Fortbildungen für Ehrenamtliche ab 14 Jahren ... Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ... und vieles mehr.

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