ejgp Sommerfreizeiten 2019

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Sommerfreizeiten 2019

Evangelisches

Jugendwerk Bezirk Gรถppingen

CVJM Gรถppingen e.V.

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Unsere Freizeiten – das Beste für Ihre Kinder! Inhaltsverzeichnis Seit vielen Jahren bieten wir abwechslungsreiche und preiswerte Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Unsere Camps sind erstklassig, die Mitarbeitenden einzigartig und die ausgewählten Reiseziele krönen das Ganze zum unvergesslichen Erlebnis.

¢ Elterninformationen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

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¢ Freizeit für Kinder • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

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¢ Freizeiten für Jugendliche Mit uns verbringen Ihre Kinder die schönsten Tage dieses Sommers. Sie erleben abwechslungsreiches Programm, schalten ab vom Alltag, spüren und erfahren christliche Gemeinschaft mit Gleichaltrigen – am Strand in der Sonne, am Lagerfeuer, im Zelt oder auf dem Boot – in heimischen Regionen oder an verschiedenen Flecken Europas.

¢ Freizeiten für Junge Erwachsene

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¢ Über uns – Einblicke in das ejgp • • • • • • • • • • • • • • • • 35 ¢ Hinweise und Reisebedingungen • • • • • • • • • • • • • • 41

Herzliche Grüße im Namen des ejgp,

Einfach online informieren und buchen: www.ejgp.de/freizeiten Ralf Lehmann, 1. Vorsitzender des ejgp

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¢ Schulungen ¢ Termine

Die Freizeiten des ejgp erfahren eine großartige Resonanz. Dies liegt neben den attraktiven Reisezielen in erster Linie an den Teams, die die Freizeiten gemeinsam verantworten. Wir legen größten Wert darauf, dass unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestens geschult sind und Sie deshalb Ihre Kinder bei uns in guten Händen wissen.

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Elterninformationen Liebe Eltern, die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind! Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-, Stadtund Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit über 110 Jahren ein Teil davon.

Was uns besonders macht? Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und nicht zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere Teams bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und kümmern sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung. Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerksamkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenverhältnis von

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Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp zu den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn. Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und sozialer Kompetenzen.

Qualität auf unseren Freizeiten Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht „gemacht“ werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist: Qualifiziertes Freizeitteam Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert. Diese Seminare umfassen u.a. Themen wie Gruppen- und Spielepädagogik, Freizeit- und Erlebnispädagogik, Gewaltprävention und rechtliche Fragestellungen. Unsere Mitarbeitenden sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landesjugendplan Baden-Württemberg sieht

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einen Betreuungsschlüssel von einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp. Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für die geplanten Aktionen bieten. Faires Preis-Leistungsverhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat. Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie durch kirchliche Mittel finanziell gefördert. Immer gut informiert Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Gut begleitete An- und Abreise Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der An- und Abreise hat oberste Priorität.

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Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden bereitgestellt. Ihre Meinung ist uns wichtig Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes wichtig. Deshalb bitten wir am Ende jeder Freizeit um Feedback, gerne direkt an die Freizeitleitung oder per E-Mail an info@ejgp.de. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere Freizeiten kontinuierlich weiter. Sicherheit Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind wir auch auf Ernstfälle vorbereitet. Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter www.ejgp.de/informationen Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/informationen

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PfingstLager 2019 8- bis 12-jährige Jungen und Mädchen

Komm, wir gehen auf Schatzsuche! Als begeisterter Schatzjäger bin ich ständig auf der Suche nach einem neuen Fund. Mein Beruf hat mich schon auf viele Abenteuer durch alle möglichen Länder geführt. Es wird ja immer schwerer, einen großen Fund zu machen. Aber jetzt habe ich eine neue Spur entdeckt, eine besonders vielversprechende, vielleicht DIE Entdeckung meiner Karriere! Und das Beste: Diesmal muss ich gar nicht so weit weg fahren! Ich brauche nur noch ein paar motivierte Helfer. Bist du dabei? Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage. Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Geländespielen, Show- und Spieleabenden, Basteln sowie tollen Abenden am Lagerfeuer und vielem mehr freuen. Beste Voraussetzungen also für eine geniale gemeinsame Zeit, während der wir von unserem erfahrenen Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden. Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen Platz – wir freuen uns auf dich!

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• Freizeit-Nr.:

20011910

• Termin:

11. bis 15.06.2019

• Leitung:

Felix Lorch, Moritz Oberacker und ein motiviertes Mitarbeiterteam

• Preis:

€ 69,-

• Leistungen:

Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit Feldbetten, Leitung, Programmmaterial

• TN-Zahl:

max. 48 Mädchen und 48 Jungen

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Kinder mit Behinderung sind herzlich willkommen. Nähere Informationen hierzu auf Anfrage.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/pfila

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Rötenbach Girls 2019 – In 13 Tagen um die Welt 9- bis 13-jährige Mädchen

Einmal um die ganze Welt – Das ist unser Ziel! Mit unserem Heißluftballon machen wir uns auf den Weg. Unser Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach ist unsere Basisstation. Ob zur Elch-Safari in Norwegen, zur Teeparty in England, zum Turmbau in Pisa oder zu Wellnessangeboten auf Hawaii – wohin genau die Reise geht, verraten wir noch nicht. Aber du kannst dir sicher sein: Unser abwechslungsreiches Programm führt dich in 13 Tagen quer über die Erde. Ob mit Geländespielen im Wald, Quizabenden, kreativen Aktionen oder Workshops – hier findet jede ihre Lieblingsbeschäftigung. Auch Singen am Lagerfeuer und Zeiten, in denen wir uns mit Gott und unserem Glauben beschäftigen, kommen sicherlich nicht zu kurz. Mit deinen Freundinnen beziehst du ein 4er-Zelt mit bequemen Feldbetten, und unser lagereigenes Küchenteam versorgt uns jeden Tag mit dem leckersten Essen. Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur noch du! Sichere dir schnell deinen Platz und reise mit uns um die Welt!

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• Freizeit-Nr.:

20011913

• Termin:

28.07. bis 09.08.2019

• Leitung:

Mirjam Alber, Nadine Müller und ein Team motivierter Mitarbeitender

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 28.02.2019: € 195,Bei Buchung bis einschl. 30.06.2019: € 200,Bei Buchung ab dem 01.07.2019: € 215,-

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Programm, Material, Unterkunft in 4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug

• TN-Zahl:

max. 80 Personen

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Herzliche Einladung zum Rötenbachtag am Pfingstmontag, den 10.06.2019. Dort wird es um 13 Uhr eine Führung über den Zeltplatz geben und Mitarbeitende stehen zum Kennenlernen und für Ihre Fragen bereit.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/roeba-girls

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60. Bezirksjungscharlager bei der Weidacher Hütte / Schwäbische Alb 9- bis 13-jährige Jungen Salve Bürger! Wir brauchen dringend deine Unterstützung in der römischen Legion! Karthager, Ägypter, Barbaren und andere feindliche Heere bedrängen das Römische Reich in allen Provinzen. Die Senatoren in Rom sind unzufrieden und ungeduldig! Daher hat der Kaiser mich zum Konsul, zum Sondergesandten dieser Angelegenheit gemacht. Ich habe mich also entschieden, auf der Blaubeurer Alb ein Römerlager aufzuschlagen, um redliche Bürger zu tapferen und mutigen Legionären zu machen. Wäre das vielleicht auch was für dich? Vor einer prächtigen Kulisse, um lodernde Lagerfeuer, zu wilden Gitarrenklängen, bei aufregenden Geländespielen und auf eindrucksvollen Ausflügen wirst du zwei unvergessliche (versprochen!) Wochen verbringen. Du wirst dir deine eigene Ausrüstung anfertigen, in 3- bis 4-Mann-Zelten schlafen, 143 andere Römer kennenlernen und so schließlich jedes Detail des Römerlebens erkunden. Also auf geht's! Wirf deine Tunika um und mach dich auf den Weg – alle Wege führen nach Rom! Du wirst deine Entscheidung nicht bereuen; Ruhm, Gemeinschaft und Abenteuer warten auf dich. Weidach hat schon viele tüchtige Legionäre hervorgebracht... gezeichnet, Immatrikulus Promptus Sondergesandter des Römerlagers 2019 12


Anmeldeverfahren: 1. Die Anmeldung kann nur online erfolgen.

• Freizeit-Nr.:

20011914

• Termin:

28.07. bis 10.08.2019

• Leitung:

Christian Kißling und ein erfahrenes Mitarbeiterteam

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 28.02.2019: € 198,Bei Buchung bis einschl. 30.06.2019: € 208,Bei Buchung ab dem 01.07.2019: € 220,-

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Bastelmaterial, Programm, Unterkunft in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und Tagesausflug mit Reisebussen

• TN-Zahl:

max. 144 Personen

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

2. Der Reisevertrag kommt erst zustande...

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/weidach

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nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von 20,- € auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an. und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb von 10 Tagen.

3. Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 1. Juli 2019 zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation (Rüstbrief) aufgefordert.


Kinderfreizeit Rötenbach 10- bis 13-jährige Jungen und Mädchen

Ihr sucht noch eine erstklassige Sommerferienfreizeit mit viel Spaß, spannenden Abenteuern, aufregenden Erlebnissen und unzähligen Ausflügen für eure Kinder? Perfekt, denn das bieten wir! Wir sind ein Team aus ehemaligen Teilnehmenden, die gerne tolle Erfahrungen weitergeben möchten. Unsere diesjährige Freizeit wird auch ein Motto haben – was, das verraten wir euch noch nicht. Ihr dürft also gespannt sein! Eines ist auf jeden Fall schon einmal klar: Fairness, Ehrlichkeit und Gleichberechtigung werden ganz im Sinne des CVJM in dieser Gemeinschaft eine große Rolle spielen. Neben den abwechslungsreichen Bastel- und Sportspielen sowie den aufregenden Spieleabenden ist in unserem tollen Haus und der freien Natur einiges geboten. Sei es bei actiongeladenen Geländespielen, einer Nachtwanderung durch die Wälder oder einfach nur beim gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die wir mit einem Badmintonnetz, Fußballtoren, Slacklines uvm. gehörig aufgerüstet haben. Nebenher bleibt auch Zeit für den ein oder anderen Impuls und Gesang, bei dem wir die Gemeinschaft stärken. Klingt aufregend für euch? Super, dann meldet doch eure Kinder direkt für die kommenden Sommerferien an!

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• Freizeit-Nr.:

20011915

• Termin:

05. bis 15.08.2019

• Leitung:

Erwin Zimmermann und ein erfahrenes Team

• Preis:

€ 285,-

• Leistungen:

Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern, Vollverpflegung, Tagesausflug

• TN-Zahl:

mind. 25, max. 40 Personen

• Anmeldeschluss:

13.07.2019

• Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V.

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die Gemeinschaft wichtig sind.

Weitere Informationen zur Freizeit sowie die Reisebedingungen der CVJM-Freizeiten sind im CVJM-Büro oder online auf www.cvjm-gp.de einsehbar.

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Jugendfreizeit 2019 – ab auf's Hausboot! 16- und 17-jährige Jugendliche

Ahoi zeeman! Die friesische Seenplatte in Holland ist ein wahres Paradies für Freizeit-Kapitäne und Hobby-Skipper. Dieses Gebiet mit einem Boot zu erkunden ist so abwechslungsreich wie sonst kaum eine Bootsfahrt in Europa: Unzählige Kanäle, weitläufige Seen, Schleusen und bewegliche Brücken prägen die Landschaft. Auf unserer Jugendfreizeit werden wir mit einer gut ausgestatteten Motoryacht sieben Tage lang durch die Kanäle Frieslands schippern. Wir werden anlegen, wo es uns gefällt, Zeit haben, die Seele baumeln zu lassen und die Natur in vollen Zügen genießen. Als wäre das noch nicht genug, hängen wir noch drei Tage in einer der interessantesten Metropolen Europas dran: Amsterdam. Hier sind wir in einem Hostel am Rande des pulsierenden Stadtzentrums untergebracht. Es erwartet dich ein abwechslungsreiches Programm, gute Gemeinschaft und Tiefgang bei unseren Meetings und in Gesprächen zwischen „Tür und Angel“. Ein erfahrenes, vierköpfiges Mitarbeitendenteam sorgt dafür, dass keine Langeweile aufkommt. Bei den vielfältigen Aufgaben auf der Brücke, in der Kombüse, an und unter Deck helfen alle mit. Also, auf was wartest du noch? Ein einzigartiges maritimes Abenteuer liegt vor dir! Wir freuen uns gemeinsam mit dir in See zu stechen!

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• Freizeit-Nr.:

20011916

• Termin:

12. bis 21.08.2019

• Leitung:

Florian Neuhäuser und Team

• Preis:

€ 777,-

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt nach Holland per Bahn, Vollverpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung; Unterkunft Motoryacht: 7 Nächte in 2er-, 3er- oder 4er-Kabine; Unterkunft Hostel Amsterdam: 2 Nächte im Mehrbettzimmer

• TN-Zahl:

min./max. 10 Personen

• Anmeldeschluss:

01.07.2019

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Ein Vortreffen für alle Teilnehmenden und Eltern findet statt am Sonntag, den 07.07.2019 (spätnachmittags). Hier wird alles Wissenswerte zur Freizeit bekannt gegeben.

Jetzt anmelden auf www.ejgp.de/jugendfreizeit

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Jugendcamp Korsika 2019 14- bis 17-jährige Jugendliche

Du hast genug davon, dass immer nur die Anderen spektakuläre Bilder auf Instagram posten? Du sehnst dich nach der Freiheit des Meeres und der Schönheit der Berge? Nach einer guten Gemeinschaft, Strand, Action und danach, mehr von Gott zu entdecken? Dann komm mit auf das Jugendcamp 2019 nach Korsika! Auf dich wartet ein Camp direkt am Strand. Du wirst einen unvergesslichen Urlaub erleben und lernst neue Leute kennen. Tagsüber hast du die Wahl zwischen Strand, Workshops und großartigen Aktionen – oder du testest mit anderen deine Grenzen beim optionalen Action-Programm, z. B. beim Klettern, Canyoning, Kanufahren oder Mountainbiken (abhängig vom Wetter und Anbietern vor Ort). Abends erwartet dich ein buntes Programm, von Spiel und Spaß bis zu den Glaubensthemen, die dich wirklich interessieren. Bei einem Tagesausflug wirst du das spektakuläre Bonifacio entdecken und bei gutem Wetter Sardinien sehen können. Ein erfahrenes Mitarbeitendenteam begleitet dich und stellt für dich eine Freizeit für Körper und Seele auf die Beine. Stell dich ein auf die besten Wochen deines Sommers!

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• Freizeit-Nr.:

20011917

• Termin:

17. bis 30.08.2019

• Leitung:

Andreas Honegger, Christian Köngeter und Team

• Preis:

€ 519,-

• Leistungen:

Fahrt im ***-Reisebus, Unterkunft in 4-PersonenSteilwandzelten, Vollverpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung. Zusätzliche Action-Angebote werden ggf. gegen Aufpreis angeboten oder vermittelt.

• TN-Zahl:

mind. 32, max. 46 Personen

• Anmeldeschluss:

17.07.2019

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Ein Vortreffen für alle Teilnehmenden und Eltern findet am 14.07.2019 um 16 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Wangen statt.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/jugendcamp

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Abenteuerfreizeit 2019 13- bis 17-jährige Jugendliche

Streif die Schuhe ab, spüre die warmen Sonnenstrahlen auf deiner Haut und lass deinen Blick gemütlich über die Alpen schweifen. Diesen Sommer nehmen wir dich mit, um gemeinsam mit uns den Simssee zu erforschen und alles, was drum herum liegt. Es gibt viel zu erleben, für Langeweile bleibt keine Zeit. Freue dich auf spannende Geländespiele in der umliegenden Natur und coole Ausflüge in der Region, auf das Erleben von Abenteuern in den Bergen und viele andere abwechslungsreiche Programmpunkte. Der gemütliche Bio-Bauernhof „Wendlerhof“ im kleinen Örtchen Stephanskirchen ist der ideale Ausgangspunkt zum Erkunden von Städten und zum Entspannen am malerischen See, der nur ein paar Gehminuten entfernt ist. Bring deine Freunde mit und lerne neue Menschen kennen – zusammen lassen wir den Sommer hochleben und tauschen unsere Erlebnisse abends am Lagerfeuer aus. Wir freuen uns auf all die Erlebnisse mit dir!

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• Freizeit-Nr.:

20011919

• Termin:

16. bis 26.08.2019

• Leitung:

Leon Scharfe, Kathi Schober und Erwin Zimmermann mit erfahrenem Team

• Preis:

€ 509,-

• Leistungen:

Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Mehrpersonenzimmern im Haus, Vollverpflegung, Ausflüge, umfangreiches Programm und Eintritte

• TN-Zahl:

mind. 19 Personen

• Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V.

Weitere Informationen zur Freizeit sowie die Reisebedingungen der CVJM-Freizeiten sind im CVJM-Büro oder online auf www.cvjm-gp.de einsehbar.

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Tjalk-Tour Lotus Nr. 14 – Ab Harlingen ins Wattenmeer 13- bis 27-jährige Jugendliche

Willkommen an Bord zum mittlerweile 14. Segeltörn. Die Lotus ist eine typische holländische 1-Mast-Tjalk, gebaut vor 122 Jahren mit 25 Metern Länge, aber einer wesentlich größeren Segelfläche als üblich. Daher ist sie eine der schnellsten Tjalken auf dem Wattenmeer. Zum fünften Mal werden wir als Flotte mit der Lauwerszee segeln. Dadurch sind Manöver möglich, wie das Ansteuern von Sandbänken zum Trockenfallen als Katamaran. Da auch die Lauwerszee sehr schnell segeln kann, sind spannende Abenteuertörns vorprogrammiert. Wir beginnen den Tag mit einer Andacht zum gemütlichen Frühstück und überlassen uns dann ganz den Gezeiten des Wattenmeeres. Für GänsehautFeeling kann neben aufregenden Manövern unter Umständen auch die mögliche Sichtung einer schwimmenden „Totmannshandkoralle“ sorgen. Gekocht wird abends auf dem Schiff. Legendär sind die Grill-Parties an Deck bei abendlicher Hafenstimmung inmitten der Mastenwälder anderer alter Segler und die Lagerfeuer-Sessions an den Inselstränden. Bei günstiger Wetterlage ist auch Nacht-Segeln möglich. Verbringt mit uns unvergessliche Törns an Bord der Lotus!

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• Freizeit-Nr.:

20011920

• Termin:

11. bis 16.08.2019

• Leitung:

Diakon Gernot Zöller mit einem erfahrenen Team

• Preis:

€ 410,-

• Leistungen:

Busfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind.15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss:

09.08.2019

• Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V. (Kulturcáfe CLUB BAMBULE), Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen

• Hinweise:

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich. Ein Vortreffen findet statt am 19.07.2019 um 19.00 Uhr im CVJM Kulturcáfe im Dietrich- Bonhoeffer-Haus, Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen Ansprechpartner ist Gernot Zöller Tel. 0174 / 9623436 Mail: gernot.zoeller@cvjm-gp.de

Weitere Informationen zur Freizeit sowie die Reisebedingungen der CVJM-Freizeiten sind im CVJM-Büro oder online auf www.cvjm-gp.de einsehbar.

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51. Aufbautage in Rötenbach Jugendliche und Erwachsene, ab 14 Jahren

Rötenbach Vor 25 Jahren wurde unser Freizeitheim in Rötenbach renoviert und eröffnet – dass es immer noch so gut erhalten ist, ist allen Menschen zu verdanken, die uns seitdem bei den Aufbautagen unterstützt haben und immer noch unterstützen. Werde auch du Teil dieser Gemeinschaft! Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem Gerät werkeln. Dabei gibt es sowohl für Erfahrene genügend Arbeit, als auch für „Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung einiges zu lernen. Nach unserer „Schönheitskur“ erstrahlen Haus und Hof für die „Jubiläumsfeier“ am Pfingstmontag in neuem Glanz! Nach getaner Arbeit erwarten dich Abende mit Spiel und Spaß sowie genügend Zeit, mit deinen Freunden zu entspannen, z. B. bei einem Ausflug ins Thermalbad. Unser Küchenteam wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage kosten dich keinen Cent! Wenn du möchtest, darfst du am Sonntagabend zur RöBa-Night bleiben, bei der wir am Lagerfeuer essen und Lieder singen werden, bevor wir am Pfingstmontag (hoffentlich) beim Human-Soccer-Turnier gewinnen. Melde dich schnell an! Das wird super.

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• Freizeit-Nr.:

20011909

• Termin:

07. bis 09.06.2019

• Leitung:

Kurt Bückle, Markus Vogel und Team

• Preis:

€ 0,-

• Leistungen:

Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt, Vollverpflegung, Abendprogramm

• TN-Zahl

mind. 5 Personen

• Anmeldeschluss:

02.06.2019

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Offizielles Ende der Aufbautage ist am Sonntagvormittag. Wer möchte, darf gerne bis Montag bleiben.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/aufbautage

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Deutscher Evangelischer Kirchentag 2019 Jugendliche, Erwachsene und Familien

Der Deutsche Evangelische Kirchentag wird in Dortmund zu Gast sein. Er steht unter der Losung „Was für ein Vertrauen“ (2. Könige 18,19). In Podien, Vorträgen und Workshops füllen bekannte und weniger bekannte Referentinnen und Referenten die Inhalte mit Leben. Mehr als 2.000 Einzelveranstaltungen wie z. B. Konzerte, Theater, Bibelarbeiten, Gottesdienste und Mitmachaktionen machen den Kirchentag zu einem einzigartigen Festival, bei dem du dein Programm selbst zusammenstellen kannst. Bist du dabei? Im Kartenpreis sind die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel während der fünf Veranstaltungstage in Dortmund und Umgebung enthalten, sowie die Tagungsunterlagen mit Programmheft, Stadtplan und Liederbuch. Statt einer Tagungsmappe kann man auch die umfangreiche Kirchentags-App verwenden. Sie enthält alle Informationen aus der Tagungsmappe. Die Kirchentags-App steht voraussichtlich ab März 2019 kostenfrei für Android und IOS zur Verfügung. Bei der Online-Anmeldung kann in den drei Rubriken „Teilnehmendenkarte“, „Unterkunft“ und „Fahrt“ aus verschiedenen Optionen gewählt und so das jeweils passende Angebot zusammengestellt werden. So machst du den Kirchentag 2019 zu deinem Kirchentag!

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• Freizeit-Nr.:

20011912

• Termin:

19. bis 23.06.2018

• Leitung:

Johannes Kraus und Thomas Meyer-Weithofer

• Preise:

Unterschiedliche Preise je nach gebuchter Option: z. B. nicht ermäßigte Dauerkarte: € 98,weitere Karten zu anderen Preisen auf www.ejgp.de/kirchentag Gemeinschaftsunterkunft bzw. Privatquartier: € 27,- / € 49,- (Familie); Fahrt mit dem Reisebus: Kinder bis einschließlich sechs Jahren: € 55,- Erwachsene: € 110,-

• Leistungen:

Dauerkarte für alle Veranstaltungen des Kirchentags inkl. Nutzung des ÖPNV und Tagungsunterlagen Je nach gebuchter Option: Unterkunft und Frühstück im Gemeinschafts- bzw. Privatquartier, Fahrt mit modernen Reisebussen ab/bis Göppingen

• TN-Zahl:

mind. 51, max. 106 Personen

• Anmeldeschluss:

20.03.2019

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen mit Unterstützung der Ev. Erwachsenenbildung Göppingen

• Hinweise:

Ein Vortreffen zur Kirchentagsfahrt findet am 16.05.2019 um 19.00 Uhr im Pavillon der Ev. Stadtkirche Göppingen statt. Für die Leistungen des Kirchentags (Dauerkarten, Unterkunft) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Deutschen Kirchentags (www.kirchentag.de/teilnehmen). So ist z. B. die Stornierung des Quartiers ab dem 30.04.2019 nicht mehr möglich. Darüber hinaus gelten die Reisebedingungen des ejgp.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/kirchentag

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Roadtrip durch Polen und Tschechien Ostsee, Masuren und das Riesengebirge Junge Erwachsene zwischen 17 und 22 Jahren Nachdem wir mit dem Roadtrip in mehreren Jahren Skandinavien erkundet haben, wird es Zeit für etwas Neues. Deshalb geht es in diesem Jahr nicht in den Norden, sondern nach Osteuropa! Noch wenig bekannt, dafür nicht weniger schön sind die Landschaften unserer östlichen Nachbarländer. Unserer Rundreise führt uns von der Ostsee an die Masuren, das „Land der tausend Seen“. Weiter geht es an großen, unberührten Nationalparks vorbei Richtung Riesengebirge, einer beliebten Wanderregion. Wunderschöne Städte wie Krakau und Prag liegen auf unserer Strecke. Übernachten werden wir in der ersten Woche in Zelten. Die zweite Woche verbringen wir in einem Haus, wo du einfach mal die Seele baumeln lassen kannst. Ob im Auto, bei der Mittagspause, abends am Lagerfeuer oder im Zelt: Wir wollen gemeinsam ins Gespräch kommen über Gott, unseren Glauben und andere Themen. Die genaue Route und das Programm besprechen wir bei unserem Vortreffen. Melde dich schnell an und sichere dir einen Platz!

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• Freizeit-Nr.:

20011918

• Termin:

11. bis 24.08.2019

• Leitung:

Philipp Jansen, Jean Pierre Schellhaas und ein motiviertes Team

• Preis:

€ 599,-

• Leistungen:

Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw. Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenversicherung, Programm, Material, Vollverpflegung

• TN-Zahl

mind. 16, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss:

01.07.2019

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Im Juli findet ein Vortreffen statt. Der genaue Termin wird allen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/roadtrip

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Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper Lauwerszee Familien mit Kindern ab 7 Jahren, Jugendliche, Erwachsene und Senioren

Willkommen an Bord zum fünften Mehrgenerations- und Inklusionssegeltörn. Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee, der zu den Perlen der Harlinger Segelflotte gehört. Unsere Skipper sind warmherzige und inspirierende Menschen mit viel Humor, mit denen wir uns schnell anfreunden werden. Sie kennen das Wattenmeer wie ihre Westentasche. Wir segeln als Flotte zusammen mit der Tjalk Lotus, unserem Schiff für Jugendliche und junge Erwachsene. Die Lauwerszee ist komfortabel ausgestattet. In dem Mix aus maritimer und moderner Einrichtung fühlt man sich auch unter Deck gleich wohl. Wir starten morgens mit einer Andacht zum Frühstück und können uns dann den ganzen Tag mit den Gezeiten einem der faszinierendsten und größten zusammenhängenden Öko-Systeme der Schöpfung überlassen. Abends wird auf dem Schiff warm gekocht. Wenn der Wind kräftig aus einer Richtung weht und die Decks- und Segelarbeit getan ist, kann man auch wunderbar die Seele baumeln lassen. Bei voller Fahrt im Klüvernetz liegend sind Sichtungen von Seehunden, Kegelrobben und Totmannshand-Korallen möglich. Abends genießen wir das wunderbare Ambiente der Mastenwälder in den Insel-Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die Atmosphäre von Schiff und Meer. Kommt mit zu uns an Bord und erlebt Unvergessliches!

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• Freizeit-Nr.:

20011921

• Termin:

11. bis 16.08.2019

• Leitung:

Diakon Gernot Zöller mit einem erfahrenen Team

• Preis:

€ 410,-

• Leistungen:

Busfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind.15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss:

09.08.2019

• Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V. (Kulturcáfe CLUB BAMBULE), Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen

• Hinweise:

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich. Ein Vortreffen findet statt am 19.07.2019 um 19.00 Uhr im CVJM Kulturcáfe im Dietrich- Bonhoeffer-Haus, Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen Ansprechpartner ist Gernot Zöller Tel. 0174 / 9623436 Mail: gernot.zoeller@cvjm-gp.de

Weitere Informationen zur Freizeit sowie die Reisebedingungen der CVJM-Freizeiten sind im CVJM-Büro oder online auf www.cvjm-gp.de einsehbar.

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MIKSA – der Seminartag für die Arbeit mit Kindern Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern

Mitarbeitende Inspiration Kreativ Seminare Austausch MIKSA – Ein Schulungstag, den ihr euch selbst aus einer Vielzahl an Möglichkeiten zusammenmixt und damit eurer Jugendarbeit einen Frischekick verpasst! Eingeladen sind alle, die mit Kindern arbeiten – in der Jungschar oder Kinderkirche, auf Freizeiten, Aktionstagen oder Kinderbibelwochen,… Verschiedene Seminarblöcke in unterschiedlichen Längen bieten dir die perfekte Auswahl, um das passende Seminar für dein Ehrenamt zu finden! Die Bandbreite an Themen deckt vieles ab, von ganz praktischen Spiele-, Andachts- und Bastelworkshops über pädagogische Themen wie z. B. Begleitung von Mitarbeitenden und Teilnehmenden sowie „kreativem“ Verhalten von Kindern bis hin zum Schauspielworkshop und dem Kennenlernen von KiBiWo-Methoden und -Themen. Der Seminartag wird eingerahmt von einem großen Brunch, einer Ideenbörse und einem motivierenden Gottesdienst. Wir freuen uns, wenn du dabei bist!

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• Freizeit-Nr.:

20011922

• Termin:

23.03.2019, 10.00 bis 16.15 Uhr in Göppingen

• Preis:

€ 10,- sind vor Ort zu bezahlen

• Leistungen:

Brunch und Seminarmaterial

• TN-Zahl

mind. 15 Personen

• Anmeldeschluss:

17.03.2019

• Veranstalter:

Evangelische Jugendwerke der Bezirke Göppingen, Geislingen und Nürtingen

• Hinweise:

Beschreibungen der einzelnen Seminare sowie alle weiteren Informationen zum Schulungstag sind zu finden auf www.ejgp.de/miksa.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/miksa

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Termine aus dem Jugendwerk 16.02.2019

10.00 Uhr

Jungschar-Schwimmfest in den Barbarossa-Thermen Göppingen

22.02.2019

19.00 Uhr

Delegiertenversammlung des ejgp in Eislingen

24.02.2019

18.00 Uhr

up der KonfiGottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

23.03.2019

10.00 Uhr

MIKSA – Der Seminartag für die Arbeit mit Kindern in Göppingen

23.03.2019

19.30 Uhr

Benefizkonzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der Stadtkirche GP

12.04.2019

17.00 Uhr

ökumenischer Jugendkreuzweg in Göppingen

18.04.2019

18.00 Uhr

Gründonnerstag-Nacht rund um die Stiftskirche in Faurndau

12.05.2019

10.00 Uhr

ejgp-Brunch

17.05.2019

18.00 Uhr

Seminar Gewaltprävention

18.00 Uhr

up* der JugendGottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

25.05.2019 26.05.2019

Jungschar-Geländespiel

09.06.2019

18.00 Uhr

RöBa-Night auf dem Zeltplatz Rötenbach

10.06.2019

10.00 Uhr

Rötenbachtag – 25 Jahre Freizeitheim!

29.06.2019

Kulturnacht Göppingen – wir sind dabei! Stadtkirche Göppingen

29.06.-13.07.2019

Jugendkulturtage rund um die Stadtkirche Göppingen

30.06.2019

Woran glauben wir? in der Stadtkirche Göppingen

Werkstatttage school@church

19.-21.07.2019 08.09.2019

KonfiCamp in Rötenbach 10.00 Uhr

Kornbergtreffen auf dem Kornberg

Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.ejgp.de 34


Über uns Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen - kurz ejgp - sind wir der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Unser Jugendwerk wurde 1906 gegründet und kann somit auf eine lange Tradition und viele Erfahrungen zurückblicken. Wir sind einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen und erreichen jedes Jahr mit unseren Angeboten über 8.500** Kinder und Jugendliche. Das ejgp unterstützt und begleitet die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit unseres Kirchenbezirks. Unter anderem bieten wir Schulungen und Fortbildungen an und veranstalten Großevents, wie z. B. Jugendgottesdienste und Jungschartage sowie Freizeiten. Dieser Prospekt gibt Ihnen einen kleinen Einblick über die vielfältige Arbeit des ejgp. Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf www.ejgp.de * Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt. ** Die Zahlen sind der Statistik „Jugend zählt“ entnommen, die 2014 veröffentlicht wurde.

Kontakt Ralf Lehmann E-Mail: Ralf.Lehmann@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 7 13 92 www.ejgp.de

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ejgp-Brunch Alle aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden und alle Freunde des ejgp sind herzlich mit der ganzen Familie zu unserem Brunch eingeladen! Drei Mal im Jahr treffen wir uns an wechselnden Orten. In einer Gemeinde unseres Kirchenbezirks besuchen wir gemeinsam den Sonntagsgottesdienst. Anschließend ziehen wir um ins Gemeindehaus. Beim gemütlichen Brunch ist genug Zeit, miteinander ins Gespräch zu kommen, in Erinnerungen zu schwelgen oder auch gemeinsam etwas zu spielen. Wenn ihr euch vorher kurz im ejgp-Büro anmeldet helft ihr uns bei der Planung, so dass niemand hungrig vom Tisch gehen muss. Für das kommende Jahr sind folgende Termine geplant: Die Orte erfahrt ihr rechtzeitig vorher über unsere Homepage!

20.01.2019 12.05.2019 10.11.2019

Kontakt E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 Mobil 0157 / 54 656 023 www.ejgp.de

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Ostern erleben Jesus Christus wurde gekreuzigt und ist auferstanden. Er hat den Tod überwunden. Diese biblische Botschaft ist eine wichtige Grundlage für unseren christlichen Glauben – und der Grund, warum wir das Osterfest feiern. Um die Osterbotschaft speziell für Jugendliche und Junge Erwachsene erlebbar zu machen bietet das ejgp zwei Veranstaltungen: up der KonfiGottesdienst goes Ökumenischer Jugendkreuzweg Am Freitag vor Palmsonntag (12.04.2019) treffen sich katholische und evangelische Jugendliche und Junge Erwachsene um 17 Uhr an der kath. Kirche St. Josef in Göppingen. Von dort aus geht es an verschiedenen Stationen durch die Göppinger Innenstadt, um Impulsen zu lauschen, zu singen und zu beten. Der Kreuzweg endet an der Ev. Stadtkirche mit einem Meet&greet. Gründonnerstag-Nacht – eine liturgisch-kreative Aktion rund um die Stiftskirche Faurndau Die Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag ist eine der bedeutsamsten im Kirchenjahr. Jesus feiert mit seinen Jüngern, erlebt gute Gemeinschaft – aber auch Verzweiflung und Verlassenheit. Wir wollen diesen Gefühlen nachspüren beim gemeinsamen Essen, aber auch mit ruhigen und kreativen Angeboten. Dazu laden wir alle Jugendlichen und Erwachsenen herzlich am 18.04.2019 ab 18 Uhr nach Faurndau ein. Kontakt Florian Neuhäuser E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30 www.ejgp.de/jugendarbeit

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25 Jahre Rötenbach

Pfingstm ontag, 10.06.2 10.00-16 019 .00 Freizeith Uhr eim Rötenba ch

2019 ist das Jahr, in dem das „neue“ Freizeitheim des Kirchenbezirks sein 25-jähriges Bestehen feiert. Events des ejgp wie das PfiZe oder PfiLa, das KonfiCamp oder die Rötenbach Girls fanden und finden in Rötenbach statt. Kirchengemeinden sind für ein Wochenende mit den Konfirmanden, den Jungscharlern oder dem Posaunenchor vor Ort. Auch Schulklassen finden ihren Weg dorthin. Viele Menschen kennen das Haus und den Zeltplatz, weit über unseren Kirchenbezirk hinaus. Und jeder von euch, der den Rötenbach schon mal besucht hat, hat seine ganz eigene Geschichte mit ihm. Am Rötenbachtag sind alle herzlich nach Rötenbach eingeladen! Wir wollen die letzten 25 Jahre gemeinsam feiern – mit einem Gottesdienst, guter Gemeinschaft und Spiel und Spaß. Und wir wollen die Zeit nutzen, einen „genaueren“ Blick auf das Haus und den Zeltplatz zu werfen. Wir freuen uns, wenn ihr vorbei kommt!

Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/roetenbach

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Hören – Staunen – Stiften

Jugendwerksstiftung Göppingen

Die Jugendwerksstiftung Göppingen lädt ein zu einem Benefizkonzert mit dem Bezirksbläserensemble – kurz BBE genannt. Im BBE versammeln sich einige der besten Bläser aus den Posaunenchören des Dekanats Göppingen. Unter der Leitung von Kirchenmusikdirektor Gerald Buß verstehen sie es, bekannte und unbekannte Stücke so zu interpretieren, dass in jedem aktiven Bläser der Wunsch geweckt wird „so toll möchte ich auch gerne spielen können“ und dass jeder Nichtbläser begeistert ist, welche Klangvielfalt einfaches Blech produzieren kann.

Herzliche Einladung! Der Eintritt ist frei, über eine Spende für die Jugendwerksstiftung* freuen wir uns sehr.

Sonntag, 23.03.2019 19.30 Uhr Stadtkirche Göppingen

*Die Jugendwerksstiftung will mit ihren Erträgen und Spenden die evangelische Jugendarbeit nachhaltig unterstützen. Das heißt z. B. Projekte, Aktionen und Sachanschaffungen des ejgp finanzieren, ehrenamtliche Mitarbeitende fördern und auch Personalstellen mitfinanzieren. Mehr Informationen zur Jugendwerksstiftung gibt es auf www.ejgp.de/stiftung 39


Online anmelden – ganz einfach! Auf der Homepage www.ejgp.de/freizeiten sind unsere Freizeiten und Schulungsangebote sowie ausführliche Informationen dazu zu finden. Über einen Button gelangen Sie zur Online-Anmeldung, bei der Sie als Sorgeberechtigte zuerst Ihre Daten und anschließend die Daten der Teilnehmenden eintragen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, besondere Hinweise anzugeben (z.B. zu Allergien oder Medikamenteneinnahme). Außerdem können Sie Geschwisterermäßigung und Informationen zu möglichen Zuschüssen für finanziell schwächere Familien beantragen. Wir haben uns zu diesem Anmeldeverfahren und einem digitalen Versand von Anmeldeunterlagen, Rechnung und Rüstbrief entschieden. So wird weniger Papier benötigt – das schont die Umwelt. Auch die kontinuierlich gestiegenen Kosten für den Versand werden gespart. Dies trägt dazu bei, dass wir auch weiterhin unsere Angebote möglichst preisgünstig anbieten können. Natürlich können Sie alle wichtigen Dateien auf Ihrem Rechner speichern und so schnell wiederfinden. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung hilft

Ihnen das Jugendwerksbüro gerne weiter. Auch wenn Sie sich nicht online anmelden können - eine Teilnahme ist selbstverständlich trotzdem möglich!

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Riiingin! g! Rii

Kontakt Sekretariat E-Mail: info@ejgp.de Tel: 0 71 61 / 7 13 92 www.ejgp.de/informationen


WICHTIGE HINWEISE Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden "Wichtigen Hinweise" und "Reisebedingungen", um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend "TN" (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend "RV" (Reiseveranstalter) bzw. Freizeitleiterin/Freizeitleiter genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

WICHTIGE HINWEISE 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter (im folgenden RV) ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp) Ulrichstraße 29 73033 Göppingen als rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchenbezirk Göppingen. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig auch die Anmeldebestätigung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt, fällig. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Unterkunft, Verpegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Der RV bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/-innen vermitteln bei unseren

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Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots des RV sind, von dem RV bzw. von seinen Freizeitleiter/-innen lediglich als Fremdleistung vermittelt. 5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und Anmeldung Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig. • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist. 6. Versicherungen Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte "Leistungen" bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. In den Leistungen ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz enthalten. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere um eine


Reisekrankenversicherung bei Freizeiten im Ausland, müssen Sie sich selbst bemühen. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Reisekrankenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“ nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Göppingen durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Reisepreis nicht ermäßigt werden. 8. Ausweisdokumente Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 9. Zuschüsse und Geschwisterermäßigung Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus nanziell schwachen

Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Antragsformulare und Hinweise auf weitere Zuschussmöglichkeiten können bei der Anmeldung angefordert werden. Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-Freizeiten teil, kann auf formlosen Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind einer Familie 95 % des Reisepreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen (auch Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt. 10. Reisepreissicherung RV sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des TN durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern, soweit der Reiseveranstalter vor der Reise Zahlungen auf den Reisepreis fordert. Dies gilt für Buchungen ab dem 01.07.2018 auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bis dahin befreit waren. Deshalb wird der RV für Buchungen ab dem 01.07.2018 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses, nicht das Reisedatum) ebenfalls Sicherungsscheine ausgeben. 11. Prospektzustellung Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie versehentlich einen Prospekt mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeitund kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren könnten. 12. Wichtige Hinweis zu aufgenommenen Bildern während der Freizeit Die Teilnehmenden der Freizeit werden darauf hingewiesen, dass während der Freizeit auch Bilder der Teilnehmenden durch den RV gemacht werden. Die Bilder werden, sofern Sie geeignet sind, vom RV oder dem Partner auch zu Vorstellung und Bewerbung weiterer Freizeiten verwendet. Sofern eine Verwendung von Abbildungen eines TN für diese Zwecke nicht gewünscht wird, hat dies der jeweilige TN bitte bereits zu Beginn der Freizeit gegenüber dem RV und/oder den Organisatoren mitzuteilen, damit dies entsprechend berücksichtigt werden kann. Andernfalls geht der RV davon aus, dass der TN mit der Verwendung geeigneter Bilder für diese Zwecke einverstanden ist. 13. Anschriftenänderungen Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden – Postkarte, Fax (an die 07161/68795) oder E-Mail (an info@ejgp.de) genügt.

REISEBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpichtungen des TN 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspichten erfüllt hat und der TN innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

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c) Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular des RV erfolgen (bei EMails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der TN 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung des RV erläutert. b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext des RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) "zahlungspichtig buchen" bietet der TN gegenüber dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der TN 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspichtig buchen" begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des RV beim TN zu Stande. 1.4. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgennach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, EMails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,

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die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Der RV und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem TN der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises (maximal 100 Euro pro TN) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 28 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der TN die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der RV ist verpichtet, den TN über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des TN, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der TN berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen


Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der TN nicht innerhalb der vom RV gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem TN der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 Euro) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.4. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom RV geforderte Entschädigungspauschale. 4.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV verpichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651e BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom RV beim TN, muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt vom RV später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. 5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend. 6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 6.1. Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung vom RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige

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Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspichten vom RV beruht. 6.2. Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf den Reisepreis; Der RV muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der RV aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der TN gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

7. Obliegenheiten des TN 7.1. Reiseunterlagen Der TN hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 10.1. Der RV wird den TN über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der TN weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der TN ist verpichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der TN kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter vom RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 7.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 8. Beschränkung der Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden ist.

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10.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des TN. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 10.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pichten schuldhaft verletzt hat. 11. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11.2. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 11.3. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung


des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen. 11.4. Für Klagen von RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll und Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2018 Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchenbezirk Göppingen. Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen wird vertreten durch den Vorsitzenden Ralf Lehmann und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen Tel. (07161) 71392 Fax (07161) 68795 Stand dieser Fassung: Juni 2018 Die Reisebedingungen für die Freizeiten des CVJM Göppingen e. V. sind online einsehbar unter www.cvjm-gp.de oder in der Geschäftsstelle anzufordern: CVJM Göppingen e. V. Ulrichstraße 29 73033 Göppingen Tel. 07161/75291 info@cvjm-gp.de Ansprechpartner sind Marius Wild (1. Vorsitzender) und Johannes Kraus (Geschäftsführender Jugendreferent).

Impressum Herausgegeben vom Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen Telefon: 0 71 61 / 7 13 92 Telefax: 0 71 61 / 6 87 95 E-Mail: info@ejgp.de Internet: www.ejgp.de Redaktion: Nadine Müller Gestaltung: Susanne Schäfer Druck: Flyer4Fun, Waiblingen Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, sowie aus Mitteln des Landkreises und der Stadt Göppingen. Bildnachweise: Archiv des CVJM Göppingen e. V. (14/15, 20-23, 30/31), Privat (38), DEKT (26 oben), DEKT/May Michalak (27 unten), Jag_cz/shutterstock.com (33), Archiv des ejgp Titelbild: Dominik Schenk Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft haben, melden Sie sich über presse@ejgp.de bei uns. Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Wir gehören zum Evangelischen Kirchenbezirk Göppingen, sowie zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur weltweiten CVJM-Bewegung.

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Seit über 110 Jahren sind wir der Dachverband für die Evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen. Wir machen... ... Jungschargruppen für sechs- bis 13-Jährige ... Konfirmanden- und Jugendarbeit für 14- bis 17-Jährige ... Schulungen und Fortbildungen für Ehrenamtliche ab 14 Jahren ... Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ... und vieles mehr.

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