Sommerfreizeiten 2015

Page 1

Sommer freizeiten 2015

Evangelisches

Jugendwerk Bezirk Gรถppingen

CVJM Gรถppingen e.V.



Dein Sommer 2015!

Inhaltsverzeichnis

Lange Sandstrände, schroffe Felsen, knisternde Lagerfeuer unterm Sternenhimmel,... auf unseren Sommerfreizeiten bekommst du noch viel mehr geboten. Ein motiviertes Team von Mitarbeitenden will gemeinsam mit dir die schönsten Tage des Sommers verbringen.

¢ Elterninformationen

4

¢ Freizeiten für Kinder

8

Dazu gehört ein abwechslungsreiches Programm, bei dem Spaß und christliche Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Du hast genug Zeit und Raum für deine eigenen Ideen und um neue Freundschaften zu schließen. Doch im Sommer wegfahren ist nicht alles: auch darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten sich im ejgp zu treffen. Informationen zu uns und unseren Veranstaltungen findest du ebenfalls in diesem Prospekt. Wir freuen uns dich zu treffen!

¢ Freizeiten für Jugendliche

16

¢ Freizeiten für Junge Erwachsene

28

¢ Freizeiten für Familien

30

¢ Termine

36

¢ Über uns

37

¢ Einblicke in das Jugendwerk

38

¢ Hinweise und Reisebedingungen

47

¢ Anmeldeformular

53

Herzliche Grüße im Namen des ejgp,

Markus Vogel, 1. Vorsitzender des ejgp

Einfach online informieren und buchen: www.ejgp.de/freizeiten

3


Elterninformationen Liebe Eltern, die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind! Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-, Stadt- und Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit über 100 Jahren ein Teil davon.

Was uns besonders macht? Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und nicht zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere Teams bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und kümmern sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung. Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerksamkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenverhältnis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp zu 4


den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn. Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und sozialer Kompetenzen.

Qualität auf unseren Freizeiten Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht „gemacht“ werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist: Qualifiziertes Freizeitteam Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landesjugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten 5


erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp. Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für die geplanten Aktionen bieten. Faires Preis-Leistungsverhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat. Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie kirchliche Mittel finanziell gefördert. Immer gut informiert Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Gut begleitete An- und Abreise Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der An- und Abreise hat oberste Priorität. Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und 6


vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden bereitgestellt. Ihre Meinung ist uns wichtig Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes wichtig. Deshalb bitten wir Sie, nach der Freizeit an unserer Evaluation teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere Freizeiten kontinuierlich weiter. Sicherheit Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind wir auch auf Ernstfälle vorbereitet. Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter www.ejgp.de/informationen Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/freizeiten

7


PfingstLager 2015 8- bis 12-jährige Jungen und Mädchen

Akte J - neu aufgerollt. Die ungelösten Fälle des Kommissar Kessel Gestatten: Kessel, Kommissar Kessel. Eingefleischter Ermittler, passionierter Kriminologe und Schnüffelexperte. In meinem neuesten Fall rolle ich ungelöste Fälle neu auf und bin mir sicher, hinter all diesen Fällen steckt derselbe Täter. Ich habe eine Spur und glaubt mir: Diese Spur ist so heiß wie kochendes Wasser. Doch was wäre ein Ermittler ohne Freunde, die ihn unterstützen? Nichts! Deshalb brauche ich euch! Kommt ihr mit auf meine spannende Reise? Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage. Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Geländespielen, Show- und Spieleabenden, basteln, tollen Abenden am Lagerfeuer und vielem mehr freuen. Beste Voraussetzungen also für eine geniale gemeinsame Zeit, während der wir von unserem erfahrenen Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden. Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen Platz – wir freuen uns auf dich!

8


• Freizeit-Nr.:

20011512

• Termin:

26. bis 30.05.2015

• Leitung:

Steffen Sedlak, Fabian Tenzer und ein motiviertes Mitarbeiterteam

• Preis:

€ 69,-

• Leistungen:

Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit Feldbetten, Leitung, Programmmaterial

• TN-Zahl:

mind. 70 Teilnehmende, max. 48 Mädchen und 48 Jungen

• Anmeldeschluss: 12.05.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Kinder mit Behinderung sind herzlich willkommen. Nähere Informationen hierzu auf Anfrage.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/pfila

9


Rötenbach Girls 2015 9- bis 13-jährige Mädchen

Urlaub wie in Ägypten! In der wunderschön gelegenen Oase Rötenbach werden wir dieses Jahr unsere Zelte aufschlagen. Wir wollen zwei Wochen Urlaub machen unter der „ägyptischen“ Sonne und dabei Land und Leute besser kennen lernen. Kairo, Alexandria, die Pyramiden und die Sphinx: Ägypten ist reich an spannender Kultur und Geschichte. Aber auch über das Leben der Menschen wollen wir etwas erfahren. Wir werden reichen Händlern, Bauleuten, Sklaven und vielleicht auch dem Pharao begegnen. Dazu ist unsere Oase optimal gelegen und ausgestattet. Es stehen ausreichend Schatten spendende Bäume zur Verfügung, bei Gefahr von Hochwasser können wir in unsere Scheune flüchten und Küche und Waschplätze sind in festen Gebäuden untergebracht. Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur noch Du! Bevölkere mit uns den Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach, genieße gemeinsam mit den anderen Mädchen die Sonne und die Gemeinschaft bei Spielen und am Lagerfeuer! Um leckere und abwechslungsreiche Verpflegung, Programm rund ums Motto „Ägypten“ und Ausflüge ins Land kümmern wir uns. Wir freuen uns auf dich!

10


• Freizeit-Nr.:

20011514

• Termin:

02. bis 14.08.2015

• Leitung:

Karolin Maier, Nadine Müller und ein Team motivierter Mitarbeiterinnen

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 28.02.2015: Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: Bei Buchung ab 01.07.2015:

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Programm, Material, Unterkunft in 4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug

• TN-Zahl:

mind. 40, max. 80 Personen

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/roeba-girls

11

€ 185,€ 190,€ 205,-


56. Bezirksjungscharlager bei der Weidacher Hütte/Schwäbische Alb 9- bis 13-jährige Jungs Hallo, ich bin Hideyoshi, was soviel wie 'tapfer' heißt. Mit meinen elf Jahren bin ich bereits mitten in der Ausbildung zu einem echten Samurai. Jeden Morgen gehe ich in die Kenjutsu-Schule. Dort lerne ich mit den anderen Samurai-Schülern lesen, schreiben und Jiu-Jitsu, eine Selbstverteidigungstechnik. Mein Meister sagt mir dort immer, dass Samurais „ruhig wie der Wald, unbewegt wie der Berg, kalt wie der Nebel, furchtlos und schnell im Entschluss" sind. Bereits im Alter von fünf Jahren bekam ich bei einer zeremoniellen Feier mein Schwert überreicht. Die Konjaku Monogatari, die Geschichte der Samurai, wird traditionell vom Meister an seine Schüler weitergeben: Kiyomori, der erste Samurai Japans, einte und befreite das umkämpfte Land unserer Vorfahren. Mit Mut, Geschick und Umsicht gründete er unsere Heimat. In Yedo errichte er seine erste Stadt und machte sie zum Zentrum des Landes. In ein paar Jahren, wenn ich meine Gempuku, die Aufnahmeprüfung, geschafft habe, bin ich, wie mein Meister, auch ein richtiger Samurai. Wenn auch du ein furchtloser und tapferer Samurai werden willst und mehr über mich und meine Geschichte erfahren möchtest, dann sei furchtlos und schnell und melde dich zum Samurai-Lager 2015 an.

12


Anmeldeverfahren:

• Freizeit-Nr.:

20011515

• Termin:

02. bis 15.08.2015

• Leitung:

Christian Kißling und ein erfahrenes Mitarbeiterteam

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 28.02.2015: Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: Bei Buchung ab 01.07.2015:

€ 188,€ 198,€ 215,-

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Bastelmaterial, Programm, Unterkunft in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und Tagesausflug mit Reisebussen

• TN-Zahl:

max. 144 Personen

• Anmeldungen an: Ralf Lehmann, Pfarrsteige 17, 73037 Göppingen-Holzheim Dort kann auch der Sonderprospekt für dieses Lager angefordert werden.

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/weidach

13

1.

Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.

2.

Der Reisevertrag kommt erst zustande...

...

nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von 20,- € auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an.

...

und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb von drei Wochen.

3.

Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 01.07.2015 zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation (Rüstbrief) aufgefordert.


Kinderfreizeit Rötenbach 10- bis 13-jährige Jungen und Mädchen

Du suchst eine hammermäßige Hausfreizeit mit viel Spaß, Abenteuer, aufregenden Erlebnissen und einem spannenden Ausflug? Perfekt, denn wir suchen genau dich! Wir, das ist unser bis in die Haarspitzen motiviertes und erfahrenes Mitarbeiterteam. Wie jedes Jahr ist neben den spannenden Bastel- und Sportworkshops sowie den aufregenden Showabenden in unserem tollen Haus natürlich auch in der freien Natur Einiges geboten! Sei es bei actiongeladenen Geländespielen, nächtlichen Wanderungen durch die Wälder oder einfach nur beim gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die wir mit einem großen Trampolin, Badmintonnetz, Profi-Fußballtoren und Slacklines gehörig aufgerüstet haben. Wie immer wird auch unsere diesjährige Freizeit ein Motto haben – was, das verraten wir dir noch nicht. Du darfst also gespannt sein! Nebenher bleibt natürlich auch die Zeit für den ein oder anderen christlichen Impuls und Gesang, bei dem wir Gott näherkommen und die Gemeinschaft stärken wollen. Klingt aufregend für dich? Super, dann melde dich am besten gleich an und sei gespannt, wohin die Reise dich führen wird!

14


• Freizeit-Nr.:

20011516

• Termin:

10. bis 20.08.2015

• Leitung:

Patrick Milles, Lisa Leitzbach und ein erfahrenes, motiviertes Team

• Preis:

€ 275,-

• Leistungen:

Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern, Vollverpflegung, Tagesausflug

• TN-Zahl:

mind. 25, max. 40 Personen

• Anmeldeschluss: 01.08.2015 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V.

• Hinweise:

An- und Abreise erfolgen privat. Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die Gemeinschaft wichtig sind.

Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

15


Kanu- und Kletterfreizeit 13- bis 17-jährige Jugendliche

Viele Felsen, große Waldflächen und natürlich die Donau – das zeichnet den Naturpark Obere Donau aus. Kombiniert man diesen mit einem Lagerplatz am Donauufer, einem begeisterten und erfahrenen Mitarbeiterteam und viel Action, dann erhält man unsere Donaufreizeit. Paddeln auf der Donau, Klettern am Fels, tolle Spieleabende, ein Hajk, Nachtgeländespiel, Capture the Flag … das ist nur ein kleiner Auszug aus unserem vielseitigen Programm. Nebenbei bleibt noch genug Zeit, um in der Donau zu baden oder einfach mal zu chillen und nichts zu tun. Da stört es auch nicht, dass wir auf unserem Lagerplatz ganz ohne Strom auskommen müssen und „nur“ vier Plumpsklos zur Verfügung stehen. Der allabendliche Tagesausklang am Lagerfeuer, der Gottesdienst am Sonntag und andere Gelegenheiten laden dich dazu ein, mit Anderen über Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen. Bist du bereit dich auf dieses Abenteuer einzulassen? Hast du Lust auf zehn spannende und abwechslungsreiche Tage mit anderen Jugendlichen? Dann melde dich schnell an!

16


• Freizeit-Nr.:

20011519

• Termin:

24.08. bis 02.09.2015

• Leitung:

Alexander Rode, Moritz Oberacker und Team

• Preis:

€ 239,-

• Leistungen:

Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Programm, Material und Ausrüstung

• TN-Zahl:

mind. 18, max. 30 Personen

• Anmeldeschluss: 19.07.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/kanu-und-kletterfreizeit

17


Jugendcamp Spanien 14- bis 17-jährige Jugendliche, Jugendliche mit Handicap dürfen auch älter sein Lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigem Chillen, erfrischendes Meer zum Baden und Abkühlen, tolles Programm mit Spaß und Abwechslung, geniale Gemeinschaft mit Teilnehmenden und Mitarbeitenden, Neues und Anderes von Gott und seinem Wort – das ist unser Jugendcamp 2015 in Spanien. Mitten in der Costa Brava, kaum 50 km von Barcelona entfernt, in unmittelbarer Nähe zum Strand, direkt unter schattigen Bäumen – das ist unser Campingplatz oberhalb des Ortes Caldetas. Der breite und einladende Sandstrand ist nur wenige Minuten entfernt, so dass uns das erfrischende Meer sicherlich öfters zu sehen bekommt. Selbstverständlich werden wir es auch nicht versäumen, das reizvolle Barcelona mit seinen Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Ein bewährtes Team sorgt dafür, dass keine Langeweile aufkommt und das Küchenteam wird uns bestens mit leckerem Essen versorgen. Untergebracht sind wir in vier-Personen-Zelten mit je zwei Innenkabinen. Wenn du jetzt Lust bekommen hast, deine Ferien mit netten Leuten an einem schönen Fleckchen Erde zu verbringen, dann pack deinen Schlafsack ein, melde dich schnell an und sei dabei. Jugendliche mit Behinderung sind herzlich willkommen.

18


• Freizeit-Nr.:

20011520

• Termin:

24.08. bis 06.09.2015

• Leitung:

Oliver Frank und ein bewährtes Mitarbeiterteam

• Preis:

€ 499,Jugendliche mit Behinderung zahlen € 499,zzgl. € 425,- für Betreuung (über Verhinderungspflege abrechenbar)

• Leistungen:

Fahrt, Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Auslandsreisekrankenversicherung, Programm

• TN-Zahl:

mind. 25, max. 38 Personen

• Anmeldeschluss: 01.07.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/jugendcamp

19


Schwedenfreizeit Jugendliche zwischen 17 und 21 Jahren

Auf ins Land der Elche und des blau-gelben Möbelhauses! Mit der Fähre geht es von Rostock nach Larvik. Dort starten wir zu einer Woche Rundreise durch Südschweden: Vorbei an glasklaren Seen und durch erhabene Wälder. Übernachten werden wir in Zelten, jeden Abend an einem anderen Ort. Unterwegs halten wir dort an, wo es uns gefällt. Auf jeden Fall wollen wir einen Tag in Stockholm verbringen. Diese Tourwoche endet etwa 200 km nordwestlich von Stockholm in einem gemütlichen Haus in Gussjöstugan, direkt an einem See. Dort haben wir eigene Boote und eine Sauna – also die besten Voraussetzungen, um eine Woche lang die Seele baumeln zu lassen. Auf der Rückfahrt legen wir noch einen Zwischenstopp mit Übernachtung in der „schönsten Stadt der Welt“, nämlich Hamburg, ein. Ob im Auto, bei der Mittagspause an einem der Seen, abends im Zelt oder am Lagerfeuer: Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen über Gott, unseren Glauben und andere Themen. Die genaue Route und was wir in der zweiten Woche unternehmen, besprechen wir an einem gemeinsamen Vortreffen. Den Termin geben wir dir rechtzeitig bekannt.

20


• Freizeit-Nr.:

20011517

• Termin:

16. bis 31.08.2015

• Leitung:

Matthias Keller, Thomas Vollmer und ein motiviertes Team

• Preis:

€ 649,-

• Leistungen:

Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw. Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenversicherung, Programm, Material, Vollverpflegung

• TN-Zahl:

mind. 16, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss: 27.07.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Im Juli findet ein Vortreffen statt. Der Termin wird allen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/schwedenfreizeit

21


Abenteuerfreizeit Lago Maggiore 13- bis 16-jährige Jugendliche

Diese Freizeit ist besonders! Mit majestätischem Blick auf den Lago Maggiore liegt unser Freizeithaus idyllisch in der malerischen Landschaft der italienischen Schweiz. Südlicher Flair inmitten wilder Berglandschaften, im Tal des Lago Maggiore mit seinem mediterranen Klima, umrahmt von einer beeindruckenden Bergkulisse. Wir laden Dich ein, elf Tage Neues zu erleben. Sonnenaufgänge über dem See, erfrischende Badeerlebnisse im Verzascatal, die Vielfalt auf dem Wochenmarkt von Luino und Abenteuer in unberührter Natur – das alles und noch viel mehr bietet diese Freizeit. Das malerische Freizeitheim „Casa Belmonte“ befindet sich gegenüber von Locarno - traumhaft gelegen oberhalb des Ortes Vira/Gambarogno, hoch über dem Lago Maggiore. Neben Action am See und am Haus, vielseitigen Ausflügen und einem spannenden Nachtgeländespiel gibt es natürlich auch entspannende Stunden am Seeufer des Lago Maggiore. Unser fabelhaftes und sympathisches Betreuerteam versorgt euch zu alledem mit genüsslichem Essen und einer unvergesslichen Zeit. Bist du bereit für’s Maximum an Abenteuer? Dann freuen wir uns auf dich!

22


• Freizeit-Nr.:

20011521

• Termin:

01. bis 11.09.2015

• Leitung:

Fabian Weber und ein erfahrenes Team

• Preis:

€ 494,-

• Leistungen:

Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Programm

• TN-Zahl:

mind. 15 Personen

• Anmeldeschluss: 05.08.2015 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V.

Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

23


Tjalk-Tour Lotus Nr.10 – Ab Harlingen ins Wattenmeer 13- bis 20-jährige Jugendliche

Willkommen an Bord zur mittlerweile zehnten Tjalk-Tour. Dabei segeln wir zum fünften Mal mit der Lotus und Käpt´n Olav. Wir feiern unser Segel-Jubiläum, indem wir – auch auf mehrfachen Wunsch vieler Matrosinnen und Matrosen – ein Wochenende dran hängen. Käpt´n Olav ist am und mit dem Wattenmeer aufgewachsen, mit allen Salzwassern gewaschen und kennt jede Untiefe – was nicht bedeutet, dass wir nicht auch mal auf einer Sandbank stranden. Das Trockenfallen auf dem Meeresboden mit anschließender Ankerwache ist aber auch Teil des Programms. Wir werden vor allem Kurs auf die Nordseeinseln und die Robbenbänke nehmen. Abends genießen wir die Atmosphäre in den Häfen, im Watt oder beim Lagerfeuer am Strand. Die Lotus hat als typische 1-Mast-Tjalk mit knapp 25 Metern genau die richtige Größe und Besegelung. Erstmalig segeln wir als kleine Flotte zusammen mit dem Klipper Lauwerszee, der als Mehrgenerations- und Inklusionsschiff läuft. Verbringt mit uns unvergessliche Törns an Bord der Lotus!

24


• Freizeit-Nr.:

20011522

• Termin:

23. bis 30.08.2015

• Leitung:

Diakon Gernot Zöller und ein erfahrenes Team aus sturmerprobten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

• Preis:

€ 419,-

• Leistungen:

Segeltörn mit der Lotus, Hin- und Rückfahrt mit Bus, Versicherungen, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind. 15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss: 20.08.2015 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé) Ansprechpartner ist Gernot Zöller, Tel. 0174 962 3436, E-Mail an Gernot.Zoeller@cvjm-gp.de

• Hinweise:

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich. Ein Vortreffen findet statt am 24.07.2015 im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstraße 29, 73033 Göppingen)

Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

25


Aufbautage Jugendliche und Erwachsene, ab 15 Jahren

Kurz vor Pfingsten Freunde wiedertreffen, neue Leute kennenlernen und dabei das Freizeitheim in Rötenbach auf Vordermann bringen – das sind die Aufbautage! Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem Gerät tun. Dabei gibt es sowohl für „Erfahrene“ genügend Arbeit, als auch für „Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung zu lernen. Nach unserer „Schönheitskur“ erstrahlt das Haus hoffentlich wieder im neuen Glanz für Euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen. Nach getaner Arbeit erwarten uns Abende mit Spiel und Spaß – Zu viel wird jetzt noch nicht verraten. Was wir aber verraten: Unser Küchenteam wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage kosten euch keinen Cent! Am Sonntagabend münden die Aufbautage in die RöBa-Night, wo wir am Lagerfeuer Würste grillen und Lieder singen werden, bevor wir am Pfingstmontag (hoffentlich) beim Human-Soccer-Turnier gewinnen. Meldet euch schnell an! Das wird super.

26


• Freizeit-Nr.:

20011511

• Termin:

22. bis 24.05.2015

• Leitung:

Markus Vogel und Team

• Preis:

€ 0,-

• Leistungen:

Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt, Vollverpflegung, Abendprogramm

• TN-Zahl:

mind. 5 Personen

• Anmeldeschluss: 18.05.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Die An- und Abreise erfolgt privat.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/aufbautage

27


Motorradfreizeit Erwachsene ab 18 Jahren

Das idylische Lechtal in Österreich ist in diesem Jahr der Ausgangspunkt für unsere Motorradtouren. Die kurvenreichen Straßen und die imposante Bergwelt lassen das Herz jedes Motorradfahrers höher schlagen. Um die verschiedenen Fahrertypen, das Wetter und unsere Lust und Laune unter einen Hut zu bekommen, planen wir die Touren für den kommenden Tag jeweils am Abend vorher. In der Gemeinde Häselgehr sind wir in einem Selbstversorgerhaus mit Mehrbettzimmern untergebracht. Morgens und abends werden wir unsere Mahlzeiten gemeinsam zubereiten, und wir lassen den Tag gemeinsam bei Gesprächen in entspannter Umgebung ausklingen. Auch Sozia bzw. Sozius sind natürlich herzlich willkommen. Wir freuen uns auf euch!

28


• Freizeit-Nr.:

20011513

• Termin:

03. bis 07.06.2015 (Fronleichnam)

• Leitung:

Markus Vogel

• Preis:

€ 180,-

• Leistungen:

Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbettzimmern, Bettwäsche

• TN-Zahl:

mind. 8, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss: 18.05.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Die An- und Abreise erfolgt privat.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/motorradfreizeit

29


Familienfreizeit Baltrum/Nordfriesische Insel Familien

Reif für die Insel? Dann kommt mit! Unseren Sommerurlaub verbringen wir gemeinsam auf der autofreien Insel Baltrum. Autofrei, Stressfrei – Erholung pur! Diese Freizeit richtet sich an (junge) Familien, die Urlaub in Gesellschaft anderer netter Familien machen und entspannt die Nordsee genießen wollen. Neben Unternehmungen mit der ganzen Gruppe soll auch Zeit für die eigene Familie bleiben. Es sind Ausflugsangebote wie z. B. eine Wattwanderung und ein Schifffahrt zu den Robbenbänken geplant, an denen jede Familie individuell teilnehmen kann. Für die Kinder wird ein Programm gestaltet, damit die Eltern auch mal unter sich sein können. Ebenfalls wird es Zeit für Gemeinschaft, Glaube und Genuss geben. Untergebracht sind wir im BK-Heim in Familienzimmern inkl. Waschbecken, Duschen und WCs sind auf den Stockwerken. Unser eigenes Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen. Eine Beteiligung beim Küchendienst erwarten wir von allen Familien im Wechsel. Der Strand ist in ca. zehn bis 15 Minuten zu erreichen. Wir freuen uns auf euch!

30


• Freizeit-Nr.:

20011518

• Termin:

20. bis 27.08.2015

• Leitung:

Petra und Stefan Greiner, Andrea und Tobias Krauß und Team

• Preise:

ab 15 Jahren und Erwachsene: € 365,Kinder & Jugendliche von 7 bis 14 Jahren: € 290,Kinder von 2 bis 6 Jahren: € 195,Kinder unter 2 Jahren sind kostenlos

• Leistungen:

Unterkunft inkl. Kurbeitrag, Verpflegung, Programm für Erwachsene und Kinder, Material, Ausflüge, Fähran- und abfahrt für Teilnehmende, Gepäck und einen Bollerwagen pro Familie

• TN-Zahl:

mind. 15, max. 35 Personen

• Anmeldeschluss: 30.06.2015 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Die Anreise erfolgt privat bzw. nach Absprache bei einem Vortreffen.

Weitere Informationen und Bilder zur Unterkunft und zu Baltrum gibt es auf www.esr-online.de/bkheim oder www.baltrum.de Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/familienfreizeit

31


Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper Lauwerszee Familien, Jugendliche und Erwachsene

Willkommen an Bord zum ersten Mehrgenerations- und InklusionsSegeltörn! Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee – eine der Perlen der Harlinger Flotte. Die beiden Skipper Aart und Anna sind herzliche, energievolle, zielstrebige und inspirierende Persönlichkeiten, mit denen wir uns schnell anfreunden werden. Sie haben Beide viele Jahre Segelerfahrung auf dem Wattenmeer. Gemeinsam als Mannschaft werden wir mit ihnen Segelmanöver absolvieren oder uns einfach den Gezeiten überlassen. Da wir zusammen mit der Tjalk Lotus als Flotte segeln, kommen wir gleich bei der ersten Mehrgenerations-Segelfreizeit in den Genuss eines längeren Törns. Unser Schiff ist ausgestattet mit vielen kleinen Extras, in einem Mix zwischen maritimer und moderner Ausstrahlung. Neben dem seglerischen Mithelfen gibt es in Sitzecken an Deck und der „Sitzwanne“ Möglichkeiten zum Relaxen, während das Schiff durch Wind und Wellen fährt. Abends genießen wir das Ambiente der MastenWälder in den Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die Atmosphäre beim Übernachten an Bord direkt im Watt. Kommt zu uns an Bord und erlebt Unvergessliches.

32


• Freizeit-Nr.:

20011523

• Termin:

23. bis 30.08.2015

• Leitung:

Diakon Gernot Zöller mit Tanja und Siobhan

• Preis:

€ 419,-

• Leistungen:

Segeltörn mit der Lauwerszee, Hin- und Rückfahrt mit Bus, Versicherungen, Verpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind. 15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss: 20.08.2015 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé) Ansprechpartner ist Gernot Zöller, Tel. 0174 962 3436, E-Mail an Gernot.Zoeller@cvjm-gp.de

• Hinweise:

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich. Ein Vortreffen findet statt am 24.07.2015 im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstraße 29, 73033 Göppingen)

Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

33


Familienfreizeit für Posaunenchorbläser La Chaux / Burgund / Frankreich Familien mit Bläser Eine Freizeit für Familien und Erwachsene, die gerne eine Woche lang mit Kind und Kegel und vor allem mit dem Blechblasinstrument unterwegs sein wollen. Dabei möchten wir Gemeinschaft erleben und neben dem „Blasen“ dem Wunsch nach Freizeit und Erholung genügend Raum geben. Auch Musiker die in B spielen sind herzlich eingeladen – das entsprechende Notenmaterial ist vorhanden. Wir werden auch Instrumente für Nachwuchstalente dabei haben. Quartier beziehen wir in dem Landgut ähnlichen Anwesen „La Chaux“ mit mehreren Häusern in Alligny de Morvan. Dieses liegt mitten im Naturpark Morvan, einer eher dünn besiedelten, an Flora und Fauna reichen Region des Burgunds mit Mittelgebirgs-Charakter. Die Gegend lädt zu Wanderungen, Badeausflügen, Ausritten und weiteren sportlichen Aktivitäten ein. Die Besichtigung der Fontenay Abbey und ein Tagesausflug nach Paris sind genauso eingeplant wie Grillen, Chillen und Lagerfeuer vor Ort. Für Kind und Kegel werden wir ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm gestalten. Ein Küchenteam versorgt uns in Vollpension, wobei das Burgund nebenbei mit zahlreichen kulinarischen Entdeckungen aufwartet.

34


• Freizeit-Nr.:

20011524

• Termin:

29.08. bis 05.09.2015

• Leitung:

Stefan Renfftlen, Jochen Preßmar, Sonja Elineau und Team

• Preise:

Kinder & Jugendliche von 3 bis 13 Jahren € 285,ab 14 Jahren und Erwachsene € 360,-

• Leistungen:

Unterkunft, Auslandsreisekrankenversicherung, Verpflegung und Programm

• TN-Zahl:

mind. 15, max. 50 Personen

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Die An- und Abreise erfolgt privat, wir unterstützen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/posaunenfreizeit

35


Termine aus dem Jugendwerk 05.03.2015

19:00 Uhr

Delegiertenversammlung des ejgp in Heiningen

08.03.2015

18:30 Uhr

jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

14.03.2015

10:00 Uhr

Jungschar- und KinderkirchUni an der Teckrealschule Kirchheim

15.03.2015

18:00 Uhr

Konzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der Stadtkirche Göppingen

18./19.04.2015

Jungschartag

27.04.-08.05.2015

School@church in der Stadtkirche Göppingen

08.05.2015

18:30 Uhr

jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

25.05.2015

10:00 Uhr

Rötenbachtag (Freundestag des Jugendwerks) am Freizeitheim Rötenbach

03.-07.06.2015

Evangelischer Kirchentag in Stuttgart

26.-28.06.2015

KonfiCamp in Rötenbach

19.07.2015

18:30 Uhr

jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

13.09.2015

10:00 Uhr

Kornbergtreffen

Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.ejgp.de und auf Facebook: www.facebook.com/ejw.goeppingen

36


Über uns Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen – kurz ejgp – sind wir der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Mehrere hundert ehrenamtlich Mitarbeitende gestalten jede Woche Gruppenstunden vor Ort. Hinzu kommen Freizeiten, Jugendgottesdienste und Aktionstage. Das ejgp unterstützt die Ehrenamtlichen, bietet Schulungen und Fortbildungen an und veranstaltet selbst Großevents sowie Freizeiten. Wir sind einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen und erreichen jedes Jahr mit unseren Angeboten über 8.500 Kinder und Jugendliche. *Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt.

Rötenbachtag Am Pfingstmontag (25. Mai 2015) treffen sich ehrenamtlich Mitarbeitende, Interessierte und Freunde des ejgp auf dem Freizeitgelände in Bartholomä-Rötenbach. Beim Gottesdienst um 10 Uhr werden unsere Freizeitmitarbeitenden ausgesandt. Jung und Alt sind eingeladen, am Human-Soccer-Turnier teilzunehmen, bevor die Erwachsenen am Nachmittag einen Vortrag hören können. Für alle Kinder ist ein actionreiches Spielprogramm vorbereitet, und alle Interessierten sind herzlich zu einer Führung über den Zeltplatz eingeladen. Für Verpflegung ist mit Gegrilltem sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Wir freuen uns über jeden Besuch. Mehr Infos gibt es unter www.ejgp.de 37


Einblicke in das Jugendwerk Jungschararbeit In den Gemeinden unseres Kirchenbezirks gibt es über fünfzig Jungschargruppen. In regelmäßigen Gruppenstunden treffen sich dort Kinder im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. So unterschiedlich die Gruppen auch sind - eines haben alle gemeinsam: Spiel, Spaß und Action für die ganze Gruppe wird groß geschrieben. Dabei finden auch biblische und thematische Impulse ihren Platz. Als Bezirksjugendwerk organisieren wir Großveranstaltungen, zu denen alle Jungschargruppen eingeladen sind, wie z. B. den Jungschartag im April. Für den Jungschartag bereiten motivierte ehrenamtliche Mitarbeitende ein unvergessliches Programm vor, bei dem Spiel, Spaß, Begegnung mit Anderen und gelebter Glaube ihren festen Platz haben. Große Stationsläufe sowie aufwändige Anspiele im Gottesdienst sind jedes Jahr fest eingeplant. Alle Gruppen, die nach einem Tag noch nicht genug haben, sind herzlich zur Übernachtung eingeladen: Nach einem abwechslungsreichen Abendprogramm klingt der Abend am Lagerfeuer und im Schlafsack unterm Sternenzelt aus. Wenn Sie gerne mit einer Gruppe Kontakt teilnehmen oder uns durch Ihre Nadine Müller Mithilfe unterstützen wollen, E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de setzen Sie sich mit uns in Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 Verbindung. www.ejgp.de/jungschar 38


Jungschar- und KinderkirchUni Gut geschulte ehrenamtliche Mitarbeitende sind die Grundlage einer guten Jugendarbeit. Deshalb ist es uns wichtig, verschiedene Schulungsangebote fest im Jahresablauf zu integrieren. Am Samstag, den 14. März bietet die Jungschar- und KinderkirchUni als SeminarHalbtag neue Impulse und gute Vernetzungsmöglichkeiten für alle, die in der Arbeit mit Kindern aktiv sind. Freizeit- und Kinderbibelwochen-Teamer, Jungschar- und Kinderkirchmitarbeitende und alle anderen Interessierten haben beim Brunch genügend Zeit, um miteinander ins Gespräch zu kommen. In den beiden Seminarrunden gibt sowohl für Jugendarbeitsneulinge als auch für Erfahrene aus den verschiedenen Arbeitsbereichen relevante Themen zu behandeln: rund zehn Seminare mit praktischen Programmvorschlägen, aber auch pädagogischen Themen stehen zur Auswahl. Gemeinsam mit den Bezirksjugendwerken Nürtingen und Kirchheim/Teck freuen wir uns über jeden Besuch. Die Anmeldung ist über unsere Homepage möglich.

Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/jungschar-und-kinderkirchuni

39


School@church Werkstattage in der Göppinger Stadtkirche Vom 27.04. bis 08.05.2014 nehmen Schulklassen die Stadtkirche jeweils einen Tag lang für sich allein in Beschlag. Nach einer anfänglichen Runde um den Altar gibt es verschiedene Elemente zum Ankommen in der Kirche, wie beispielsweise den eigenen Namen mit buntem Tape auf den Boden zu kleben. Den Hauptteil des Projekttages bildet die jeweilige Kunstaktion, bei der ein Thema kreativ umgesetzt wird. Unter Anleitung verschiedener Künstler werden Pinsel geschwungen, große Holztafeln gestaltet oder Fotos erstellt und digital bearbeitet. Während des phantasievollen Schaffens können sich die Jugendlichen tiefgehend mit dem Thema auseinandersetzen. Mit School@church gelingt es, Schülerinnen und Schülern die Kirche sowohl als Kirchengebäude als auch die Institution Kirche näher zu bringen. Jugendliche bekommen dabei einen geistlichen Gedankenanstoß, der sie in ihrem Alltag weiter bringen kann. Kirche für Herz, Hand und Verstand!

Kontakt Oliver Frank E-Mail: Oliver.Frank@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 29 www.ejgp.de/school-church

40


KonfiCamp Ein Wochenende lang Glaube hautnah erleben - erkennen, dass Kirche mehr als nur der sonntägliche Gottesdienst ist - neue spirituelle Erfahrungen machen – das und noch mehr ist das KonfiCamp des ejgp vom 26.-28.6. in Rötenbach. Für ein Wochenende kommen rund 300 Konfirmandinnen und Konfirmanden des Kirchenbezirks zu einem Zeltlager zusammen. Pfarrerinnen und Pfarrer, ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende aus der Jugendarbeit der Kirchengemeinden, der CVJMs und des Bezirksjugendwerks gestalten zusammen mit dem KonfiCamp-Fachausschuss ein ereignisreiches und attraktives Highlight, das noch über die Konfi-Zeit hinaus in den Köpfen bleibt. Auf dem Camp erleben die Konfis, was es bedeuten kann als Christ zu leben. Neben Workshops, dem Funpark, und Spielprogrammen, geht es vor allem um die Inhalte, die in der "PowerHour" und im jugendgemäßen Gottesdienst vermittelt werden. Aber nicht nur das: durch das enge und intensive Zusammenleben lernen Konfirmandinnen und Konfirmanden andere Jugendliche und junge Erwachsene kennen, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen von Kirche engagieren; Mitarbeitende, die begeistert von sich und ihrer Einstellung zu Glaube und Kirche erzählen. So können die Konfis erleben, was es bedeuten kann, als Christ zu leben – und Kontakt das KonfiCamp wird das, was Florian Neuhäuser der Slogan verspricht: Mehr als E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de ein Erlebnis. Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30 www.ejgp.de/konfi-camp

41


35. Evangelischer Kirchentag in Stuttgart Beim Kirchentag vom 3. bis zum 7. Juni 2015 kommen bis zu hunderttausend Menschen zusammen, um ein Fest des Glaubens zu feiern und über die Fragen der Zeit nachzudenken. Seit 1949 finden Deutsche Evangelische Kirchentage statt. Sie dauern immer fünf Tage, die zwischen der Eröffnung am Mittwoch bis zum Schlussgottesdienst am Sonntag gefüllt sind mit über 2 000 geistlichen, kulturellen und politisch-gesellschaftlichen Veranstaltungen. Tausende Ehrenamtliche engagieren sich freiwillig in der Programmgestaltung und der Organisation. Wer schon einmal einen Kirchentag erlebt hat, kennt die unbeschwerte und heitere Atmosphäre, die die gastgebende Stadt bei diesem Großereignis erfüllt. Spannende Diskussionen, gute Musik und Begegnungen mit den verschiedensten Menschen warten auf alle Besucherinnen und Besucher. Feiert den Kirchentag in Stuttgart mit! Auch aus unserem Kirchenbezirk werden Gruppen teilnehmen – aktiv als Gestaltende, als Dauer- oder Tagesgäste. Weitere Informationen unter www.kirchentag.de

Kontakt Florian Neuhäuser E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30 www.ejgp.de/kirchentag

42


Die Jugendwerksstiftung

ejgp

Jugendwerksstiftung Göppingen

Die Jugendwerksstiftung Göppingen wurde 2007 gegründet, um die evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen nachhaltig zu unterstützen. Das heißt konkret: Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen soll bei der Finanzierung von Projekten und Aktionen, bei Sachanschaffungen sowie der Mitarbeiterbegleitung und Förderung finanziell unterstützt und Personalstellen mitfinanziert werden. Sie können mit Ihren Online-Einkäufen die Jugendwerksstiftung unterstützen: 1. Auf der Startseite unserer Homepage, www.ejgp.de, finden Sie die Links zum Boost-Projekt und zu „Helfen kostet nix“ 2. Über diese Seite wählen Sie den Shop aus, in dem Sie gerne einkaufen möchten (z. B. Amazon, Zalando,…) 3. Sie kaufen ganz normal ein. Im Schnitt gehen etwa 5-6% des Nettowarenwertes als Provision an die Jugendwerksstiftung. Wieso zahlen die Shops Provisionen? Durch die Platzierung von Logos und Links zu den Shops wird praktisch Werbung für diese gemacht. Diese Werbung wird erfolgsbasiert vergütet, d. h. wenn ein Nutzer über diese Seite zum Shop gelangt und dort einkauft, erhalten wir einen Teil des entstandenen Umsatzes. Auch andere Websites verdienen auf diese Kontakt Weise Geld. Das Besondere ist somit Andreas Lorch „nur“, dass die Provisionen gespendet E-Mail: stiftung@ejgp.de www.ejgp.de/stiftung werden. 43

Sie können die Jugendwerksstiftung auch durch Ihre Spende beim Besuch des Konzertes mit dem Bezirksbläserensemble am 15. März 2015 in der Stadtkirche Göppingen unterstützen.


Service Auf dem Laufenden bleiben

Freizeitheim und Zeltplatz Rötenbach

Drei Mal im Jahr erscheint unser Rundbrief „Blickpunkt“. (kostenlos abonnieren per E-Mail an info@ejgp.de).

Das Selbstversorgerhaus bietet 48 Betten verteilt auf zwei Hausteile, die gemeinsam oder getrennt voneinander belegt werden können. Jeder Hausteil ist ausgestattet mit eigener Küche und Gruppenräumen. Direkt angrenzend liegt der weitläufige Zeltplatz mit eigenen Sanitärräumen und Küche. Zusätzlich können eine Kletterwand und ein Human-Soccer angemietet werden. Freizeitheim und Zeltplatz stehen auch nicht-kirchlichen Gruppen zur Verfügung. Buchungsanfragen richten Sie bitte an unser Sekretariat.

Darüber hinaus sind die aktuellsten Informationen aus dem Jugendwerk in digitaler Form zu bekommen über… … den E-Mail-Newsletter (zu abonnieren über newsletter@ejgp.de). … die Homepage www.ejgp.de – dort sind alle Termine und Veranstaltungen zu finden. ... unsere Facebookseite www.facebook.com/ejw.goeppingen.

Kontakt Nina Niedermeier E-Mail: info@ejgp.de Tel: 0 71 61 / 7 13 92 www.ejgp.de/service

44


Impressum Herausgegeben vom Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen Telefon: 0 71 61 / 7 13 92 Telefax: 0 71 61 / 6 87 95 E-Mail: info@ejgp.de Internet: www.ejgp.de Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer Gestaltung: Susanne Schäfer Druck: Flyer4Fun, Waiblingen Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, sowie aus Mitteln des Landkreises Göppingen. Bildnachweise: Archiv des ejgp und des CVJM Göppingen e. V., Thomas Vollmer, Nadine Müller, Marvin Pster (1, 18), Florian Maier (20, 21), C.R.Stecker Photography & Design (41) Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft haben, melden Sie sich über info@ejgp.de bei uns. Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur weltweiten CVJM-Bewegung.



HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

WICHTIGE HINWEISE 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen, Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg und der CVJM Göppingen e.V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil

47

des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw. von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt. 5.

Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und Anmeldung

Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoff-kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist. 6. Versicherungen Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.


Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Reisekrankenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“ nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Göppingen durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchznahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Reisepreis nicht ermäßigt werden. 8. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus nanziell schwachen

Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 10. Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)Freizeiten teil, kann auf formlosen Antrag hin eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind einer Familie 95% des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen (auch Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt. 11. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen. 12. Prospektzustellung Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren könnten. 13. Anschriftenänderungen Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden – Fax oder Mail an info@ejgp.de genügt.

REISEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspicht des RV gemacht wurden.

48


c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff 9 BGB) bei Pauschal-eiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in

49

Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpichtung des Veranstalters. 3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.


4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21 €) vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 %

Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in

Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen

50


im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder

51

b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschrie-benen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015 RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung angegeben, a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Markus Vogel und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. oder b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild und ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstr. 29 73033 Göppingen Tel.: 07161 / 7 13 92 Fax: 07161 / 6 87 95 Stand: 10.11.2014

CVJM Göppingen e.V. Ulrichstr. 29 73033 Göppingen Tel.: 07161 / 7 52 91 Fax: 07161 / 9 17 42 34


Anmeldung

... oder einfach online anmelden auf www.ejgp.de/freizeiten

Freizeit

Nr.

Sorgeberechtigte

Name

Vorname

E-Mail (bei unter 18-jährigen der Sorgeberechtigten)

£ männlich

£ weiblich

Geburtsdatum

£ Ich beantrage Geschwisterermäßigung

Straße, Hausnr.

(siehe „Wichtige Hinweise, 10.“)

£ Ich bitte um Zusendung von Informationsmaterial zu möglichen Zuschüssen.

PLZ, Ort

£ Ich möchte gerne per E-Mail-Newsletter über Interessantes und Termine aus dem Jugendwerk informiert werden.

Tel.-Nr.

Hiermit melde ich mich zu o. g. Freizeit auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Ich erkläre mich zugleich mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt sind und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.

Ihre Daten werden mittels EDV im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen bzw. dem genannten Reiseveranstalter intern gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Ihre E-Mail-Adresse wird genutzt, um Ihnen wichtige Informationen rund um die Freizeit zuzusenden (z.B. die Anmeldebestätigung).

O Unterschrift (bei unter 18-jährigen der Sorgeberechtigten)

53


Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen

Falzlinie für DIN lang Umschlag mit Fenster

54



Ab wann ist mein Kind bereit für eine Freizeit? Welche Ausrüstung braucht es für ein Zeltlager? Und was tun gegen Heimweh?

Diese und andere Fragen beantworten Ihnen Mitarbeitende unserer Freizeitteams an

Infostand am Samstag, 16.05.2015 in der Göppinger Fußgängerzone. unserem

Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns persönlich kennen.

www.ejgp.de info@ejgp.de | Tel. 0 71 61 / 7 13 92

Evangelisches

Jugendwerk Bezirk Göppingen


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.