Sommerfreizeiten 2016

Page 1

Sommerfreizeiten 2016

Evangelisches

Jugendwerk Bezirk Gรถppingen

CVJM Gรถppingen e.V.



Dein Sommer 2016!

Inhaltsverzeichnis

Lange Sandstrände, schroffe Felsen, knisternde Lagerfeuer unterm Sternenhimmel,... auf unseren Sommerfreizeiten bekommst du noch viel mehr geboten. Ein motiviertes Team von Mitarbeitenden will gemeinsam mit dir die schönsten Tage des Sommers verbringen.

¢ Elterninformationen

4

¢ Freizeit für Kinder

8

Dazu gehört ein abwechslungsreiches Programm, bei dem Spaß und christliche Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Du hast genug Zeit und Raum für deine eigenen Ideen und um neue Freundschaften zu schließen. Doch im Sommer wegfahren ist nicht alles: auch darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten sich im ejgp zu treffen. Informationen zu uns und unseren Veranstaltungen findest du ebenfalls in diesem Prospekt. Wir freuen uns dich zu treffen!

¢ Freizeiten für Jugendliche

16

¢ Freizeiten für Junge Erwachsene

28

¢ Freizeiten für Familien

30

¢ Schulungen

32

¢ Termine

35

¢ Über uns – Einblicke in das ejgp

36

¢ Hinweise und Reisebedingungen

43

¢ Anmeldeformular

49

Herzliche Grüße im Namen des ejgp,

Markus Vogel, 1. Vorsitzender des ejgp

Einfach online informieren und buchen: www.ejgp.de/freizeiten

3


Elterninformationen Liebe Eltern, die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind! Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-, Stadt- und Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit über 100 Jahren ein Teil davon.

Was uns besonders macht? Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und nicht zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere Teams bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und kümmern sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung. Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerksamkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenverhältnis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp 4


zu den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn. Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und sozialer Kompetenzen.

Qualität auf unseren Freizeiten Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht „gemacht“ werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist: Qualifiziertes Freizeitteam Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landesjugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten 5


erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp. Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für die geplanten Aktionen bieten. Faires Preis-Leistungsverhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat. Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie kirchliche Mittel finanziell gefördert. Immer gut informiert Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Gut begleitete An- und Abreise Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der An- und Abreise hat oberste Priorität. Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und 6


vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden bereitgestellt. Ihre Meinung ist uns wichtig Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes wichtig. Deshalb bitten wir Sie, nach der Freizeit an unserer Evaluation teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere Freizeiten kontinuierlich weiter. Sicherheit Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind wir auch auf Ernstfälle vorbereitet. Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter www.ejgp.de/informationen Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/informationen

7


PfingstLager 2016 Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren

Staatsfeind Nr. 1 – Martin gegen jeden Widerstand Wäre ich wie geplant Anwalt geworden, hätte es mich nicht gewundert auf Feindschaft und Widerstand zu treffen. Aber dass ich als Mönch die halbe Welt gegen mich aufbringe, das hätte ich nicht erwartet. Auch nicht, dass ich mich vor lauter Feinden jahrelang unter falschem Namen hinter Burgmauern verstecken muss. Und erst recht hätte ich es mir nicht träumen lassen, dass die Menschen auch in 500 Jahren noch meinen Namen kennen. Wie es dazu kam? Das verrate ich euch, wenn ihr mir helft, mich gegen jeden Widerstand durchzusetzen. Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage. Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Geländespielen, Show- und Spieleabenden, Basteln sowie tollen Abenden am Lagerfeuer und vielem mehr freuen. Beste Voraussetzungen also für eine geniale gemeinsame Zeit, während der wir von unserem erfahrenen Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden. Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen Platz – wir freuen uns auf dich!

8


• Freizeit-Nr.:

20011612

• Termin:

17. bis 21.05.2016

• Leitung:

Felix Lorch, Moritz Oberacker und ein motiviertes Mitarbeiterteam

• Preis:

€ 69,-

• Leistungen:

Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit Feldbetten, Leitung, Programmmaterial

• TN-Zahl:

mind. 70 Teilnehmende, max. 48 Mädchen und 48 Jungen

• Anmeldeschluss: 02.05.2016 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Kinder mit Behinderung sind herzlich willkommen. Nähere Informationen hierzu auf Anfrage.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/pfila

9


Rötenbach Girls 2016 Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren

Sei dabei, wenn der Wanderzirkus Röbanini seine Sommerpause in Rötenbach verbringt. Mit den extra für uns aufgeschlagenen EinmastZelten lädt uns die Zirkusfamilie zu sich ein. Die große Wiese bietet genügend Platz für alle. Ob wir wohl etwas von den Artisten, Clowns, Jongleuren oder Dompteuren lernen können? Etwas neugierig können wir schon sein, sicher werden sie uns manchen kleinen Trick zeigen. Vielleicht geben sie sogar eine extra Vorstellung, aber für eine Ausbildung zum Zirkusartisten werden diese beiden Wochen viel zu kurz sein. Das bunte Zirkusleben werden wir bei Spielaktionen auf dem Platz, im Wald und in der großen Scheune teilen und dabei eine großartige Zeit miteinander verbringen. Action, kreative Aktionen und Workshops finden genauso ihren Platz wie die Beschäftigung mit Gott und dem christlichen Glauben. Auch das Geschichten Hören und Lieder Singen am Lagerfeuer wird die Zeit viel zu schnell verfliegen lassen. Damit wir bei so vielen Angeboten und Aktionen immer bei Kräften bleiben versorgt uns das lagereigene Küchenteam jeden Tag mit leckerem Essen. Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur noch du! Sichere dir schnell deinen Platz.

10


• Freizeit-Nr.:

20011614

• Termin:

31.07. bis 12.08.2016

• Leitung:

Karolin Maier, Nadine Müller und ein Team motivierter Mitarbeiterinnen

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 29.02.2016: € 185,Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 190,Bei Buchung ab 01.07.2015: € 205,-

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Programm, Material, Unterkunft in 4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug

• TN-Zahl:

mind. 40, max. 80 Personen

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/roeba-girls

11


57. Bezirksjungscharlager bei der Weidacher Hütte / Schwäbische Alb Jungs zwischen 9 und 13 Jahren Hallo, ich bin Leif Eriksson, der schreckliche Wikinger. Sicher hast du schon von mir gehört: Ich bin der wahre Entdecker Amerikas. Viele glauben ja, das wäre dieser Kolumbus gewesen. Dass ich nicht lache! Komm mit mir auf ein wildes Abenteuer, überfalle Küstenstreifen, handle mit teuren Waren und lerne geheime Runen kennen. Von mir kannst du alles lernen, was ein nordischer Seemann können muss: Anhand der Sterne navigieren, im Takt rudern, die Segel bei rauer See setzen, die größten Fische jagen, mutig und tapfer kämpfen, bei Sturm die Richtung halten und bei Nacht und Nebel eine Flüsterfahrt unternehmen. Beim letzten Thing, der großen Volksversammlung, wurde beschlossen, neue Länder zu erobern. Deshalb suche ich noch dringend mutige Wikinger, die ihr Langhaus verlassen und mich auf meinem nächsten Abenteuer begleiten. Vielleicht finden wir dabei sogar Walhalla. Also nimm deinen Helm, deinen Schild und die Axt und komm an Bord meines Drachenschiffs.

12


Anmeldeverfahren:

• Freizeit-Nr.:

20011615

• Termin:

31.07. bis 13.08.2016

• Leitung:

Christian Kißling und ein erfahrenes Mitarbeiterteam

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 29.02.2016: € 188,Bei Buchung bis einschl. 30.06.2016: € 198,Bei Buchung ab 01.07.2016: € 215,-

• Leistungen:

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollverpflegung, Bastelmaterial, Programm, Unterkunft in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und Tagesausflug mit Reisebussen

• TN-Zahl:

max. 144 Personen

• Anmeldungen an: Ralf Lehmann, Pfarrsteige 17, 73037 Göppingen-Holzheim Dort kann auch der Sonderprospekt für dieses Lager angefordert werden.

• Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/weidach

13

1.

Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.

2.

Der Reisevertrag kommt erst zustande...

...

nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von 20,- € auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen (Kto.-Nr. 406 524 009; BLZ 610 605 00). IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an.

...

und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb von drei Wochen.

3.

Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 01.07.2016 zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation (Rüstbrief) aufgefordert.


Kinderfreizeit Rötenbach Jungen und Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren

Du suchst eine erstklassige Hausfreizeit mit viel Spaß, spannenden Abenteuer, aufregenden Erlebnissen und einem außergewöhnlichen Ausflug? Perfekt, denn wir suchen genau dich! Wir, das ist unser großes, motiviertes und erfahrenes Mitarbeiterteam. Wie jedes Jahr ist neben den abwechslungsreichen Bastel- und Sportworkshops und den aufregenden Showabenden in unserem Haus natürlich auch in der freien Natur Einiges geboten. Sei es bei actiongeladenen Geländespielen, nächtlichen Wanderungen durch die Wälder oder einfach nur beim gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die wir mit einem großen Trampolin, Badmintonnetz, Profi-Fußballtoren und Slacklines gehörig aufgerüstet haben. Wie immer wird auch unsere diesjährige Freizeit ein Motto haben – was, das verraten wir dir noch nicht. Du darfst also gespannt sein! Nebenher bleibt natürlich auch die Zeit für den ein oder anderen christlichen Impuls und Gesang, bei dem wir auch die Gemeinschaft stärken wollen. Klingt aufregend für dich? Super, dann melde dich am besten gleich an und sei gespannt, wohin die Reise dich führen wird.

14


• Freizeit-Nr.:

20011616

• Termin:

08. bis 18.08.2016

• Leitung:

Patrick Milles, Lisa Leitzbach und ein erfahrenes, motiviertes Team

• Preis:

€ 275,-

• Leistungen:

Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern, Vollverpflegung, Tagesausflug

• TN-Zahl:

mind. 25, max. 40 Personen

• Anmeldeschluss: 15.07.2016 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V.

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgen privat. Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die Gemeinschaft wichtig sind.

Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

15


Christival 2016 Jugendliche und junge Erwachsene, ab 14 Jahren

„Jesus versöhnt!“ Das ist das Motto des Christival 2016. Sei dabei, wenn sich an fünf Tagen über 15.000 junge Menschen aus ganz Deutschland treffen und der größte christliche Jugendkongress stattfindet. Unterschiedliche Referenten und Referentinnen werden dich herausfordern, dir neue Impulse geben und ihre Erfahrungen zum Thema „Versöhnung“ mit dir teilen. In Gottesdiensten, Foren und Workshops wird es darum gehen, Gemeinschaft zu erleben, mehr von Gott zu lernen und ihn zu feiern. Auch musikalisch ist für jeden Geschmack etwas geboten. Auf www.christival.de kannst du dir deine Seminare und Programme aussuchen, die du bei deiner Anmeldung bei uns angibst. Wir wollen uns gesammelt anmelden, mit dem Zug nach Karlsruhe fahren und das volle Christival-Programm mitnehmen. Also, melde dich schnell an. Wir freuen uns auf fünf hammermäßige Tage mit dir!

16


• Hinweise: • Freizeit-Nr.:

20011610

• Termin:

04. bis 08.05.2016

• Leitung:

Florian Neuhäuser

• Preise:

Bei Anmeldung bis 29.02.2016: 135,- € für Nichtverdiener – 165,- € für Verdiener Bei Anmeldung ab 01.03.2016: 155,- € für Nichtverdiener – 185,- € für Verdiener

• Leistungen:

Übernachtungen (in Schulen und Turnhallen), Frühstück, Tagungsunterlagen, Eintritt zu allen Christival-Veranstaltungen, zur Infomeile und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Karlsruhe

• TN-Zahl:

mind. 5 Personen (bis 29.02.2016)

• Anmeldeschluss: 10.04.2016 • Veranstalter:

Christival e. V.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/christival

17

Die An- und Abreise erfolgt privat. Wir möchten gerne ab Göppingen mit Baden-WürttembergTickets reisen, die je nach Anzahl der Mitfahrer zwischen 18 und 28 Euro kosten. Bei einer Abmeldung fallen laut Christival-Teilnahmebedingungen folgende Stornogebühren an: Bis 28.02.2016: 35,- €, danach 50 % des Ticketpreises. Ab dem 04.04.2016 kann keine Rückerstattung mehr erfolgen.


Jugendcamp Korsika Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren

Korsika - das ist Natur pur! Lange Sandstrände zum Chillen und wie gemacht für „Beach-Aktivitäten“, azurblaues Meer zum Baden und Abkühlen, schroffe Felsen, imposante Wasserfälle und verwunschene Bachläufe, die wir erkunden können - das alles und noch viel mehr bietet Korsika! Im Nordosten der Insel, kaum 50 km von der Hafenstadt Bastia entfernt, liegt unser Camp direkt unter schattigen Bäumen. Untergebracht sind wir in geräumigen Zelten. Das Camp bietet modernisierte Sanitäranlagen und eine Fülle von Sportmöglichkeiten. Der breite Sandstrand ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Es erwartet dich abwechslungsreiches Programm mit viel Spaß, guter Gemeinschaft und Tiefgang: Neben chilligen Tagen am Strand und Neigungsangeboten stehen Ausflüge in die Region, aber auch Neues und Anderes von Gott auf dem Programm. An Erlebnisaktivitäten wie Canyoning, Rafting, Klettern oder Mountainbiken kannst du gegen eine vor Ort zu zahlende Gebühr teilnehmen. Ein fittes Mitarbeitenden-Team sorgt dafür, dass garantiert keine Langeweile aufkommt. Kulinarische Leckerbissen serviert ein erfahrenes Küchenteam. Also, schnell anmelden – zu den beiden besten Wochen deines Sommers 2016! 18


• Freizeit-Nr.:

20011619

• Termin:

22.08. bis 05.09.2016

• Leitung:

Florian Neuhäuser, Andreas Honegger und Benjamin Dietrich

• Preise:

Bei Buchung bis einschl. 31.01.2016: € 499,Bei Buchung bis einschl. 31.03.2016: € 509,Bei Buchung ab 01.04.2016: € 519,-

• Leistungen:

Fahrt im ***-Sterne-Reisebus inkl. Fährüberfahrten, Unterkunft in Fünf- bis Sieben-PersonenZelten, Vollverpflegung, Programm, Auslandsreisekrankenversicherung

• TN-Zahl:

mind. 32, max. 46 Personen

• Anmeldeschluss: 18.07.2016 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Diese Freizeit findet in Kooperation mit dem Bezirksjugendwerk Kirchheim/Teck (ejKi) statt. Beim gemeinsamen Vortreffen werden u. a. die zubuchbaren Erlebnisaktivitäten vorgestellt. Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/jugendcamp

19


Roadtrip Skandinavien Junge Erwachsene zwischen 18 und 22 Jahren

Eine Freizeit, drei Länder: Von Göppingen aus geht es nach Hirtshals und von dort mit der Fähre nach Kristiansand. Hier starten wir einmal quer durch Norwegen. Wir besteigen den beeindruckenden Felsen Preikestolen, besichtigen die Stabkirchen in Heddal und die Hauptstadt Oslo. Norwegen besticht durch seine atemberaubende Natur. Mit drei Kleinbussen sind wir unterwegs und halten dort an, wo es uns gefällt. Nach dem Roadtrip geht es ins Nachbarland: Nach Schweden. Dort genießen wir die zweite Woche etwa 200 km nordwestlich von Stockholm in einem gemütlichen Haus in Gussjöstugan, direkt an einem glasklaren See. Wir haben dort eigene Boote und eine Sauna – also die besten Voraussetzungen, um eine Woche lang die Seele baumeln zu lassen. Auf der Rückfahrt legen wir noch einen Zwischenstopp mit Übernachtung in Berlin ein. Ob im Auto, bei der Mittagspause an einem der Seen, abends im Zelt oder am Lagerfeuer: Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen über Gott, unseren Glauben und andere Themen. Melde dich jetzt an und erlebe zwei der schönsten Länder Europas.

20


• Freizeit-Nr.:

20011618

• Termin:

14. bis 30.08.2016

• Leitung:

Matthias Keller, Thomas Vollmer und ein motiviertes Team

• Preis:

€ 699,00

• Leistungen:

Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw. Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenversicherung, Programm, Material, Vollverpflegung

• TN-Zahl:

mind. 16, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss: 27.07.2016 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise:

Im Juli findet ein Vortreffen statt, an dem die Route und mögliche Ausflüge besprochen werden. Der Termin wird allen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/roadtrip

21


Abenteuerfreizeit in Italien Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren

Diese Freizeit ist besonders! Unser gemütliches Freizeithaus liegt idyllisch direkt an einem großen Badesee in der Lombardei in Italien. Südlicher Flair und ein mediterranes Klima bieten eine gute Grundlage für eine geniale Freizeit. Wir laden Dich ein, zwei Wochen Neues zu erleben. Baden im eigenen Badesee oder doch lieber im Pool, ein Ausflug ins malerische Verona, Fahrrad fahren an den Ufern des Pos und Abenteuer in unberührter Natur – das alles und noch viel mehr bietet diese Freizeit. Unser riesiges Grundstück befindet sich außerhalb des kleinen Örtchens Ostiglia. Die Zimmer inklusive eigener Dusche befinden sich in gemütlichen Bungalows auf dem Gelände. Neben Action am See und am Haus, vielseitigen Ausflügen und einem spannenden Nachtgeländespiel gibt es natürlich auch entspannende Stunden am Seeufer. Unser fabelhaftes und sympathisches Betreuerteam versorgt euch zu alledem mit genüsslichem Essen und einer unvergesslichen Zeit. Bist du bereit fürs Maximum an Abenteuer? Dann freuen wir uns auf dich!

22


• Freizeit-Nr.:

20011617

• Termin:

06. bis 20.08.2016

• Leitung:

Fabian Weber und ein erfahrenes Team

• Preis:

€ 490,-

• Leistungen:

Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Programm

• TN-Zahl:

mind. 15, max. 21 Personen

• Anmeldeschluss: 15.07.2016 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V.

Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

23


Tjalktour Lotus Nr. 11 – Ab Harlingen ins Wattenmeer Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren

Willkommen an Bord zu unserem elften Segeltörn. Die Lotus ist eine typische holländische 1-Mast-Tjalk mit 25 Metern Länge, gebaut vor 122 Jahren. Sie hat eine wesentlich größere Segelfläche als üblich, daher ist sie eine der schnellsten Tjalken auf dem Wattenmeer. Zum zweiten Mal werden wir als Flotte mit der Lauwerszee segeln. Dadurch sind neue Manöver möglich, wie z. B. das Ansteuern von Sandbänken zum Trockenfallen als Katamaran. Da auch die Lauwerszee sehr schnell segeln kann, sind spannende AbenteuerTörns vorprogrammiert. Wir beginnen den Tag mit einer Andacht zum gemütlichen Frühstück und überlassen uns dann ganz den Gezeiten des Wattenmeeres. Für Gänsehaut-Feeling kann neben aufregenden Manövern unter Umständen auch die mögliche Sichtung einer schwimmenden „Totmannshandkoralle“ sorgen. Gekocht wird abends auf dem Schiff. Legendär sind die Grillparties an Deck bei abendlicher Hafenstimmung inmitten der Mastenwälder anderer alter Segler und die Lagerfeuer-Sessions an den Inselstränden. Bei günstiger Wetterlage ist auch Nacht-Segeln möglich. Verbringt mit uns einen unvergesslichen Törn an Bord der Lotus!

24


• Freizeit-Nr.:

20011620

• Termin:

28.08. bis 02.09.2016

• Leitung:

Gernot Zöller und ein erfahrenes Team

• Preis:

€ 410,-

• Leistungen:

Schiff, Hin- und Rückfahrt mit Bus, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind.15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss: 25.08.2016 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé CLUB BAMBULE) und Ev. Kirchenbezirk Göppingen Ansprechpartner ist Diakon Gernot Zöller, Tel. 0174 / 962 34 36, E-Mail an gernot.zoeller@cvjm-gp.de

• Hinweise:

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich. Ein Vortreffen findet statt am 26.07.2016 im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen) Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

25


Aufbautage Jugendliche und Erwachsene, ab 14 Jahren

Kurz vor Pfingsten Freunde wiedertreffen, neue Leute kennenlernen und dabei das Freizeitheim und den Zeltplatz in Rötenbach auf Vordermann bringen – das sind die Aufbautage! Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem Gerät tun. Dabei gibt es sowohl für „Erfahrene“ genügend Arbeit, als auch für „Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung zu lernen. Nach unserer „Schönheitskur“ erstrahlen Haus und Hof hoffentlich wieder im neuen Glanz für Euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen. Nach getaner Arbeit erwarten uns Abende mit Spiel und Spaß – Zu viel wird jetzt noch nicht verraten. Was wir aber verraten: Unser Küchenteam wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage kosten euch keinen Cent! Offizielles Ende der Aufbautage ist am Sonntagvormittag. Wer möchte, darf gerne noch das Pfingstwochenende in Rötenbach verbringen. Am Sonntagabend findet die RöBa-Night statt, wo wir am Lagerfeuer Würste grillen und Lieder singen werden, bevor wir am Pfingstmontag (hoffentlich) beim Human-Soccer-Turnier gewinnen. Meldet euch schnell an! Das wird super. 26


• Freizeit-Nr.:

20011611

• Termin:

13. bis 15.05.2016

• Leitung:

Kurt Bückle, Markus Vogel und Team

• Preis:

€ 0,-

• Leistungen:

Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt, Vollverpflegung, Abendprogramm

• TN-Zahl:

mind. 5 Personen

• Anmeldeschluss: 09.05.2016 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Die An- und Abreise erfolgt privat.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/aufbautage

27


Motorradfreizeit Erwachsene ab 18 Jahren

Der Odenwald nördlich von Heilbronn ist in diesem Jahr das Gebiet für unsere Motorradtouren. Die kurvenreichen Straßen im idyllischen Mittelgebirge lassen das Herz jedes Motorradfahrers höher schlagen. Um die verschiedenen Fahrertypen, das Wetter und unsere Lust und Laune unter einen Hut zu bekommen, planen wir die Touren für den kommenden Tag jeweils am Abend vorher. Wir sind in der Arnberghütte des DAV Buchen, einem Selbstversorgerhaus, untergebracht. Das Haus bietet in seinen drei Mehrbettzimmern insgesamt 18 Betten. Am Ortsrand von Buchen gelegen ist unsere Unterkunft ein guter Ausgangspunkt für Touren über die Straßen und Gassen des Odenwaldes. Abends lassen wir den Tag nach einem gemeinsam zubereiteten Abendessen bei Gesprächen in entspannter Umgebung ausklingen. Auch Sozia bzw. Sozius sind natürlich herzlich willkommen. Wir freuen uns auf euch!

28


• Freizeit-Nr.:

20011613

• Termin:

25. bis 29.05.2016 (Fronleichnam)

• Leitung:

Markus Vogel

• Preis:

€ 150,-

• Leistungen:

Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbettzimmern, Bettwäsche

• TN-Zahl:

mind. 8, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss: 09.05.2016 • Veranstalter:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis:

Die An- und Abreise erfolgt privat.

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/motorradfreizeit

29


Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper Lauwerszee Familien mit Kindern ab 7 Jahren, Jugendliche, Erwachsene, Senioren

Willkommen an Bord zum zweiten Mehrgenerations- und Inklusionssegeltörn. Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee, der zu den Perlen der Harlinger Segelflotte gehört. Unsere Skipper sind warmherzige und inspirierende Menschen mit viel Humor, mit denen wir uns schnell anfreunden werden. Sie kennen das Wattenmeer wie ihre Westentasche. Das Schiff ist unter Deck komfortabel ausgestattet. In dem Mix aus maritimer und moderner Einrichtung fühlt man sich gleich wohl. Wir starten morgens mit einer Andacht zum Frühstück und können uns dann den ganzen Tag den Gezeiten – einem der faszinierendsten und größten zusammenhängenden Öko-Systeme der Schöpfung – überlassen. Abends wird auf dem Schiff warm gekocht. Wenn der Wind kräftig aus einer Richtung weht und die Decks- und Segelarbeit getan ist, kann man auch wunderbar an Deck die Seele baumeln lassen. Bei voller Fahrt im Klüvernetz liegend sind Sichtungen von Seehunden, Kegelrobben und Totmannshand-Korallen möglich. Abends genießen wir das wunderbare Ambiente der Mastenwälder in den Insel-Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die Atmosphäre von Schiff und Meer. Kommt mit zu uns an Bord und erlebt Unvergessliches.

30


• Freizeit-Nr.:

20011621

• Termin:

28.08. bis 02.09.2016

• Leitung:

Gernot Zöller und ein erfahrenes Team

• Preis:

€ 410,-

• Leistungen:

Schiff, Hin- und Rückfahrt mit Bus, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl:

mind.15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss: 25.08.2016 • Veranstalter:

CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé CLUB BAMBULE) und Ev. Kirchenbezirk Göppingen Ansprechpartner ist Diakon Gernot Zöller, Tel. 0174 / 962 34 36, E-Mail an gernot.zoeller@cvjm-gp.de

• Hinweise:

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich. Ein Vortreffen findet statt am 26.07.2016 im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen) Weitere Informationen auf www.cvjm-gp.de

31


Schulungen Gut geschulte und qualifizierte Mitarbeitende sind die Grundlage für unsere Angebote – egal ob in den Gruppenstunden vor Ort, in Gremien oder bei den vielfältigen Aktionen, Events und Freizeiten des ejgp. Neben unseren Mitarbeiterschulungen im Herbst, die für den Erhalt der JugendLeiterCard (JuLeiCa) qualifizieren, bieten wir auch einzelne Fortbildungen, Seminare und Schulungstage zu den unterschiedlichsten Themen der Jugendarbeit an.

Musikplus Seminar Sa, 20.02.2016, 10:00-16:30 Uhr, Bad Boll Musik spielt eine wichtige Rolle bei Veranstaltungen und Freizeiten. Umso wichtiger ist es, Menschen zu haben, die am Klavier oder der Gitarre die Initiative ergreifen und gut anleiten können. Ein Cajon ist die perfekte Ergänzung der musikalischen Begleitung. Zusätzlich braucht es dann noch Leute, die sich mit der Technik auskennen, damit die Musik auch richtig gut ankommt. An diesem Tag gibt es Workshops zur Liedbegleitung mit Gitarre, zu (Solo-)Gesang, Cajon und Tontechnik. Unter fachlicher Anleitung wird an den eigenen Fähigkeiten gearbeitet und es gibt viele praktische Impulse.

32


Jungschar- und KinderkirchUni Sa, 16.04.2016, 10:00-16:00 Uhr, Kirchheim/Teck Alle Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern aktiv sind, sind herzlich zu diesem Seminartag eingeladen. Ein Brunch und ein motivierender Gottesdienst bilden den Rahmen. Dazwischen gibt es elf Seminare zu unterschiedlichsten Themen wie Geländespiele, Theodizee, Umgang mit schwierigen Kindern und vielem mehr zur Auswahl. Zwei davon können besucht werden. Gewaltprävention Fr, 22.04.2016, 18:00-22:00 Uhr, Göppingen In der evangelischen Jugendarbeit wollen wir alles dafür tun, dass Gewalt – egal in welcher Form – keinen Platz hat. Sensibilität für dieses Thema ist wichtig. In diesem Seminar geht es darum, eigene und fremde Grenzen wahrzunehmen, rechtliche Grundlagen zu erfahren und anhand von Fallbeispielen aus der Jugendarbeit ins Gespräch zu kommen. Weitere Schulungen Außer diesen Angeboten wird es in diesem Jahr eine Hygieneschulung für Küchenmitarbeitende sowie einen Erste-Hilfe-Kurs geben, zu dem alle aktiven Mitarbeitenden eingeladen sind. Kontakt D i e Te r m i n e h i e r f ü r s o w i e w e i t e r e Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Schulungen sind zu finden auf www.ejgp.de/seminare

33

Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/seminare


Fragen zu unseren Freizeiten? Wenn das Kind das erste Mal ohne Eltern in den Urlaub fährt ist das für Kinder und Eltern eine aufregende Sache. Dabei kommen für Eltern oft Fragen auf, wie zum Beispiel: Ist mein Kind alt genug, um auf ein Zeltlager zu fahren? Was ist wenn mein Kind Heimweh bekommt? Muss ich eigentlich evangelisch sein? Aber auch die Kinder haben Fragen: Was wird auf so einer Freizeit gemacht? Wer sind die Betreuer? Wie schläft es sich auf einem Feldbett? Wir geben Ihnen die Möglichkeit, diese und noch mehr Fragen zu stellen und dabei die Verantwortlichen der Freizeiten auch persönlich kennen zu lernen.

Sie können uns treffen... ... auf der Familienmesse am 10.04.2016 in der Stadthalle in Göppingen ... bei unserem Freizeitinfostand am 23.04.2016 von 9 bis 15 Uhr in der Göppinger Innenstadt

Ihre Fragen können Sie sonst auch jederzeit per E-Mail an info@ejgp.de oder telefonisch unter 0 71 61 / 7 13 92 stellen. Einige häufig gestellte Fragen beantworten wir auch auf unserer Homepage www.ejgp.de/informationen

34


Termine aus dem Jugendwerk 20.02.2016

Seminar musik plus in Bad Boll

25.02.2016

Delegiertenversammlung in Albershausen

26.02.2016

19:30 Uhr

27./28.02.2016 18.03.2016

Jungschar-Theater 18 Uhr

03.04.2016

jesus.com(e)-Special in der Oberhofenkirche Göppingen Freundeskreis-Tag in St. Gotthardt

10.04.2016

ab 11 Uhr

16.04.2016

10 Uhr

22.04.2016

18 Uhr

23.04.2016

9-15 Uhr

30.04.2016 16.05.2016

Konzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der Stadtkirche Göppingen

Familienmesse in der Stadthalle Göppingen Jungschar- und KinderkirchUni in der Teckrealschule Kirchheim Seminar Gewaltprävention Freizeit-Infostand auf dem Marktplatz Göppingen Jungschar-Turnier

ab 10 Uhr

Rötenbachtag (Freundestag des Jugendwerks) am Freizeitheim Rötenbach

03.-05.06.2016

2. Deutscher Posaunentag in Dresden

18./19.06.2016

Jungschar-Hajk

26.06.2016

Landesposaunentag in Ulm

03.07.2016

18 Uhr

jesus.com(e)-Bezirksjugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

11.-16.07.2016

school@church – Werkstatttage in der Stadtkirche Göppingen

22.-24.07.2016

KonfiCamp in Rötenbach

11.09.2016

10 Uhr

Kornbergtreffen und MitarbeiterActionNachmittag

35

Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen nden Sie auf unserer Homepage www.ejgp.de und auf Facebook: www.facebook.com/ejw.goeppingen


Über uns Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen - kurz ejgp - sind wir der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Unser Jugendwerk wurde 1906 gegründet. Wir können damit auf eine lange Tradition und viele Erfahrungen zurückblicken. Mit über 8.500 jährlich erreichten Kindern und Jugendlichen sind wir einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen. Knapp 500 ehrenamtlich Mitarbeitende gestalten regelmäßig Gruppenstunden vor Ort, an denen rund 2.500 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 20 Jahren regelmäßig teilnehmen. Dabei reicht die Bandbreite von Jungschar- und Jugendgruppen über Jungenschaften und Sportgruppen bis hin zu offenen Angeboten oder der Mitarbeit im Konfirmandenunterricht. Hinzu kommen Freizeiten, Jugendgottesdienste und Aktionstage, bei denen sich nochmals über 1.500 Ehrenamtliche einbringen**. Als Dachverband unterstützt und begleitet das ejgp die Ehrenamtlichen. Unter anderem bieten wir Schulungen und Fortbildungen an und veranstalten Großevents sowie Freizeiten. Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf www.ejgp.de * Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt. ** Die Zahlen sind der Statistik „Jugend zählt“ entnommen, die 2014 veröffentlicht wurde.

36


Veranstaltung zu Gunsten der Jugendwerksstiftung Göppingen Am Freitag, den 26. Februar um 19:30 in der Stadtkirche Göppingen spricht Hörfunkpfarrer Michael Broch zu dem Thema „Jesus – Mit dem Herzen denken und glauben“. Musikalisch umrahmt wird das Programm von Chorlife unter Leitung von Andrea Langenbuch. Der junge Gospelchor aus Dürnau ist vor ca. zehn Jahren aus einem Kinderchor entstanden. Chorlife besteht aus etwa 15 jungen Sängerinnen und Sängern im Alter von 15 bis 26 Jahren. Neben modernen Gospelsongs hat Chorlife auch Sakropop und Worshipsongs im Programm. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Spende für die Jugendwerksstiftung Göppingen!

Rötenbachtag Am Pfingstmontag (16. Mai 2016) treffen sich ehrenamtlich Mitarbeitende, Interessierte und Freunde des ejgp auf dem Freizeitgelände in BartholomäRötenbach. Der Tag beginnt mit einem gemeinsamen Gottesdienst im Grünen um 10 Uhr. In diesem Rahmen findet die Aussendung unserer Freizeitmitarbeitenden statt. Parallel dazu gibt es einen Kindergottesdienst. Beim anschließenden Human-Soccer-Turnier können Jung und Alt gegeneinander antreten. Ein Vortrag für die Erwachsenen und ein gleichzeitig stattfindendes actionreiches Spielprogramm für Kinder runden den Tag ab. Zusätzlich bieten wir für alle Interessierten eine Führung über den Zeltplatz an. Für Verpflegung ist mit Gegrilltem sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Mehr Infos gibt es zeitnah unter www.ejgp.de

37


Die Jugendwerksstiftung

Jugendwerksstiftung Göppingen

Eine innovative und lebendige Jugendarbeit braucht engagierte Menschen – aber auch die richtigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch, dass neue Projekte und Ideen nicht an den Finanzen scheitern. Um langfristig die Jugendarbeit im ejgp zu unterstützen, haben wir eine Stiftung gegründet. Neben Zustiftungen und Spenden gibt es eine einfache Möglichkeit, die Jugendwerksstiftung zu unterstützen: ganz ohne Zusatzkosten mit jedem Online-Einkauf. Auf www.ejgp.de finden Sie die Links zu „Helfen kostet nichts“ und dem „boost Project“. Auf diesen Seiten kann der gewünschte Onlineshop (z. B. Amazon, IKEA) ausgewählt und wie gewohnt eingekauft werden. Im Schnitt gehen 5-6% des Nettowarenwerts als Provision an die Jugendwerksstiftung. Für Sie kostet der Einkauf dadurch keinen Cent mehr, und Sie unterstützen die evangelische Jugendarbeit nachhaltig.

www2.helfen-kostet-nix.de/p/jugendwerksstiftung-goeppingen

Eine weitere Möglichkeit, uns zu unterstützen, ist ein Besuch des Konzerts zu Gunsten der Jugendwerksstiftung am 26.02.2016. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 37. Dazu laden wir Sie herzlich ein! Kontakt

https://www.boost-project.com/de/charities/2582

Andreas Lorch E-Mail: stiftung@ejgp.de www.ejgp.de/stiftung

38


Wer leitet das ejgp? Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp) hat eine ganz besondere Struktur: Wir sind kein Verein, sondern Teil der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Wir sind „selbstständig im Auftrag“, das heißt wir sind von der Landeskirche mit der Kinder- und Jugendarbeit beauftragt, entscheiden aber selbst über unsere Schwerpunkte. Diese einmalige Struktur sorgt dafür, dass unsere Jugendarbeit innovativ ist und sich schnell anpassen kann. Geleitet wird das ejgp von Ehrenamtlichen, dem sogenannten Bezirksarbeitskreis (BAK). Hier übernehmen 17 Engagierte die Verantwortung für die inhaltliche und finanzielle Ausrichtung des Jugendwerks. Die Mitglieder des BAKs werden von den Delegierten der 34 Kirchengemeinden des Göppinger Kirchenbezirks für drei Jahre gewählt. Warum man sich im BAK engagieren sollte? Hier einige Antworten aktueller BAK-Mitglieder.

„Es fasziniert mich, die Arbeit des Jugendwerks „als Ganzes“ zu sehen und in verschiedenste Bereiche hineinzugucken, in denen ich sonst vielleicht auch gar nicht viel zu tun hätte.“ Tobias Lorch

39

as mir das rückgeben, w zu e ht öc m „Ich mit Freimöglich hat er k er w nd Juge enbei habe ulungen. Neb zeiten und Sch ändern, zu eit was hk lic ög M e ich di mienarbeit, d lerne Gre mitzureden un terbringt“. beruflich wei die mich auch s Tobias Kraus

„Ich bin gerne im BAK, weil ich nich t nur selb er Jug end arb eit in For m von Freizeiten machen möchte, son dern auch mithelfen und entscheiden mag, was nötig ist, damit auch möglichs t viele Andere Spaß und Motivation finden, diese Aufgaben zu übernehmen.“ Petra Greiner cklichen Augen „Wenn man in die glü es Jugendlichen eines Kindes oder ein etwas mit dem schaut, der oder die nn weiß man, ejgp erleben durfte, da es sich lohnt, dass alles gut ist und nt in das ejgp Zeit und Engageme hinein zu stecken.“ tzender Markus Vogel, 1. Vorsi


Jungschararbeit In den Gemeinden unseres Kirchenbezirks gibt es rund fünfzig Jungschargruppen für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Wir als ejgp begleiten und schulen die Mitarbeitenden, besuchen die regelmäßigen Gruppenstunden und organisieren Events, zu denen alle Jungscharkinder eingeladen sind. Beim Jungschar-Theater am 27. und 28. Februar 2016 steht die Kreativität im Vordergrund: In Workshops wie Tanz, Theater und Musik erproben sich die Kinder und stellen eine unvergessliche Show auf die Beine, zu der die Eltern und alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Bewegung tut den Jungscharlern gut. Deshalb gibt es beim Jungschar-Turnier am 30. April 2016 die Möglichkeit, sich auszupowern und gegeneinander anzutreten. Da immer nur Fußball, Völkerball oder Indiaca langweilig ist, werden wir unbekanntere Sportarten auspacken. Am 18. und 19. Juni 2016 wollen wir bei unserem Jungschar-Hajk gemeinsam wandern und unter freiem Himmel übernachten. Packt euren Rucksack und seid dabei! Wer keine eigene Jungschargruppe hat, mit der er an diesen Veranstaltungen teilnehmen kann, ist trotzdem herzlich eingeladen. Entweder zur Planung mit dem JungscharEventTeam, oder als Bezirksmitarbeiter bei einzelnen Veranstaltungen. Wir finden den richtigen Platz für Jeden. Kontakt Nadine Müller E-Mail: Nadine.Mueller@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31 www.ejgp.de/jungschar

Weitere Informationen über die Jungschararbeit und diese Veranstaltungen gibt es auf www.ejgp.de/jungschar

40


Verknüpfung von Konfirmandenund Jugendarbeit Das Konfirmandenjahr ist eine spannende Zeit für Jugendliche. Für viele ist die Konfirmation der Anstoß, sich intensiver mit sich und dem Glauben zu beschäftigen – und vielleicht auch darüber nachzudenken, sich in einer Kirchengemeinde oder dem Jugendwerk zu engagieren. Als ejgp möchten wir die Kirchengemeinden in dieser Zeit unterstützen. Wir übernehmen Einheiten im Konfirmandenunterricht und bieten das Projekt „Konfi-Kirche“ an. Hier gibt es im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes ein extra Programm für Konfirmanden, in dem der Predigttext gemeinsam kreativ erarbeitet wird. Außerdem veranstalten wir den Klassiker: das bezirksweite KonfiCamp. Gut 200 Konfirmanden erleben ein unvergessliches Wochenende auf unserem Zeltplatz in Rötenbach. Zum gemeinsamen Austausch laden wir Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Mitarbeitende im Herbst zum Vernetzungstreffen ein. Das Konfirmandenjahr: eine spannende Zeit. Und wir sind gerne mit dabei.

Kontakt Florian Neuhäuser E-Mail: Florian.Neuhaeuser@ejgp.de Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30 www.ejgp.de/verknuepfung-von-konfirmanden-jugendarbeit

41


Posaunenarbeit Die Bläserarbeit der Posaunenchöre ist ein fester Bestandteil des Jugendwerks und der Kirchengemeinden. Die Posaunenchöre haben ihren Platz bei Gottesdiensten, Konzerten, Feierstunden oder Freizeiten in der eigenen Gemeinde oder im Kirchenbezirk. Das besondere an der Posaunenarbeit ist das generationsübergreifende gemeinsame Musizieren. Die Altersspanne reicht dabei von acht bis über achtzig Jahre. Dabei muss man nicht als Kind schon mit dem Spielen angefangen haben – auch Erwachsene sind als sogenannte „Jungbläser“ willkommen. Die Ausbildung erfolgt teils in Eigenregie der Chöre, teils in Kooperation mit Musikschulen oder im Privatunterricht. Neben den Chören der Gemeinden gibt es übergreifend die Rentnerbänd und das BBE (BezirksBläserEnsemble). Insgesamt steht neben dem Musizieren das „Wir“ im Vordergrund der Aktivitäten im Chor, im Bezirk oder auch überregional, wie bei den anstehenden Posaunentagen in Dresden (3.-5. Juni 2016) und in Ulm (25.-26. Juni 2016). Wenn Sie Lust haben, selbst ein Blechblasinstrument zu lernen oder Interesse an Veranstaltungen mit Bläserbeteiligung haben, finden Sie Informationen auf www.ejgp.de/posaunenchor

Kontakt Stefan Renfftlen E-Mail: Stefan.Renfftlen@ejgp.de Tel. 0176 / 105 195 54 www.ejgp.de/posaunenchor

42


HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651a ff BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

WICHTIGE HINWEISE 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen, als rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bzw. der CVJM Göppingen e. V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamenUnternehmungenund am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für die Fahrt, für Unterkunft, Verpegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiter/-innen vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw. von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt.

43

5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und Anmeldung Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist. 6. Versicherungen Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu


dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskosten-versicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungs-gesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Reisekrankenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“ nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung,insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherungsollte daher in jedem Fall erwogen werden. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts Anderes vermerkt ist – jeweils ab Göppingen durch. Wird bei Freizeiten die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Reisepreis nicht ermäßigt werden. 8. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus nanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden.

10. Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-Freizeiten teil, kann auf formlosen Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind einer Familie 95 % des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen (auch Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt. 11. Reisepreissicherung RV sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des TN durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts", das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp). Der CVJM Göppingen e. V. ist keine Körperschaft öffentlichen Rechts, deshalb erfolgt für dessen Freizeiten die Reisepreisabsicherung. 12. Prospektzustellung Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren könnten. 13. Anschriftenänderungen Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden Fax (07161/68795) oder E-Mail (info@ejgp.de) genügt.

REISEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspicht des RV gemacht wurden.

44


d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung ndet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist

45

vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels), Reisevermittler und Freizeitleiter/-innen sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein


Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpichtung des Veranstalters. 3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

4. Rücktritt der / des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem/der vom RV eingesetzten Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/-in, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/-innen und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.

Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Der Freizeitleiter/die Freizeitleiterin ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit

46


gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zulasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung deutlich genannten Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

47

9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführung der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013 RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung angegeben, a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Markus Vogel und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. oder b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild und ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstr. 29 73033 Göppingen Tel.: 07161/71392 Fax: 07161/68795

CVJM Göppingen e.V. Ulrichstr. 29 73033 Göppingen Tel.: 07161/75291 Fax: 07161/9174234

Impressum Herausgegeben vom Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen Telefon: 0 71 61 / 7 13 92 Telefax: 0 71 61 / 6 87 95 E-Mail: info@ejgp.de Internet: www.ejgp.de Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer Gestaltung: Susanne Schäfer Druck: Flyer4Fun, Waiblingen Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes BadenWürttemberg, sowie aus Mitteln des Landkreises und der Stadt Göppingen. Bildnachweise: Titelbild: Thomas Vollmer; Archiv des ejgp und des CVJM Göppingen e. V. Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft haben, melden Sie sich über info@ejgp.de bei uns. Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur weltweiten CVJM-Bewegung.

Stand: 12.11.2015

48


Anmeldung

... oder einfach online anmelden auf www.ejgp.de/freizeiten

Freizeit

Nr.

Name aller Sorgeberechtigten

Name

E-Mail

Vorname

(bei unter-18-Jährigen der Sorgeberechtigten) männlich

weiblich

Geburtsdatum

Straße, Hausnr.

Ihre Daten werden mittels EDV im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen bzw. dem genannten Reiseveranstalter intern gespeichert und ggf. zur Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.

PLZ, Ort

Ihre E-Mail-Adresse wird genutzt, um Ihnen wichtige Informationen rund um unsere Freizeiten sowie die Freizeitunterlagen zuzusenden (z. B. Anmeldebestätigung, Rechnung, Rüstbrief). Für den E-Mail-Versand wird teilweise der Dienst „Mailchimp“ genutzt.

Tel.-Nr.

Besondere Hinweise und gesundheitliche Beeinträchtigungen:

Hiermit melde ich mich zu o. g. Freizeit auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Ich erkläre mich zugleich mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt sind und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.

Ich möchte die Rechnung und die weiteren Freizeitunterlagen (z. B. Rüstbrief, Freizeitpass) zusätzlich in Papierform erhalten. Ich beantrage Geschwisterermäßigung (siehe „Wichtige Hinweise, 10.“) Ich bitte um Zusendung von Informationsmaterial zu möglichen Zuschüssen.

Unterschrift (bei unter-18-Jährigen aller Sorgeberechtigten)

49

Ich möchte gerne per E-Mail-Newsletter über Interessantes und Termine aus dem Jugendwerk informiert werden. Diese Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.


Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen Ulrichstraße 29 73033 Göppingen

Falzlinie für DIN lang Umschlag mit Fenster

50



Seit über 100 Jahren sind wir der Dachverband für die Evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen. Wir machen... ... Jungschargruppen für sechs- bis 13-Jährige ... Konfirmanden- und Jugendarbeit für 14- bis 17-Jährige ... Schulungen und Fortbildungen für Ehrenamtliche ab 14 Jahren ... Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ... und vieles mehr.

Evangelisches

Jugendwerk Bezirk Göppingen

Erfahren Sie mehr über uns und unsere Angebote unter www.ejgp.de, telefonisch unter 0 71 61 / 7 13 92 oder per E-Mail an info@ejgp.de. Auf Facebook finden Sie uns unter www.facebook.com/ejw.goeppingen

Jetzt buchen unter www.ejgp.de/freizeiten


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.