Wirtschaftsmagazin eco.nova – Juni 2013

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as Arbeitsmedizinische Zentrum ist Ausbildungsstätte zum Facharzt für Arbeitsmedizin in Tirol und steht Unternehmen als Dienstleister in allen Fragen zum Thema Arbeitsmedizin, Vorsorgemedizin, Arbeits- und Gesundheitspsychologie zur Seite. Dr. Clemens Baumgartner, Geschäftsführer und Ärztlicher Leiter: „Gesundheitsschutz ist in den Unternehmen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern alle Unternehmen sollten das Thema vor allem aus Eigeninteresse sehr ernst nehmen. Mit dem Arbeitsmedizinischen Zentrum können wir neben den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen ein breites arbeitsmedizinisches und arbeitspsychologisches Leistungsspektrum anbieten.“ Arbeitsmedizin wirkt dabei sehr individuell – Erkrankungen werden verhindert oder durch Vorsorgeuntersuchungen im Frühstadium erkannt. Der arbeitspsychologische Bereich nimmt derzeit stark an Bedeutung zu. Strukturelle Störungen werden zunehmend auch im psychologischen Bereich erfasst und können oft mit ganz einfachen Maßnahmen verbessert oder sogar behoben werden. Einseitige Belastung oder Überbelastung vermindert nicht nur im körperlichen Bereich die Belastungsfähigkeit von Mitarbeitern, zunehmend beeinflussen auch psychologische Faktoren wie Stress, zu wenig oder nicht genützte Pausen und Ruhezeiten oder Störungen im Arbeitsklima, von Lärm in Großraumbüros bis Mobbing. Die Änderungen im Arbeitnehmerschutzgesetz reagieren darauf und sehen einige Neuerungen im Erkennen und der Bewertung von Störungen vor, die sich psychologisch niederschlagen. Mag. Barbara Hellweger, Arbeitspsychologin sowie Klinische und Gesundheitspsychologin, hat sich bereits intensiv mit den Änderungen und Neuerungen im arbeitspsychologischen Bereich befasst: „Neu im Arbeitnehmerschutzgesetz ist die verpflichtend vorgeschriebene Bewertung bzw. Evaluierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Dazu werden konkret verschiedene Bereiche wie Arbeitsaufgaben, -umgebung, -abläufe und -organisation in den Blick genommen. Die Evaluierung ist für alle Betriebe gleichermaßen vorgeschrieben, in der Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes heißt es, dass regelmäßige Anpassungen vorgenommen werden müssen. Es gibt dabei keine explizite Vorschrift, in welchem Zeitintervall die Evaluierung psychischer Belastungsfaktoren durchgeführt werden muss, aber die Wirksamkeit der Maßnahmen ist zu über-

Aus der Praxis

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH ist seit Jahrzenten zufriedene Kundin des AMZ Hall in Tirol. Die IVB mit 620 Mitarbeitern lässt sich vom Arbeitsmedizinischen Zentrum betreuen und beraten. Ing. Bernhard Hochreiter, im Unternehmen für Arbeitnehmerschutz zuständig: „Unser Leitmotiv bei der Erreichung von Arbeitnehmerschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit ist ein durchaus betriebswirtschaftlicher Ansatzpunkt. Sicherheit und Gesundheitsförderung führen zu Wohlbefinden bei unseren Mitarbeitern und das stärkt das Unternehmen insgesamt. Wir sind in einem, man könnte fast sagen, extremen Dienstleistungsbereich tätig – in vielen Bereichen mit großer Kundennähe und höchsten Anforderungen an Freundlichkeit und flexible Dienstleistung am Kunden. Unsere Kräfte im Fahrbetrieb sind die Visitenkarten unseres Unternehmens und wir sehen uns als Unternehmen verpflichtet, die besten Arbeitsbedingungen und damit das Wohlfühlen sicherzustellen. Wir haben dazu in den vergangenen Jahren ein dichtes Vorsorgesystem aufgebaut, das medizinische, psychologische und unternehmensrelevante Entwicklungen auch sehr genau dokumentiert und damit fundierte Analysen ermöglicht. Wir erfassen z. B. auch Beinaheunfälle möglichst lückenlos. Die Grundvoraussetzung dazu ist aber eine große Vertrauensbasis zu unseren Mitarbeitern im Fahrdienst, die uns die Daten dazu auch liefern. Unser Leitspruch dazu lautet: Erfolg braucht Leistung und Leistung braucht Gesundheit.“

prüfen und der Prozess regelmäßig und in bestimmten Anlassfällen zu wiederholen. Es ist für alle Unternehmen wichtig, sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und passende Methoden bewusst auszuwählen. Wir unterstützen Unternehmen dabei konkret bei der Planung und Durchführung von gesetzeskonformen Arbeitsplatzevaluierungen.“ Es gibt verschiedene Methoden und Verfahren, die zum Teil auch bisher von Unternehmen bereits angewendet wurden. „Es ist darauf zu achten, dass ein standardisiertes Erhebungsinstrument eingesetzt wird, das belastungsbezogen die Merkmale der Arbeitsbedingungen erfasst (DIN/ÖNORM EN ISO 10075-1) und die testtheoretischen Gütekriterien und Anforderungen an Messverfahren nach DIN/ÖNORM EN ISO 10073-3 erfüllt. Gewährleistet ist die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach den Paragraphen 4, 5 und 7 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zum Beispiel durch die Verwendung der IMPULS-Tests-I 2-Befragung“, so Hellweger. Hier gilt es jetzt, die Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die neuen Regelungen im Arbeitnehmerschutzgesetz sehen dabei nicht nur

die Evaluierung vor, sondern legen einen starken Fokus auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, wenn psychologische Störfaktoren erkannt werden, inkl. Erfolgskontrolle. Gerade im psychologischen Bereich können Veränderungen oder Verbesserungen oft durch minimale oder ganz einfache Neuausrichtungen erreicht werden.

Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen 1. Start durch Einsetzen einer Steuergruppe 2. Evaluierungskonzept festlegen 3. Information der Führungskräfte und Beschäftigten zu Ziel und Konzept 4. Ermittlung des Ist-Zustandes 5. Beurteilung durch Ist-Soll-Vergleich 6. Maßnahmen treffen 7. Dokumentation 8. Regelmäßige Ist-Soll-Prüfung Weitere Informationen Arbeitsmedizinisches Zentrum Hall in Tirol GmbH Milser Straße 21 a, 6060 Hall in Tirol Tel.: 05223/57304 www.arbeitsmedizin-hall.at

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