
12 minute read
Konzern-Kapitalfluss
by Dortmund
Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31.12.2020
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Advertisement
Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens Zunahme (+)/Abnahme (-) der Pensionsrückstellungen Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-) Sonstige Beteiligungserträge (-) Ertragsteueraufwand (+)/Ertragsteuerertrag (-) Ertragsteuerzahlungen (-/+) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Erhaltene Zinsen (+) Erhaltene Dividenden (+) Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen (Finanz-) Krediten Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten Ausschüttungen (-) der Tochtergesellschaften an Dritte Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen (+) Gezahlte Zinsen (-) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2020 belief sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 79,5 Mio. € und war insbesondere durch die Zunahme der Pensionsrückstellungen mit 69,5 Mio. € geprägt.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthielt Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 207,3 Mio. €. Die in 2020 erhaltenen Dividenden in Höhe von rund 39,8 Mio. € betrafen insbesondere die WGW und KEB.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Innerhalb des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit entfielen 35,6 Mio. € auf die Tilgung von Darlehen sowie rund 94,7 Mio. € auf die Aufnahme von Darlehen. Die gezahlten Zinsen beliefen sich auf 29,3 Mio. €. Der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag in Höhe von rund 52,0 Mio. € bestand ausschließlich aus liquiden Mitteln.
Risiken und Chancen
Jedes unternehmerische Handeln birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Risiken für die Holding GmbH ergeben sich aus den Geschäftstätigkeiten der Tochter- und Beteiligungsunternehmen sowie den Themen des ÖPNV von DSW21.
Ziel des Risikomanagements ist die langfristige Sicherung der Unternehmensziele und des Unternehmenserfolges durch frühzeitiges Erkennen von Risiken sowie die Implementierung geeigneter Maßnahmen.
Im Konzern existiert ein unternehmensinternes IT-basiertes Risikomanagementsystem, das die systematische Erfassung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die Risiken bestehen aus den Dimensionen »Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos in Prozent« und »Erwartetes Risikopotenzial nach Kategorien bemessen«.
Durch das Risikomanagementsystem werden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Stadt Dortmund fortlaufend in standardisierter Form über die aktuelle Risikolage informiert. Das System wird regelmäßig durch die interne Revision auf Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft. Im Berichtszeitraum bestanden keine den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns gefährdende Risiken. Insgesamt bestehen im Wesentlichen folgende Risiken und Chancen:
Durch das allgemein sinkende Zinsniveau sinkt auch der durch die Bundesbank festgelegte Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird durch finanzmathematische Gutachten für den DSW21-Konzern ermittelt und in den Wirtschaftsplanungen berücksichtigt.
DSW21 ist mit 36 % an der KSBG beteiligt, die wiederum 100 % an der STEAG hält.
Die sich aus der strategischen Ausrichtung ergebenden Chancen und insbesondere die geplanten Investitionen in Wachstumsfelder sollen künftig dazu beitragen, dass der STEAGKonzern erfolgreich im Energiemarkt positioniert sein wird.
Parallel hierzu werden Risiken aus dem Geschäftsumfeld und den Aktivitäten des Konzerns im Rahmen der Risikostrategie systematisch identifiziert, gesteuert und überwacht. Mitte 2020 wurde das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz beschlossen. Hiernach hat bis 2038 ein vollständiger Ausstieg aus der Kohleverstromung zu erfolgen. Die erfolgreiche Umsetzung des eingeleiteten Sanierungskonzepts ist
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Liquidität des STEAG-Konzerns.
Risiken für DEW21 und den DEW21-Teilkonzern liegen u. a. in den Vertriebsrisiken.
Im Wesentlichen besteht ein Risiko darin, dass die Absatzmengen bzw. die Margen gegenüber der Planung sinken. Diese Risiken werden in der Gesamtbetrachtung mitaggregiert.
Mit der Kommunalen Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG (KGE) hat DEW21 im Jahr 2010 einen langfristigen Speichernutzungsvertrag zur Einspeisung, Lagerung und Ausspeisung von Erdgas abgeschlossen. Zur Sicherung der Speicherkapazitäten beziehungsweise für den Speicherzugang ist ein Entgelt zu entrichten, dass sich aus einem Leistungs- und Arbeitspreis zusammensetzt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation am Gasmarkt, an dem der handelbare preisliche Unterschied zwischen Sommer- und Wintergas für das nächste Jahr zum Berichtszeitpunkt nur etwa 1,11 €/MWh beträgt, ist es in der Regel nicht möglich, dieses Entgelt durch saisonale Aus- und Einspeisung alleine zu erwirtschaften. Darum versucht die aktuelle Bewirtschaftungsstrategie, auch mittelfristige Differenzen zwischen Ein- und Ausspeicherpreisen, die zum Beispiel durch Marktverwerfungen in der Coronakrise am Termin und Spotmarkt auftreten, auszunutzen. Den Gesamtrisiken bei der Erdgasspeicherbewirtschaftung wird mit einer Drohverlustrückstellung in ausreichender Höhe entgegengewirkt.
Es bestehen Betriebsrisiken in den komplexen Anlagen des Versorgungsbereiches. Längere Betriebsstörungen können die Ertragslage beeinträchtigen.
DEW21 und DONETZ begegnen diesen Ausfallrisiken mit umfangreichen Instandhaltungs- und Erneuerungsprogrammen. Zusätzlich werden die finanziellen Konsequenzen der Betriebsrisiken durch Versicherungen begrenzt.
Für DSW21 bietet sich die Möglichkeit, durch ein Nahverkehrsangebot, das auf sich wandelnde Bedürfnisse der Fahrgäste und auf die gesellschaftliche sowie die städtische Entwicklung abgestimmt ist, Fahrgastzuwächse zu generieren. Diese können mit zu einer Verbesserung der Verkehrserlöse und des Betriebsergebnisses Verkehr beitragen.
Zusätzliche Chancen von DSW21 und der Unternehmensgruppe bestehen darin, weitere Beteiligungen als langfristiges Engagement einzugehen oder Kooperationen auszubauen. Insbesondere die Digitalisierung bietet Möglichkeiten, die Branchen- und Regionen-übergreifend auszuschöpfen sind. Für die DSW21-Gruppe als Verkehrsträger sei hier auf die Mobilitätsinitiative »Mobility Inside« verwiesen.
Der Luftverkehr in Deutschland ist seit März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie stark rückläufig. Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr erfolgte ab Juni eine schrittweise Öffnung der Märkte.
In Verbindung mit der Entscheidung der Wizz Air, ab Juli mit drei in Dortmund stationierten Flugzeugen 18 zusätzliche Flugziele anzufliegen, erfolgte in den Sommermonaten eine schnelle Erholung, so dass die Passagierzahlen im August bereits 72 % des Vorjahresniveaus erreichten. Ab dem Monat September wurden jedoch zunehmend Zieldestinationen als Risikogebiete eingestuft. Entsprechend entwickelte sich der Verkehr wieder nachhaltig rückläufig.
In der EU-Entscheidung vom 23. Juli 2014 wurden die erhaltenen Beihilfen als mit den EU-Vorschriften vereinbar angesehen. Nach den neuen EU-Leitlinien muss der Flughafen Dortmund spätestens zehn Jahre nach Beginn des Übergangszeitraums die volle Deckung seiner Betriebsaufwendungen nach Definition der neuen EU-Leitlinien erreicht haben. Die Erreichung dieses Ziels ist wesentlich von der zukünftigen Passagierentwicklung abhängig, die jedoch insbesondere auf Regionalflughäfen nicht mit hinreichender Belastbarkeit für einen solchen Zeitraum vorhersehbar ist. Damit besteht das Risiko, dass die geforderte Deckung unter Umständen nicht erreicht wird. Da nach dem Übergangszeitraum weitere Betriebsbeihilfen für Flughäfen grundsätzlich als mit dem Binnenmarkt unvereinbar erachtet werden, besteht für den Eintritt dieses Falls ein bestandsgefährdendes Risiko.
Der Flughafen Dortmund hat einen auf den Vorgaben der neuen EU-Leitlinien basierenden
Wirtschaftsplan (ohne COVID-19-Schäden) für den Übergangszeitraum erstellt, der den Weg aufzeigt, wie die erwartete operative Finanzlücke sukzessive innerhalb dieses Zeitraums geschlossen wird.
Das Risiko des Nichterreichens des ausgeglichenen EU-Ergebnisses bis zum Ende des Übergangszeitraums bleibt gleichwohl bestehen. Insgesamt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos nunmehr aber in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation (ohne COVID-19Schäden) als gering eingestuft, zumal derzeit eine Evaluierung der Leitlinien stattfindet, die zumindest eine Verlängerung des Übergangszeitraums als wahrscheinlich erscheinen lässt.
Der Flughafen Dortmund erwartet, dass das angestrebte Ziel eines ausgeglichenen EU-Ergebnisses im Sinne der EU-Leitlinien aus 2014 trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie innerhalb der Übergangszeitraums erreicht werden kann. Für die Betriebshilfen zum Ausgleich von COVID-19-Schäden wurde ein separates Notifizierungsverfahren eingeleitet. Dieser Ausgleich für Schäden aus COVID-19 ist juristisch und buchhalterisch von dem auf den Vorgaben der neuen EU-Leitlinien basierenden Wirtschaftsplan zu trennen.
Die dynamische Entwicklung der Pandemie in der Wintersaison 2020/21 in Verbindung mit sich ständig verändernden Quarantäneregelungen hat zu einem weiteren spürbaren Rückgang der Passagierzahlen am Dortmund Airport geführt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es in der Wintersaison nicht zu einer durchgreifenden Erholung der Passagierzahlen gekommen. Der Flughafen setzt dementsprechend auch weiterhin Maßnahmen zur Kostenreduzierung um und nutzt dabei insbesondere das Instrument der Kurzarbeit.
Der Dortmund Airport hat bereits im April 2020 ein separates Notifizierungsverfahren für COVID19-Betriebsbeihilfen bei der EU-Kommission eingeleitet. Die Anmeldung des Flughafens Dortmund wurde am 22. April 2020 bei der EUKommission eingereicht. Sie betrifft Zuschüsse auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 2b AEUV. Die Mittel ergänzen den Beschluss der Kommission vom 05. Juli 2019. Am 11. August 2020 genehmigte die EU-Kommission ein flächendeckendes Beihilfenschema der Bundesrepublik Deutschland (mit dem Titel Bundesrahmenregelung Beihilfe Flugplätze, kurz »BRR-Flugplätze«), sodass die EU-Kommission ihre Prüfung der Einzelanmeldungen des Dortmund Airport zurückstellte.
Da die Voraussetzungen der BRR-Flugplätze durch den Flughafen Dortmund eingehalten sind, konnten Notbeihilfen zur Deckung COVID19-bedingter Verluste des Flughafens Dortmund begründet werden. Die Einzelanmeldung konnte zurückgezogen werden.
Noch im Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine Verlängerung des Beihilfenschemas gebilligt. Somit muss Dortmund Airport auch für das kommende Jahr eine sachgerechte Rechtfertigung künftiger im Zusammenhang mit COVID19 stehender Schadensausgleiche nachweisen und dokumentieren.
Dortmund Airport hat aufgrund seiner Struktur und der Lage im urbanen Raum grundsätzlich die Voraussetzungen, bei einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage weitere Zuwachsraten im Verkehrsaufkommen zu realisieren. Im Vergleich zu Wettbewerbsflughäfen gerät der Flughafen Dortmund dagegen hinsichtlich der Länge der Start- und Landebahn zunehmend in eine kritische Marktposition. Ziel der kommenden Jahre wird es daher sein, die Marktposition des Flughafens auch durch infrastrukturelle Anpassungen zu sichern und damit die mittelfristige Verkehrsprognose zu erfüllen. Deshalb wurden Untersuchungen durchgeführt mit dem Ziel, den aktuellen Ausbaustand der Start- und Landebahn nach sicherheitsrelevanten, technischen, logistischen, ökologischen und finanziellen Kriterien zu bewerten. Im Ergebnis wurden die aktuellen Rahmenbedingungen für eine marktgerechte und zukunftsfähige Luftverkehrsinfrastruktur des Flughafens Dortmund ermittelt. Damit wurde eine Bewertungsgrundlage geschaffen, um über die Notwendigkeit einer Bahnverlängerung zu befinden. Vorausgehen soll die Verlegung der östlichen Landeschwelle um 300 m, um dadurch zumindest für die Hauptlanderichtung 2.000 m Landestrecke zur Verfügung stellen zu können. Das förmliche Verfahren wurde im ersten Halbjahr 2020 bei der Bezirksregierung Münster eingeleitet.
Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie ergeben sich seit Mitte März 2020 massive Auswirkungen, die sich auf unterschiedliche Weise in den Konzerngesellschaften niederschlagen. Bei der Holding GmbH sind hauptsächlich der öffentliche Personennahverkehr und Dortmund Airport davon betroffen. Es ist davon auszugehen, dass hiervon auch das Geschäftsjahr 2021 betroffen sein wird.
Um den Pandemie-bedingten Schaden im ÖPNV ausgleichen zu können, hatte der Bund einen ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 2,5 Mrd. € für das Jahr 2020 bewilligt, von denen 500 Mio. € auf das Land NRW entfielen, welches seinerseits zusätzlich 200 Mio. € für den ÖPNV zur Verfügung stellte. Hiervon entfielen auf DSW21 20,9 Mio. € zum Ausgleich von Corona-bedingten Mindererlösen im Fahrbetrieb (inklusive Schwerbehindertenabgeltung).
Durch den erneuten Lockdown seit November 2020 werden auch in 2021 die Fahrgastzahlen und entsprechend die Fahrgeldeinnahmen das Vor-Corona-Niveau nicht erreichen. Der VDV geht in 2021 von Fahrgeldmindereinnahmen in Höhe von 3,5 Mrd. € aus. Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 festgestellt, dass auch für 2021 ein Rettungsschirm für den ÖPNV in Höhe von rund 3,5 Mrd. € aufgespannt werden muss.
Der öffentliche Personennahverkehr erhält auch in 2021 finanzielle Unterstützung. Bundesregierung und Bundesländer verständigten sich darauf, einen Rettungsschirm II aufzuspannen, um den Verkehrsunternehmen zu helfen, die Corona-bedingten Einnahmeausfälle abzufedern. Insgesamt 2,0 Mrd. € – erneut je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert – stehen bereit. Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird zusätzlich rund 278 Mio. € freigeben. Das hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags am 6. Mai 2021 beschlossen.
Die Entwicklung der Tochtergesellschaften orientiert sich an den Marktanforderungen. So können Chancen unter dem Aspekt nachhaltiger Profitabilität genutzt werden. Auf diese Weise können in einem herausfordernden und dynamischen Umfeld Marktchancen von einzelnen Tochtergesellschaften gezielt aufgegriffen werden. Dadurch kann der Konzern seine Wettbewerbsfähigkeiten stärken. Zusätzliche Chancen bestehen darin, weitere Beteiligungen als langfristiges Engagement anzustreben oder Kooperationen auszubauen.
Corporate Governance
Der deutsche Corporate Governance Kodex enthält wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften sowie nationale Standards zur Unternehmensführung. Die Stadt Dortmund ist Alleingesellschafterin der Holding GmbH. Insofern treffen die Vorschriften des soeben genannten Kodexes nur bedingt auf den Konzern zu.
Am 29. März 2012 hat der Rat der Stadt Dortmund den Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund (PCGK) beschlossen. Dieser enthält Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der städtischen Unternehmen. Der PCGK soll dazu dienen, die Transparenz und Effizienz im »Konzern Stadt Dortmund« zu optimieren. Dies geschieht analog zum Corporate Governance Kodex, der für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, durch Empfehlungen und Anregungen an die städtischen Unternehmen. Im Einzelnen verfolgt der PCGK folgende Ziele:
• Aufstellen von Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat,
Beteiligungsverwaltung, kommunale
Unternehmen)
• Förderung der effizienten Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat
• Verbesserung des Informationsflusses zwischen Beteiligungsverwaltung und kommunalem Unternehmen
• Absicherung der Ausrichtung am Gemeinwohl durch eine verbesserte Transparenz und Steuerungsmöglichkeit • Erhöhen des Vertrauens in Entscheidungen der Verwaltung und Politik
Finanzinstrumente
Zu den wesentlichen verwendeten Finanzinstrumenten gehören die Finanzanlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus werden Zinsswaps zur Absicherung und Optimierung der Finanzkonditionen eingesetzt. Ziel ist es, finanzielle Risiken für den Konzern zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Preis-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der Finanzplanung kontinuierlich überwacht. Möglichen Risiken wird gegengesteuert.
Prognose
Die Holding GmbH muss sich in den kommenden Jahren den Belastungen bei den Pensionsrückstellungen durch die Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt sowie den Herausforderungen der Energiewende stellen.
In der Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2021 beläuft sich das operative Ergebnis auf 39,0 Mio. €. Als Konzern-Jahresergebnis wird – insbesondere durch die Bewertung bei den Pensionsrückstellungen (85,0 Mio. €) – ein Verlust in Höhe von -50,0 Mio. € erwartet.
Im Energiebereich ist der Konzern einer zunehmenden Wettbewerbsintensität ausgesetzt. Die Energiewirtschaft befindet sich seit Jahren in einem fundamentalen Wandel. So wird Strom aus erneuerbaren Quellen in den Bereichen Mobilität und Wärme sowie in vielen industriellen Prozessen die Energieträger Erdöl und Erdgas ersetzen.
Kurz- bis mittelfristig erfordern Änderungen im Strommarktdesign, aber auch die Wärmewende, die Verkehrswende, die Stadtsanierung sowie Effizienzsteigerungen eine deutliche Veränderungsbereitschaft der Marktteilnehmer. Die Geschäftsmodelle von Stadtwerken sowie von regionalen und überregionalen Energieversorgungsunternehmen werden sich weiter stark verändern, eröffnen gleichzeitig, aber auch neue Potenziale.
Grundsätzlich sind Nahverkehrsleistungen in großstädtischen Ballungsräumen nicht kostendeckend zu erbringen. Neben den Investitionen in die neuen Hochflurstadtbahnwagen und Niederflurbusse werden in 2021 weitere Verbesserungen des Betriebsergebnisses Verkehr – wie z. B. die Optimierung des Leistungsangebotes – erzielt werden müssen. Der Fokus im Bereich der Telekommunikation liegt im kontinuierlichen Ausbau der Netzinfrastruktur. In Anbetracht der Markt- und Preisentwicklung, insbesondere für breitbandige Internetzugänge, ist ein stetiger Ausbau der eigenen Infrastruktur unumgänglich, damit eine nachhaltige Plattform zum Ausbau der strategischen Geschäftsfelder geschaffen wird. Dieser Ausbau wird und muss auch weiterhin im Rahmen der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau muss jedoch auch im Kontext der Breitbandziele der Bundesregierung gesehen werden. Das Breitbandausbauprojekt »Dortmund« im Rahmen des Förderprojektes bietet für DOKOM21 die Möglichkeit, die Glasfaserinfrastruktur strategisch über das gesamte Stadtgebiet zu erweitern. Das Projekt umfasst 3.199 Adresspunkte (7.532 Haushalte, 941 Unternehmen sowie 154 Institutionelle darunter 139 Schulen).
Das Investitionsvolumen für den geförderten Breitbandausbau beläuft sich auf insgesamt rund 100,0 Mio. €. Davon wird die Stadt 10 % tragen, der Rest wird durch Bund und Land übernommen.
Das Bevölkerungswachstum in Dortmund und die hiermit verbundene Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Wohnungen tragen weiterhin zu einer positiven Geschäftsentwicklung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns bei. Auch in 2021 und den Folgejahren wird eine positive Entwicklung mit deutlichen Bewirtschaftungsüberschüssen erwartet.
Die Einschätzung zu der erwarteten Unternehmensentwicklung im Geschäftsjahr 2021 berücksichtigt noch nicht die möglichen Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie. Gegenwärtig lassen sich
die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, insbesondere die konjunkturellen Auswirkungen, noch nicht verlässlich einschätzen. Bestandsgefährdende Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind aktuell nicht erkennbar.
Öffentlicher Zweck
Gemäß den Vorschriften des § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW ist festzustellen, dass die Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH den satzungsmäßigen Aufgaben nachgekommen ist und die Vorschriften hinsichtlich der Berichterstattung beachtet wurden.
Dortmund, 14. Mai 2021
Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH
Pehlke Jung Kraus Jacoby