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Bloß nicht in die Röhre gucken!
Wer Kabelfernsehkund*in ist, in einer Mietwohnung lebt und seine Kabelfernsehgebühren bislang über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter gezahlt hat, sollte schleunigst tätig werden – nicht nur als Fußballfan: Wer nicht zeitnah einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließt, für den bleibt der Fernsehbildschirm ab dem 1. Juli – ausgerechnet zum EM-Achtelfinale – schwarz.

Grund ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren. Unter dem Begriff »Nebenkostenprivileg« bezeichnet man die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung. Viele Hauseigentümer*innen haben sogenannte Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber wie z. B. DOKOM21 abgeschlossen und legen die Kosten dafür per Sammelinkasso um: Mieterinnen und Mieter bezahlen die Kosten für ihren Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter. Dieser leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter. Ab dem 1. Juli ist dies allerdings aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr möglich.
Welche Schritte sind erforderlich, um weiterhin Kabelfernsehen schauen zu können?
Wenn Sie auch nach dem 30.6.2024 Ihren Kabelfernsehanschluss wie gewohnt nutzen wollen, müssen Sie selbst rechtzeitig aktiv werden und einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen. Das können Sie ganz einfach selbst online unter www.dokom21.de/ nebenkosten erledigen. Möchten Sie lieber persönlich beraten werden, rufen Sie einfach die DOKOM21Kundenberatung unter der kostenfreien Service-Nr. 0800.930-1050 an. Hier hilft man Ihnen montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr gerne weiter.
Hat es Vorteile, die Fortführungsvereinbarung über den Empfang von Kabel-TV jetzt abzuschließen? Wenn Sie die Fortführungsvereinbarung, die Sie von Ihrem aktuellen Kabelnetzbetreiber, z. B. DOKOM21, erhalten haben, unterzeichnen oder Ihren Kabel-TVAnschluss jetzt bestellen, profitieren Sie von einer bequemen Fortführung Ihres Vertragsverhältnisses und Kabel-TV-Angebots. Für DOKOM21-Kund*innen gilt: Sie beziehen weiterhin wie gewohnt Kabel-TV zum Vorteilspreis und können dies zudem monatlich kündigen, mit einem Unterschied: Sie bezahlen ihren TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter, sondern direkt an DOKOM21. DOKOM21-Kund*innen haben außerdem die Möglichkeit, rabattierte Multimedia-Pakete (Internet, Telefon und TV) zu nutzen.
Was passiert, wenn ich keinen neuen, eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließe?
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Kabelnetzbetreiber, so auch DOKOM21, alle Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung abgeschlossen wurde, sperren. Das bedeutet: Das Kabel-TV-Signal wird deaktiviert und es ist kein Fernsehempfang mehr möglich. Eine spätere Wiederanschaltung des Kabel-TV-Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.
Wird Kabelfernsehen jetzt teurer?
Die Kosten für einen neuen Kabelfernsehen-Vertrag können von den jetzigen Kosten abweichen. Dies hängt davon ab, welche individuellen und aktuell noch gültigen Regelungen Ihr Vermieter mit dem Kabelfernsehbetreiber getroffen hat.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Fragen zum bisherigen Abrechnungs-Procedere der Kabel-TV-Gebühren beantwortet Ihr Vermieter. Fragen zum Kabel-TV-Angebot von DOKOM21 sowie zum Abschluss von Neu- und Anschlussverträgen beantwortet die DOKOM21-Kundenberatung. Sie ist von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Alternativ können Sie die Webseite von DOKOM21 mit den wichtigsten Infos zu diesem Thema besuchen: www.dokom21.de/nebenkosten
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Tippen und Gewinnen: EURO2024-Tippspiel von DOKOM21 und Radio 91.2 Pünktlich zur EURO2024 startet DOKOM21 in Kooperation mit Radio 91.2 das EURO2024-Tippspiel: Als Hauptpreis gewinnt der beste Einzeltipper einen 2.000 €-Einkaufsgutschein der Wohnwelt Reuper, die beste Tipp-Gemeinschaft kann sich über eine EM-Grillparty freuen –Grillgut und Getränke werden gestellt! Zur Anmeldung geht’s unter https://do-em2024.dokom21.de Viel Erfolg!