Lohhofer & Landkreis Anzeiger 22/21

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Jahrgang 66 · Nummer 22 Ausgabe Nord · 5. Juni 2021

Neueste Nachrichten aus den Städten Unterschleißheim und Garching sowie den Gemeinden Oberschleißheim, Haimhausen, Fahrenzhausen, Eching und Neufahrn Landkreis-Anzeiger GmbH · Einsteinstr. 4 · 85716 Unterschleißheim/Lohhof · Anzeigenannahme: Tel. (0 89) 3218 40-0 · Fax (0 89) 3171176 · 66. Jahrgang Nr. 22 · 05.06.2021 Verbreitet im nördlichen Landkreis München, im südlichen Landkreis Freising und im östlichen Landkreis Dachau · Gesamtauflage 35 405 · Erscheint wöchentlich

Aus dem Unterschleißheimer Stadtrat

2021 keine Einschränkungen für Wahlplakate In Unterschleißheim dürfen Parteien, Wählergruppen und Initiativen sechs Wochen vor einer Wahl und bis eine Woche danach bewegliche Plakatständer auf Gehsteigen aufstellen. Einzige Bedingung: Weder Fußgänger noch der fließende Verkehr auf den Fahrbahnen dürfen dadurch beeinträchtigt werden. Ab wann eine Beeinträchtigung vorliegt, war in den vergangenen Wahljahren ebenso immer wieder Diskussionsthema, wie die Anzahl der Wahlplakate. Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollte daher vor der Bundestagswahl mit einem Antrag die „Richtlinie zur Plakatierungsverordnung“ für die Stadt Unterschleißheim zumindest dahingehend ändern, dass bewegliche Plakatständer nicht mehr erlaubt sind. Als Ausgleich schlugen Fraktionsvorsitzende Brigitte Huber und Umwelt- und Verkehrsreferent Tino Schlagintweit in ihrem Antrag vor, an stark frequentierten Standorten durch die Stadt zusätzliche Wahlplakattafeln aufzustellen. „Es geht keineswegs darum, Plakate zu verbieten“, betonte Huber in der Stadtratssitzung. Lediglich die beweglichen Plakatständer sollten aus dem Verkehr gezogen werden. Huber begründete das auch damit, dass sie die Sicht nehmen, besonders nach Beschädigungen

durch Stürme oder Vandalismus das Ortsbild beeinträchtigen und zudem oft Menschen auf Geh- und Radwegen behindern. Außerdem seien insbesondere Kunststoffplakate eine Ressourcenverschwendung und nicht mehr zeitgemäß. Die CSU sieht das anders. Für sie argumentierte der Fraktionsvorsitzende Stefan Krimmer damit, dass es die verfassungsgemäße Aufgabe der Parteien sei, an der politischen Willensbildung mitzuwirken und diese Aufgabe derzeit ohnehin schon erschwert sei. Plakate – auch die auf den beweglichen Plakatständern – seien daher eine wichtige Gelegenheit, um mit den Wahlberechtigten in Kontakt zu treten. Dass die Stadt mit ihrem Geld für zusätzliche Plakattafeln für Wahlkampfwerbung sorgen

soll, lehnte Krimmer ab. Stadtrat Bernd Knatz (ÖDP) äußerte zwar Sympathie für den Antrag, gab aber zu bedenken, dass ein Beschluss – wenn überhaupt – schnell gefasst und umgesetzt werden müsse, da die Bundestagswahl bereits am 26. September stattfindet. Aus Sicht von Stadtrat Peter Kremer (AfD) ist es für eine Regelung genau deshalb schon zu spät: Die Parteien hätten die Druckaufträge bereits erteilt. Außerdem äußerte er sein Befremden darüber, dass bei den letzten Wahlen gefordert worden sei, die zum Schutz vor Vandalismus Fortsetzung auf Seite 2


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