2. BÜRGERMEISTER PETER RIEDL BEGRÜSST AUSZUBILDENDE Als Urlaubsvertreter für die Erste Bürgermeisterin Hannelore Gabor begrüßte Garchings zweiter Bürgermeister Peter Riedl die Auszubildende der Stadtverwaltung Garching b. München. Mit der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung Kommunalverwaltung, beginnt nun für Susanne Liebl ein neuer Lebensabschnitt. Frau Liebl wird in den nächsten drei Jahren die Geschäfts bereiche im Rathaus durchlaufen und begleitend die Berufsschule für Verwaltungsberufe in München-Riem und die Bayerische Verwaltungsschule besuchen. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit Bestehen der Abschlussprüfung.
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gilt auch in Garching Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent, die bislang lediglich in München gilt, auch auf weitere 89 Gemeinden ausgeweitet wird. Dazu zählen neben der Stadt Garching b. München 20 weitere Gemeinden im Landkreis München, darunter auch die Nachbargemeinden Ismaning, Oberschleißheim und Unterschleißheim, sowie die Gemeinden Neufahrn und Eching im Landkreis Freising. Die Verordnung ist am 1. August in Kraft getreten und soll dazu beitragen, dass Mieten in Bayern künftig langsamer steigen. Nach Auffassung des Mietervereins Garching-Hochbrück gilt die Kappungsgrenze damit zumindest für Mieterhöhungen, die ab dem Mietmonat August 2013 gelten. Mieterhöhungen, die sich auf die Monate Juli 2013 bzw. davor beziehen, dürften von der Änderung der Kappungsgrenze nicht betroffen sein.
Bald neuer Mietspiegel in Garching
2. Bürgermeister Riedl begrüßt die Auszubildende Susanne Liebl
Die Stadt Garching b. München bildet alle zwei Jahre eine/n Verwaltungsfachangestellte/n, Fachrichtung Kommunalverwaltung, aus. Die jungen Leute können nach Beendigung der Ausbildung in der Regel auch in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Eine zweite vorhandene städtische Ausbildungsstelle, nämlich zum Straßenwärter im Bauhof, konnte trotz intensiver Suche leider nicht besetzt werden.
„Aktion Sauberes Garching” Die Stadt Garching b. München führt am Samstag, den 19.10.2013 von 8.00 bis ca. 11.30 Uhr wieder eine Aktion „Sauberes Garching“ durch. Der Treffpunkt ist bis spätestens 7.45 Uhr am Rathaus. Ziel der Aktion ist es, die Garchinger Fluren von allerlei Unrat zu befreien, der sich dort in den zurückliegenden Monaten wieder angesammelt hat. Personen, die sich an dieser Aktion beteiligen möchten, (Mindestalter 12 Jahre), werden gebeten, sich bis spätestens 14.10.2013 bei der Stadtverwaltung Garching (Tel. 32089-140, Zi. 1.08 im Rathaus) zu melden. Jeder Teilnehmer der Aktion erhält ein Erfrischungsgeld von 6 € je Stunde. Handschuhe und Müllsäcke werden von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.
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Universitätsstadt Garching
Die Stadt arbeitet derzeit daran, einen neuen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt zu erstellen. Der Mietspiegel soll eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau bieten. Der letzte Mietspiegel in Garching stammt aus dem Jahr 2000 bzw. 2002. In der ersten Arbeitssitzung der Stadtverwaltung, an der Vertreter des Garchinger Siedler- und Eigenheimerbundes sowie des Mietervereins Garching-Hochbrück teilgenommen haben, wurden nun die ersten Weichen für einen neuen Mietspiegel ab 2014 gestellt. Der Mietspiegel leistet in seiner Funktion für die Mietpreisgestaltung einen wesentlichen Beitrag. Er verschafft Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietenniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Den Mietern dient er als zuverlässige Grundlage, um Mietforderungen zu überprüfen und sich vor überhöhten Mieten zu schützen. Wohnungseigentümer und Vermieter haben eine rechtssichere Basis für die Bewirtschaftung ihrer Wohnungsbestände. Neben seiner Funktion als Instrument des Interessensausgleichs ist der Mietspiegel auch ein geeignetes Beobachtungsinstrument hinsichtlich der Mietpreisentwicklung.
Beflaggung der städtischen Gebäude am 3. Oktober 2013 Am Donnerstag, 3. Oktober werden die städtischen Gebäude zum Tag der Deutschen Einheit beflaggt. Der Tag der Deutschen Einheit ist laut Einigungsvertrag seit 1990 Deutschlands Nationalfeiertag, da an diesem Datum die deutsche Wiedervereinigung vollzogen wurde.
09|2013