eGovernment 2/2026

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Ausgabe 02/2026

Sachsen

Dr. Daniela Dylakiewicz blickt mit uns auf ihr erstes Jahr als „CIO in Sachsen“ zurück.

Tran sfor mation der Ver wa ltung

Bundesverwaltung

Agilität, Best-ofBreed, CommunityGedanke: Über die DevOps-Plattform PLAIN .

Die Plä ne von DMK und IT-Pla nungsrat 2026

IT-Pla nu ng srat u nd Dig italmi nisterkonferen z star ten unter neuem Vorsit z ins neue Jah r. Die beiden Bund-Länder- Grem ien neh men sich der Verw altu ng smoder nisier un g aus versch ie dener Perspe kt ive an.

IT-Planungsrat und Digitalministerkonferenz – zwei Bund-LänderGremien, die sich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verschrieben haben. Beide starten turnusmäßig mit neuem Vorsitz ins Jahr. Im IT-Planungsrat übernimmt der Bund unter Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesminis te rium f ür D igita les un d Staatsmodernisierung (BMDS), den Vorsitz. Bei der Digitalministerkonferenz (DMK) ist Hamburg unter Leitung von Staatsrat Jan Pörksen Vorsitzland. Hölscher ist sicher, dass 2026 ein „Schlüsseljahr für die Handlungsfähigkeit unseres föderalen Staates“ wird. „Der IT-Planungsrat wird im Vorsitzjahr 2026 gezielt daran arbeiten, gemeinsame Grundlagen zu stärken, Verantwortung klarer

zu ordnen und die föderale Zusammenarbeit so auszurichten, dass digitale Lösungen spürbar wirksam werden“, sagt Hölscher.

2026 setzt der Bund im IT-Planungsrat folgende Schwerpunkte aus der föderalen Modernisierungsagenda: Weiterentwicklung gemeinsamer dig italer I nfrastrukturen (auc h Deutschland-Stack), Registermodernisierung und Umsetzung des Once-Only-Prinzips sowie Stärkung interoperabler Standards und föderaler Architekturprinzipien. Für die Sitzung am 18. März steht der Aufbau einer verbindlicheren Portfoliosteuerung für föderale Digitalvorhaben – und damit die letzte Umse tz ung sst ufe de r fö de ra le n Digitalstrategie – auf der Agenda. Zudem will der Bund gemeinsam mit den Ländern die Rolle der FITKO

an die neuen Anforderungen anpassen „Um unser Potenzial auszuschöpfen, muss die FITKO in die Lage versetzt werden, wirkungsorientiert zu arbeiten“, sagt FITKOPräsident Dr. André Göbel.

Auch die DMK treibt die Verwaltungsmodernisierung voran. Der Schwerpunkt für dieses Jahr soll, ähnlich wie beim IT-Planungsrat, die Föderale Modernisierungsagenda s ein, samt Um se tz ung des Deutschland-Stacks, einer stärkeren Verankerung des EfA-Prinzips im Datenschutz, Registermodernisierung und Weiterentwicklung der Deutschland-Architektur. Pörksen betont, die Modernisierungsagenda „Punkt für Punkt“ gemeinsam umsetzen zu wollen. „Dabei setzen wir bewus st auf st ra te gische Priorisierung statt auf zusätzliche

Erster Nac hwei sabr uf über NOOTS

NOOTS funktioniert: Eine Kommune in Baden-Württemberg hat über das Nationale OnceOnly-Technical-System erstmals Daten aus dem KraftfahrtBund es amt ab ge rufen. Der Abruf zu m zweite n Anwe ndungsfall für Daten aus dem Handelsregister ist in Kürze geplant. Anschließend sollen weitere Anwendungsfälle umgesetzt werden, während parallel die technischen Komponenten des NOOTS weiterentwickelt werden. Bis November 2026 soll das System ausgereift sein – und bereit für den Flächenrollout Behörden können sich bereits jetzt für die Anbindung anmelden. Dafür gibt es auch Unter-

stützung: Derzeit wird ein gemeinsames Wissensmanagement aufgebaut, das ab dem Frühjahr auf der Webseite bereit stehen soll. Grundlegende Informationen, Anleitungen und Selbstcheck sind dort bereits hinterlegt. nh

noots.gov.de

Themen, um die staatliche Handlungsfähigkeit real zu stärken und die Dig italisierung a ls Gemeinschaftsaufgabe voranzubringen“, erläutert Pörksen. „Darüber hinaus wollen wir einen nahtlosen und sicheren Datenabruf auch über Ländergrenzen hinweg ermöglichen und die Interoperabilität mit europäischen Verwaltungsplattformen sicherstellen.“

Die Themen von IT-Planungsrat und DMK ähneln sich, doch Zuständigkeit, Zusammensetzung und Aufgabenfokus sind verschieden. Während sich der Planungsrat aus den CIOs von Bund und Ländern zusammensetzt, sind bei der DMK die zuständigen Minister, Senatoren und Staatssekretäre vertreten. Entsprechend stellt sich die Ausrichtung dar: Die inhaltliche und

26. Januar 2026

SPEZIAL

Herausforderungen und Lösungen für ein effizientes, kommunales eGovernment.

operative Ausgestaltung – beispielsweise die Definition von Standards – liegt beim IT-Planungsrat, der sich selbst als föderales Steuerungs- und Koordinierungsgremium für gemeinsame IT-Grundlagen versteht, während die DMK als strategisches Gremium agiert, das zentrale politische Schwerpunkte setzt. „Die Zusammenarbeit zwischen beiden Gremien wollen wir dabei in diesem Jahr weiter intensivieren und in ihrem Profil schärfen“, kündigt Pörksen an. su

Weitere Informationen

Mehr Infos zu IT-Planungsrat und DMK finden Sie hier:

[ it-planungsrat.de ] [ digital.hamburg.de/digitale-stadt/ digitalministerkonferenz ]

Deutsc hland-Stac k: z we ite Kon su ltat ion sr unde gesta rtet

Da s Bild des DeutschlandStacks gewinnt an Kontur: Das BMDS hat den Input aus der ersten Konsultationsrunde in die Darstellungen eingearbeitet. Insbesondere wurden „Technologiefelder wie beispielsweise age nt isch e und g en erat ive Künstliche Intelligenz, semantische Technologien und virtualisierte Infrastrukturen weiter ausdefiniert“. Um das Bild weiter zu schärfen, hat das Ministerium, neben der Befassung in den Gremien, eine zweite Konsulta tionsrund e gestartet. Es geht ausdrücklich um das Feedback von Digitalund IT-Wirtschaft – und der Zivilgesellschaft. Drei Fragen

stehen dabei im Fokus: Gibt es pragmatische Umsetzungsbedingungen, die ergänzt werden müssen? Sind die priorisierten Technologiefelder mit den releva nten Te chno lo gien und Standards für den DeutschlandStack unterlegt? Passt die Ausrichtung der Standards und Technologien zu den strategischen Zielen?

„Bringen Sie Ihre Best Practices, Ideen und Anregungen über die D-Stack-Webseite oder über die Kontaktmöglichkeiten beim BMDS ein“, so der Aufruf aus dem Ministerium. Noch bis 15. Februar läuft die Frist. nh

deutschland-stack.gov.de

Bild: Bund es minis te rium der Finanzen Bild: Sena ts
Prof. Dr. Luise Hölscher Jan Pörksen
Ku rz gemeldet

Politik & Verwaltung

3|CIO Dr. Daniela Dylakiewicz berichtet von der Verwaltungsmodernisierung in Sachsen.

4|Die Debatte rund um den Bayern-Microsoft-Deal hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder für beendet erklärt.

5|Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung zur Entwicklung einer bundesweiten Justizcloud unterzeichnet.

6|Niedersachsen: Ein vollständig digitalisiertes Verfahren zur Kommunalförderung könnte als Blaupause dienen.

6|Schleswig-Holstein hat den „Akten-Durchdringungs-Assistenten (ADA)“ eingeführt.

7|Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber spricht über die Verwaltungsdigitalisierung ihrer Stadt und die Ernennung zur BMDS-Pilotkommune.

8|In ihrer Kolumne erläutern Prof. Björn Niehaves und Luca Bauer das Thema GovTech.

8|Ein neues ÖFIT-Tool zu digitaler Souveränität steht bereit.

9|Prof. Dr. Nicolai Krüger von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW berichtet von der Kooperation mit dem ZenDiS.

Praxis & Innovation

11|Mit PLAIN hat das Auswärtige Amt eine DevOps-Plattform für die Bundesverwaltung geschaffen.

12|Mehr als 400 Start-ups bringen Bewegung in deutsche Behörden.

13|Seit bald einem Jahr ist die Deutsche Verwaltungcloud in Betrieb. Ein Blick auf den Status quo und die Pläne.

13|Eine Handreichung der BfDI unterstützt beim Thema KI in Behörden.

14|Oliver Lehner, stellvertretender IT-Leiter in Schwäbisch Gmünd, berichtet von der Einführung des „Virtuellen Amts“.

15|Überblick zur elektronischen Patientenakte, die vor einem Jahr startete.

15|Viele Arztpraxen wollen ihr Praxisverwaltungssystem wechseln.

16|Möglichkeiten der Organspende: vom Tattoo bis zum digitalen Register.

16|Der Erfolg generativer Tools im Gesundheitswesen hat eine Schattenseite.

17|Relevante Veranstaltungen für den Public Sector und die Healthcare-Branche.

Editorial Liebe Leserin, lieber Leser,

Einfach mal machen! Packen wir’s an! Wir müssen in die Umsetzung kommen! Alles Sätze, die wir in Keynotes, Podiumsdiskussionen und Fachvorträgen noch und nöcher gehört haben und bei denen man im vergangenen Jahr das Gefühl hatte, dass sie mit jeder Rezitation zu Plattitüden verkommen – auch wenn sie sicherlich einen wahren Kern innehaben. Doch die Aufbruchstimmung, die mit diesen Sätzen transportiert werden sollte, ist allenthalben spürbar, wie diese Ausgabe zeigt: Erstmals hat eine baden-württembergische Kommune über das Nationale Once-Only-Technical-System Daten aus dem KraftfahrtBundesamt abgerufen. Ein Beweis dafür, dass NOOTS funktioniert. Bis November soll es ausreifen und in die Fläche getragen werden. Bund und Länder haben derweil eineVerwaltungsvereinbarungzur bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Ein Aufbaustab in Baden-Württemberg arbeitet an der ersten lauffähigen Version, die

Anfang 2027 einsatzbereit sein soll Und auch der Deutschland-Stack gewinnt an Kontur. Mit einem neuen Vorsitz und den Plänen einer engeren Zusammenarbeit haben IT-Planungsrat und Digitalministerkonferenz (DMK) ihre Arbeit im Januar wieder aufgenommen. Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, ist überzeugt, dass heuer ein „Schlüsseljahr für die Handlungsfähigkeit unseres föderalen Staates“ wird. „Der IT-Planungsrat wird im Vorsitzjahr 2026 gezielt daran arbeiten, gemeinsame Grundlagen zu stärken, Verantwortung klarer zu ordnen und die föderale Zusammenarbeit so auszurichten, dass digitale Lösungen spürbar wirksam werden“, sagt Hölscher. Jan Pörksen, Vorsitzender der DMK, betont, die Modernisierungsagenda „Punkt für Punkt“ gemeinsam umsetzen zu wollen: „Dabei setzen wir bewusst auf strategische Priorisierung statt auf zusätzliche

Stephan Augsten Redaktionsleitung eGovernment

Themen, um die staatliche Handlungsfähigkeit real zu stärken und die Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe voranzubringen.“ Aus Privatgesprächen kann ich aber auch berichten, dass Aufbruchstimmung und Gemeinschaftsgefühl noch nicht dort angekommen sind, wo sie benötigt werden: in den Kommunen. Denn was nützt die beste Strategie, wenn die Mittel zur Umsetzung fehlen? Unkomplizierte Lösungen, Standards, Testumgebungen, um nur ein paar Beispiele zu nennen, die mir zugetragen wurden. Bitte verzeihen Sie mir, wenn ich an dieser Stelle sage: Packen wir’s an!

Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre

eGovernment jederzeit & überall: Hintergründe und News rund um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung online lesen.

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lisierung der Verwaltung und Öffentliche Sicherheit. Sie informiert IT-Entscheider in Bund, Land, Kommune und in den Öffentlichen Einrichtungen über alle fachlich relevanten Bereiche der digitalen Informationsverarbeitung im Public Sector. Das Onlineportal www.eGovernment.de stellt maßgeschneiderte Services für IT-Entscheider der Öffentlichen Hand dar und bietet ein umfangreiches, exklusives Webangebot mit hohem Nutzwert. Das Stammhaus Vogel IT-Medien, Augsburg, ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Vogel Communications Group. Der führende deutsche Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten hat seinen Hauptsitz in Würzburg.

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Politik & Verwaltung

Sachsen

Trio infernale: Dr. Fabian Mehring, Albert Füracker und Dr. Markus Söder.

„Digitalisierung macht sich nicht mal eben in einem Jahr“

Seit gut einem Jahr ist Dr Daniela Dylakiewicz CIO von Sachsen. Sie blickt zurück auf ein Jahr, in dem die Verwaltungsmodernisierung im Freistaat vorangetrieben und Grundlagen für die nächsten Monate geschaffen wurden. Bündelung, Zentralisierung und Standardisierung waren und bleiben dabei essenziell.

„Im Laufe des vergangenen Jahres ist Sachsen in der Verwaltungsdigitalisierung ein gutes Stück vorangekommen“, sagt Dr. Daniela Dylakiewicz im Gespräch mit eGovernment. 2025 war zugleich Dylakiewicz’ erstes Jahr im neuen Amt:ImZugederLandtagswahlund anschließenden Regierungsneubildung Ende 2024 hatte sie den damaligen CIO Thomas Popp abgelöst 2025 ist in puncto Verwaltungsmodernisierung in Sachsen tatsächlicheinigesgeschehen.Dylakiewicz verweist auf Großprojekte wie das digitale Personalmanagement und dassächsischeVerwaltungsnetzals thematische Schwerpunkte. „Diese Projekte konnten wir ausfinanzieren“, sagt die CIO – keine Selbstverständlichkeit angesichts der haushalterischen Herausforderungen. „Die Absicherung der Investitionen in unsere IT-Großprojekte und damit in eine zukunftsfähige digitale Verwaltung waren ein ganz wesentlicher Punkt für mich“, betont sie.

Weitere wichtige Schritte 2025 warendieRatifizierungdesNOOTSStaatsvertrags durch den sächsischen Landtag sowie natürlich die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Kooperation

Hierbei sticht vor allem die elektronischeWohnsitzanmeldunghervor, die aus Hamburg nachgenutzt wurde und mittlerweile mehr als dieHälftedersächsischenKommunen anwenden können. „Das freut mich sehr, das wird ein Zukunftsthema“, sagt Dylakiewicz. Das Prinzip der Nachnutzung durch die Einer-für-Alle-Leistungen (EfA) wird geschätzt und gefördert. „EfADienste werden zentral durch den Freistaat eingekauft und derzeit unentgeltlich an sächsische Kom-

munen weitergegeben“, erklärt sie. Rollout und Anbindung der Fachverfahren würden gemeinsam mit den Kommunen finanziert. Die Anbindung nachgenutzter Leistungen ist, da geht es den sächsischen Kommunen wie vielen anderen, nicht immer einfach – „besonders dort, wo wir eine Vielfältigkeit auf Verfahrensebene haben“, betont Dylakiewicz. Deshalb sei Standardisierung so wichtig. „Sonst endet der gute EfA-Gedanke an Stadt- und Gemeindegrenzen“, mahnt die ITBeauftragte. Das Thema Kooperation forciert Sachsen auch in Bezug auf Projekte mit anderen Ländern. „ZusammenarbeitimBereichDigitalisierungist uns wichtig“, betont Dylakiewicz. Insbesondere in verschiedenen Kooperationsvereinbarungen sei der Austausch sehr eng. Beispiel: Die länderspezifischen Serviceportale, die Sachsen („Amt24“) und Baden-Württemberg („service-bw“) gemeinsam weiterentwickelt haben. Im Rahmen dieser Initiative wird auch der OZG-Hub als zentrales Portal zur Entwicklung und Bereitstellung von Online-Diensten nach dem OZG zur Nutzung durch andere Länder zur Verfügung gestellt. Sachsen führt außerdem den VorsitzderEntwicklergemeinschaft für die Zahlungsverkehrsplattform „ePayBL“.

„Unser Exportschlager ist aber das Online-Beteiligungsportal“, sagt Dylakiewicz. Hierüber können sich die sächsischen Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einbringen. Mit NordrheinWestfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz habe man bereitseineKooperationvereinbart, weitere Bundesländer hätten ihr Interesse bekundet.

Ebenfalls aus Sachsen stammt die Initiative rund um die Digitallot-

Dr. Daniela Dylakiewicz, Amtschefin der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragte für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen.

sen, deren Ansatz sich mittlerweile auch in Sachsen-Anhalt etabliert hat.

Besonders mit Sachsen-Anhalt und Thüringen tausche man sich regelmäßig aus, gerade auch im Hinblick auf die Konsolidierung von Fachverfahren. „In Mitteldeutschland haben wir zu Digitalisierungsthemen einen engen Austausch“, erläutert Dylakiewicz. Eine zentrale Rolle spiele Sachsen auch bei der Entwicklung der EUDI-Wallet, die ab 2027 verfügbar sein soll. Die Landeshauptstadt Dresden nimmt aktiv an der Pilotphase teil und soll eruieren, wie Identitäts- und Nachweisdaten in bestimmten Anwendungsfällen in die digitale Brieftasche überführt werdenkönnen.„Wirsindsehrstolz, dass wir als Freistaat Sachsen dieses Pilotprojekt begleiten dürfen“, betont Dylakiewicz.

Flächendeckung

„Das Thema Digitalisierung ist ein komplexes“, weiß Dylakiewicz Seit siedenCIO-PosteninSachsenübernahm,treibtsiedieModernisierung

OB Eva Weber spricht über die Digitalisierungspläne ihrer Stadt.

wicz.AuchimHinblickaufdieLandschaft der kommunalen RechenzentrenundIT-Dienstleister müsse über Konsolidierung nachgedacht werden. „Wir haben eine sehr vielfältige, zersplitterte IT-Dienstleisterlandschaft. Dieses Thema wollenwirgemeinsammitderkommunalen Ebene angehen“, kündigt die CIO an und macht klar: „Bei steigenden Kosten für die Digitalisierung müssen wir schauen, wo wir bündeln und wo wir unsere Kräfte konzentrieren können.“

Strategisches Vorgehen

der Verwaltung voran, stößt aber auch immer wieder auf Hindernisse. In Sachsen sei das Erreichen einer Flächendeckung langwierig.

„Im Bereich Governance sind wir gut aufgestellt“, sagt sie, „doch die FlächendeckungineinersehrkleinteiligaufgestelltenGemeindestruktur zu organisieren, das ist die große Herausforderung.“ Hier müsse Sachsen besser werden. Und: „Das geht nur gemeinsam mit der kommunalen Ebene“, betont Dylakiewicz.

Rund 420 Städte und Gemeinden hat Sachsen, davon ein Großteil mit weniger als 5.000 Einwohnern. Das bedeutet: kaum Ressourcen sowie geringe Nachfrage digitaler Dienste – und damit wenig Bedarf vonseiten kleiner Kommunen, in Digitalisierung zu investieren.

Bündelung

Dylakiewicz verweist in diesem Zusammenhang auf das zukunftsträchtige Thema Bündelung von Verwaltungsleistungen“ – auch im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung von Fachverfahren, die zentral von Bund oder Land aus wahrgenommen werden können. Zentralisierte Dienste könnten gerade kleinen Kommunen zugutekommen. „Ich halte sehr viel vom Thema Standardisierung und Bündelung, das ist der Weg, den auch Sachsen gehen muss“, meint Dylakiewicz. Der politische Abstimmungsprozess sei zwar noch in einem sehr frühen Stadium, doch es sei klar, dass Standardisierung stärker als bisher festgeschrieben werden müsse, um Effizienz- und Entlastungspotenziale zu heben. „Je zentraler, je standardisierter ich agiere umso besser kann ich einheitliche Lösungen anbieten, und umso besser kann auch der Freistaatunterstützen–organisatorisch und finanziell“, erläutert Dylakie-

Die meisten Projekte, die 2025 begonnen oder fortgesetzt wurden, bleiben 2026 bestehen. „Digitalisierung macht sich nicht mal eben in einem Jahr“, betont die CIO. „Viele Themen bleiben Dauerthemen, da sind Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögengefragt.“Esbrauche ein gewisses Stehvermögen, wenn man vorankommen möchte. Für den strategischen Unterbau wird gesorgt. Derzeit wird das Sächsische E-Government-Gesetz überarbeitet. „Wir wollen das Gesetz modernisieren, wir wollen flexible, zukunftsfähigeRegelungenunddamit eine Rechtsgrundlage schaffen für eine digitale Verwaltung der Zukunft“, erklärt Dylakiewicz. Dies sei ein komplexer Prozess, der im SchulterschlussmitdemLandkreistag und dem sächsischen Städteund Gemeindetag angegangen werde. Im Zuge dieses Prozesses wird der Name „E-Government-Gesetz“ verschwinden – die rechtliche Grundlage wird zum „Digitalfördergesetz“. Das Thema „Training von künstlicherIntelligenz“werdewohl seinen Weg in das neue Gesetz finden, die Prüfung hierzu laufe derzeit Und selbstredend sollen die BereicheStandardisierungundZentralisierung im Digitalfördergesetz geregelt werden.

FürdieKommunensollestrotzdem genügendGestaltungsspielraumgeben, doch laut Dylakiewicz habe sich hier die Diskussion verändert: „Die Kommunen fassen Digitalisierung mittlerweile als Hilfestellung auf und erkennen, dass Standardisierung zu Effizienzgewinnen führt.“ Die CIO verdeutlicht: „Digitalisierung soll ein Werkzeug sein, das Politik ermöglicht.“ Sachsen würde es begrüßen, wenn auch der Bund mehr zentrale Angebote mache. Doch die Initiativen des Bundes und des BundesministeriumsfürDigitalesundStaatsmodernisierung (BMDS) könnten nur dann erfolgreich werden, wenn auch die Länder und Kommunen zu Kompromissen bereit seien. „Verwaltungsdigitalisierung ist keine Aufgabe, die dem BMDS alleine zukommt. Wir sitzen alle in einem Boot“, betont Dylakiewicz. su

Weiterlesen

Weitere Informationen zur Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat Sachsen sowie zum E-Government-Gesetz finden Sie hier: [ egovernment.sachsen.de ]

Die Sächsische Staatskanzlei an der Elbe in Dresden.

Bayern-Microsoft-Deal

Öffentliche Diskussion im Keim erstickt

Soll sich der Freistaat Bayern, wie von CSU-Finanzminister Füracker befürwortet, jahrelang an Microsoft binden? Eine von IT-Wirtschaft und Digitalminister Mehring angestoßene Debatte hat Ministerpräsident Söder für beendet erklärt, bevor sie richtig beginnen konnte.

Eigentlich wollte Bayern einen Vertrag mit Microsoft, der die Konsolidierung bestehender Microsoft365-Lizenzen für staatliche Behörden vorsah, im Dezember 2025 unter Dach und Fach haben Das Volumen:knappeineMilliarde Euro über fünf Jahre. Doch daraus wurde, zumindest bisher, nichts. Stattdessen ist um die wichtige Frage nach Bayerns digitaler Souveränität ein Diskurs entbrannt.

Bekannt wurden die Pläne im November 2025, erste Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. In einem offenen Brief wandte sich die Open Source Business Alliance an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Finanzminister Albert Füracker (beide CSU) und Digitalminister Dr. Fabian Mehring (Freie Wähler). Mit dem geplanten Vertrag stelle sich Bayern gegen den bundes- und europaweiten Trend der digitalen Souveränität.

Bayern schwer getroffen

Die Unterzeichner stellten die provokante Frage, ob die bayerische Regierung der heimischen Wirtschaft nicht vertraut, und appellierten: „Eine Milliarde Euro öffentlicher Mittel bietet die historische

Kommentar

Chance, Bayern zu einem Vorreiter für digitale Souveränität und nachhaltige IT-Wertschöpfung zu machen [...].“ Für Kritik sorgte zudem der angesichts eines bestehenden Rahmenvertrags geübte Verzicht auf ein Ausschreibungsverfahren. Auch die Gesellschaft für Informatik schaltete sich ein. Der Fachbereich Sicherheit empfahl, vor Vertragsabschluss die Kriterien des Rahmenwerks für souveräne Clouds der EU-Kommission anzulegen. Daniel Loebenberger, SprecherdesFachbereichs,mahnte:„Natürlich sind pragmatische Lösungen in der Praxis oft erstrebenswert odersogarnötig.“Diesedürftenaber nicht „in weitere, im Ernstfall unkontrollierbare Abhängigkeiten“ münden. Wenig zuträglich auch die außen- und sicherheitspolitische Strategie der US-Regierung, vor deren Hintergrund es höchst problematisch sei, die digitale Kerninfrastruktur Bayerns und sensible Daten einem US-Konzern anzuvertrauen, der Weisungen der TrumpRegierung unterliege.

Anfang Januar 2026 schließlich brach Digitalminister Dr Fabian Mehring öffentlich mit der Linie seines Koalitionspartners. In der Augsburger Allgemeinen Zeitung

forderte er angesichts der „fundamental“ veränderten geopolitischen Lage eine ergebnisoffene Neubewertung des Projekts: „[...] digitale Souveränität ist zu einem Masterthema unserer Zeit geworden“, so Mehring. Nicht nur Dänemark, auch Bundesländer wie Schleswig-Holstein stiegen bei Microsoft aus. Im bayerischen Digitalgesetz sei zudem normiert, dass offene Software verwendet werden solle, wann immer dies wirtschaftlich und zweckmäßig erscheint.

Füracker schießt zurück

Die Reaktion von Finanzminister Albert Füracker kam prompt, und zwar über die Deutsche Presseagentur. Insbesondere mit Blick auf die Datensicherheit warf er Mehring Äußerungen vor, „die an Fake-News grenzen“. Die Sicherheit der Daten sei zentrales Anliegen; und auch die Datenhoheit stünde nicht zur Debatte, weil Bayern weiter auf eigene staatliche Rechenzentren setze. „Die Äußerungen des bayerischen Digitalministers sind insoweit für mich nicht nachvollziehbar“, betonte Füracker. Noch dazu habe das Digitalministerium selbst mit Microsoft den

Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Basis man nun bestehende Lizenzen konsolidieren wolle mit dem Ziel, Kosten für den Freistaat zu sparen. Füracker warf Mehring nicht weniger als einen „Schlingerkurs“ vor, der mit Blick auf die Kommunen kein Vertrauen schaffe.

Digitalminister legt nach Mehring konterte mit einem öffentlichen Statement, in dem er Füracker vorwarf, einen bestehenden Handelspartnervertrag mit den aktuellen Verhandlungen über eine milliardenschwere MicrosoftLandeslizenz zu verwechseln „In der Sache“ blieb Mehring bei seiner Position: „Als Top-Tech-Standort im Herzen Europas muss es daher Bayerns Anspruch sein, auch in Fragen der Digitalisierung souverän zu handeln, strategische Abhängigkeiten zu vermeiden und unsere staatliche Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern.“ Die Ende Oktober ergangene Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, auf deutsche Open-Source-Software zu setzen, nannte Mehring eindrucksvoll: „Es muss eine Lehre aus unserer Abhängigkeit von russischem Gas auf den Märkten der Vergangenheit geben, um auf den Märkten der Zukunft nicht erneut abhängig und erpressbar zu sein.“

Blick gen Norden

Die bayerische SPD unterstützte Mehrings Position. In einem offenen Brief an Füracker verwiesen die Abgeordneten auf ein Gutachten der Universität Köln, das von CSU-Politiker Dobrindt in Auftrag gegeben worden war. Dieses bestätige, dass US-Gesetze wie der Cloud Act US-Behörden weitreichenden Zugriff auf in Clouds gespeicherte Informationen erlauben – auch

Schweigen kostet Silber, Reden ist Gold

Markus Söder hat die Debatte um den Milliardenvertrag mit Microsoft abgewürgt, bevor sie richtig beginnen konnte. Die Botschaft an seinen Digitalminister Mehring war unmissverständlich: Ruhe im Karton. Dabei wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, über derlei grundsätzliche Fragen zu debattieren. Denn die geopolitische Lage hat sich fundamental verändert. Die USA kündigen die ehemals guten, wenn natürlich noch nie altruistisch geprägten, transatlantischen Beziehungen nach und nach auf: das Ukraine-Abkommen, unkoordinierte Strafzölle, der Grönland-Konflikt. Braucht es weitere Indizien, die darauf hindeuten, dass das ehemals befreundete Europa allein schon aus wirtschaftlichen Aspekten der aktuellen US-Administration ein Dorn im Auge ist?

Sogar den Konservativen, den sinngemäßen „Erhaltern“, sollte klar sein, dass in dieser schnelllebigen Welt kaum noch etwas

vonDauerist.Darüberdarfselbst ein Sitz in Trumps „Friedensrat“ nicht hinwegtäuschen – und es gilt auch für lange gepflegte Beziehungen: Bayern und die USA, eine vor dem Eisernen Vorhang geschmiedete Freundschaft, das war einmal. Von möglichen Investitionen großer US-Konzerne, wie im Falle von Alphabet, sollte man sich nicht blenden lassen. Der Cloud Act und die Section 702 des „Foreign Intelligence Surveillance Act“ sind keine theoretischen Konstrukte, sondern geltendes US-Recht. Das Rechtsgutachten „Zur US-Rechtslage zum weltweiten Datenzugriff von USBehörden“ der Universität Köln im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) ist eindeutig: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf Daten, selbst wenn diese in Europa gehostet werden. Microsoft selbst musste in Person von Anton Carniaux vor dem französischen Senat einräumen, dass französische – und damit auch

europäische – Daten durchaus durch US-amerikanische Behörden angefragt werden könnten. Dass ausgerechnet der Internationale Strafgerichtshof sich deshalb von Microsoft abgewandt und auf die deutsche Open-Source-Lösung openDesk gesetzt hat, sollte zu denken geben. Es drängt sich die grundsätzliche Frage auf, ob hier schlicht nach dem alten Spruch „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ gehandelt wird. Das mag kurzfristig – und ja,dieLizenzverlängerungistvorerst „nur“ auf fünf Jahre ausgelegt – klug erscheinen. Langfristig wirken derlei Absichtserklärungen aber eher kurzsichtig. Denn was nützen Investitionen, wenn man dafür die digitale Handlungsfähigkeit verpfändet? Bayern rühmt sich gerne als Technologiestandort Aber ein echter Tech-Standort sollte dazu in der Lage sein, alternative Lösungen nicht nur zu diskutieren, sondern gleichsam selbst umzusetzen. Schleswig-Holstein macht vor,

wie es geht: LibreOffice statt MS Office, Nextcloud statt SharePoint. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 15 Millionen Euro Einsparungen bei Lizenzgebühren, neun Millionen Euro einmalige Investitionen. Das Geld fließt in regionale Wertschöpfung statt an einen US-Konzern. Vor diesem Hintergrund wirkt das ständig bemühte Wort der „Innovationsoffenheit“ wie eine leicht dahergesagte Floskel. Aber unter diesem Deckmantel lässt sich ja so allerhand verkaufen, was sich bei genauerer Betrachtung mindestens als unbedacht entpuppt. Die Parallele zur Energiepolitik ist frappierend: Atomkraft statt erneuerbarer Energien? Ein Blick auf die 2024 vom Fraunhofer ISE ermittelten Stromgestehungskosten genügt, um Verfechter der Kernenergie als Spalter zu entlarven. Förderungen für E-Fuels und „effiziente Verbrenner"? Allein schon mit Blick auf die Gesetze der Thermodynamik verbranntes Geld.

Bild: StMD

Dr. Fabian Mehring, Bayerischer Staatsminister für Digitales.

extraterritorial. Wer diese Realität kleinrede, gefährde bewusst die digitale Souveränität. Als Gegenbeispiel führte die SPD das Land Schleswig-Holstein an. Dort wurde 2024 LibreOffice als Standard-Bürosoftware eingesetzt, 2025 das Mailsystem vollständig umgestellt. Die Software Nextcloud soll schrittweise Microsoft SharePoint ersetzen. Konkret wurden bei einmaligen Investitionen von neun Millionen Euro bereits 15 Millionen EuroanLizenzgebühreneingespart. „Richtig ist, dass kein Mehrwert erzeugt wird, wenn mit Lizenzgebühren noch länger der technologische Fortschritt anderswo in der Welt finanziert wird“, so Mehring. Mitte Januar schob Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) dem Ganzen einen Riegel vor. „Der Finanzminister genießt das volle Vertrauen und wir werden diesen Prozess fortsetzen.“ Mehring sagte der Augsburger Allgemeinen daraufhin, er werde seinerseits „der Bitte [...] nachkommen, diese Debatte intern fortzusetzen.“ aus

Weitere Informationen

Die öffentliche Stellungnahme von Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring zum Nachlesen auf eGovernment.de.

[ voge.ly/statement-mehring ]

Stephan Augsten Redaktionsleitung eGovernment

Echte Offenheit aber würde bedeuten, verschiedene Optionen zu prüfen, Risiken transparent zu bewerten und dann eine fundierte Entscheidung zu treffen. Stattdessen wird eine Debatte abgewürgt, die dringend geführt werden müsste. Die Verzögerungstaktik geht am Ende auf Kosten der Steuerzahler – und der digitalen Souveränität des Landes Mehring hat Recht: Die Welt hat sich verändert. Was früher richtig war, kann heute ein Fehler sein. Bayern sollte aus der Abhängigkeit von russischem Gas gelernt haben. Wer auf den Märkten der Zukunft nicht erneut abhängig und erpressbar sein will, muss jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft stellen.

Aufbaustab in Baden-Württemberg

Justizcloud: Bund und Länder unterzeichnen Vereinbarung

Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung zur Entwicklung der bundesweiten Justizcloud unterzeichnet. Darin ist der Aufbau einer ersten lauffähigen Version organisatorisch geregelt. Weitere Punkte erläuterte das BMJV auf Anfrage.

Sie soll eine zentrale Rolle spielen beiderDigitalisierungderJustiz:die bundeseinheitlicheJustizcloud.Ihre Machbarkeit wurde 2024 in einer Studie untersucht und bestätigt. BeimanschließendenBund-LänderDigitalgipfel2024verständigtensich Justizministerinnen und -minister darauf, 2025 mit der Vorbereitung für die Umsetzung zu beginnen. Nun haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung zur Entwicklung der bundeseinheitlichen Justizcloudunterzeichnet.Darüber informierte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Januar. Als Termin für eine erste lauffähige Version ist Anfang 2027 genannt. Wie schon in der Erklärung des Bund-Länder-Digitalgipfels erläutert, soll auf der Infrastruktur der öffentlichenIT-DienstleisteraufgesetztundeineigenesJustiznetzaufgebaut werden. Als erstes soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren(GeFa)fürdieGerichte in mehreren Ländern bereitgestelltwerden.ImErgebnissollenEinsparpotenzialerealisiert,nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Software-Updates und ein stabiler Betrieb ermöglicht werden.

Die bundeseinheitliche Justizcloud soll auf den bestehenden Ressourcen der öffentlichen IT-Dienstleister aufbauen, die über ein justizeigenes Netz miteinander verbunden werden.

Nähere Informationen gab es zum Aufbaustab,derinBaden-Württembergangesiedeltist:AusdiesemStab von Fachleuten aus Justiz und ITBranchesolldemnachauchdieJustizcloud-Einheit entstehen, die die bundeseinheitliche Justizcloud künftig betreibt. Zunächst soll eine erste lauffähige Version, ein MVP (Minimum Viable Product), aufgebaut werden. „Für diesen ersten Schritt enthält die jetzt getroffene

Vereinbarung organisatorische Regelungen“, erläuterte eine Sprecherin des BMJV auf Nachfrage. Diese MVP-Phase habe „den Aufbau der erforderlichen Entwicklungs- und Betriebsplattform,desjustizeigenen NetzessowiedenBetriebderersten, cloudfähigen Anwendung der Justiz an ersten Gerichten in drei Ländern zum Gegenstand.“ Die Gründung einer gemeinsamen Betriebsanstalt von Bund und Ländern für

die bundeseinheitliche Justizcloud gehört demnach auch zu dieser ersten Phase. Bis Anfang 2027 solle das MVPaufgebaut,anschließenddann die bundeseinheitliche Justizcloud für alle Länder und den Bund skaliert werden.

DieMachbarkeitsstudiegehtvoneiner einmaligen Investition von 72 bis 87 Millionen Euro aus (in den kommenden sechs Jahren), für die der Bund in den Jahren 2025 und

2026 eine substanzielle AnschubfinanzierungausderDigitalisierungsinitiativefürdieJustizbereitstellen will. Bei Betrieb wird in der vollen Ausbaustufe mit jährlich 10 bis 14 Mio. Euro für die Plattform und zusätzlich 12 bis 16 Mio. Euro p.a. für denAnwendungsbetriebgerechnet.

Finanzierung

DieseAussagensindnachAuskunft des BMJV weiterhin aktuell. Weiter heißt es aus dem Ministerium, der Bundplane,dieMVP-Phaseundden anschließenden Aufbau im Zuge einer Anschubfinanzierung vollständig zu finanzieren. „Die Kosten für den Aufbau des MVP belaufen sich auf rund 30 Mio. Euro. Für den weiterenAuf-undAusbauwirdnach der Untersuchung der Machbarkeit mit weiteren ca. 50 Mio. Euro gerechnet.“

Zur Frage nach der Vorbereitung einesStaatsvertragserklärtedieSprecherin: „Der Aufbaustab der Justizcloud erarbeitet aktuell einen EntwurfdesStaatsvertrags.Gegenstand des Entwurfs ist auch die Prüfung einer Reihe von rechtlichen und organisatorischen Fragen, beispielsweisedermöglichenRechtsformfür die geplante Betriebsanstalt von Bund und Ländern.“

EineweitereFragevoneGovernment bezogsichaufdieBerücksichtigung neuerer Entwicklungen wie der Deutschlandplattform oder des Deutschland-Stacks. Dazu hieß es, das Vorhaben befinde sich „schon seitBeginnderMachbarkeitsuntersuchungenimregelmäßigenundengenAustauschmitweiterengroßen Cloud-Initiativen wie beispielsweisederDeutschenVerwaltungscloud“. Auch mit dem Deutschland-Stack werde ein regelmäßiger Austausch stattfinden. nh

Medienbruchfrei vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis

Digitales Förderverfahren als Blaupause

Mit einem vollständig digitalisierten Verfahren setzt Niedersachsen neue Maßstäbe in der Kommunalförderung und zeigt auf, wie sich Verwaltungsprozesse durch konsequente Digitalisierung verschlanken lassen. Dieses Modell könnte Schule mache.

Die Ausgangslage ist so herausfordernd wie bekannt. Deutschlands Kommunen kämpfen mit Investitionsstaus, während gleichzeitig komplexe Förderverfahren die zügige Mittelverwendung bremsen. Niedersachsen geht nun einen anderen Weg und legt dar, wie sich finanzielle Unterstützung und Verwaltungsmodernisierung miteinander verbinden lassen. Mit dem Erlass der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung (NKomFöGVO-MI) wird nicht nur der im März 2025 vereinbarte Pakt für Kommunalinvestitionen in die

Tat umgesetzt – das Land etabliert zugleich ein digitales Förderverfahren, das als Referenzgröße für künftige eGovernment-Projekte dienen könnte.

600 Millionen Euro: gestaffelte Auszahlung mit digitalem Anspruch

Der Gesamtumfang des Investitionspakets beläuft sich auf insgesamt 600 Millionen Euro, die das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Stärkung der kommunalen Investiti-

Anstelle von Kleingeld erhalten selbst die kleinsten Kommunen in Niedersachsen eine Mindestfördersumme von 200.000 Euro.

Digitalisierung der Justiz

onskraft bereitstellt. Die Besonderheit ist, dass 400 Millionen Euro bereits im vergangenen Jahr unbürokratisch und ohne Antragsverfahren an die Kommunen ausgezahlt wurden. Damit reagierte die Landesregierung auf die akuten Handlungsbedarfe vor Ort. Für die verbleibenden 200 Millionen Euro hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung nun einen eigens konzipierten Online-Dienst entwickelt, der ab sofort einsatzbereit ist.

„Unser Ziel war es den Kommunen ein Verfahren an die Hand zu geben, das klar strukturiert ist und sich an den praktischen Anforderungen der kommunalen Verwaltung orientiert“, betont Ministerin Daniela Behrens. Die Entwicklungszeit von wenigen Monaten unterstreicht dabei die Dringlichkeit, mit der das Projekt vorangetrieben wurde. Das Herzstück der Lösung ist die konsequente „Durchdigitalisierung“ des gesamten Förderkreislaufs.DerOnline-Dienstbildetnicht nur die Antragstellung ab, sondern integriert sämtliche Prozessschritte Von der Mittelbewirtschaftung bis zum Verwendungsnachweis. Alles ist in einer einheitlichen digita-

Projekt ADA abgeschlossen

Nach nur fünf Monaten Entwicklungszeit hat Schleswig-Holstein erfolgreich den „Akten-Durchdringungs-Assistenten (ADA)“ eingeführt. Das KI-gestützte System analysiert automatisch BAMF-Akten und entlastet die Richterinnen und Richter bei der Bearbeitung komplexer Asylverfahren. Justizministerin Kerstin von der Decken lobt das Projekt als Musterbeispiel für gelungene Digitalisierung und föderale Zusammenarbeit.

Die schleswig-holsteinische Justiz hat zum Jahresende einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung vermelden und das Projekt „Akten-Durchdringungs-Assistent (ADA)“ erfolgreich abschließen können.

Der digitale Service unterstützt die Verwaltungsgerichte gezielt bei der BearbeitungvonAsylverfahrenund trägt einen entscheidenden Teil zur weiteren Modernisierung des Justizwesens bei.

„Mit ADA zeigen wir, wie digitale Innovation, föderale Zusammenarbeit und praktische Justizanwendung erfolgreich zusammenwirken können“, erklärte Justizministerin Professor Dr Kerstin von der Decken (CDU).

Das System analysiere elektronisch eingehende Akten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vollautomatisch und hebe entscheidungsrelevante Textpassagen strukturiert hervor Dadurch würden Richterinnen und Richter bei der zeitaufwändigen Sichtung umfangreicher Akten erheblich entlastet und darüber hinaus eine schnellere, standardisierte Vorprüfung ermöglicht.

Ein weiterer Vorteil von ADA ist, dass dieser vollständig in die elek-

Nicht nur im Bereich Open Source, auch bei der Digitalisierung der Justiz setzt Schleswig-Holstein regelmäßig neue

len Umgebung zusammengeführt. DieseEnde-zu-Ende-Digitalisierung schließt Medienbrüche aus, die in klassischen Förderverfahren durch den Wechsel zwischen digitalen und analogen Prozessschritten entstehenunddabeiregelmäßigzuVerzögerungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand führen. Die Bündelung sämtlicher Verfahrensschritte in einem System schafft in diesem Kontext mehrfachen Mehrwert. Für die antragstellendenKommunenbedeutetes eine übersichtliche, nachvollziehbare Benutzerführung.

Für die bewilligenden Stellen erhöhen sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung. Und für beide Seiten reduziert sich der administrative Aufwand erheblich. Das zahlt direkt auf ein Kernanliegen der Digitalisierungsstrategie des Landes, die unter dem Motto „einfacher, schneller, günstiger“ steht, ein.

Transparenz und Nachhaltigkeit durch digitale Dokumentation

Ein häufig unterschätzter Aspekt digitaler Förderverfahren liegt in

tronische Akte integriert und ohne Medienbrüche arbeitet. Die Umsetzung des Assistenten erfolgte im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation mit Baden-Württemberg, wodurch das System mit geringem Anpassungsaufwand übernommen werden konnte. Die Lösung ist versionsunabhängig zur eingesetzten E-Akte und beeinträchtigt weder deren Verfügbarkeit noch die Revisionssicherheit. Insbesondere die Geschwindigkeit des Projekts ist – im Kontext der Verwaltungsdigtalisierung–bemerkenswert. Nach nur fünf Monaten

der verbesserten Dokumentationsqualität Der niedersächsische Online-Dienst ist so konzipiert, dass über ihn nicht nur die 200 Millionen Euro aus der zweiten Tranche abgerufen werden, sondern auch die Verwendung der gesamten 600 Millionen Euro nachvollziehbar dokumentiert wird.

Diese umfassende digitale Dokumentation schafft eine verlässliche Datengrundlage für Evaluationen und ermöglicht eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Förderpraxis.

„Dieses Förderverfahren steht damit beispielhaft für unsere Bemühungen, Verwaltung mit Hilfe der Digitalisierung zu modernisieren und Abläufe zu vereinfachen“, so Ministerin Behrens. Die transparente Mittelverwendung stärke zudem das Vertrauen zwischen Land und Kommunen und schaffe eine belastbare Grundlage für künftige Förderprogramme.

Bedarfsgerechte Verteilung mit sozialem Ausgleich

Die Mittelverteilung folgt einem ausgewogenen Schlüssel: 50,9 Prozent der Fördersumme fließen an die Gemeinden; 49,1 Prozent an Landkreise und kreisfreie Städte. Innerhalb der jeweiligen Ebenen erfolgt die Aufteilung nach Einwohnerzahl. Dabei handelt es sich um ein übliches und nachvollziehbares Kriterium. Zu erwähnen ist in diesem Kontext jedoch die soziale Komponente. Jede Kommune erhält einen Mindestbetrag von 200.000 Euro Diese Untergrenze verhindert, dass kleinere Gemeinden aufgrund ihrer geringeren Einwohnerzahl nur marginale Beträge erhalten, die kaum Wirkung entfalten können. jk

konnte der, im Juni 2025 gestartete, Assistent bereits den Pilotbetrieb aufnehmen und erfolgreich in den Linienbetrieb überführt werden. Für den weiteren Jahresverlauf ist eine vertiefende Nutzenanalyse vorgesehen, um die Effekte auf Bearbeitungszeiten und Arbeitsentlastungwissenschaftlichzuevaluieren.

Schleswig-Holstein hat bewiesen, dass man sehr viel schaffen kann –wennmanwill.Mandarfalsodurchaus gespannt sein, welche weiteren Projekte künftig im Norden der Republik entstehen werden. jk

„Die Verwaltung bleibt ein verlässlicher Akteur“

Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber spricht im Interview über die Ernennung ihrer Stadt als Pilotkommune des BMDS, über Ziele, Herausforderungen und die Balance zwischen Standardisierung und Selbstbestimmung.

Augsburg ist eine von sechs bayerischen Pilotkommunen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Was bedeutet das konkret für die Stadt?

Weber: Augsburg beteiligt sich am Pilotprojekt„Blaupausefürflächendeckendes digitales Angebot an Verwaltungsleistungen“, das vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales initiiert wurde Ziel dieses Projekts ist es, einen Leitfaden mit Best Practices und Lösungsansätzen für die digitale Verwaltung zu entwickeln. Als Kommune mit knapp 1.800 digitalen Verwaltungsdienstleistungen – und damit in der Spitzengruppe im bundesweiten Ranking – bringt Augsburg dabei seine Erfahrungen aus bereits umgesetzten OZG-Projekten (Onlinezugangsgesetz) wie dem digitalen Bauantrag, der elektronischen Wohnsitzanmeldung und dem elektronischen Aufenthaltstitel ein. Damit übernimmt Augsburg eine wichtige Rolle als Impulsgeber für andere Städte und Gemeinden. Die Ergebnisse des Projekts werden im Frühjahr 2026 vorliegen.

Tauschen Sie sich mit den anderen Pilotkommunen aus?

Weber: Ja, es sind verschiedene Formate geplant, um den Austausch mit den anderen Pilotkommunen zu ermöglichen. Die Koordination dieser Treffen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales und das BMDS. Darüber hinaus pflegen wir eine intensive ZusammenarbeitmitNürnbergund München im Rahmen der sogenannten MAN-Kooperation. Auch über den Bayerischen und Deutschen Städtetag sowie die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement sind wir gut vernetzt und nutzen diese Plattformen für den Austausch von Lösungen und Best Practices. Als stellvertretendePräsidentindesDeutschen Städtetags und Vorstandsmitglied im Bayerischen Städtetag ist es mir besonders wichtig, die Perspektive der Kommunen aktiv einzubringen und gemeinsam die digitale Transformation voranzutreiben.

Rückblickend auf 2025: Welche zentralen Digitalisierungsziele hat Augsburg in diesem Jahr erreicht?

Weber: Im Jahr 2025 hat Augsburg wichtige Fortschritte in allen vier Zieldimensionen seiner digitalen Verwaltungsstrategie erzielt. Wir haben unser Angebot an Online-

reagieren zu können. Wir nutzen zentrale Angebote wie die BayernPackages, setzen aber bewusst auf eigene Entscheidungskompetenz, um Innovation und Bürgernähe zu ermöglichen. Die geplante Einführung eines zentralen kommunalen IT-Dienstleisters in Bayern kann die Zusammenarbeit weiter strukturieren, wichtig ist jedoch, dass die kommunale Eigenverantwortung erhalten bleibt.

Der Digitalbeirat ist ein externer Impulsgeber für die Stadt Augsburg Wäre die Stadt ohne die

Diensten optimiert und ausgebaut und uns damit in der Spitzengruppe der digitalen Städte Deutschlands positioniert Gleichzeitig haben wir niedrigschwellige Angebote wie den Bürgerkoffer – ein mobiles Set, mit dem Bürgerinnen und Bürger digitale Verwaltungsleistungen direkt vor Ort nutzen können – und die „Flotte Pin“, die eine schnelle Aktivierung des OnlineAusweises ermöglicht, etabliert. Damit stellen wir sicher, dass Verwaltungsdienstleistungen unkompliziert und ortsunabhängig wahrgenommen werden können. Intern wurde die E-Akte als Drehund Angelpunkt digitaler Prozesse in zahlreichen Dienststellen ausgerollt, und wir haben die Grundlagen für den Einsatz generativer KI geschaffen. Zudem wurde eine E-Learning-Plattform für alle Beschäftigten eingeführt. Im Bereich Teilhabe und Beteiligung haben wir Kooperationen mit Partnern wie dem BMDS, der AKDB und der bayerischen Digitalagentur Byte ausgebaut und wissenschaftliche Expertise, insbesondere der Technischen Hochschule Augsburg in unsere Projekte eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Digitalrat wurde intensiviert.

Was ist für 2026 geplant?

Weber: Für 2026 haben wir uns wieder ehrgeizige Ziele gesetzt. Wir planen demnächst den Start des

volldigitalisierten Bewohnerparkens, das eine automatisierte Genehmigung und papierlose Ausstellung ermöglicht. Wir werden die Ergebnisse des BMDS-Pilotprojekts veröffentlichen und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Außerdem wollen wir die BayernPackages weiter nutzen und eigene Dienste ausbauen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung unserer Smart-City-Ansätze und der Integration der BundID sowie der Vorbereitung auf die EUIDWallet für digitale Nachweise und Genehmigungen ab 2027 Darüber hinaus werden wir weitere Verwaltungsprozesse digitalisieren, indem wir Automatisierungslösungen für Routineaufgaben einführen und unterstützende KILösungen im Verwaltungsalltag nutzen. Ein durchgängiges Datenmanagement und die Förderung einer Innovationskultur sind ebenfalls zentrale Vorhaben.

Digitalisierung braucht Standards, Kommunen brauchen Gestaltungsspielräume. Wie erleben Sie die Balance zwischen Standardisierung und Selbstbestimmung?

Weber: Standards sind für die Digitalisierung unverzichtbar weil sie Interoperabilität und Effizienz schaffen. Gleichzeitig brauchen Kommunen Gestaltungsspielräume, um auf lokale Anforderungen

zessmanagement, der DigitalisierungundderITzusammen.Diezentrale Koordination übernimmt unser Team Digitale Transformation gemeinsam mit der Geschäftsstelle Digitalisierung. Klare politische und strategische Leitlinien, wie unsere digitale Verwaltungsstrategie, geben Orientierung. Gleichzeitig setzen wir auf Beteiligungsformate und Methoden wie World Cafés oder Design Thinking, um neue Perspektiven zu eröffnen. Kooperationen mit Hochschulen und externe Impulse durch den Digitalrat ergänzen diesen Ansatz. Wichtig ist uns auch die Förderung von „New Work“ und einer modernen, wertebasierten Verwaltungskultur, die Innovationen ermöglicht und Veränderungen als Chance begreift.

Was unterscheidet die Digitalisierungsvorhaben einer Großstadt wie Augsburg von jenen kleinerer Kommunen?

Weber: Die Digitalisierungsvorhaben einer Großstadt wie Augsburg unterscheiden sich vor allem durch die Komplexität der Strukturen und die Vielfalt der Fachverfahren. Wir müssen in Augsburg über 300 Fachverfahren integrieren und dabei hohe Anforderungen an Skalierbarkeit und IT-Sicherheit erfüllen. Zudem besteht ein größerer Bedarf an interdisziplinären Teams und an der Einbindung vielfältiger Stakeholder. Kleinere Kommunen können oft schneller umsetzen, haben aber weniger Ressourcen für passgenaue Lösungen.

Arbeit des Beirats dort, wo sie heute steht?

Weber: Der Digitalrat ist für uns ein unverzichtbarer Impulsgeber Dass wir ihn 2021 als ersten kommunalen Digitalrat in Deutschland gegründet haben, war ein richtungsweisender Schritt. Dieses Gremium bringt Perspektiven aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen und sorgt dafür, dass wir Digitalisierung nicht nur verwaltungsintern denken, sondern im Dialog mit der Stadtgesellschaft. Viele unserer strategischen Entscheidungen und die Entwicklung der „Digitalen Agenda“ wären ohne die Ideen und Impulse des DigitalratsnichtindieserQualitätentstanden. Ich schätze die engagierte Arbeit des Beirats sehr, er leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Augsburg neue Wege geht.

Eine gelungene digitale Transformation erfordert auch einen Kulturwandel. Wie fördern Sie in der Verwaltung die Bereitschaft für Veränderungen?

Weber: Eine gelungene digitale Transformation ist ohne Kulturwandel nicht denkbar Wir fördern die Bereitschaft für Veränderungen, indem wir gezielt motivierte Mitarbeitende als Impulsgeber gewinnen und interdisziplinäre Projektteams aufbauen. Diese Teams bringenFachwissenausdenDienststellen, der Organisation, dem Pro-

Wird sich das Verhältnis zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen durch die Digitalisierung langfristig verändern? Weber: Wie in vielen anderen Bereichen unseres täglichen Lebens wird die Digitalisierung sicherlich auch das Verhältnis zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürgern langfristig verändern. Digitale Services können dabei helfen, die Transparenz und Servicequalität zu erhöhen und ermöglichen neue Formen der Interaktion. Damit diese Entwicklung gelingt, müssen wir alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen mitnehmen und sicherstellen, dass niemand zurückbleibt. Die Verwaltung bleibt ein verlässlicher Akteur, der in einem volatilen Umfeld agiert und die kommunale Daseinsvorsorge für alle gewährleistet. Partizipation und Einbindung aller Teile der Gesellschaft sind dabei zentrale Voraussetzungen. Was wünschen Sie sich von Bund und Land, um die Digitalisierung in den Kommunen voranzubringen?

Weber: Ich wünsche mir, dass die Anforderungen der Kommunen in ihrer Vielfalt gehört und berücksichtigt werden. Es müssen digitale Plattformen geschaffen werden, die als Basis dienen, aber gleichzeitig individuelle Anpassungen ermöglichen. Der Spagat zwischen zentralen Vorgaben und kommunalem Wettbewerb muss gewahrt bleiben, denn nur so können Innovationen schnell ihren Weg zu den Bürgerinnen und Bürgern finden. Das Interview führte Susanne Ehneß

Eva Weber ist seit 1. Mai 2020 Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg.

Kolumne

GovTech: Europas digitale Zukunft?

Die Zusammenarbeit mit Start-ups gilt als moderner Weg der Verwaltungsdigitalisierung. Professor Niehaves und Luca Bauer zeigen mit ihrer jüngsten Studie, warum dieser Weg oft kürzer aussieht, als er in Wirklichkeit ist. Und weshalb gute Absichten allein noch keine Transformation erzeugen.

Europa hat GovTech für sich entdeckt. Die Zusammenarbeit mit Start-ups gilt inzwischen als fester Bestandteil der Verwaltungsdigitalisierung. Es gibt Strategien, Programme, Aktionspläne, Förderlinien und das von Brüssel bis in die Hauptstädte. GovTech taucht in Papieren zur digitalen Souveränität auf, in Innovationsagenden und in nahezu jeder Erzählung darüber, wie der Staat schneller, moderner und bürgernäher werden soll. IndeneuropäischenPapierenwirkt das Bild erstaunlich geschlossen: KooperationstattAbschottung,Agilität statt Schwerfälligkeit, Startups als Impulsgeber. Die spannendere Frage ist allerdings eine andere: Was davon kommt in den Mitgliedstaatentatsächlichan?Und noch konkreter: Ist Deutschland hier eine Ausnahme oder die Regel?

Realitätsabgleich

Um dieser Frage nachzugehen, haben wir gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) in Brüssel eine vergleichende Studie durchgeführt.

Befragt wurden Verwaltungsmitarbeitende, Entscheidungsträgerinnen und -träger nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich, den Niederlanden und Portugal, ergänzt um die Perspektive von GovTech-Gründerinnen und -Gründern. Ziel war kein Länderranking, sondern ein europäischer Realitätsabgleich. Das Ergebnis: Trotz unterschiedlicher Verwaltungsmodelle und politischer Erzählungen zeigen sich überraschendvieleGemeinsamkeiten. Die zentralen Herausforderun-

Die richtigen Fragen stellen

Start-ups als Impulsgeber treffen oft auf geringe Fehlertoleranz und hohe Risikoaversion.

gen rund um GovTech ähneln sich in Europa deutlich stärker, als es der nationale Blick oft vermuten lässt. Deutschland eingeschlossen. Ein zentrales Ergebnis dieser Analyse: GovTech wird von Verwaltungen nicht primär aus Kostengründen genutzt. Die Zusammenarbeit mit Start-ups zielt weniger auf kurzfristige Einsparungen als auf Agilität, Innovationsgeschwindigkeit und neue Lösungsansätze GovTechs werden dort geschätzt, wo es um bürgerzentrierte, nutzerfreundliche Anwendungen geht oder um sehr spezifische Probleme, für die es bislang keine passenden Standardlösungen gibt.

Impulsgeber statt Dienstleister

Besonders wichtig ist ihre Rolle als Übersetzer zwischen Verwaltung

und Technologie. Entsprechend werden GovTech-Start-ups weniger als klassische IT-Dienstleister wahrgenommen, sondern als kulturelle und methodische Impulsgeber, die bestehende Routinen infrage stellen.

Ebenso deutlich zeigt sich, dass GovTech weder öffentliche IT noch große Technologieanbieter ersetzt. Verwaltungsdigitalisierung folgt in der Praxis keinem Entweder-oder Öffentliche IT-Dienstleister stehen für Stabilität, Souveränität und den Betrieb kritischer Infrastrukturen BigTech-Anbieter liefern skalierbare standardisierte Basislösungen. GovTech-Start-ups bringen Innovationskraft, Experimentierfreude und bürgernahe Spezialanwendungen ein. Erfolgreiche Verwaltungen spielen diese Rollen nicht gegeneinander aus, sondern orchestrieren sie bewusst

Genau an dieser Stelle beginnen jedoch die Probleme. Denn so klar die Rollen verteilt sind, so schwierig ist ihre Umsetzung in der Praxis. Die größten Hemmnisse liegen nicht in mangelnder Technologie, sondern in Strukturen und Routinen. Starre Vergabe- und Beschaffungsverfahren bevorzugen etablierte Anbieter und schließen Start-ups faktischinallenuntersuchtenLändern aus, lange Finanzierungszyklen passen schlecht zu iterativen Entwicklungslogiken, und nach erfolgreichen Pilotprojekten fehlt häufig die institutionelle Anschlussfähigkeit für eine Verstetigung oder Skalierung.

Hinzu kommen kulturelle Faktoren:ausgeprägteRisikoaversion,geringe Fehlertoleranz und fehlende digitale Kompetenzen aufseiten der

Das neueste Tool aus der Serie der „ÖFIT-Wegbereiter“ widmet sich der dringenden Frage der digitalen Souveränität. Dabei geht es um mehr als Beschaffung und Betrieb von Hard- und Software.

Wie wichtig digitale Souveränität für die öffentliche Verwaltung ist, wird in der aktuellen politischen Situation immer deutlicher. Doch welche Maßnahmen leiten sich daraus ab? Wissen allein genügt nicht, es muss in praktisches Handeln übersetzt werden – davon ausgehend hat das ÖFIT (Fraunhofer FOKUS Kompetenzzentrum Öffentliche IT) die „Wegbegleiter“-Serie

gestartet: kollaborative Lern- und Arbeitsinstrumente für Entscheider und Teams in der öffentlichen Verwaltung.

Der Wegbereiter „Digitale Souveränität“ ist das neueste Tool dieser Serie. Mit Hilfe des Übersichtsplakats und der Fragebogen-Plakate können Teams ihren aktuellen Stand bewerten und Handlungsoptionen ausloten. Grundlage sind die

Verwaltung erschweren die Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Diese Muster finden sich länderübergreifend. Unabhängig davon, ob Verwaltung föderal oder zentral organisiert ist. GovTech scheitert damit oft weniger am Wollen als am Können und Dürfen.

Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz, das zeigte sich in vielen untersuchten Verwaltungen. GovTech wird häufig eingekauft, um kulturellen Wandel anzustoßen: mehr Agilität, mehr Nutzerorientierung, mehr Experimentierfreude

Gleichzeitig setzt der erfolgreiche Einsatz von GovTech genau diese Dinge bereits voraus Start-ups sollen helfen, Risikoaversion abzubauen, stoßen aber auf Organisationen, die Risiken systematisch vermeiden. Sie sollen iterativ arbeiten, treffen jedoch auf starre Planungs- und Haushaltslogiken. Und sie sollen neue Arbeitsweisen etablieren, während Verantwortung, Zuständigkeiten und Entscheidungsspielräume unklar bleiben.

Kaum Breitenwirkung

Die Folge ist fast ein klassischer Zirkelschluss: Ohne kulturellen Wandel funktioniert GovTech nicht und ohne funktionierenden GovTech-Einsatz bleibt der kulturelle Wandel oft aus. Oder anders gesagt:GovTechwirdalsAbkürzung fürTransformationgenutzt,obwohl Transformation keine Abkürzung kennt.

Das Ergebnis dieses Problems ist in vielen Ländern ähnlich: isolierte GovTech-Projekte, -Pilotvorhaben,

drei strategischen Ziele der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung, die der IT-Planungsrat definiert hat: Wechselmöglichkeit, Gestaltungsfähigkeit und Einfluss auf Anbieter. Es geht dabei natürlichauchumdieGretchenfrage,den Einsatz von Open Source. Der Fragenkatalog im Feld Hardware und Software eruiert etwa, inwieweit Open-Source-Lösungen, offene Schnittstellen, Lock-in-Risiken, aber auch Nachnutzung schon bei der Beschaffung berücksichtigt werden, ob für die wichtigsten ITLösungen bei Bedarf kurzfristige Wechselmöglichkeiten bestehen und wie die Verträge mit den Anbietern gestaltet sind. Aber ÖFIT spannt den Bogen weiter und schließt auch vier weitere Handlungsfelder in das Tool mit ein: Daten, Mitarbeitende, Innovation und organisationales Lernen sowie Sicherheit und Resilienz. Das erscheint auch sinnvoll, denn Gestal-

Wettbewerbe, -Labs und plakative Maßnahmen, aber kaum Breitenwirkung. GovTech findet statt, bleibt jedoch häufig in Insellösungen stecken. Vor diesem Hintergrund wird oft gefragt, ob sich GovTech für Verwaltungen überhaupt lohnt. Die spannendere Frage ist jedoch eine andere: Lohnen sich bestimmte Verwaltungen für GovTechs überhaupt? Denn GovTech ist längst erwachsen geworden. Viele Start-ups sind professioneller, selbstbewusster und wählerischer als noch vor einigen Jahren.

Unsere Antwort aufbauend auf der FNF-Studie fällt deshalb nüchtern aus: GovTechs sollten ihre Energie nicht dort investieren, wo sie zwar als Experimente geduldet, aber echte Veränderungen verhindert werden Und zwar überall dort nicht, wo Innovationsbereitschaft beschworen wird, ohne die notwendigen Voraussetzungen wirklich schaffen zu wollen.

Die Autoren Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.

[ linkedin.com/in/niehaves ]

Luca T. Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und forscht mit einem starken Fokus auf GovTech und deutschen Innovationsökosystemen im öffentlichen Sektor. Er ist Co-Sprecher des Arbeitskreises GovTech des NEGZ.

[ linkedin.com/in/luca-t-bauer ]

Zur Studie

Die Studie „Europas digitale Zukunft“ kann hier heruntergeladen werden: [ freiheit.org/de/europa/ europas-digitale-zukunft ]

tungsfähigkeit zum Beispiel setzt auch Kompetenz der Mitarbeitenden und Kenntnisse der neuesten Entwicklungen voraus. Ziel ist es letztlich, aus den vorgeschlagenen Maßnahmen diejenigen umzusetzen, die für die eigene Organisationen relevant sind. Bisher erschienen bereits Wegbereiter zu den Themen Innovation im Check, Startklar für Low Code und Kompetenzen für generative künstliche Intelligenz. nh

Wegbereiter nutzen Alle Unterlagen – Einstiegsplakat, Fragenkataloge und Anleitung – zum Wegbereiter „Digitale Souveränität" finden Sie auf der Website des ÖFIT: [ voge.ly/vglJ2nV ]

Kooperationspartnerschaft von ZenDiS und HSPV NRW

Wenn openCode auf dem Stundenplan steht

openCodealsPlattformfürdenHochschulunterricht,Forschungsdatenmanagement und Arbeiten in der Open Source Community: Prof Dr Nicolai Krüger von der HSPV berichtet von der Kooperation mit dem ZenDiS und was Studierende dabei lernen.

Wenn Open Source Software – aus Gründen der digitalen Souveränität – künftig verstärkt eingesetzt werden soll, dann sollten auch die künftigen Verwaltungsfachleute schon im Umgang mit der Software ausgebildet werden. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) setzt diese Aufgabe konsequent um und ist 2025 eine Kooperationspartnerschaft mit dem Zentrum für digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) eingegangen. „Unsere Studierenden lernen frühzeitig, souveräne IT-Lösungen zu analysieren und einzuordnen. Das befähigt sie, später fundierte Entscheidungen über den Einsatz offener Verwaltungssoftware zu treffen – und dabeiauchlangfristigetechnologische und gesellschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen“, sagt Prof. Dr. Nicolai Krüger, Professor für Verwaltungsinformatik an der HSPV. Im Interview spricht er über die ersten Ergebnisse und Projekte

Die Initiative für eine Partnerschaft mit dem ZenDiS ging von Ihnen aus. Warum und mit welchen Zielen haben Sie sich dafür eingesetzt?

Krüger: Das ZenDiS hat, so würde ich es formulieren, das offizielle Mandat von der Bundesebene, sich um das Thema digitale Souveränität und Open Source federführend in Deutschland zu kümmern. Und dann ist nur folgerichtig zu sagen, wenn wir in dem Bereich akademische Studienprogramme anbieten, dann sollten wir diese Organisation

und die openCode-Plattform kennen und auch in das Curriculum implementieren. Ganz konkret: Wenn unsere Dualstudierenden im Praxissemesteroderinihremersten Job zum Beispiel den Auftrag bekommen, nach KI-Lösungen für Smart City zu suchen, dann sollten sie nicht nur auf dem EfA-Marktplatz oder dem KI-Marktplatz der Bundesregierungschauen,sondern automatisch auch an Open-SourceLösungen denken und eben wissen, wo und wie sie danach suchen können. Deshalb haben wir auch eine offizielle Partnerschaft angestrebt. Gemeinsam mit Janou Feikens, der Community-ManagerindesZenDiS, sind dann auch schnell die ersten Ideen entstanden.

In der Pressemeldung zur Partnerschaft sind einige Vorhaben auch schon genannt: Gastvorträge, zwei Podcast-Episoden – die sind bereits veröffentlicht –, aber auch eine geplante Open-SourceKonferenz mit Schwerpunkt Verwaltung.

Krüger: Die Konferenz ist tatsächlich noch etwas Zukunftsmusik, das ist für dieses Jahr im Plan, aber dieGastvorträgeundauchdieÜbernahme ins Curriculum sind schon gut eingespielt: Das heißt, Mitarbeitende des ZenDiS, zunächst vor allem Janou Feikens, stellen Themen in ihren Gastvorträgen vor und wir übernehmen die Folien und Informationen dann in unsere regulären Vorlesungen. Wir sind da auch kon-

tinuierlich im Austausch, es gibt ja immer wieder Neuerungen, aktuell zum Beispiel im Bereich Software-Lieferketten, DevGuard, dazu wollen wir im Wahlpflichtmodul Software-Architektur Gastbeiträge anbieten und die Informationen dann auch in die Vorlesungen einbinden.

Aber ein entscheidender Punkt ist die Arbeit auf der Plattform selbst Für die Registrierung auf openCode benötigt man eine Behörden-Mailadresse.AlsHochschulefürdieVerwaltung konnten wir die MailAdressen unserer Studierenden freischalten, so dass sie auch den vollen Zugriff haben. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die hochschulübergreifende ZusammenarbeitinForschungsprojekten. Derzeit läuft bei uns ein Drittmittelantrag für ein Forschungsprojekt: DEAR-GOV Das Kürzel steht für Democracy-Enhancing Artificial Intelligence for Resilient Government. Da soll also in einer Doktorarbeit untersucht werden, wie wir künstliche Intelligenz demokratiestärkendunddemokratieresilient in Staat und Verwaltung nutzen können. Ich hoffe sehr auf die Bewilligung, das wäre unser erstesProjekt,beidemdasZenDiSauch als Partner eingebunden ist.

In welcher Form?

Krüger: Wir könnten openCode als Plattform für unser Forschungsdatenmanagement nutzen, also für das Archivieren von Forschungsdaten, das Freischalten dazu, das kollaborative Arbeiten in Echtzeit. Die Plattformistgroßartig–wieGitHub, aber behördenintern. Damit beinhaltet es sowohl Projektmanagement-Funktionen als auch VersionskontrolleundnatürlichdieMöglichkeit zum Datenaustausch. Das bringt mich auch gleich zu einer weiteren Anwendung. Seit diesem Semester unterrichte ich das erste Fach komplett auf openCode: SoftwarearchitekturenmitSchwerpunkt KI. Die erste Übung ist, dass wir uns alle auf der Plattform treffen, alles einrichten und die lokale ProgrammierumgebungaufdenGeräten der Studierenden mit der Plattform verknüpfen – dann läuft alles auf openCode. Wir haben da unbegrenztSpeicher,dieStudierendenarbeitendannwieineinemechten Software-Team in einem Seminar und trainieren quasi in dieser

echten Software-Architektur und Programmierwelt.

Wie nehmen denn die Studierenden das auf, waren ihnen die Themen Open Source und digitale Souveränität vorher schon bewusst?

Krüger: Noch nicht in dem Maße, es hat schon eine Signalwirkung auf die Studierenden, in die Hochschule und offensichtlich auch in die Hochschullandschaft hinein, dass man sich für Open Source tiefergehend interessieren kann. Und wir können auch Berührungsängste nehmen. Die Resonanz ist sehr positiv und als angehende Informatikerkommensiemitsolchen Plattformen ja gut zurecht

Sie haben jetzt auch schon die Wirkung auf die Hochschullandschaft angesprochen. Wie kam denn die Idee der Zusammenarbeit mit dem ZenDiS bei Ihnen in der Hochschule an? Und tauschen Sie sich, zum Beispiel in Netzwerken, auch mit anderen Verwaltungshochschulen dazu aus?

Krüger: Wir haben die Formalismen für die Kooperation bei uns an der Hochschule sehr zügig realisiert. Ich denke, auf das Thema Verwaltungsdigitalisierung schauen gerade alle in Deutschland und alles, was sich da tut und was man vorwärtsbringt, ist ein gutes Signal – auch für die Hochschule. Insbesondere auf LinkedIn gab es viele sehr positive Kommentare zu unserer Pressemitteilung, interessanterweise sowohl aus der Praxis als auch aus der akademischen Landschaft. Ich gehe davon aus, dass solch ein Kooperationsmodell auch für andere Hochschulen interessant sein wird.

Das Interview führte Nicola Hauptmann

Weitere Informationen

ImPodcast„Forschungsimpuls“sprichtProf NicolaiKrügermitJanouFeikens,Community ManagerinamZenDiS,überCommunityMindset.

[ voge.ly/FI-Feikens ]

Im Gespräch mit Leonhard Kugler, dem Leiter der Abteilung Open-Source-Plattform am ZenDiS, geht es um sichere Softwareketten, Open Source in der Verwaltungsdigitalisierung und openCode als Infrastrukturprojekt.

[ voge.ly/FI-Kugler ]

Prof. Dr. Nicolai Krüger ist Professor für Verwaltungsinformatik an der HSPV NRW.

Praxis & Innovation

Keep it PLAIN and simple

DevOps-Plattform für die Bundesverwaltung

Mit PLAIN hat das Auswärtige Amt eine Plattform geschaffen, die auf DevOps-Prinzipien basiert Die Lösung soll technische Innovation mit dem Anspruch digitaler Souveränität vereinen – und setzt dabei konsequent auf Community-Gedanken und Open Source.

PLAIN – der Name ist in diesem Fall buchstäblich Programm: Was im Englischen„einfach“oder„schlicht“ bedeutet, steht als Akronym für „Platform Analysis and Information System“. Dies mag zunächst über die Vielschichtigkeit der dahinterstehenden Technologie hinwegtäuschen, spiegelt aber das zentrale Versprechen wider: komplexe Datenanalysen und KI-Anwendungen für Bundesbehörden einfach nutzbar zu machen.

Grundlage bildeten die Erfahrungen der Auslands-IT des Auswärtigen Amts, die bereits 2018 damit begonnen hatte, moderne Werkzeuge zur Untersuchung von Datenquellen und zur Prognose sowie für die Nutzung von KI einzuführen AlsagilesEntwicklungsprojektwird PLAIN seit Herbst 2022 von Auswärtigem Amt vorangetrieben Heute bildet die Lösung eine zentrale Daten- und KI-Plattform für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden. Der Weg hierher führte über moderne Entwicklungsmethoden, die in der öffentlichen Verwaltung zunehmend Einzug halten.

DevOps – die Verbindung von Software-Entwicklung (Development) und Betrieb (Operations) – bildet das methodische Fundament. Die Plattform entstand nicht am Reißbrett, sondern der DevOps-Idee folgend in agilen Scrum-Sprints mit kontinuierlicher Rückkopplung zwischen Entwickelnden und Nutzenden. Bereits seit Juni 2023 läuft PLAIN im produktiven Betrieb. Mit dem Release 2.0 im ersten Quartal

2025 erreichte die Plattform ihre zweite Ausbaustufe.

Technische Architektur für komplexe Anforderungen

Die DevOps-Philosophie prägt auch die technische Architektur: PLAIN vereint verschiedene Komponenten zu einer Komplettlösung, die Nutzende selbstständig bedienen können. Das System umfasst einen S3 Data Lake für die strukturierte Datenspeicherung, ein HTAP Data Warehouse für hybride Transaktions- und Analyseprozesse sowie automatisierte ETL/ELT-Prozesse für die Datenverarbeitung. Moderne Entwicklungsumgebungen und Self-Service Business IntelligenceTools ermöglichen es den Nutzenden, eigenständig Analysen durchzuführen und Anwendungen zu entwickeln – ohne auf externe Dienstleister angewiesen zu sein.

Die technische Infrastruktur folgt dabei konsequent einem „Make, not buy“-Ansatz. Statt auf proprietäre Lösungen zu setzen, kombiniert

PLAIN Open-Source-Technologien mit Best-of-Breed-Komponenten. Das Systemdesign orientiert sich an der Verschlusssachenanweisung des Bundesministeriums des Innern und dem IT-Grundschutz des BSI. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über das gesicherte Netz der Bundesverwaltung.

Für rechenintensive KI-Anwendungen stellt die Plattform GPU-Power bereit. Large Language Models können als Services eingebunden werden. Die Barrierefreiheit nach BITV

DVC 2.0: Wie sich die Deutsche Verwaltungscloud weiterentwickelt.

durch die Automatisierung von Berechnungen, die rund vier Monate Arbeit im Jahr einsparen. Die Einsatzszenarien von PLAIN reichen jedoch weit über die Finanzplanung hinaus:vonderPandemieerfassung über die Klimafolgenplanung bis zur Kritikalitätsanalyse von Lieferketten.

Open Source als Grundprinzip

Bild: Aus wä rtig es Amt

2.0 gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden der Verwaltung die Plattform nutzen können. Der Betrieb erfolgt durch die Bundesdruckerei Gruppe – ein Technologieunternehmen des Bundes –, ein wesentlicher Baustein für die digitale Souveränität. Diese technologische Unabhängigkeit ist gerade für sicherheitskritische Anwendungen in der Bundesverwaltung zentral.

Erfolgsfaktor Community

Doch Technologie und Technik allein machen noch keine erfolgreiche Plattform. Der DevOps-Gedanke lebt vom Austausch zwischen Entwickelnden und Nutzenden –und genau hier zeigt sich eine der größten Stärken von PLAIN. Regelmäßige Bootcamps bringen die Community zusammen. Im September 2025 trafen sich 35 Teilnehmende aus 14 Organisationen in der Villa Borsig, um Best Practices zu teilen und gemeinsam an Projekten zu arbeiten.

Dabei wurden nicht nur theoretische Konzepte diskutiert, sondern konkrete Werkzeuge entwickelt und geteilt. Das „Boosterpack“ etwa vereinfacht das Deployment von Anwendungen erheblich. Statt aufwendiger Konfigurationen genügen wenige Klicks, um Anwendungen bereitzustellen und zu verknüpfen. Die spielerische Benutzeroberfläche mit „Spielkarten“ für Anwendungen und „Decks“ für Anwendungsgruppen macht die Bedienung intuitiv.

Praktische Anwendungen zeigen den Mehrwert

Wie sich dieser Community-Ansatz in der Praxis auszahlt, zeigt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Das Ressort demonstrierte im Rahmen des Bootcamps eine selbstentwickelte Anwendung für die Finanzplanung in der landwirtschaftlichen Förderung. Wo früher über 400.000 Excel-Zellen manuell gepflegt wurden, automatisiert nun einePLAIN-AnwendungdieBerechnungen. „Wir sind froh, dass es PLAIN gibt – eine echte souveräne Cloud für den Bund, die wir von Beginn an im Einsatz haben Klarer Vorteil ist die Möglichkeit der ressortübergreifenden Zusammenarbeit, die wir mit PLAIN realisieren“, erklären die Verantwortlichen aus dem Ministerium. Fabio Schmidt-Fischbach, Leiter des Datenlabors im BMLEH, berichtet von konkreten Einsparungen

Die Souveränität der Plattform manifestiert sich besonders in der konsequentenNutzungvonOpen-Source-Komponenten. Ein prominentes Beispiel ist die Integration von F13, einer KI-Assistenz aus Baden-Württemberg. Die Anwendung steht seit Juli 2025 als Open-Source-Projekt zurVerfügung.RaphaelLeunervom Datenlabor des Auswärtigen Amts erklärt: „Wir freuen uns, F13 im Auswärtigen Amt testen zu können – eine souveräne und flexible KILösung, die uns dabei hilft, unsere Arbeit effizienter und zukunftsgewandt zu gestalten.“

Der Open-Source-Gedanke zieht sich durch die gesamte Plattform. Sebastián Ramírez Montaño, Entwickler des weltweit meistgenutzten Python-Frameworks FastAPI, war beim PLAIN-Bootcamp zu Gast. Der Austausch verdeutlichte die Bedeutung von Open Source für moderne Verwaltungs-IT. APIs bilden die Grundlage für Microservices und ermöglichen die Kooperation auf Cloud-Plattformen. Dieser offene Ansatz macht PLAIN nicht nur technologischunabhängig,sondern auch attraktiv für Fachkräfte.

„Wir konnten sehr kompetente Kolleginnen und Kollegen gewinnen, die ausdrücklich gesagt haben, dass sie wegen des modernen Stacks gekommen sind“, berichtet SchmidtFischbach. PLAIN wirkt als Magnet für Fachkräfte – ein nicht zu unterschätzender Vorteil in Zeiten des IT-Fachkräftemangels. Thomas Stroedter, CIO des Auswärtigen Amts, pflegt den direkten Dialog mit der Community. Die Nutzenden schätzen diese Offenheit: „Ambitionierte Ziele bringen auch mal Wachstumsschmerzen mit sich. Das verstehen wir und sind bereit, uns einzubringen, mitzugestalten und PLAIN so stetig besser zu machen“, so das Feedback aus dem Nutzerkreis. Diese Bereitschaft zur gemeinsamen Weiterentwicklung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Plattform.

Zusammenarbeit nach dem EfA-Prinzip

Das „Einer-für-Alle“-Prinzip prägt PLAIN von Anfang an und verbindet die technische mit der organisatorischen Ebene. Ressorts können ihre Anwendungen anderen zur Verfügung stellen und umgekehrt nachnutzen. Die Souveränität der einzelnen Projekte bleibt dabei gewahrt – jedes Ressort arbeitet in seiner eigenen sicheren Umgebung, kann aber bei Bedarf Anwendungen, Code und Wissen teilen. Ein Pool vorqualifizierter Dienstleister ergänzt das Ökosystem. Das PLAIN-Programmbüro im Auswärtigen Amt, unter Leitung

Ein Jahr später: Wo steht die digitale Patientenakte in Deutschland?

Alexandra Haberstroh leitet das Programmbüro PLAIN im Auswärtigen Amt.

von Alexandra Haberstroh, koordiniert die Schnittstellen zwischen den Partnern.

Die Integration in den Marktplatz der KI-Möglichkeiten des Bundesministeriums des Innern schafft zusätzliche Transparenz über die Bundesverwaltung hinaus. Als zentrales KI-Transparenzregister der Bundesverwaltung fördert der Marktplatz die Nachnutzung und Sichtbarkeit von KI-Systemen – und trägt so zur Vernetzung der verschiedenen Initiativen bei.

Ausblick: Von der Plattform zum Ökosystem

PLAIN steht exemplarisch für einenParadigmenwechselinderBundesverwaltung. Die Plattform verbindet technische Innovation mit dem Anspruch digitaler Souveränität. Der DevOps-Ansatz ermöglicht eine nutzerorientierte Weiterentwicklung. Die Best-Practice-Community fördert den Wissensaustausch zwischen den Ressorts. Die Herausforderungen bleiben dennoch komplex. Die Migration bestehender Anwendungen erfordert Ressourcen und Expertise. „Ein Kollege hat sich fast ein halbes Jahr lang fast ausschließlich damit beschäftigt, die Plattform für uns zu konfigurieren und alte Anwendungen auf PLAIN 2.0 zu migrieren“, berichtet Schmidt-Fischbach. Doch die Investition zahlt sich aus: Prozesse laufen stabil Self-ServiceFunktionalitäten etablieren sich, und die Community wächst stetig. Mit PLAIN verfügt die Bundesverwaltung über eine leistungsfähige Infrastruktur für die datengetriebeneTransformation.DiePlattform ermöglicht evidenzbasierte Entscheidungen und fördert die ressortübergreifende Zusammenarbeit. Der konsequente Fokus auf Open Source und Community-Entwicklung weist den Weg in eine digital souveräne Zukunft der Verwaltung – ganz nach dem Motto: Keep it PLAIN and simple aus

Weitere Informationen

Mehr über die DevOps-Plattform PLAIN und die darauf basierenden Data-Analytics- und KI-Projekte erfahren Interessierte auf der Seite des Auswärtigen Amts. [ voge.ly/plain-aktuell ]

Start-ups im Public Sector

Der neue Motor der Verwaltungsdigitalisierung

Mehr als 400 Start-ups bringen Bewegung in deutsche Behörden. Mit KI-gestützten Vergabeanalysen, automatisierten Antragsbearbeitungen und Low-Code-Plattformen lösen sie konkrete Verwaltungsprobleme. Föderale Hürden und komplexe Finanzierung fordern die jungen Unternehmen heraus Warum GovTech trotzdem zur treibenden Kraft wird – und welche Erfolgsfaktoren entscheidend sind.

Wer an Verwaltungsdigitalisierung denkt, hatte bis vor kurzem meist große IT-Konzerne vor Augen. Doch mittlerweile hat sich das Bild gewandelt. Immer mehr Start-ups drängen in den Markt und bringen frischen Wind in eine Branche, die lange als schwerfällig, leicht angestaubt und wenig attraktiv für innovative Technologieunternehmen galt. Inzwischen gibt es in Deutschland über 400 GovTech-Start-ups, und die Zahl wächst stetig. Ein Beispiel, das zeigt, wohin die Reise geht, ist GovIntel aus Berlin. Das Unternehmen gewann 2025 den Start-up-Award der Smart Country Convention und hat sich auf KIgestützte Vergabeanalysen spezialisiert. Die Plattform wertet öffentliche Vergabemitteilungen, Haushaltsdaten und Sitzungsunterlagen aus, um anderen GovTechs frühzeitig fundierte Informationen zu geplanten Beschaffungen zu bieten. Solche Lösungen sind charakteristisch für die neue Generation von Public-Sector-Start-ups. Sie entwickeln keine allgemeinen IT-Tools, sondern spezialisieren sich auf eine spezifische Herausforderung der öffentlichen Verwaltung. Das unterscheidet sie fundamental von klassischen Softwareanbietern, die ihre Produkte oft nur geringfügig

an die Bedürfnisse von Behörden anpassen.

Deutschland-Stack und GovTech Campus: Die Infrastruktur wächst

Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren sehr verbessert. Mit dem GovTech Campus Deutschland entstand 2021 in Berlin-Mitte eine zentrale Anlaufstelle, wo Verwaltungen, Startups und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten können. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierungtreibtzudem mit dem Deutschland-Stack-Projekt eine gemeinsame technische Basis für alle Verwaltungsebenen voran. Die zweite Beteiligungsrunde startete im Januar 2026. Erstmals zeigt sich, dass Bund, Länder und Kommunen tatsächlich an einem Strang ziehen wollen. Dennoch bleibt die Finanzierung eine der größten Hürden für GovTech-Start-ups. Anders als in anderen Branchen, wo Risikokapitalgeber mit teils exorbitant hohen Summen einsteigen, ist der Public Sector komplexer. Nur etwa 36 Prozent der GovTech-Start-ups sind überhaupt VC-finanziert. Der Grund dafür liegt in langen Ver-

kaufszyklen, komplexen VergabeverfahrenunddurchföderaleStrukturen erschwerte Saklierungsmöglichkeiten. Was in einer Kommune funktioniert, lässt sich eben nicht automatisch auf eine andere übertragen, weil sich Regularien und Prozesse unterscheiden. Viele Start-ups setzen deshalb auf eine Mischfinanzierung aus öffentlichen Förderprogrammen, Entwicklungsaufträgen und privaten Investoren. Berlin beispielsweise hatdenGründungsBONUSPlus aufgelegt, der Frühphasen-Ausgaben bis zu zwei Jahre bezuschusst Auf Bundesebene mobilisiert die WINInitiative bis 2030 zusätzliches Kapital, darunter zwölf Milliarden Euro aus privaten Investitionen. Der externe Kapitalbedarf liegt bei den meisten Start-ups im Schnitt bei etwa 2,3 Millionen Euro – eine Summe, die ohne gezielte Förderung kaum aufzubringen wäre. Das Programm GovStart, ein Accelerator speziell für GovTech-Unternehmen, zeigt, was möglich ist Die Alumni des Programms haben zusammen über 750 Millionen Euro Start-up-Finanzierung eingeworben und öffentliche Aufträge im Wert von 23,5 Millionen Euro erhalten. Ein weiteres Beispiel aus der Praxis ist das Münchner Start-up

Govradar, das 2024 eine Seed-Finanzierung von einer Million Euro verbuchen konnte. Govradar hat eine Plattform entwickelt, die Kommunen dabei unterstützt, öffentliche Ausschreibungen und Fördermittel systematisch zu überwachen. Gerade kleinere Städte und Gemeinden profitieren davon, weil sie oft nicht die Kapazitäten haben, um alle relevanten Informationen im Blick zu behalten.

Künstliche Intelligenz wird in diesem Jahr eine zentrale Rolle in der Verwaltungsdigitalisierungeinnehmen. Das zeigt sich nicht nur bei spezialisierten Start-ups, sondern auch bei größeren Projekten wie NRW.Genius in Nordrhein-Westfalen. Dort setzt die Landesverwaltung erstmals flächendeckend auf generative KI bei Routineaufgaben. Der GovTech Gipfel 2025 in Berlin hatte Prozessautomatisierung und KI als Schwerpunktthemen – und das aus gutem Grund. Die Verwaltungen stehen vor enormem Personalmangel, und gleichzeitig steigen die Erwartungen der Bürger und Bürgerinnen an digitale Services. KI könnte hier einen Teil der Lücke schließen, allerdings nur, wenn die Lösungen datenschutzkonform und transparent sind.

Compliance als Wettbewerbsvorteil

Genau hier liegt eine der Stärken deutscher GovTech-Start-ups. Sie entwickeln von Anfang an mit Blick auf Compliance. DSGVO-Konformität, IT-Sicherheit nach BSI-Standards und Barrierefreiheit nach BITV 2.0 sind integraler Bestandteil der Produktentwicklung, keine nachträglichen Add-ons Das unterscheidet sie von vielen internationalen Wettbewerbern, deren Lösungen zwar technisch ausgereift, aber nicht für den deutschen Rechtsrahmen konzipiert sind. Ein Bereich, der in diesem Kontext besonders an Fahrt gewinnt, sind Low- und No-Code-Plattformen. Sie ermöglichen es den Verwaltungsfachangestellten, ohne tiefe Programmierkenntnisse eigene digitale Prozesse zu entwickeln. Das klingt zunächst banal – schließlich werden ähnliche Systeme im Industrieumfeld seit etlichen Jahren erfolgreich eingesetzt.

Für Behörden, die jahrelang von externen IT-Dienstleistern und deren Produkten abhängig waren ist dies revolutionär. Plötzlich können Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter selbst Formulare digitalisieren, Workflows automatisieren

oder Schnittstellen zu Fachverfahren schaffen. Das beschleunigt letztlich nicht nur die Umsetzung von Onlinezugangsgesetz-Leistungen, sondern schafft auch ein neues Selbstbewusstsein innerhalb der Verwaltungen. Trotz aller Fortschritte bleiben Herausforderungen. Vergabeverfahren dauern oft Monate, und die Zahlungsziele der öffentlichen Hand können Start-ups in ernsthafte Liquiditätsprobleme bringen. Manche Unternehmen nutzen deshalb Factoring, um die Zeit bis zum Zahlungseingang zu überbrücken. Andere setzen auf Innovationspartnerschaften nach Paragraph 19 VgV. Diese sind speziell für die Entwicklung innovativer Lösungen gedacht sind und schnellere Verfahren ermöglichen.

Die GovTech Expo, eine Veranstaltung des Branchenverbands Bitkom,brachtevergangenesJahrüber 140 Vertreter aus Ländern und Kommunen mit 32 Start-ups zusammen. Solche Formate sind deswegen wichtig, weil sie einerseits die Sichtbarkeit der Start-ups erhöhen und andererseits den direkten Austausch mit potenziellen Kunden ermöglichen.VieleVerwaltungenwissen schlicht nicht, welche Lösungen es bereits gibt, und greifen deshalb auf bekannte große Anbieter zurück.

Berlin positioniert sich dabei zunehmend als europäische GovTechHauptstadt Das ist kein Zufall, sitzenhierebennichtnurvieleBundesbehörden, sondern auch eine lebendige Start-up-Szene. Die Nähe zu Entscheidungsträgern hilft enorm, wenn es darum geht, Pilotprojekte zu starten oder Feedback aus der Praxis zu bekommen.

Partnerschaften zwischen Alt und Neu

Besonders erwähnenswert ist vor diesem Hintergrund, dass die Zusammenarbeit zwischen etablierten IT-Dienstleistern und Start-ups zunehmend besser funktioniert. Statt sich – wie bislang – als Konkurrenten zu betrachten, gehen viele Akteure derzeit Partnerschaften ein. Die großen Anbieter profitieren von der Innovationskraft und Agilität der Start-ups, während diese Zugang zu Kundenbeziehungen und Vertriebskanälen erhalten Eine Win-win-Situation, die beiden Seiten hilft.

Die Zukunft sieht vielversprechend aus. Mit dem Deutschland-Stack entsteht erstmals eine gemeinsame technische Basis, auf der verschiedene Lösungen aufsetzen können.

Das senkt die Einstiegshürden für Start-ups erheblich, weil sie nicht mehr für jede Behörde individuelle Schnittstellen entwickeln müssen. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein in den Verwaltungen, dass Innovation nicht nur von außen kommen muss, sondern auch intern gefördert werden kann. Start-ups im Public Sector können in diesem Jahr beweisen, dass sie mehr sind als nur ein Trend. Sie lösen reale Probleme, bringen neue Perspektiven ein und helfen dabei, die Verwaltung bürgernäher zu gestalten. Der Weg ist noch lang, aber die Richtung stimmt. jk

Start-ups haben immer noch den Nimbus, chaotisch und chronisch unterfinanziert zu sein. Insbsondere im Public Sector könnte dies nicht weiter von der Realität entfernt liegen. Aufgrund cleverer Ideen sind GovTech-Start-ups für externe Investoren durchaus interessant.

Deutsche Verwaltungscloud: auf dem Weg zur DVC 2.0

Föderale Modernisierungsagenda, Deutschland-Stack und Marktplatz Deutschland Digital: Mit den aktuellen Entwicklungen der zentralen Digitalisierungsprojekte ergeben sich für die DVC Herausforderungen und Chancen. Ein Überblick.

Seit bald einem Jahr ist die DeutscheVerwaltungcloud(DVC)nunin Betrieb. Von „business as usual“ kann aber nicht die Rede sein, denn die aktuellen Entwicklungen, wie die in der Föderalen ModernisierungsagendavorgeseheneNutzung derDVCfürdenDeutschland-Stack und die Marktplätze-Konsolidierung bedingen auch Anpassungen und Weiterentwicklung der DVC Einen ersten Überblick zum Status quo und den anstehenden Vorhaben gab es zu Jahresbeginn beim JourFixedesNEGZKompetenznetzwerk Digitale Verwaltung; weitere Erläuterungen im Anschluss von den beiden Referenten der FITKO, FrankBeutellundKai-UweFechner (Produktmanagement Deutsche Verwaltungscloud).

Zielbild der DVC

Ziel ist es nach wie vor, der öffentlichen Verwaltung relevante, DVCkonforme Cloudservices zügig zur

Verfügung zu stellen. Dazu braucht es entsprechende Rahmenbedingungen und Zusammenarbeitsmodelle.

Ein Schwerpunkt lag zunächst auf dem Aufbau des Cloud Service Portals(CSP),dasnunmehrmiteinheitlichenAGBsundReifegradmodellen fürVergleichbarkeitundPreistransparenz sorgt. Über Inhouseketten ergeben sich Bezugsmöglichkeiten für Bund, Länder und rund 80 Prozent der Kommunen.

MitdemÜbergangdesAngebotsder DVC-Cloud-Services in den Marktplatz Deutschland Digital (früherer Arbeitstitel: Marktplatz der Zukunft) verschiebt sich auch der ArbeitsfokusbeiderFITKO „Wennwir von der Deutschen Verwaltungscloud sprechen, meinen wir eine souveräne, leistungsfähige CloudInfrastruktur für die öffentliche Hand – mit Betriebsplattform und Basisdiensten und allem, was Verwaltungenbenötigen,ummoderne Cloud-Lösungen sicher, steuerbar

Fakten zur DVC

Was die DVC bereits bietet

„ Über 580 Organisationen und über 1.000 Nutzende registriert „ Abgestimmte Standards, einheitliche AGBs, Rahmenwerk und Reifegradmodell; Bezugsmöglichkeiten über Inhouseketten. Als Zusammenarbeitsmodell von öffentlichen IT-Dienstleistern profitiert die DVC auch von den Erfahrungen aus begleitenden Projekten wie etwa dem Kubernetes-Cluster.

Basis für den Marktplatz

Das Cloud Service Portal (CSP) der DVC schafft die technische Basis für den Marktplatz Deutschland Digital (MDD).

64 DVC-Cloud-Services von öffentlichen IT-Dienstleistern werden über den MDD bereitgestellt.

und im eigenen Auftrag zu nutzen und zu entwickeln“, so die Definition des Zielbildes der DVC.

Rahmenwerk 4.0

AufdemPlanfür2026stehtdieWeiterentwicklung des DVC-Rahmenwerks der DVC. Als zentrales DokumentsetztesdenRahmensowiedie Mindeststandards für alle DVCCloud-Services. Aktuell liegt es in Version 3.0 vor, darin ist jedoch der D-Stack noch nicht berücksichtigt. Diese Anpassung und, wie es heißt „Sicherstellung der begrifflichen und konzeptionellen Anschlussfähigkeit“ ist im Arbeitspaket für die Version 4.0, die bis Ende 2026 erarbeitet werden soll.

Betriebsplattformen aufbauen

Angekündigt wurde zudem, neben demPortfolio-Aufbau auchderAufbau von Betriebsplattformen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, so die Erläuterung, dass der reine Zu-

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

gang zu Cloud-Anbietern nicht ausreicht.EsfehlendemnachstandardisierteLandingZonessowieEntwicklungs- und Betriebsumgebungen.

Die DVC will diese Lücke schließen, indem sie – möglichst wechselfähige – Betriebsplattformen durch öffentliche IT-Dienstleister bei europäischen,souveränenCloud-Anbietern ausbaut. Dafür wurden zunächst IONOS und STACKIT ausgewählt;ersteEinblickeinTest-Services hofft man hier im zweiten Quartal geben zu können.

Mit dem Aufbau der Betriebsplattformensolleninsbesonderekleinere oder sich spezialisierende ITDienstleister und Behörden die Chancebekommen,alsAnbietervon Cloud-Services aufzutreten, ohne zusätzlichdieRolleeinesPlattformbetreibersübernehmenzumüssen.

KurzerExkurs:Spezialisierungund Arbeitsteilung bei den öffentlichen IT-Dienstleistern wird als Erfolgsfaktorgesehenundforciert.DasRollenmodell der DVC differenziert nachPlattformanbietern(IaaSoder PaaS),Softwareanbietern(SaaS)und

Wenn Bundesbehörden KI einsetzen wollen, sollte Datenschutz von Anfang an mitbedacht werden. Eine neue Handreichung der BfDI soll den Verantwortlichen Orientierung geben.

Die Bundesbeauftragte für den DatenschutzunddieInformationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa SpechtRiemenschneider, hat eine HandreichungfürdieBundesverwaltung zum Einsatz von KI veröffentlicht. Der Fokus liegt dabei auf großen Sprachmodellen, die als Grundlage für gängige Chatbots dienen. „Gera-

de beim Einsatz von Large Language Models bestehen für öffentliche Stellen erhebliche Unsicherheiten. Mit dieser Handreichung will ich zurRechtssicherheitbeitragenund aufzeigen, an welche datenschutzrechtlichen Aspekte man beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den meiner Aufsicht unterliegen-

den Behörden denken sollte“, so Specht-Riemenschneider. Einige der beschriebenen datenschutzrechtlichenHerausforderungen wie Halluzinationen, Biases oder der Black-Box-Charakter der Modelle dürften vielen schon präsent sein. Auch die DatenübermittlunginDrittländeristeinhäufigdis-

Softwarelieferanten,dieüberdieföderalenEbenenundLändergrenzen hinwegzusammenarbeiten.Mitden Betriebsplattformen soll auch das föderale IT-Zusammenarbeitsmodell gestärkt werden.

Weitere Vorhaben, auf die die Referenten in der NEGZ-Veranstaltung nähereingingen, beziehensichauf: „ eine Vereinfachung des Zugangs. „ Bündelung von Angebot und Nachfrage, um schneller und effizienter zu werden – weg von (parallelen) Einzellösungen und -beauftragungen, hin zu einem gemeinsamen Betrieb und auch gemeinsamer Entwicklung von Lösungen. „ Sichere Netze: Das Thema liege nicht eigentlich bei der DVC. Da es aber als „Pain-Point“ gilt, soll jetzt in Abstimmung mit dem BMDSundHesseneinPoCdurchführt werden.

Für die Umsetzung werden die entsprechenden Gelder benötigt. Mit dem Programm DVC 2.0 versuche man,„fürdieDVCzusätzlichesFunding einzuwerben, um die notwendigen Schritte beim Aufbau der Cloud-Infrastruktur sowie des angebotenen Portfolios an Cloud-Services,Basis-undQuerschnittsdienstenschnellerumsetzenzukönnen“. Die DVC kann, nach Auffassung der FITKO, ein wichtiger Baustein des D-StacksundfürdieUmsetzungder Vorhaben des BMDS sein. Eine Frage, die auch beim Jour Fixe diskutiert wurde: Wie können sich privateAnbieterindieDVCeinbringen? Aktuell ist das in der Rolle als Softwarelieferant über verschiedeneKooperationsmodellemitöffentlichenIT-DienstleisternundBehörden möglich. Wie das im Einzelnen umgesetztwerdenkann,istim Leitfaden für Softwarelieferanten“ beschrieben. nh

Weitere Informationen Dokumentation und Leitfäden zur DVC finden Sie auf der Website der FITKO und auf openCode: [ voge.ly/DVC-Dokumentation

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

kutiertes Thema. Es geht aber auch umweitereFragenwieetwadieMemorisierung personenbezogener Daten: KI-Modelle werden oft auch mitpersonenbezogenenDatentrainiert.WenngleichnichtimKlartext im LLM gespeichert, könnten diese Daten dennoch, unabsichtlich oder durch gezielte Attacken, im Output ausgegeben werden. Auch sind KIModell immer bessere in der Lage, aus scheinbar harmlosen Eingaben personenbezogene Informationen abzuleiten (Inferenz). Je nach Lebenszyklusphase, wie zum Beispiel Entwicklung und Betrieb, begründen sich zudem eigenständige datenschutzrechtlicheAnforderungen. Die Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ soll den öffentlichen Stellen des Bundes helfen, eine „strukturierte, lösungsorientierte Herangehensweise an KI-Projekte zu entwickeln“ nh

Die Handreichung ist auf der BfDI-Website abrufbar: [ voge.ly/BfDI-KI ]

Schwäbisch Gmünd etabliert das Virtuelle Amt

Behördengang in vier Minuten

Feuer und Flamme für das Virtuelle Amt: „Es war ein voller Erfolg“, sagte Oliver Lehner, stellvertretender Leiter der Informationstechnik in Schwäbisch Gmünd im Interview über die Einführung des Virtuellen Amts und sein bisher „schönstes Projekt“.

„Ein Fall wie im Bilderbuch“, beschreibt Oliver Lehner, stellvertretender Leiter der IT-Abteilung der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, den ersten echten Einsatz des Virtuellen Amts. „Im Hintergrund haben die Kinder geschrien, die Frau war wirklich im Stress.“

Genau diese Szene habe gezeigt, welches Potenzial in dem digitalen Angebot steckt.

Seit fast einem Jahr nutzt das Bürgerbüro der Stadt im Osten BadenWürttembergs das Virtuelle Amt von Komm.One und SyncPilot Doch die Projektphase verlief nicht ohne Hürden. „Trotzdem war es für mich immer noch mein schönstes Projekt“, sagt Lehner rückblickend Der erste Testlauf fand im barocken Rathaus von Schwäbisch Gmünd statt. Das fünfköpfige IT-Team verfolgte gespannt den Moment, als erstmals eine Bürgerin zugeschaltetwurde „Unddannwurdeeswirklich spannend“, erinnert sich Lehner. Auf dem Bildschirm erschien eine gestresste Mutter mit quengelnden Kindern – ein Alltagsszenario, das verdeutlichte, wie wichtig flexible Verwaltungsangebote sind. Für die Dame war es großartig, dass sie für eine Meldebescheinigung nicht ins Amt kommen musste, weil sie ihre Kinder betreute „Der erste Testlauf war ein voller Erfolg: Ich habe die Zeit gestoppt – vom Start bis zum Ende. Nach viereinhalb Minuten war alles erledigt. Da wusste ich: Top – das läuft.“

Persönliche Beratung, aktuelle Hilfestellung und ein direkter Ansprechpartner – häufig ist es gerade der persönliche Kontakt, der das Verständnis am Ende erleichtert. Auch Folgefragen und weitere Schritte können dadurch schneller abgeklärt und in einer Sitzung abgeschlossen werden. „Die Möglichkeit, dass Mitarbeitende von zu Hause arbeiten und Abendtermine anbieten können, fand ich besonders gut – gerade Alleinerziehende können so einfacher am Arbeitsleben teilnehmen.“

Virtuelle Termine könnten nämlichauchaußerhalbklassischerÖffnungszeiten angeboten werden.

Zwar gibt es derzeit in Schwäbisch Gmünd aufgrund der Arbeitszeitpräferenzen des bestehenden Teams noch keine Abendtermine, technisch wäre das jedoch problemlos möglich. Für Lehner war von Beginn an klar dassdasProjekteinenechtenMehrwert bringt. „Manchmal bekommt man Projekte auf den Tisch, bei denenmansichfragt:Istdasnunwirklich so sinnvoll? Hier war sofort klar, dass es den Mitarbeitenden ebenso nützt wie den Bürgerinnen und Bürgern. Umso schöner ist es wenn man sieht, dass es am Ende auch funktioniert.“

Der Impuls für das Virtuelle Amt kam ursprünglich aus dem Fachamt. Bürgerbüro-Leiterin Bianca Stehle hatte die Vorteile bereits in der Heidelberger Stadtverwaltung kennengelernt. Nach einem Youtube-VideoderStadtHeidelberg, in der das Konzept vorgestellt wurde, überzeugte sie auch die damalige Amtsleitung in Schwäbisch Gmünd. Danach verging rund ein Jahr, bis das System produktiv genutzt werden konnte. In diesem Zeitraum wurden Schnittstellen in die Infrastruktur integriert und die

Lehner, stellvertretender Leiter der IT-Abteilung in der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd.

Zusätzlich können Unterschriften geleistet, Dokumente hochgeladen und Gebühren direkt bezahlt werden. Benötigt wird lediglich ein stabiler Internetzugang, da die Sitzung für alle Beteiligten ausschließlich im Browser stattfindet. Ist diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich der Termin theoretisch auch unter-

„Der erste Testlauf war ein voller Erfolg: Ich habe die Zeit gestoppt – vom Start bis zum Ende. Nach viereinhalb Minuten war alles erledigt. Da wusste ich: Top – das läuft.“

Oliver Lehner

Mitarbeitenden umfassend geschult. Komm.ONE und SyncPilot unterstützten den Prozess mit begleitenden Schulungsangeboten: „Die Mitarbeitenden lernten, mit technischen Problemen umzugehen – etwa wenn Bild oder Ton ausfallen oder ein Ausweis nicht korrekt in die Kamera gehalten wird“, erklärtLehner.„DabliebkeineFrage offen – wirklich sehr gut begleitet.“ Erst nachdem alle geschult waren, wurde das Virtuelle Amt offiziell freigeschaltet. „Bis heute ist es ein voller Erfolg.“ Technisch ähnelt eine Sitzungeiner Videokonferenz, etwa über Microsoft Teams – mit entscheidenden Erweiterungen.

wegs, z. B. im Stadtpark per Smartphone, wahrnehmen. In der Praxis führt das jedoch häufig zu instabilen Verbindungen – mit ruckeligem Bild und zeitweise ausfallendem Ton.

Der Ablauf ist jedoch simpel: Bürgerinnen und Bürger buchen einen Termin online, erhalten einen Link und gelangen nach Eingabe ihrer Daten in einen virtuellen Warteraum, bis eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zur Verfügung steht In der Zwischenzeit werden im virtuellen Warteraum Bilder aus Schwäbisch Gmünd gezeigt. Nach kurzer Identitätsprüfung per Personalausweis können die Anliegen direkt geklärt werden – sei es beim

Ausfüllen von Anträgen oder durch Übersetzungshilfen Kommunen können beispielsweise Formulare in anderen Sprachen einblenden.

„Das ist das Beste aus beiden Welten – digitale Vorteile und die Expertise der Bürgerbüromitarbeitenden. Und es wird immer auf den Einzelfall eingegangen.“

Gerade der Bezahlprozess stellte sich zunächst als größte Herausforderung heraus. „Ich hatte schon befürchtet, dass wir es bis zum Projektstart nicht schaffen“, sagt Lehner Grund war das Kassensystem der Stadt, das lange keine PayPal-Zahlungen korrekt verbuchen konnte. Hinzu kam das sogenannte Bruttoprinzip, nach dem Kommunen den vollen Betrag erhaltenmüssen–ohneAbzügedurch Zahlungsdienstleister. Erst durch Sondervereinbarungen zwischen PayPal und der Stadtverwaltung sowie dem Start des E-Payment-Managers von Komm.ONE konnte das Problem gelöst werden. Für Lehner war das entscheidend: „Durch die Onlinebezahlmöglichkeit fallen viele interne Prozesse weg. Dies beschleunigt den Arbeitsablauf immens Geld muss weder gezählt, kuvertiert, Zahlungsbeleg gedruckt und unterschrieben, noch bei der Stadtkasse weiter bearbeitet werden. Ein großer Vorteil.“

Inzwischen bietet die Stadt über zehn Dienstleistungen im Virtuellen Amt an – darunter An-, Um- und Abmeldungen, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen oder Bewohnerparkausweise. Besonders gefragt waren im November 2025 die Meldevorgänge, gefolgt vom Führungszeugnis. Doch auch die Dienstleistungen vor Ort werden nach wie vor intensiv genutzt. „Ich freue mich, dass unser Rathaus so gut besucht ist und viele weiterhin lieber spontan vorbeikommen, anstatt einen OnlineTermin zu buchen.“ Es überraschte Lehner allerdings, dass auch viele junge Menschen weiterhin den persönlichen Besuch bevorzugen. Besonders an Donnerstagen, wenn das Bürgerbüro bis 18 Uhr geöffnet ist, sei der Andrang groß. Mitunter reichten die Warteschlangen sogar bis vor die Tür. „Wir sprechen die Menschen natürlich darauf an und weisen auf die Terminbuchung hin, aber viele sagen, dass sie das persönliche Warten gar nicht stört. Das zeigt uns, wie wichtig der direkte Kontakt für viele nach wie vor ist –und motiviert uns, die Abläufe noch angenehmer zu gestalten.“ Gerade hier sieht der IT-Leiter das Digitalisierungspotenzial: „Ich persönlich finde, man sollte Behördengänge nur dann persönlich erledigen, wenn es wirklich nötig ist. Viele Anliegen lassen sich heute zum Glück bequem online oder telefonisch klären –das spart Zeit und macht den Verwaltungsalltag für alle effizienter.“

Sein Wunsch: Das Virtuelle Amt solle künftig noch breiter genutzt werden. Einfacher wäre es aus seiner Sicht, wenn Termine grundsätzlich online vereinbart würden. „Dann wäre auch der Weg zum virtuellen Bürgerbüro viel leichter.“ Doch der Vorteil am terminfreien Besuch im Rathaus sei schließlich – und das sehe auch die Führungsebene im Amt so –, dass die Bürgerinnen und Bürger eben spontan vorbeikommen können, beispielsweise nach dem Einkaufen im Markt.

Auf der anderen Seite hat man einen festen Termin. Gerade beim Virtuellen Amt ist es besonders hilfreich, dass man nicht mehr vor Ort sein muss. Davon profitieren Eltern, Berufstätige, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Für Lehner ist das ein klarer Erfolg: persönliche Beratung und eine einfache Bedienung: „Es zeigt, wie unkompliziert das System ist, wenn es von Jung bis Alt genutzt wird.“ Neben Schwäbisch Gmünd und Heidelberg nutzen auch andere Kommunen in Baden-Württemberg das Virtuelle Amt. Dazu zählen Heilbronn, Bietigheim-Bissingen, Sindelfingen, Metzingen und Singen. Bei einem Pressetermin überzeugte das System sogar den Oberbürgermeister. Im großen Sitzungssaal stellte eine Mitarbeiterin aus dem Bürgerbüro einen Bürger dar, spielte den gesamten Prozess durch und erklärte dabei Schritt für Schritt, was jeweils passiert. Das kam so gut an, dass sogar der Oberbürgermeister „Feuer und Flamme“ war. Lehner erinnert sich schmunzelnd an seinen Kommentar: „Das kriegt sogar meine Mutter hin – und die ist über 80.“ se

Oliver

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Ein Jahr Patientenakte

Am 15. Januar 2025 hat der Rollout der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland begonnen. Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen verpflichtet, die ePA zu nutzen Ein Jahr später zeigt sich: Die digitale Akte wird eher verhalten genutzt.

Ein Jahr ist vergangen, seit die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland an den Start ging. Mit großen Erwartungen gestartet, sollte sie die Gesundheitsversorgung revolutionieren: Befunde immer griffbereit, Medikationspläne auf Knopfdruck, weniger Papierchaos und mehr Zeit für das Wesentliche: die Patienten.

So wird die digitale Akte bisher genutzt: TK, DAK-Gesundheit und AOK berichten

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) nutzen aktuell 900.000 Versicherte die ePA aktiv. „Die Zahl entspricht unseren Erwartungen. Die Akten müssen jetzt erstmal gefüllt werden, erst wenn darin relevante Informationen über längere Zeit zusammenlaufen, werden sie zur wertvollen Unterstützung für die Gesundheit Die ePA ist keine Kommunikations-App, die täglich geöffnet wird. Die meisten Menschen werden sich erst mit der Akte beschäftigen, wenn sie krank werden

oder im Kontext eines Arztbesuchs“, kommentiert TK-Vorstandsvorsitzender Dr Jens Baas. Eine Hürde für die Registrierung sei für viele Nutzer auch der mehrstufige Anmeldeprozess. „Die hohen Sicherheitsanforderungen machen die Registrierung für die ePA deutlich komplizierter als bei kommerziellen Apps“, so Baas. Das führe dazu, dass viele Nutzer die Anmeldung abbrechen. Seine Bilanz fällt positiv aus. „Die elektronische Patientenakte ist 2025 erfolgreich gestartet“, sagt der TK-Vorstandsvorsitzende. „Rund 85 Prozent der Arztpraxen haben bereits auf Akten zugegriffen. Besonders erfreulich ist, dass die elektronischen Medikationslisten in den Arztpraxenmillionenfachgenutztwerden.“

Auch bei den Versicherten steigt die Zahl der Zugriffe, im Dezember verzeichnete die TK bereits 560.000 Logins. 900.000 Versicherte der TK nutzen die ePA aktiv.

Bei der DAK-Gesundheit haben momentan rund 200.000 Versicherte ihre ePA-App für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte eingerichtet Aus dieser Zahl lasse

Viele Praxen wollen Software wechseln

sich jedoch nicht die eigentliche Nutzung der ePA ableiten, zumal diese in der primären Ausrichtung vonseiten der Ärzte und Leistungserbringer zur Unterstützung der Versorgung genutzt werde. „Wir sehen in der ePA eine große Chance, die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, da alle relevante Daten gebündelt werden und diese so von Ärzten und Leistungserbringern direkt nutzbar sind. Das erleichtert es, Therapien besser auf Vorerkrankungen abzustimmen und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Krankheiten frühzeitig zu erkennen“, sagt DAK-Pressereferent Florian Kastl Auch die DAK ist vom Nutzen der ePA überzeugt. „Dafür ist es aber unerlässlich, dass Leistungserbringer und Ärzte die ePA nutzen und alle relevanten Informationen dort einstellen.“

Bei der AOK sind bis Ende Dezember 2025 rund 390.000 persönliche Gesundheits-IDs angelegt worden, die den Versicherten den Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte ermöglichen. Im Jahr 2025 nutzten rund 345.000 Versicherte

Am 15. Januar 2026 jährte sich der Einsatz der elektronischen Patientenakte zum ersten Mal.

die ePA aktiv. Zwischen März und Dezember 2025 verzeichneten wir rund 1,9 Millionen ePA-Logins dieser aktiven Nutzer und Nutzerinnen“, sagt der Pressereferent des AOK-Bundesverbands Peter Willenborg. „Nach unseren Daten hat die ePA-Nutzung durch die verpflichtende Befüllung durch die Arztpraxen seit dem 1. Oktober 2025 bereits einen merklichen Schub erfahren – wenn auch auf insgesamt relativ geringem Niveau“, so Willenborg. Einen Grund für die vergleichsweise niedrigen Nutzungszahlen sieht er in den „hohen Hürden für die Anmeldung“, die sich aus den hohen Sicherheitsanforderungen für die elektronische Patientenakte ergeben. „Zudem werden sich die meisten Menschen erst im Krankheitsfall oder im Zuge eines Arztbesuches mit dem ThemaePAbeschäftigen.“DieNutz-

selkosten sowie organisatorische Herausforderungen eine zentrale Rolle.“

erzahlkönne,soprognostiziertWillenborg, in diesem Jahr nochmal ansteigen: „Mit der ‚Scharfschaltung‘ der Sanktionen für die Arztpraxen bei Nicht-Befüllung der ePA seit dem 1. Januar 2026 dürfte sich der Anteil der aktiven Nutzer sowie der Anteil der Versicherten, die in den Arztpraxen mit dem Thema ePA in Berührung kommen, noch einmal deutlich erhöhen.“ ap

Apps der Krankenkassen

Eine Übersicht zu den verschiedenen ePAApps gibt es auf der entsprechenden Seite der gematik. [ gematik.de/versicherte/epa-app ]

Ärztinnen und Ärzte sind mit ihren Praxisverwaltungssystemen nach wir vor nicht zufrieden und denken über einen Wechsel nach Das zeigt eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Hauptkritikpunkt: die Fehleranfälligkeit.

Jede dritte Arzt- und Psychotherapiepraxis möchte ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) wechseln. Dies geht aus einer Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hervor, die zwischen Mai und Juni 2025 durchgeführt wurde. Die Unzufriedenheit mit der aktuell genutzten Software wird begründet mit

„ unzureichendem Kundensupport (52 Prozent),

„ versteckten Preissteigerungen (46 Prozent),

„ zu hohen Wartungskosten (46 Prozent),

„ Problemen beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte (82 Prozent),

„ Fehlern beim Verbindungsaufbau des Konnektors mit der Telematikinfrastruktur (81 Prozent) sowie

„ Schwierigkeiten bei der Erstellung des elektronischen Rezepts (71 Prozent).

Immerhin: Die Nutzer bewerten die Benutzerfreundlichkeit ihrer Software als „exzellent“; dennoch

Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

würden sie 18 der 32 meistgenutzten Systeme nicht weiterempfehlen. „Im Vergleich der beiden Befragungen 2024 und 2025 zeigt sich einerseits eine leichte Verbesserung im Bereich der Nutzerfreundlichkeit, die über alle betrachteten 32 Systeme um 3,4 Punkte anstieg. Andererseits blieb die Weiterempfehlungsneigung stagnierend, negative Bewertungen haben sogar zugenommen“, kommentiert ZiVorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried die Ergebnisse. Die Wechselwilligkeit sei hingegen leicht rückläufig – von 44 auf 33 Prozent. Für von Stillfried jedoch kein Zeichen für steigende Zufriedenheit: „Neben einer grundlegenden Zufriedenheit mit der aktuellen Anwendung bei gut zwei Dritteln der Befragten spielen befürchtete Probleme bei der Datenmigration oder zu hohe Wech-

Die befürchteten Migrationsprobleme sind laut Befragung nicht gerechtfertigt. Bei der Mehrheit sei die Datenmigration ohne Datenverlust verlaufen, die Überführung der Praxis- und Patientendaten erfolgte mit „angemessenem Aufwand“. Ein Wechsel sei dennoch mit Zeit-, Kosten- und Organisationsaufwand verbunden. „Diese Lasten tragen die Praxen allein“, betont von Stillfried. In der Übergangsphase komme es häufig zu Einschränkungen in der Patientenversorgung. Er ergänzt: „Da funktions- und leistungsfähige Softwaresysteme heute Voraussetzung für eine verlässliche ambulante Versorgung sind, darf der Umstieg auf eine qualitativ hochwertigere Praxissoftware kein Risiko sein, sondern sollte gezielt gefördert werden In der Krankenhausdigitalisierung jedenfalls besteht ein solcher Fördertopf, warum also nicht auch für die Praxen?“ Das aktuelle Monitoring könne als Entscheidungshilfe bei einem geplanten Software-Wechsel dienen. „In unseren Erhebungen sind die Bewertungen insgesamt sehr konsistent Systeme mit geringer Nutzerfreundlichkeit, hohen Fehlerraten und oft mangelhaftem Service werden weit überwiegend nicht weiterempfohlen. Auch wer erst kürzlich zu einem insgesamt eher schlecht bewerteten System

gewechselt ist, kommt auch nach dem Wechsel kaum zu einer besseren Bewertung“, sagt von Stillfried. Für den Zi-Vorsitzenden gehört eine gute Praxissoftware zur Basis medizinischer Versorgung: „Fällt die Software aus und gibt es Probleme, den Support zu erreichen, steht die Praxis still, die medizinischeVersorgungkommtweitgehend zum Erliegen. Geht die ArbeitanderPraxissoftwarehingegen leicht von der Hand, wird mehr Zeit für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten frei.“ Gute Software könne zudem die Qualität der Behandlung fördern: „Zum Beispiel, indem der Überblick über bereits vorhandene digitale Informationen schnell und zielstrebig gelingt, sodass diese effizient in den ärztlichen Entscheidungsprozess einfließen kann Insofern ist die Leistungsfähigkeit der Praxissoftware ein wichtiger Faktor für die medizinische Versorgung der Patienten“, ist von Stillfried überzeugt. su

Zu den Ergebnissen

Das vollständige Papier „Praxisverwaltungssysteme in Praxen und MVZ“ ist hier als PDF einsehbar: [ voge.ly/PVS-2026 ]

Organspende

Vom Tattoo bis zum digitalen Register

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi setzt sich nach der Veröffentlichung der neuen Organspendezahlen erneut für eine Widerspruchsregelung ein. Auf diese Weise soll sich die Anzahl der Spenderorgane erhöhen, um damit mehr Leben zu retten. Derzeit gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, Organspender zu werden.

Laut aktuellen Zahlen der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ haben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Diese Zahl markiert den höchsten Stand seit 2012, ist jedoch nicht ausreichend.

Nach aktuellen Zahlen der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“habenimJahr2025inDeutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet Das sind 32 mehr als im Jahr 2024 und entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro einer Million Einwohner. Mit dieser Steigerung um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht die Organspende in Deutschland den höchsten Stand seit dem

Arztpraxen

Jahr 2012. Dennoch reicht die Anzahl der gespendeten Organe weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.

„Trotz der marginalen Steigerung der Spenden machen wir bei der Organspendebereitschaftkeinegroßen Fortschritte. Das kostet Menschenleben, die mit mehr Spenderorganen gerettet werden könnten“ sagt Dr. Andreas Philippi, Nieder-

sachsens Gesundheitsminister. Mit derbishergeltendenZustimmungslösung seien laut Philippi keine Fortschritte erzielt worden. Noch immer sind seien die Wartelisten für ein Organ viel zu lang. Es gebe zu wenige Spenderorgane, obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit sei. Die bisherige Zustimmungslösung für Organspenden in Deutschland sieht vor, dass eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen erfolgen kann. Dies bedeutet, dass eine Person, die Organspender werden möchte, aktiv ihre Zustimmung geben muss, sei es durch einen Organspendeausweis, einen Eintrag im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung. Wenn es keinen solchen Nachweis gibt, können die Organe nach dem Tod nicht entnommen werden. Zudem müssen im Falle eines Todes die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, was oft zu emotionalen Belastungen führen kann, insbesondere wenn keine klaren Wün-

Schatten-KI-Nutzung trotz Datenschutzbedenken

Mit dem Erfolgszug generativer Tools wird sogenannte Schatten-KI im Gesundheitswesen zu einem ernstzunehmenden Problem.

Die Hälfte der niedergelassenen deutschenMedizinerinnenundMediziner nutzt bereits private KITools wie ChatGPT für Dokumentation und berufliche Recherchen. Das zeigt der Digital Health Report 2026 von Doctolib, für den das Marktforschungsinstitut YouGov 1.000 binnen eines Zeitraums von 12 Monaten untersuchte Patienten sowie 414 Ärzte, Ärztinnen und Medizinische Fachangestellte (MFA) befragte Ärzte greifen sogar häufiger zu diesen nicht zertifizierten Tools als ihre Angestellten – sowohl beiNachforschungen(50gegenüber 30 Prozent) als auch bei der Dokumentation (28 versus 17 Prozent). Dieses als Schatten-KI oder Shadow AI bezeichnete Phänomen zeigt einen Widerspruch im deutschen Gesundheitswesen: Einerseits äußern 54 Prozent der befragten Mediziner

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit beim KI-Einsatz in der Praxis, 44 Prozent befürchten zudem den Verlust persönlicher Kontrolle bei Verwaltungsarbeiten. Andererseits scheint der Bedarf an digitaler Unterstützung denn doch derart groß, dass viele zu öffentlich verfügbaren Lösungen greifen.

Mehr Tempo gefordert

Im Kreise der zu Behandelnden ist die Offenheit gegenüber KI-Bots die sie bei Anfragen unterstützen, ausgesprochen hoch – bei erkennbar konkretem Nutzen: 72 Prozent würden einen KI-gestützten Assistenten bei der Terminvereinbarung verwenden. Bei organisatorischen Fragen griffen 63 Prozent auf KI zurück. Bei der Datenweitergabe zeigt

Info

Möglichkeiten, Organspender zu werden

„ Organspende-Register: Sie können Ihre Entscheidung zur Organspende dauerhaft im Organspende-Register hinterlegen. Dies stellt sicher, dass Ihre Erklärung verlässlich und auffindbar ist.

„ Organspendeausweis: Ein Organspendeausweis bietet eine schriftliche Dokumentation Ihrer Entscheidung zur Organspende. Dieser Ausweis kann jederzeit mitgeführt werden.

„ Patientenverfügung: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zur Organspende in einer Patientenverfügung festzuhalten. Diese rechtlichen Dokumente enthalten Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und können auch Informationen zu Ihrer Organspende-Entscheidung enthalten.

Es ist wichtig, Ihre Entscheidung zu Lebzeiten zu dokumentieren, da der Wille des Einzelnen maßgeblich für die Organspende ist.

sche dokumentiert sind. „Die Gewissensentscheidung für oder gegen Organspende ist niemals gut oder schlecht. Schlecht ist es aber, wenn sich die Menschen erst gar nichtdamitbefassenundkeineEntscheidung fällen, wie es bisher der Fall ist“, sagt Philippi und wirbt deswegen für die Einführung einer Widerspruchsregelung beiOrganspenden. Diese Regelung würde es so gestalten, dass jeder als Organspender gilt, es sei denn, er hat aktiv widersprochen. Mit dieser Maßnahme zielt er darauf ab, die Organspenderzahlen zu erhöhen und somit mehr Menschen zu helfen, die auf ein Transplantat angewiesen sind.

Organspende-Tattoo

Geometrische Formen, die die Buchstaben „O“ und „D“ repräsentieren, stehen für „Organ Donor“ (englisch für Organspender) und sind charakteristisch für Organspende-Tattoos. Die Idee und die Motive stammen vom Verein Junge Helden e.V. und können im Rahmen von Aktionen teilweise

kostenlos gestochen werden, um die eigene Bereitschaft zur Organspende auszudrücken.

Tattoos ersetzen keine formelle Dokumentation

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Tattoos rechtlich nicht gültig sind, wie das Bundesinstitut für essentielle und hochwertige Organspende feststellt. Die Tattoos ersetzen nicht den Organspendeausweis, einen Eintrag im Register oder einen Hinweis in der Patientenverfügung. ap

Organspende-Register

Die Anmeldung zum Organspende-Register erfolgt über die Online-Funktion des Personalausweises. Im Januar meldete das Bundesinstitut für Digitale Gesundheit 461.035 Registrierungen. [ organspende-register.de ]

sich ein differenziertes Meinungsbild: 65 Prozent würden Gesundheitsdaten mit einer KI teilen, wenn dies freiwillig ist und sie jederzeit widersprechen können. Etwa sechs von zehn wären dazu bereit, wenn Ärzte dadurch vor dem Termin alle Informationen hätten und sich besser vorbereiten könnten. Fernab von künstlicher Intelligenz werden auch etablierte digitale Dienste geschätzt: Sieben von zehn Befragten finden die Online-Terminbuchung hilfreich, zwei Drittel das E-Rezept, nur zwei Prozent weniger auch digitale Terminerinnerungen. Die Wünsche der Patienten sind klar: 62 Prozent nennen kürzere Wartezeiten auf Termine, knapp drei Fünftel eine schnellere Praxis- und Terminsuche, 47 Prozent eine bessere Erreichbarkeit der Praxen.

Insgesamt ist die Unzufriedenheit mit den digitalen Möglichkeiten auf Patientenseite hoch: Sieben von zehn Befragten kritisieren das langsame Tempo der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Fast genauso viele (68 Prozent) sehen Deutschland im internationalen Vergleich abgehängt. Die Auswirkungen sind spürbar: Nur 35 Prozent der Patientinnen und Patienten empfinden die Suche nach einem Arzttermin als einfach, 38 Prozent wurden in den vergangenen zwölf Monaten als Neupatient abgelehnt. Fast zwei Drittel haben deshalb bereits zu Lasten der Prävention auf einen Arzttermin verzichtet.

Chancen und Grenzen

79 Prozent der befragten Ärzte und MFA sehen Digitalisierung grundsätzlich als hilfreich an, betonen aber, dass der menschliche Kontakt dabei weiter im Mittelpunkt stehen müsse. Die Studie zeigt klare Vertrauensgrenzen:47Prozentvertrauen KI bei administrativen Aufgaben, aber nicht bei medizinischen Entscheidungen. 60 Prozent haben Bedenken bezüglich der Korrektheit medizinischer Aussagen von KI, etwa bei Diagnosen.

29 Prozent nutzen bereits KI im administrativen sowie medizinischen Bereich und sind mit den Ergebnis-

sen zufrieden. Beim Blick auf vernetzte Versorgung werden die Prioritäten deutlich: 53 Prozent wünschen sich schnelleren Zugriff auf Patientendaten, die in anderen Praxen erhoben wurden. 47 Prozent hoffen auf weniger Doppeluntersuchungen, 43 Prozent bauen auf eine bessere Notfallversorgung durch verfügbare Patientenhistorien.

Millionenfaches Einsparpotenzial

Nach Hochrechnungen von Doctolib brächten KI-Assistenten große Effizienzgewinne. Während der Konsultation dokumentierende Bots könnten den entsprechenden Aufwand um über 70 Prozent senken, die Anrufnahme reduziere Unterbrechungen am Praxisempfang um bis zu 60 Prozent. Bei durchschnittlich zehn Stunden Entlastung pro Woche und Arzt bzw. Ärztin ergäben sich bei 106.623 niedergelassenen Ärzten in Deutschland über eine Million zusätzliche Stunden für die Patientenversorgung pro Woche – hochgerechnet also rund 55 Millionen Stunden jährlich. aus

Zur Studie

Bild: Can va / KI-generiert

21. bis 23. April 2026

DMEA 2026

Das Gesundheitswesen wird immer digitaler, und das Interesse an digitalen Lösungen steigt von Jahr zu Jahr Auf der DMEA 2026 werden die neuesten Trends aus der Versorgung für die Versorgung präsentiert.

Vom21.bis23.AprilöffnetdieDMEA erneut ihre Tore auf dem Berliner Messegelände. Im vergangenen Jahr konnte Europas führende VeranstaltungfürdigitaleGesundheitsversorgung über 20.000 Fachbesucherinnen und Fachbesucher begrüßen und damit einen neuen Rekordwert aufstellen.

Im Fokus der diesjährigen Ausgabe stehen künstliche Intelligenz in der medizinischen Versorgung, die elektronische Patientenakte, Interoperabilität von Gesundheitssystemen, personalisierte Medizin sowie Datensicherheit und Cybersecuri-

Überblick

DMEA 2026

21. bis 23. April

Messe Berlin

Eingang Messe-Süd 14055 Berlin

Öffnungszeiten:

10 bis 18 Uhr (Tag 1&2) bzw. 16 Uhr (Tag 3)

Veranstalter: Messe Berlin

Veranstaltungspreise: Dauerticket: 259 Euro Studierendenticket: 29 Euro [ dmea.de ]

18. bis 20. März 2026

Termine kompakt

Interkommunales bijeenkomst 2026

wichtigsten Informationen zu vorab ausgewählten Ausstellern erhalten.

ty Das vielfältige Konferenzprogramm widmet sich zudem aktuellen Entwicklungen in der Digitalisierung der Pflege, Telemedizin und innovativen Geschäftsmodellen im Digital-Health-Sektor. Das finale Programm mit allen Sessions und Referenten steht online zur Verfügung.

Die DMEA 2026 richtet sich an Entscheider aus Kliniken und Gesundheitseinrichtungen, IT-Verantwortliche, Ärzte, Pflegefachkräfte sowie Vertreter aus Politik, Kostenträgern und Forschung. Neben der Fachaus-

Frühjahrstagung

stellung und dem Kongress bietet die Veranstaltung zahlreiche Networking-Möglichkeiten, Start-upPitches im Rahmen der DMEA sparks und nova Awards sowie ein spezielles Karriereprogramm. Tickets können weiterhin über den offiziellen Ticketshop unter www. dmea.de erworben werden, wobei vergünstigte Konditionen für Studierende angeboten werden. Für die Zuhörerinnen und Zuhörer unseres Podcasts gibt es auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, diesen live von der DMEA zu verfolgen.jk

des N3GZ Nachwuchsnetzwerks

In der dritten Märzwoche findet im niedersächsischen Springe die jährliche Frühjahrstagung des N3GZ statt. Die Veranstaltung bringt Nachwuchskräfte aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammen, die an der aktiven Mitgestaltung der digitalen Transformation des öffentlichen Sektors interessiert sind.

Das N3GZ ist das Nachwuchsnetzwerk des NEGZ und bietet eine Plattform für neue Perspektiven auf zentrale Fragen der Verwaltungsdigitalisierung.DieFrühjahrstagung verfolgt das Ziel, einen offenen Begegnungsraum zu schaffen, der fachlichen Austausch ermöglicht, sektoren- und disziplinübergreifende Vernetzung fördert und gemeinsame Impulse zur Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung setzt. Das Programm orientiert sich an den Themen und Ideen der Teilnehmenden. Insgesamt sind circa 20

inhaltliche Sessions mit einer Dauer von jeweils einer Stunde vorgesehen. Während ein Teil der Sessions im Vorfeld festgelegt wird, entstehen weitere Inhalte im Rahmen eines Barcamp-Formats direkt vor Ort. Teilnehmende haben somit die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Themen vorzuschlagen oder während der Tagung spontan eigene Fragestellungen und Erfahrungen einzubringen.ErgänztwirddasProgramm durch Keynotes, die aktuelle Entwicklungen und zentrale Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung einordnen.

Ein gemeinsames Abend- und Rahmenprogramm bietet zusätzlichen RaumfürinformelleGesprächeund Networking. Interessierte können ab sofort Vorschläge für einstündige Sessions einreichen. Die Einreichungsfrist endet am 28. Februar 2026. Ausgewählte Beiträge werden fest ins Programm der diesjährigen Frühjahrstagung aufgenommen. jk

Überblick N3GZ Frühjahrstagung 18. bis 20. März

Tagungsstätte Lutherheim Jägerallee 38 31832 Springe

Veranstalter: N3GZ

Eintrittspreise: Young Professionals: 230 Euro Studierendentarif:100 Euro

[ negz.org/termin/n3gz-fruehjahrstagung-2026 ]

JCC Software GmbH, PICTURE GmbH und SmartDocuments Deutschland GmbH laden zum dritten Interkommunales bijeenkomst ein – einem von der Europäischen Union konfinanzierten Netzwerktreffen, das speziell für den grenzüberschreitenden Austausch zwischen deutschen und niederländischen Kommunen in der Ems-Dollart-Region konzipiert wurde. In diesem Jahr sind insbesondere das strategische Prozessmanagement in der Verwaltung, die behördenübergreifende Zusammenarbeit sowie das Change Management bei Digitalisierungsprojekten Schwerpunktthemen der Veranstaltung. Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Niederländisch statt Die Fachvorträge werden in die jeweils andere Sprache simultanübersetzt. Aus Gründen der Fairness bitten die Veranstalter darum, dass sich maximal zwei Teilnehmer pro Kommune für den Konferenztag anmelden.

19. Februar 2026 De Puddingfabriek, Viaductstraat 3a, 1 t/m 6 9725 BG Groningen

Die Teilnahme ist kostenfrei möglich.

Anmeldeschluss: 10. Februar

jccsoftware.de/anmeldeformular-netzwerktreffeninterkommunales-bijeenkomst-2026

Use Cases und Erprobungsprojekte der Registermodernisierung

„Die FITKO stellt vor“ ist eine Webinarreihe der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), die sich an Verantwortliche und Interessierte aus Bund, Ländern und Kommunen richtet. In kompakten OnlineFormaten werden aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung präsentiert, Best Practices geteilt und konkrete Umsetzungsprojekte vorgestellt. Die Reihe zeichnet sich durch praxisnahe Inhalte, kompakte 60-Minuten-Formate und niedrigschwellige Teilnahmemöglichkeiten via Videokonferenz aus In der Ausgabe vom 3. Februar wird sich alles um Use Cases und Erprobungsprojekte der Registermodernisierung drehen. Im Fokus stehen die Erfahrungen aus der Umsetzung, die erzielten Ergebnisse sowie zentrale Lessons Learned aus fachlicher, technischer und organisatorischer Perspektive. Zielgruppe der Veranstaltung sind Verantwortliche aus Bund, Ländern und Kommunen, die sich mit der Anbindung von Online-Diensten und Registern an das NOOTS befassen und konkrete Einblicke in einen produktiven Anwendungsfall erhalten möchten.

3. Februar 2026

9 bis 10 Uhr

Das Webinar findet online statt und ist kostenfrei.

voge.ly/fitko_regmo

Online finden Sie eine aktuelle Übersicht zu wichtigen Veranstaltungen unter: www.egovernment.de/szene

Bei einem geführten Messerundgang können die Fachbesucherinnen und Fachbesucher in ihrer Landessprache die

genua schützt

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Künstliche Intelligenz

Prozessmanagement

Registermodernisierung

Aus- und Weiterbildung

Föderale Modernisierungsagenda

Was Berlin beschließt, müssen die Kommunen liefern

Am 4. Dezember 2025 wurde die Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen von Bund und Ländern beschlossen. Doch während in Berlin von Bürokratieabbau und digitaler Verwaltung die Rede ist, stellt sich in den Rathäusern eine ganz andere Frage: Wer soll das eigentlich umsetzen?

Die Botschaft klingt eindringlich „Unser Land soll modernisiert werden, um schneller, digitaler und handlungsfähiger zu sein“, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Mehr als 200 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern sollen Deutschland spürbar verändern. Weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen, durchgängig digitale Prozesse. Das Versprechen ist groß – die Herausforderung für die Kommunen jedoch noch größer.

Kommunen im Fokus der Umsetzung

Denn die eigentliche Arbeit findet nicht in Berlin statt, sondern vor Ort in den Landratsämtern, Rathäusern und Gemeindeverwaltungen. Von den 575 Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes werden die meisten auf kommunaler Ebene erbracht. Ob Wohnsitzanmeldung, Gewerbeanmeldung, Baugenehmigungen, Kita-Plätze, Sozialleistungen; hier entscheidet sich, ob die Modernisierungsagenda Realität wird oder Papier bleibt. Die Bilanz selbst ist ernüchternd. Anfang vergangenen Jahres waren nur 196 der 575 OZG-Leistungen flächendeckend online verfügbar –nicht einmal die Hälfte. Hamburg führte mit 290 digitalisierten Diensten, Bayern folgte mit 276. Doch viele kleinere Kommunen hinkten und hinken weit hinterher. Der Deutsche Landkreistag begrüßt zwar die Agenda ausdrücklich, fordert aber unmissverständlich, dass eine föderale Modernisierungsagenda nur erfolgreich sein kann, wenn Landkreise, Städte und Gemeinden von Beginn an strukturiert eingebunden werden.

Insellösungen statt Uniformität

Die Föderale Modernisierungsagenda verspricht Abhilfe. Bis Ende 2026 sollen die technischen Standards des „Deutschland-Stack“ definiert sein – einer nationalen Technologieplattform, die wiederverwendbare Basisdienste, gemeinsame Standards und Schnittstellen be-

reitstellen soll. Hunderte Insellösungen sollen konsolidiert werden. An ihrer statt ist ein einheitliches technisches Rückgrat für Bund, Länder und Kommunen angedacht. Doch die Deutsche Industrie- und Handelskammer warnt vor voreiligem Jubel. „Der D-Stack ist derzeit noch nicht rechtlich verpflichtend. Es fehlen klare Rechtsgrundlagen, verbindliche Standards und eindeutige Zuständigkeiten.“

Parallel läuft die Registermodernisierung. Das „Nationale Once-Only-Technical-System“ (NOOTS) soll dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber der öffentlichen Verwaltung angeben müssen. Der flächendeckende Anschluss der Register –vom Melderegister über das Handelsregister bis zum Grundbuch – ist hingegen ab Herbst 2026 vorgesehen.

Gelder laufen aus, Personal fehlt

Das drängendste Problem für die Kommunen ist und bleibt die Finanzierung. Viele Digitalisierungsprojekte der vergangenen Jahre wurden über befristete Bundesprogramme gefördert. Das Programm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ etwa unterstützte über 700 Vorhaben in mehr als 150 Kommunen mit bis zu 80 Prozent Bundeszuschuss. Ende 2026 ist damit Schluss, die Projekte stehen planmäßig vor dem Aus. „Kommunenbraucheneineverlässliche, dauerhafte Finanzierung –keine befristeten Fördertöpfe, die alle paar Jahre neu beantragt werden müssen“, kritisiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Der Deutsche Städtetag warnt gar eindringlich, dass sich seine Mitglieder „in einer beispiellos katastrophalen Finanzsituation“ befänden. Ohne eine umfassende Finanzreform, die die Finanzkraft der Städte an den Bedarf ihrer Aufgaben anpasst, drohe die Modernisierung zu scheitern.

Nordrhein-Westfalen stellt seinen Kommunen 2026 über das Gemeindefinanzierungsgesetz 16,84 Milli-

In Deutschland gibt es rund 11.000 Kommunen, die allesamt digitalisiert werden wollen.

arden Euro zur Verfügung – ein Rekordbetrag. Doch gleichzeitig weist der Städte- und Gemeindebund auf ein Rekorddefizit hin. Steigende Sozialausgaben, aus dem Ruder laufende Personalkosten oder die Unterbringung von Geflüchteten: Die Pflichtaufgaben würden die Budgets geradezu auffressen. Die Digitalisierung ist bislang freiwillig und wird erfahrungsgemäß bei knappen Kassen oft als Erstes gestrichen.

Bündelung von Verwaltungsleistungen

Die Modernisierungsagenda sieht weiterhin vor, dass Bund und Länder Verwaltungsleistungen dort bündeln, wo dies wesentliche Vorteile verspricht. Die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (iKfz) soll zentralisiert beim Bund angeboten werden. Auch für Pass- und

Meldewesen, elektronische WohnsitzanmeldungenundAnträgenach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Bündelung vorgesehen. Durch welche Verwaltungsebene und in welcher Form, soll bis Juni 2026 geklärt werden. Für die Kommunen bedeutet das: Sie müssen einerseits ihre eigenen Prozesse digitalisieren, andererseits aber auch den Zugang zu gebündelten digitalen Leistungen vor Ort unterstützen können. Das bindet Ressourcen und verzögert Inoovationen.

Der Fachkräftemangel in IT, Projektmanagement und „ChangeManagement" verschärft sich. Kommunale Arbeitgeber können mit den Gehältern der Privatwirtschaft nicht (mehr) mithalten. Hinzu kommt, dass viele Förderprogramme zwar Investitionen, aber kein dauerhaftes Personal finanzieren.

Vereinfachung der Förderverfahren

Ein Hoffnungsschimmer verbleibt jedoch. Bund und Länder wollen das allgemeine Zuwendungsrecht bis Ende 2026 vereinfachen. Keine generelle Belegvorlagepflicht mehr bei Verwendungsnachweisen, Auszahlung in festen Raten ohne Verwendungsfrist, Einführung von Pauschalsätzen, Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Antragstellung. Ab Anfang 2027 soll für kommunale Zuwendungsempfänger ein strukturiertes Risikomanagement eingeführt werden. Verwendungsnachweise sollen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro nur noch stichprobenartig geprüft werden. Die Länder selbst wollen ab dem Haushaltsjahr 2027 die Eigenverantwortung der Kommunen stärken, indem diese pauschalierte Zuweisungen für bestimmte Förderbereiche erhalten. Nachweise hinsichtlich der Verwendung sollen dann allenfalls auf der Ebene der Förderbereiche, nicht mehr für Einzelmaßnahmen anfallen.

Juni 2026: der erste Stresstest

Ende Juni 2026 soll der erste Fortschrittsbericht der Föderalen Modernisierungsagenda auf den Schreibtischen des Bundeskanzlers und der Landesväter liegen Bis dahinmüssenersteGenehmigungsfiktionen greifen, erste Berichtspflichten gestrichen und erste Standards für den „Deutschland-Stack“ definiert sein. Für die Kommunen wird dieser Bericht zeigen, ob die Bundespolitik bereit ist, die Umsetzungsebene ernst zu nehmen – mit einer dauerhafter Finanzierung, klaren Standards und vor allem realistischen Zeitplänen.

Der Deutsche Landkreistag warnt bereits jetzt vor „isolierten Teillösungen“ und fordert die Erprobung in Pilotkommunen. Der Städtetag drängt darauf, dass standardisierbare Massenaufgaben ohne kommunalen Gestaltungsspielraum systematisch auf Bundes- oder Landesebene verlagert werden. Beide Verbände machen deutlich, dass Staatsmodernisierung nur gemeinsam mit den Kommunen gelingen kann.

Man sei bereit, seinen Teil beizutragen, sagt eine Kommunalvertreterin. „Aber wir können keine Wunder vollbringen. Wir brauchen Geld, Personal und Zeit. Und vor allem Verlässlichkeit.“ Ob die Föderale Modernisierungsagenda mehr ist als ein weiteres Papier aus Berlin, entscheidet sich in den kommenden Monaten – in den Rathäusern, Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen der Republik. jk

Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 23. Februar 2026. Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Digitale Souveränität. Anzeigenschluss ist der 9. Februar 2026.

Anzeigenhotline: 0821/2177-212

Digitale Verwaltung

Kommunen: die Kommunikation mit Bürgern modernisieren

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung klingt vielversprechend, doch in der Praxis kämpfen Städte und Gemeinden mit drei zentralen Herausforderungen: fehlende durchgängig digitale Prozesse, begrenzte Ressourcen und mangelndes Vertrauen aufgrund von Datenschutzund Sicherheitsbedenken.

Viele Kommunen bieten bereits E-Mail-Kontakt, Web-Formulare oderOnline-Portalean.Dochhinter der digitalen Fassade läuft der Betrieboftweiterhinpapierbasiertoder in isolierten Fachverfahren ab Das Ergebnis sind Medienbrüche, lange Bearbeitungszeiten und fehlende Transparenz. Für Bürger*innen und Unternehmen fühlt sich die digitale Verwaltung häufig wie ein reiner PDFDownload an statt wie ein echter Ende-zu-Ende-ServicemitStatusanzeige und Self-Service-Funktionen. Das hat Gründe: Kommunen kämpfen mit veralteter IT-Infrastruktur, fragmentierten Systemen und hohenInvestitionskosten.Gleichzeitig fehlen IT- und Digitalisierungsexperten, die zeitgemäße Kommunikationskanäle professionell umsetzenundbetreuenkönnen.Besonders kleinere Kommunen stoßen hier schnell an ihre Grenzen.

Spannungsfeld: Komfort und IT-Sicherheit

Während die Verwaltungen technischüberfordertundpersonellunterbesetztsind,steigenandererseits die Anforderungen an Datenschutz undIT-Sicherheitstetig.DieEinhaltungderDSGVOundstrengerSicherheitsstandards führt oft zu rechtlicher Unsicherheit und in der Folge zupartiellenLösungen Gleichzeitig erwarten Bürger aber einfache, mobile und sofort verfügbare Dienste Für eine nahtlose digitale KommunikationbenötigenKommunenvor allem drei Elemente: ein zentrales Serviceportal,moderneKontaktwege und durchgängig integrierte Prozesse.EinOnline-Portal,dasalleBürgeranliegen kanalübergreifend als Tickets erfasst und automatisiert weiterleitet, schafft die notwendige Transparenz. Ergänzt durch einen Omnichannel-Ansatz, der Website,

Apps, E-Mail, Telefon sowie Social Media und sogar Fax zu einem einheitlichenKommunikationsauftritt verbindet, können Bürger ihren bevorzugten Kontaktweg wählen, ohne dass Informationen verloren gehen.

KI-gestützte Chatbots spielen dabei einewichtigeRolle.Siebeantworten StandardanfragenrundumdieUhr, stellen Formulare bereit und legen automatischVorgängean–allesDSGVO-konform und mehrsprachig. Entscheidend ist jedoch, dass diese digitalenKanäledirektmitFachverfahren und Workflow-Plattformen verbunden sind. Nur so lassen sich Medienbrücheendgültigbeseitigen.

Unified Messaging als Teil der Lösung

Eine Schlüsseltechnologie auf diesemWegistUnifiedMessaging(UM). DamitwerdeneingehendeNachrich-

Mit Auvaria wird die souveräne Cloud zum strategischen Erfolgsfaktor

ten aus E-Mail, SMS, Messengern, FaxundVoicemailineinerPlattform gebündelt.

Die OfficeMaster Suite des Berliner Herstellers Ferrari electronic ist ein Beispiel für eine hochsichere und hochintegrierbare UM-Lösung. Ihr HighlightistderrechtskonformeDokumentenaustausch über NGDX (Next Generation Document Exchange),derdieautomatisierteWeiterverarbeitungbisineinDokumenten-oderBusiness-Process-Manage-

Aus Pflicht wird Vorsprung

ment-System unterstützt. Eine sichere Übertragung selbst großer DokumentenmengenistüberCloud Relay möglich, während die WebAPI-Komponente den Zugang zu Fachanwendungen eröffnet. Da die Software nahtlos in bestehende EMail-ClientsundGroupware-Lösungen integriert wird, können Nutzer*innen wie gewohnt in ihrer vertrauten Arbeitsumgebung agieren, während im Hintergrund zusätzliche Kommunikationskanäle wie NGDX, Fax, Voicemail oder SMS zur Verfügung stehen.

Automatisierung und Zentralisierung

Mitarbeitendekönnenüberdenvom Bürger bevorzugten Kanal antworten, ohne dass der Kommunikationsverlauf auseinanderfällt. Automatische Workflows sorgen für intelligente Zuordnung und Priorisierung nach Thema oder Dringlichkeit.

DerVorteilliegtaufderHand:Esentsteht ein durchgängiger, dokumentierter Informationsfaden, der bei Rückfragen oder Vertretungen schnell nachvollziehbar ist. GleichzeitigkönnenMitarbeitendeVorgänge intern weiterleiten und gemeinsam bearbeiten, ohne dass Informationen in endlosen E-MailKettenverteiltsind.InKombination mitsicheren,behördenspezifischen Messaging-Lösungen lassen sich so moderne mobile Kanäle anbieten, während DSGVO-Anforderungen und IT-Sicherheit gewahrt bleiben.

Der öffentliche Sektor steht an einem Wendepunkt Verwaltung, Sicherheit und Servicequalität müssen in einer Welt bestehen, die sich täglich schneller verändert Bürgerinnen und Bürger erwarten einfache, digitale Services Zugleich müssen Verwaltungen Datenschutz, Gesetze und Haushaltsvorgaben einhalten.

Eine souveräne Cloud schafft dafür dieGrundlage:SämtlicheDatenbleibeninderEU,derBetriebliegtineuropäischen Händen, und Vorgaben wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden konsequent erfüllt.DochTechnikalleinlöstkeine Herausforderungen. Entscheidend ist, was daraus im Alltag für

Verwaltungen, Mitarbeitende und Bürger entsteht.

Die European Sovereign Cloud – Europas Verantwortung

In Zeiten regulatorischer Veränderungen, wachsender Cyberrisiken

und steigendem Innovationsdruck ist die souveräne Cloud von AmazonWebServices(AWS),diesogenannte AWS European Sovereign Cloud,mehralsnureineneueCloudRegion. Gebaut, betrieben und gesichert innerhalbderEUunddasmitklaren Souveränitätsgarantien:

„ Daten-Souveränität: Alle Daten verbleiben zu 100% in der EU.

„ Compliance & Vertrauen: Erfüllt strengste europäische Standards.

„ Unabhängige Governance: Klare TrennungvonNicht-EU-Jurisdiktionen.

„ Lokale Verantwortung: Europäische Führung, Transparenz und Verlässlichkeit. Damit entsteht die Basis für sichere,regelkonformeAbläufeundneue Spielräume für digitale Innovation.

Auvaria – wo Souveränität auf Strategie trifft HiersetztAuvariaan.Wirverbinden bewährteStandardsmittiefemBranchenwissen und nutzen die Innovationskraft moderner CloudTechnologien, um Prozesse zu optimieren und zu automatisieren. So verkürzensichBearbeitungszeiten, Serviceswerdentransparenter,Kosten sinken und Bürgerinnen und Bürger profitieren von spürbar besseren digitalen Angeboten. Generative KI verstärkt diesen Effekt: Sie automatisiertDokumentenprüfungen, unterstützt Kommunikation und schafft nutzerfreundliche Services Unser Ansatz: Cloud und

KIsindkeineSelbstzwecke,sondern Werkzeuge,umVerwaltungennachhaltiger und leistungsfähiger zu machen.WirschaffenLösungen,die rechtssicher, praxisnah und zukunftsfähig sind – natürlich mit messbaren Ergebnissen.

Vom Fundament zum Vorsprung

Die AWS European Sovereign Cloud bildet das Fundament für Europas digitale Souveränität. Doch Souveränität allein schafft keinen Fortschritt. Erst Strategie, DatenkompetenzundintelligenteTechnologien verwandeln sie in echten Mehrwert. Mit Auvaria gewinnen Verwaltungen einen Partner, der Technologie in Wirkung für mehr Effizienz,TransparenzundVertrauen übersetzt. So wird aus Pflicht echte Leistungsfähigkeit. Die souveräneCloudisterstderAnfang. Den dauerhaften Vorsprung gestaltenwirgemeinsammitIhnen.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Tschauner Managing Partner

Auvaria a.tschauner@auvaria.com [ auvaria.com/european-sovereigncloud ]

URBAN.KI

Open-Source-KI für Kommunen

In Gelsenkirchen entwickelt die Westfälische Hochschule im Auftrag der Stadt gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Kommunen KI-Lösungen für Smart Cities – und stellt sie als Open Source für Städte und Gemeinden deutschlandweit zur Verfügung.

Kommunen brauchen KI, um zukunftsfähig zu sein und den demografisch bedingten Fachkräftemangel zu kompensieren. Das heißt aber nicht, dass jede Kommune eigene KI einkaufen oder beauftragen muss. Im Gegenteil, der Fokus sollte auf Nachnutzung und gemeinsamen Lösungen liegen Das ist auch die Ausgangsbedingung beim Projekt URBAN.KI der Stadt Gelsenkirchen: Im Auftrag der Stadt entwickelt ein Forschungskonsortium gemeinsam mit Kommunen KI-Prototypen für kommunale Herausforderungen wie Stadtplanung, Mobilitätssteuerung, Klimaschutz, Gebäudemanagement, Bevölkerungsschutz und digitale Verwaltungsprozesse, aber auch Querschnittsthemen wie IT-Sicherheit und Datenschutz. Alle Ergebnisse werden auf der zentralen Plattform openCode bereitgestellt und können somit von Kommunen bundesweit genutzt werden. Diese offene Lizenzierung ist auch Bedingung für die Förderung des Projekts durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Von über 130 Projektideen der Kommunen werden derzeit neun umgesetzt und entsprechend als Open Source bereitgestellt. Drei Beispiele verdeutlichen, welche Lösungen entwickelt werden:

„ Intelligente Mobilitätsplanung im Projekt AIMOS: Der Landkreis Osnabrück setzt Rufbusse ein, um die Auslastung im öffentlichen Nahverkehr besser zu steuern und an den Bedarf anzupassen. KI kommt hier bei der Vorhersage zum Einsatz: Das System wertet anonymisierte Fahrtdaten aus und gleicht sie mit regionalen Strukturdaten wie Einwohnerzahlen oder Pendlerströmen ab. So wird erkennbar, wann und wohin Menschen tatsächlich fahren wollen.

„ Datenbasierte Stadtplanung, Projekt aviary: Für Planungsentscheidungen benötigen Kommunen aktuelle Daten zu Gebäuden und Freiflächen. Teilweise stehen dafür auch bereits Luftbildaufnahmen zur Verfügung. Doch um sie auszuwerten, braucht es entsprechendes Know-how oder teure Softwarelösungen, manu-

Kommunikationsplattform im Bauportal

Einblick in die Entwicklung innovativer KILösungen bei einer Laborführung in der Westfälischen Hochschule.

elle Auswertungen sind sehr aufwendig. Mit dem Kreis Unna entwickelt URBAN.KI deshalb eine universelle, KI-gestützte Analyseplattform. Damit können Verwaltungsmitarbeitende in Städten und Gemeinden solche Luftbilder eigenständig auswerten und somit die Grundlage für ihre Planungsentscheidungen generieren.

„ Digitalisierung von Bauakten: Ein anderes Beispiel sind Bauakten:Grundrisse,Genehmigungen, Gutachten,mithandschriftlichen Notizen, eingescannt oder in Papierform, die bei jedem Bauantrag durchsucht und berücksichtigt werden müssen. Im Projekt ArchivAIr in Heiligenhaus wird KI für ein System zur vollautomatisierten Digitalisierung, Klassifikation und Archivierung von Bauakten eingesetzt. Adressen, Antragsnummern und Datumsangaben werden ausgelesen und ins digitale Archiv übertragen –somit sind Bauakten sofort auffindbar.

Möglich sind solche Projekte durch die Bündelung von Kompetenzen zu Technologien wie Machine Learning, Deep Learning, Reinforcement Learning für Optimierungsprobleme, Computer Vision für Bild- und Geodatenanalyse, Natural Language Processing für Chatbots und Textverarbeitung und Big Data Analytics für heterogene Datenbestände. Im Konsortium unter Koordination der Westfälischen Hochschule arbeiten das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), Fraunhofer

Nicht nur der Bauantrag selbst läuft digital, auch für Rückfragen dazu steht den Kommunen in Nordrhein-Westfalen jetzt eine neue Kommunikationsplattform zur Verfügung Der Kreis Steinfurt hat sie als erster eingeführt.

Bauvorhaben planen und beantragen – dafür gibt es in NordrheinWestfalen eine zentrale digitale Plattform. Bei 71 Unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes ist das

„Bauportal Nordrhein-Westfalen“ bereits im Einsatz Für Kommunen ist die Nutzung kostenfrei, die Kosten trägt das Land.

Bauanträge können somit online über das Portal gestellt, digital übermittelt und dann durch die Behörde in den Fachverfahren der Kommunen bearbeitet werden.

Ein Puzzlestein jedoch fehlte noch im digitalen Prozedere: eine Kommunikationsplattform. Auch bei optimierten Verfahren lassen sich

Rückfragennichtausschließen.Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat dahergemeinsammitderE-Government-Behörde d-NRW den Einsatz der Kommunikationsplattform forciert. Dafür nutzen sie die bereits in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Lösung. Mit im Boot ist der Kreis Steinfurt. Der aus 24 Städten und Gemeinden bestehende Kreis im Regierungsbezirk Münster setzt als erster Kreis in Nordrhein-West-

Prof. Dr. Julia Frohne ist Professorin für Kommunikationsmanagement an der Westfälischen Hochschule und Mitglied im Leitungsgremium von URBAN.KI.

FOKUS und Fraunhofer IAIS sowie PROSOZ Herten zusammen.

Forschung und Praxis verknüpfen

Worauf es bei der Umsetzung vor allem ankommt, erklärt Prof. Dr Julia Frohne, Professorin für Kommunikationsmanagement an der WestfälischenHochschuleundMitglied im Leitungsgremium von URBAN.KI: „Der wichtigste Erfolgsfaktor des Projektes ist die konsequente Verbindung von wissenschaftlicher Forschung und kommunaler Praxis." Umgesetzt wird das durch Workshops der Projektleiter und Forschungspartner mit den Kommunen. Die Prototypen werden demnach direkt in Pilotkommunen erprobt und auf Basis des Feedbacks iterativ verbessert. „Gestartet sind wir mit neun beteiligten Projektkommunen, heute nehmen über 30 an den Workshops teil", berichtet Prof. Frohne. Diese Impulse aus der Praxis seien zentral, wenngleich sie auch die typi-

falen die Kommunikationsplattform ein.

„Mit dem Kreis Steinfurt haben wir nunmehr gemeinsam den nächsten Meilenstein erreicht: Die Kommunikationsplattform läuft“, konstatiert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in NRW. Durch diese Erweiterung könnten jetzt auch beispielsweise Rückfragen, Antworten und der gesamte weitere Austausch direkt digital erfolgen, so die Ministerin weiter. Ihr Dank gehe an den Kreis Steinfurt, „denn die Anbindung stellt komplexe Anforderungen an Organisation und Technik vor Ort“. Für Bürgerinnen und Bürger, Architekturbüros und Unternehmen wird die Behördenkommunikation somit leichter, für die Kreisverwaltung bedeutet es moderne Prozesse und effizientere Bearbeitung. „Mit der Anbindung an das Bauportal.NRW setzen wir ein deutliches Zeichen für eine moderne, bürgernahe und digitale Verwaltung“, so Martin Sommer, Landrat des Kreises Steinfurt.

schen Hürden offenlegten: heterogene IT-Landschaften, Datenschutz-Anforderungen, begrenzte Personalressourcen. Das Projektteam setzt dabei auf nutzerfreundliche, gut übertragbare Lösungen. Technische Exzellenz allein reiche aber nicht, es sei auch wichtig, die Menschen mitzunehmen – Fragen der Mitbestimmung und Teilhabe, Schulungen sowie der rechtliche Rahmen seien besonders von Interesse, sagt Julia Frohne, die im Leitungsgremium für Kommunikation und Akzeptanz zuständig ist. Aus der Projekterfahrung heraus empfiehlt sie: „Frühzeitige Bürgerund Beschäftigtenbeteiligung, interkommunale Kooperationen für dieSkalierung,systematischeSchulungen und ein Check der KI-Readiness mit dem von uns entwickelten Leitfaden ‚Fit-for-KI' sowie Integration in bestehende Verfahren statt Insellösungen."

Wie es weitergehen soll

Es soll nicht bei einem einmaligen Projekt bleiben, die Gelsenkirchner planen, das Projekt als „KI-Institut für Kommunen" zu verstetigen. Die Westfälische Hochschule hat bereits ein eigenes KI-Institut gegründet, das Forschungskooperationen auch mit Wirtschaftspartnern vorantreiben soll. Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft tauschen sich quartalsweise in der Arbeits- und Entwicklungsgemeinschaft URBAN.KI aus. Es gibt auch schon Überlegungen, weitere Innovationsfelder mit aufzunehmen, zum Beispiel aus dem Bereich Gesundheit. nh

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website: [ urban-ki.de ]

Interkommunale Zusammenarbeit

Bei der Produktivsetzung konnte Steinfurt auf den Erfahrungen eines anderen Kreises aufbauen: Der KreisWarendorfhatalsModellkommune im Projekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Ministeriums bereits im September 2025 das durchgängig digitale Verfahren in der Praxis getestet – ein Beispiel für erfolgreichen interkommunalen Austausch. Die Kommunikationsplattform soll nun „in Wellen“ auf weitere Untere Bauaufsichtsbehörden ausgerollt werden, damit ist d-NRW beauftragt. Die Unteren Bauaufsichtsbehörden können dabei selbst entscheiden, ob die Anbindung mit oder ohne Kommunikationsplattform erfolgt. nh

Weitere Informationen Im „Bauportal Nordrhein-Westfalen“ finden Interessierte zudem Wissenswertes und Weiterbildungen zu BIM [ bauportal.nrw ]

Digitale Terminlösung hat Erfolg

Stadt Essen: Ein verbessertes Behördenerlebnis vor Ort

Seit 2023 unterstützt die JCC Software GmbH die Stadt Essen fortlaufend bei der Digitalisierung ihres Bürgerservices. Im Fokus steht dabei die nachhaltige Modernisierung der Terminprozesse und der Besuchersteuerung vor Ort. Der Erfolg spricht für sich: Seit der Einführung wurden bis April 2025 bereits mehr als 191.500 Termine gebucht

– das sind im Durchschnitt etwa 1.100 Termine pro Tag.

Die Einführung einer OnlineTerminvereinbarung und eines Besucherleitsystems ist Teil der Anfang 2023 veröffentlichten Digitalstrategie der Stadt Essen und ein zentrales Projekt, um die Essener Verwaltungsservices sowohl für die Bürger als auch für die Mitarbeiter nutzungsfreundlicher und digitaler zu gestalten. Im Sommer desselben Jahres startete die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Essen, dem Essener Systemhaus und JCC Software. Gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen wurden klare Projektziele definiert und umgesetzt:

„ Erhöhung der Zufriedenheit der Bürger.

„ Bessere Steuerung des Kundenaufkommens.

„ Reduzierung der Komplexität bei der Terminvereinbarung.

Online-Dienste

„ Entlastung der Mitarbeiter. „ Effiziente Verwaltung der Raumressourcen.

Einheitliche Terminsteuerung für die gesamte Verwaltung

Mit den eingesetzten Lösungen können Bürger ihre Termine einfach und selbstständig online oder vor Ort buchen. Gleichzeitig entlastet es die Mitarbeiter und bietet ihnen eine optimale Unterstützung bei der Planung,Organisation,Vorbereitung und Durchführung von Terminen. Das System verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Mitarbeiter, Bürger und verfügbare Räume werden intelligent zusammengeführt. Das zuvor eingesetzte System, das nur in Teilen der Verwaltung genutzt wurde und den aktuellen

Anforderungen nicht mehr entsprach, wurde vollständig abgelöst. Dadurch wurde die bisher unterschiedliche, zum Teil analoge Terminvergabe in den Fachbereichen auf eine einheitliche digitale Lösung umgestellt.

Die Einführung erfolgte sukzessive in mehreren Fachbereichen:

„ Juli 2024: Amt für Soziales und Wohnen, (u a. Wohngeld, Elterngeld, Schwerbehindertenangelegenheiten, Kundencenter)

„ September 2024: JobCenter Essen, (Markt & Integration sowie weitere Dienstleistungen)

„ Oktober 2024: Einwohneramt, (Bürgerämter, BürgerServiceStelle, Fahrerlaubnisse, Kfz-Zulassungen)

„ Dezember2024:Ausländerbehörde, (Welcome- und Service-Center Essen), Einbürgerungen

München knackt die Drei-Millionen-Marke

Ein klarer Trend: Münchens Verwaltung wird digital genutzt Über 300 Online-Services machen Behördengänge einfach, bequem und Termine überflüssig. Neue Funktionen wie Statusabfragen und Geodaten steigern zudem Transparenz und Benutzerfreundlichkeit.

„Aus drei Millionen Behördengängen sind einfache und bequeme Behördenklicks geworden“, sagt Dr Laura Dornheim, IT-Referentin und

Chief Digital Officer (CDO) der Stadt München. Die aktuellen Zugriffszahlen bestätigen den Erfolg: In der Landeshauptstadt Bayerns wurde

bereits mehr als drei Millionen Mal auf die städtischen Online-Services zugegriffen. Seit dem Start des stadteigenen Formularservers im

„ Januar 2025: Ordnungsamt, (Gewerbemeldestelle, Jagd- und Fischereiwesen)

„ April2025:Jugendamt,(Beurkundungen)

„ Sommer2025:Ausländerbehörde, (Einbürgerungen)

Spürbar mehr Effizienz im Wartebereich

Der digitale Check-in wurde seit der Einführung bei den Bürgern sehr gut angenommen und verbessert seitdem die Abläufe vor Ort spürbar: 83 Prozent aller Wartenden

Jahr 2020 entspricht das durchschnittlich rund 70.000 online ausgefüllten Formularen pro Monat. Das Angebot der Stadt wächst kontinuierlich Inzwischen stehen den Münchnerinnen und Münchnern mehr als 300 Online-Formulare zur Verfügung, mit denen sich zahlreiche Anliegen bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen lassen.Besondersstarknachgefragt sind dabei einige zentrale Services: Das Kontaktformular der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) im Kreisverwaltungsreferat wurde bereits mehr als 500.000 Mal aufgerufen. Es folgen der Bewohnerparkausweis mit über 200.000 Online-Anträgen sowie der Einbürgerungs-QuickCheck, dermehrals 150.000 Zugriffe verzeichnet.

Neue Funktionen, neue Fortschritte

Auch im vergangenen Jahr wurden die digitalen Angebote der Stadt gezielt weiterentwickelt. Mit der Einführung des Ticketsystems „Zammad“ können Bürgerinnen und Bürger den Bearbeitungsstand ihrer Anliegen erstmals jederzeit online einsehen. Das schafft mehr Transparenz im Verwaltungsprozess und reduziert gleichzeitig Rückfragen – ein Gewinn sowohl

werden innerhalb von nur 5 Minuten nach ihrem gebuchten Terminbeginn aufgerufen – 61 Prozent sogar noch vor ihrem Termin. Möglich ist das durch die intelligente Steuerung der Check-in-Funktion (Webportal „Zu meinem Termin“), mit der sich die Bürger aktiv per Smartphone oder am Anmeldeterminal anwesend melden. So wissen die Mitarbeiter direkt, dass ihr nächster Termin sicher pünktlich stattfinden wird. Diese Entwicklung sorgt für eine entspannte Atmosphäre und ein positives Behördenerlebnis vor Ort.

für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für die Mitarbeitenden in der Verwaltung. Das System wird schrittweise auf weitere Services ausgeweitet.

Darüber hinaus wurden 2025 Geodaten in die Online-Anträge integriert. Standortinformationen lassen sich nun direkt digital abrufen und übernehmen, was die Antragstellung weiter vereinfacht und Fehlerquellen reduziert. Die neuen Funktionen tragen damit zu schnelleren Abläufen und einer insgesamt höheren Servicequalität bei.

Ein starkes Signal für die digitale Verwaltung

Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass digitale Services nicht nur eine Option sind. Millionen Münchnerinnen und Münchner nutzen und schätzen die Möglichkeit, ihre Anliegen online, transparent und unkompliziert zu erledigen. „Drei Millionen Wege, Papier, Zeit und Nerven gespart“, schrieb Dr. Laura Dornheim kürzlich auf LinkedIn. Sie freue sich über das große Vertrauen in die digitale Arbeit der Stadt und die hohe Akzeptanz der Online-Services.

„Wir werden natürlich weiterdaran arbeiten, die Verwaltung zu digitalisieren – für alle Menschen in unserer Stadt“, so Dornheim. Die Drei-Millionen-Marke ist damit nicht nur ein Meilenstein, sondern auch ein Ansporn für die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer modernen, nutzerorientierten Stadtverwaltung. se

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