Neubau HafenCity
HafenCity Hamburg Die HafenCity Hamburg, eines der größten europäischen innerstädtischen Entwicklungsprojekte, ist ein Beispiel für nachhaltige Stadtentwicklung. Bereits in den 1990er-Jahren entstanden erste Ideen zur Umgestaltung des Areals. Als vielleicht erstes Zeichen für den Wandel stellte der Senat 1991 die Speicherstadt einschließlich ihrer Fleete, Brücken und Zollgebäude unter Denkmalschutz. In den Jahren nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Hafen wieder zum Entwicklungsmotor der Stadt, zugleich benötigte Hamburg attraktive Grundstücke in Citylage. So begann die Stadt Mitte der 1990er-Jahre damit, innenstadtnahe und nicht mehr hafenbezogen genutzte Flächen in ihr Eigentum zu bringen. Nach der Ankündigung des Projekts HafenCity übertrug die Stadt diese Flächen der neu gegründeten Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH (GHS), später umbenannt in HafenCity Hamburg GmbH, und beauftragte diese 100%ige Tochter der Stadt Hamburg mit der Verwaltung der Flächen und der Entwicklung des Areals zu einem neuen Innenstadt-Stadtteil. Bereits die ersten Vorstudien machten klar, dass kein monofunktionales Quartier für Büroarbeitsplätze entstehen sollte. Ziel war ein vielfältiger, gemischter Stadtteil, der Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur und Tourismus als zusammengehörige Teile eines Ganzen betrachtet. Im April 1999 wurden aus 175 internationalen Bewerbern acht konkurrierende Teams für den städtebaulichen Ideenwettbewerb ausgewählt. Den ersten Preis teilten sich das deutschniederländische Team Kees Christiaanse, Astoc Architects and Planners und hamburgplan (bestehend aus den Büros Schweger + Partner, BPHL Architekten von Bassewitz, Patschan, Hupertz, Limbrock und Kontor Freiraumplanung Möller und Tradowsky). Der im Februar 2000 beschlossene Masterplan ist ein zusammenfassendes und beschreibendes Planwerk, zu dessen wesentlichen Vorgaben die Entwicklung differenzierter Quartiere gehört. In der zuerst fertiggestellten westlichen Hafencity war es das Ziel, durch eine möglichst kleinteilige Grundstücksvergabe zu einer lebendigen und gemischten Nachbarschaft beizutragen.
Abb. 1 Magellan-Terrassen Abb. 1
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