ÖGV-Jahresbericht 2016

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oder auch bei Sonderthemen wie Liquidation, Einlagensicherung oder Umgründungen. Daneben wir auch die Prüfungsabteilung bei ihrer Revisionsarbeit in allen Bilanzierungs- und Steuerfragen unterstützt: durch die fachliche Betreuung des Prüfungsprogramms für die Bilanzierung, die Ausarbeitung von Spezialanfragen oder laufende Informationen über Änderungen bei Steuergesetzen und UGB. Die Abteilung BBK Ware serviciert gemeinsam mit der Rechtsabteilung sowie der Abteilung Bilanz und Steuer die Mitglieder der Gruppe Ware umfassend insbesondere in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Steuerliche Inputs wurden gegeben, punktgenaue Antworten auf Fragen im Bereich Rechnungswesen gefunden und Hilfestellungen für die Bilanzierung geboten.

Beratung, Betreuung und Koordination Ware

Jene Mitglieder, die die Buchhaltung genossenschaftsintern erstellen, können sich seit 2016 eines Programms zur Berechnung von Personalrückstellungen bedienen. Ab Herbst dieses Jahres werden Textbausteine für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts zur Verfügung stehen. Der Beratungsalltag umfasst ein mannigfaltiges Spektrum: Im Bereich Recht beinhaltet dieses die Erstellung und Prüfung von Vertragswerken sowohl im Gesellschafts-, als auch Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Selbstverständlich liegt ein besonderer Schwerpunkt im Genossenschaftsrecht. Für Gremialsitzungen wird Hilfestellung in allen Belangen angeboten - von der Ausarbeitung von Unterlagen bis zur Teilnahme, Moderation oder auch Sitzungsführung. Individuelle Fragen werden beantwortet, Satzungen und Geschäftsordnungen erarbeitet. Eine Herausforderung bedeutete 2016 der Umstand, dass die Satzungen zweier Genossenschaften auf neue rechtliche Bestimmungen, deren Rahmenbedingungen durch eine EU-Richtlinie determiniert wurden, abzustimmen waren. Es galt, rechtliches Neuland zu betreten. Ein viel genutztes Service - 2016 insgesamt 79 Fälle - stellen die Vorbereitungen von Firmenbucheingaben sowie die Eingabe von Anträgen bzw. Einreichungen via ERV dar. Besonders zeitintensiv sind Beratungen in allen Bereichen des genossenschaftlichen Mitgliederwesens. Die Dienstleistung des Verbandes reicht hier von der Tableauerstellung gemäß § 22 Abs. 2 GenG, der Hilfestellung bei Änderungen im Mitgliederkreis, bei Problemen mit Mitgliedern bis hin zur kompletten Überarbeitung von Mitgliederregistern. Jahresbericht 2016

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