Mitteilungsblatt_11_2019

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Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung 48. Jahrgang • Nr. 11/2019 Freitag, den 31. Mai 2019

Besuch der Klasse 4 a

der Gustav-Weißkopf-Volksschule Am 23.05.2019 hat uns die Klasse 4 a der Gustav-Weißkopf-Volksschule gemeinsam mit ihrer Lehrerin, Frau Klein, im Rathaus besucht. Im Sitzungssaal des Rathauses wurden unsere Gäste mit Süßigkeiten, Obst und Getränken willkommen geheißen. Die Bürgermeisterin und der Leiter der Haupt- und Personalverwaltung, Herr Ruppert, standen den jungen Bürgerinnen und Bürgern für ihre zahlreichen Fragen zur Verfügung. „Was macht das Rathaus?“ Hier ging es um Fragen rund um das Thema Zuständigkeiten. Wer ist zuständig für den Straßenbau und für den Winterdienst, um das Meldewesen („Woher wissen wir, wieviel Einwohner Leutershausen hat?“), das Gremium Stadtrat, wie alt das Rathaus wohl ist und vieles mehr.

Wir sage n herzlic für Eure hen Dank n Besuc h!

Auch Fragen wie „welche Aufgaben hat die Bürgermeisterin?“, „Was finden Sie gut an Ihrer Arbeit und was nicht?“, „Haben Sie Haustiere?“ wurden von den Schülerinnen und Schülern gestellt - ein lebendiger Austausch über Dinge rund ums Rathaus und der Bürgermeisterin, der uns sehr viel Freude bereitet hat.

Betriebsausflug 2019 – Stadt Leutershausen

Am 17. Mai 2019 fand unser diesjähriger Betriebsausflug statt. Neben Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier, den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, des Bauhofs, der Schule und des Hallenbads nahmen auch einige Stadträte und ehemalige Angestellte an dem Ausflug teil.

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Nr. 11 / Freitag, 31. Mai 2019

Museumsprojekt

Stadtrat erteilt grünes Licht für die nächsten Schritte

Am 14. Mai fand eine Sondersitzung des Stadtrats zur geplanten Generalsanierung des Alten Landgerichts statt. Gemeinsam mit Projektleiterin Frau Dr. Gebauer und Projektsteuerer Marc Pfaller stellten die beauftragten Architekten (space4 aus Stuttgart) den Stadträten und zahlreichen interessierten Zuhörern aus der Bevölkerung die Vorentwurfsplanung vor. Das denkmalgeschützte Alte Landgericht, das 1624 als Getreidespeicher erbaut wurde, war im Laufe der Jahrhunderte für unterschiedlichste Zwecke genutzt und umgebaut worden, was letztlich zu erheblichen Schäden am Tragwerk und der Gebäudestruktur führte. Für das stark sanierungsbedürftige Gebäude wurde eine in dieser Form einzigartige Förderkulisse geschaffen, die es der Stadt ermöglicht, die längst überfällige Sanierung des Baudenkmals durchzuführen. Die von den Architekten und Planern vorgelegte Kostenschätzung Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat in der Sondersitzung die Beaufergibt eine Gesamtinvestitionssumme von ca. 10,8 Mio. € brutto, tragung der Leistungsphasen 3 und 4 beschlossen, womit das Projekt wobei der Eigenanteil der Stadt durch die angestrebten Förderungen in die nächste Runde geht. bei voraussichtlich rund 2 Millionen Euro liegen wird. Mit der vorliegenden Kostenschätzung kann die Stadt den weiteren Im Zuge der Sanierung des Baudenkmals und einer barrierefreien Projektverlauf und vor allem die Finanzierung nun gezielt voranErschließung soll in der Geburtsstadt Gustav Weißkopfs das moder- bringen, um den Stadtrat für eine endgültige Entscheidung im Herbst ne Museum „Pioniere der Lüfte“ entstehen: Im Fokus Gustav Weiß- eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können. kopf und das Rätsel um den ersten Motorflug. Mit bis zu 7.000 Besuchern hat das Museum das Potenzial zu einem Übrigens: touristischen Anziehungspunkt zu werden. Für Leutershausen würNachdem die Führung durch das Alte Landgericht am 11. de das nicht nur eine enorme Stärkung des Tourismus, sondern daMai so viel Zuspruch erfahren hat, möchten wir im Herbst rüber hinaus große Chancen für die lokale Wirtschaft mit sich erneut eine Führung durch das Gebäude anbieten, wobei der bringen.

Schwerpunkt diesmal auf der späteren Museumsnutzung liegen soll. Wir informieren Sie rechtzeitig!

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Betriebsausflug 2019 - Stadt Leutershausen

Das Wetter meinte es gut mit uns, ganz nach dem Motto „wenn Engel reisen...“, wie Frau Reißig bei ihrer Begrüßung verlauten ließ. Mit der Firma Rattelmeier ging es zuerst nach Ramsberg. An Bord des Trimarans der „MS Brombachsee“ hatten wir bei einer 1 1/2-stündigen Schiffstour alle ein gemeinsames Mittagessen und haben uns dabei die frische Seeluft um die Nase wehen lassen. Den Nachmittag verbrachten wir im Schloss Ellingen, um unser Geschichtswissen über unsere Heimat zu vertiefen. Nach einer Führung durch das barocke Bauwerk besuchten wir auch das fürstliche Brauhaus Ellingen mit einer interessanten Brauereiführung. Bei herrlichem Sonnenschein ließen wir den erlebnisreichen Tag im Hof des Schlosses bei Kaffee und Kuchen ausklingen. Es war für alle Teilnehmer ein sehr schöner und geselliger Ausflug. Anna Stadelmann

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Im Namen aller Beteiligten möchte ich Anna Stadelmann ein herzliches Dankeschön aussprechen …

… für die gelungene Organisation und der Fa. Rattelmeier für eine rundum gute und sichere Fahrt. Allen, die dabei waren, gilt mein herzliches Dankeschön für ihren Beitrag zu einem schönen Tag. Spannend war es, entspannend, kommunikativ, lustig und insgesamt ein weiterer Beitrag für eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Dankeschön von Herzen! Sandra Bonnemeier Erste Bürgermeisterin


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Kreisstraße AN 4: Deckenbauarbeiten zwischen Dombühl und Brunst

Fahrbahndecke wird erneuert Beginn der Bauarbeiten Seit Montag, 20.05.2019 erneuert das Staatliche Bauamt Ansbach die Fahrbahndecke der Kreisstraße AN 4 in zwei Bauabschnitten zwischen Dombühl und dem Ortsteil Kloster Sulz sowie zwischen Kloster Sulz und dem Leutershausener Ortsteil Brunst.

Dienstjubiläum

von Herrn Steven Krumbholz Am 2. Mai 2019 gratulierte Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier Herrn Steven Krumbholz im Beisein der Mitarbeiter zu seinem 25-jährigen Jubiläum im öffentlichen Dienst. Herr Steven Krumbholz ist seit 1. November 2018 bei der Stadt Leutershausen als Sachbearbeiter im Bauamt beschäftigt. Mit seiner Bundeswehrzeit und seiner Zeit als Justizvollzugsbeamter in Hessen kommt er so auf 25 Jahre im öffentlichen Dienst. Herr Krumbholz schloss 1998 seine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten ab. Nach seiner Ausbildung wurde er in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main II und Weiterstadt eingesetzt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde würdigte Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier die von Herrn Krumbholz geleistete Arbeit und gratulierte ihm zu seinem Jubiläum. Im Namen der Kolleginnen und Kollegen dankte auch Herr Jürgen Ruppert, Leiter der Personalverwaltung, für die Leistung und gratulierte zum Jubiläum.

Die Bauarbeiten sind notwendig, da die vorhandene Fahrbahnoberfläche Verdrückungen und Risse aufweist. Zunächst werden in den Kurvenbereichen Rasengitterplatten als Bankettbefestigung eingebaut und dann in besonders geschädigten Bereichen der brüchige Asphalt ausgefräst und eine neue Asphalttragschicht eingebaut. Im Anschluss daran wird eine neue Deckschicht eingebaut. Um einen zügigen und wirtschaftlichen Bauablauf zu gewährleisten, erfolgen die voraussichtlich bis Freitag, 26.07.2019 andauernden Bauarbeiten unter Vollsperrung. Der innerhalb der Baumaßnahme gelegene Ortsteil Kloster Sulz ist über gemeindliche Straßen erreichbar. Das südlich der Kreisstraße zwischen Dombühl und Kloster Sulz liegende Gewerbegebiet/Wohngebiet kann während der Bauzeit über die Bahnhofstraße angefahren werden. Die Anlieger werden gebeten, die entsprechende Beschilderung zu beachten. Der überörtliche Verkehr wird in beiden Richtungen ab Dombühl über die Kreisstraße AN 35 Richtung Schillingsfürst und von dort über die Staatsstraße 2246 Neureuth und die AN 34 bis Brunst umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. Das Staatliche Bauamt Ansbach, das die Bauarbeiten im Auftrag des Landkreises Ansbach koordiniert, bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Bauarbeiten und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Herzlichen Dank an die Geranieneingreiftruppe des Obst- und Gartenbauvereins vom Wohnpark

Vorverlegter Redaktionsschluss in der KW 24 Bitte beachten Sie, dass wegen des Feiertags Pfingstmontag in KW 24 (10. bis 15. Juni) der Redaktionsschluss auf

Donnerstag, 6. Juni, 12.00 Uhr vorverlegt wird.

Krieger-Verlag Blaufelden


Nr. 11 / Freitag, 31. Mai 2019

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Leutershausen (KUL) (BGS/WAS) vom 21.05.2019 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt das Kommunalunternehmen Leutershausen folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: § 1 Beitragserhebung Das Kommunalunternehmen Leutershausen erhebt zur Deckung seines Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder 2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke. § 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. § 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Leutershausen ist 1. Bürgermeisterin Bonnemeier oder ihr Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Redaktion: Stadt Leutershausen, Am Markt 1 - 3, 91578 Leutershausen Telefon (0 98 23) 9 51-11 oder 9 51-0, E-Mail: claudia.schneider@leutershausen.de Öffnungszeiten Rathaus Leutershausen Montag - Freitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Redaktionsschluss: gewerbliche Anzeigen: Montags 18.00 Uhr redaktioneller Text: Freitags 12.00 Uhr für Texte, die über das Redaktionssystem eingereicht 8:00 Uhr für Texte, die an die Gemeinde- verwaltung geschickt werden. Layout, Druck und Anzeigenverwaltung: Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90 Internet: www.krieger-verlag.de E-Mail-Adresse für gewerbliche Anzeigen: anzeigen@krieger-verlag.de

4 § 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 1400 m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten – bei bebauten Grundstücken auf das 6-​fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 1400 m², – bei unbebauten Grundstücken auf 1400 m² begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1, Alternative 1. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere – im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge geleistet worden sind, – im Fall der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Fall des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, – im Fall der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, wird der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet worden ist.

Der Beitrag beträgt:

§ 6 Beitragssatz

a) pro m² Grundstücksfläche inkl. Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

1,56 €

b) pro m² Grundstücksfläche ohne Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

1,54 €

c) pro m² Geschossfläche inkl. Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

7,60 €

d) pro m² Geschossfläche ohne Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

7,48 €


5 § 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. § 7a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinn des § 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. § 7 gilt entsprechend. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 9 Gebührenerhebung Das Kommunalunternehmen Leutershausen erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren (§ 9a) und Verbrauchsgebühren (§ 10). § 9a Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von a) Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m³/h 38,35 €/Jahr bis 10 m³/h 46,02 €/Jahr bis 16 m³/h 61,36 €/Jahr b) Großwasserzähler mit Dauerdurchfluss bis 24 m³/h 153,39 €/Jahr bis 40 m³/h 168,73 €/Jahr bis 64 m³/h 184,07 €/Jahr bis 96 m³/h 230,08 €/Jahr

über 96 m³/h

306,78 €/Jahr

c) Verbundzählern 368,13 €/Jahr

Die in Abs. 2 genannten Werte für Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3) entsprechen folgenden bisher nach Nenndurchfluss (Qn) ermittelten Werten: Nenndurchfluss (Qn) 2,5 m³/h 6 m³/h 10 m³/h 40 m³/h

Dauerdurchfluss (Q3) 4 m³/h 10 m³/h 16 m³/h 64 m³/h

§ 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers: 2,40 €/m³

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(2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist vom Kommunalunternehmen Leutershausen zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers: 2,40 €/m³ (4) Die Verbrauchsgebühr für Gartenwasserleitungen, die nicht über Leitungen mit Wasserzählern führen, wird nach der Größe des Gartens berechnet (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 1). Sie beträgt jährlich: Klasse 0 mit mehr als 400 qm Grundfläche 76,69 € Klasse 1 von 251 – 400 qm Grundfläche 53,70 € Klasse 2 von 101 – 250 qm Grundfläche 46,02 € Klasse 3 bis zu einer Größe von 100 qm Grundfläche 30,68 € Klasse 4 für Obstgärten einheitlich pauschal 46,02 € § 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. § 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September und 1. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Fünftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt das Kommunalunternehmen Leutershausen die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. (3) Die Verbrauchsgebühr für Wasser aus Gartenwasserleitungen ohne Wassermesser (§ 10 Abschnitt B) wird jährlich abgerechnet. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 14 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. § 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Kommunalunternehmen Leutershausen für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. § 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.02.2018 in Form der Änderungssatzung vom 24.10.2018 außer Kraft. Leutershausen, den 21.05.2019 Michael Detlefs Vorstand


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Bekanntmachung der Übergangsregelung für die Beitragsund Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: „Beitragstatbestände, die von der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens der Stadt Leutershausen vom 07.02.2018 und in Form der Änderungssatzung vom 24.10.2018 erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen. Wurden solche Beitragstatbestände nach der genannten Satzung nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig, dann bemisst sich der Beitrag nach der vorliegenden Satzung. Soweit sich dabei ein höherer Beitrag als nach der jeweils maßgeblichen Satzung ergibt, wird dieser nicht erhoben.“ Leutershausen, den 21.05.2019 Michael Detlefs Vorstand

Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kienberg II“ sowie Einladung der Bürger zur Beteiligung am Bauleitplanverfahren Der Stadtrat Leutershausen hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kienberg II“ im vereinfachten Verfahren § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im südlichen Teil soll das Gelände zur Verbesserung der Bebaubarkeit aufgefüllt werden. Im Zuge der Erschließungsplanung wurde ein Bauantrag für eine Geländeauffüllung eingereicht. Das für die Auffüllung vorgesehene Urgelände hat eine Neigung von bis zu 6 %. Durch die Auffüllung verringert sich die Neigung auf durchschnittlich 2 %. Am südlichen Rand wird der Geländegewinn in einer leichten Böschung abgefangen. Diese Fläche ist als zu bepflanzende private Grünfläche festgesetzt. Die Geländeauffüllung erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Kienberg II“, weitere Änderungen sind nicht vorgesehen. Da die beabsichtigte Änderung nicht die Grundzüge der Planung berührt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB wird nicht angewandt. Das Wohngebiet liegt östlich von Leutershausen und wird wie folgt abgegrenzt: – im Norden durch den bestehenden Weiher (Fl.-Nr. 522 (teilw.)), das bestehende Gehölz (Fl.-Nr. 519) und die Feldwege Flurnummer 530 und 531 bzw. die angrenzende landwirtschaftliche Fläche auf Flurnummer 529 – im Osten durch die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Flurnummer 669 und die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen Flurnummer 382, 383/1, 670, 678, 680, 681, 682, 683 und 684 – im Süden durch das Regenrückhaltebecken (RRB) auf den Flurnummern 789 (teilw.), 790 (teilw.), 791 (teilw.) und 754 und die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Gehölzflächen Flurnummern 755, 756, 757, 758, 759 und 760 – und im Westen durch den Feldweg Flurnummer 825, die angrenzenden Landwirtschaftsflächen Flurnummer 519, 765, 765/1 und 766, die bestehende Bebauung vom Baugebiet „Kienberg I“ mit den Flurnummern 770/12, 770/13, 770/14, 828/7 und die Feldwege Flurnummer 841 und 797 und den Sportplatz Flurnummer 521.

6 Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 523, 524, 527, 528, 762, 763, 781 - 791, 793, 824 und Teilflächen der Flurstücke 522, 776, 797 und 825 der Gemarkung Leutershausen. Mit der 1. Änderungsplanung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht verändert. Für die vom Stadtrat am 21. Mai 2019 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kienberg II" liegt der Planentwurf samt Begründung in der Fassung vom 21. Mai 2019 von 11. Juni 2019 bis einschließlich 12. Juli 2019 zur Information gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bei der Stadt Leutershausen, Rathaus während der allgemeinen Dienststunden aus. Während der Auslegungszeit können Anregungen/Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Über die abgegebenen Anregungen/Stellungnahmen entscheidet der Stadtrat. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kienberg II“ mit Begründung wird zusätzlich während der v. g. Auslegungszeit in das Internet unter www.leutershausen.de eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Stadt Leutershausen, den 21.05.2019

Jagdgenossenschaft Neunkirchen In der Jahreshauptversammlung am 13. April 2019 wurde beschlossen, den Jagdpacht an die einzelnen Ortschaften (Neunkirchen, Lengenfeld, Tiefenthal, Hinterholz und Wiedersbach) aufzuteilen. Er ist für gemeinnützige Zwecke, wie z. B. für Wegeunterhalt und Grabenräumung, zu verwenden. Georg Eberlein, Jagdvorsteher

Mitgliederversammlung 1.-FCN-Fanclub Rangau-Leutershausen EINLADUNG zur Mitgliederversammlung Die Versammlung findet am Freitag, den 07.06.2019 im „Gasthaus Braun“ in Winden statt. Beginn 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstands 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstands und des Kassiers 6. Ankündigungen zu Aktivitäten für das Vereinsleben 7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Anregungen Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen! Mit rot-schwarzen Grüßen Die Vorstandschaft

Außensprechtage des Zentrums Bayern Familie und Soziales Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken führt am Dienstag, den 11.06.2019 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach einen allgemeinen Außensprechtag durch. Das Amt ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX, die Gewährung von Elterngeld, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte). Mit den monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern das Landkreises Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden.


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Nr. 11 / Freitag, 31. Mai 2019

KUL

Gefunden Das Fundbüro im Rathaus, Erdgeschoss, links, Zimmer 5, Frau Archut (Tel. 09823/951-16) teilt mit: GEFUNDEN: -- Brille mit Sehstärke, schwarzes Gestell (innen: rot/weiß) „Ray Ban“ -- Silberner Ring „Lumani“

NEUES AUS DEM RATHAUS Liebe Leutershäuser /-innen, liebe interessierte Leser /-innen, auch heute haben wir für Sie wieder Neues aus dem Rathaus in der offiziellen und belegbaren Version. Stadion Gute Nachrichten gibt es in punkto Stadion. Inzwischen hat der TVL seine Entscheidung zu der vorgesehenen Maßnahme mitgeteilt: „Wir, der TVL, werden den Brunnen in Eigenregie anschließen, damit wir den A-Platz und die Tennisplätze bewässern können. Dazu ist uns ein Zuschuss vom BLSV (Bayerischen Landessportverband) in Aussicht gestellt.“ Für den 24.05.2019 haben wir einen weiteren Ortstermin vereinbart. Die Ergebnisse müssen wir Ihnen noch schuldig bleiben wegen des vorgezogenen Redaktionsschlusses (feiertagsbedingt) am 23.05.2019, also vor dem Termin. Verschwiegenes - Bürgersprechstunde Weiterhin vorenthalten werden uns die Ergebnisse der Bürgersprechstunde, welche der 2. und 3. BGM im Sommer 2018 durchgeführt haben. Inzwischen wissen wir aber immerhin, dass bei der Gelegenheit z. B. ein Schaden an einem städtischen Gebäude gemeldet wurde. Diesem sind wir unverzüglich nachgegangen. Der Bauhof wird sich kurzfristig kümmern. Nicht gut ist es, wenn durch das Verschweigen einer solchen Meldung teure Folgeschäden riskiert werden. Verschwundenes – Originaldokumente Nach rund 10 Monaten sind zumindest teilweise vermisste Originaldokumente (Rechnung, Auszahlungsbeleg) wieder aufgetaucht. Der 2. BGM hatte diese unbefugt an sich genommen, mir den Verbleib trotz mehrfacher Nachfrage verschwiegen und nun – nach rund 10 Monaten – in öffentlicher Stadtratssitzung am 21.05.2019 öffentlichkeitswirksam zurückgegeben. Angeblich abgestimmt mit der Rechtsaufsicht. Eine Antwort auf eine entsprechende Nachfrage steht noch aus. Kläranlage/Kienberg II Hier gibt es aus unserer Sicht gute Neuigkeiten (lesen Sie bitte den separaten Bericht). Innerstädtisches Grundstück – „Käfer“-Areal Hier freuen wir uns weiterhin über Konzeptideen in Verbindung mit konkreten Kaufangeboten bis zum 31.07.2019, um im Entscheider-Gremium über einen Verkauf oder die Umsetzung eigener Projektideen entscheiden zu können. So oder so sollte das wunderbare Areal endlich einer guten Nutzung zugeführt werden.

In der FLZ vom 23.05.2019 hieß es u. a. im Nachgang zu der „Demo“ vom 21.05.2019: „Und Norbert Weiß kritisierte das von Bonnemeier maßgeblich mitinitiierte Kommunalunternehmen (KUL) als „Kostenmonster“. Mitverantwortlich für die Veranstaltung war lt. Anmeldung Stadträtin Götzenberger. Als Erste Bürgermeisterin sowie Vorsitzende des Stadtrates sowie des Verwaltungsrates des KUL kann und darf ich es natürlich nicht zulassen, dass aus dem EntscheiderGremium Stadtrat heraus – also dem Gremium, welches nach gründlicher Abwägung demokratisch die Gründung des KUL beschlossen hat – nun mittelbar das Gremium, seine demokratische Entscheidung, das KUL etc. auf diese unseriöse und unsachliche Art und Weise in Misskredit gebracht werden. Daher habe ich am 23.05.2019 ein Anschreiben an die Stadträte aufgesetzt und bekannt gegeben, dass in der Stadtratssitzung am 23. Juli 2019 das Thema KUL beraten werden soll. Verwaltungsseitig sehen wir das KUL nicht als Problem, sondern als Teil der Lösung der vielfältigen Probleme an. Dies hat auch das Entscheider-Gremium so gesehen und entsprechend entschieden. Darum gilt es nun, diese Entscheidung auch angemessen zu vertreten und zu bekräftigen oder aber Alternativen aufzuzeigen. Diesbezüglich sind nun diejenigen gefordert, die es unwidersprochen zulassen oder gar fördern, dass das KUL als „Kostenmonster“ diskreditiert und die handelnden Personen inklusive Entscheider als ökonomische Versager dargestellt werden. Hier gilt es, weiteren Schaden konsequent und bestmöglich abzuwenden. Aus dem Anschreiben zur Vorbereitung des Tagesordnungspunktes für die Stadtratssitzung: „Ich bereite eine Sitzungsvorlage für die für den 23. Juli 2019 anberaumte Stadtratssitzung vor. Für diesen Termin bitte ich darum, uns rechtzeitig bis spätestens zum 5. Juli 2019 Ihre schriftlichen Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu übermitteln, welche dann in die Vorlage eingearbeitet werden. Dies kann gern bis hin zu tragfähigen Alternativen zu dem KUL gehen. Verwaltungsseitig werden diese nicht gesehen. Wer jedoch systematisch und öffentlich das KUL in Misskredit bringt, muss nun endlich auch seiner Verantwortung gerecht werden und alternative Möglichkeiten und Lösungen aufzeigen.“ Gedenktafel Hier ist es leider in Vergessenheit geraten, gemeinsam mit Stadträten und Bürgern die Höhe festzulegen, in der die Tafel angebracht werden soll. Dies sollte vor der Stadtratssitzung vom 14.05.2019 geschehen. Wir werden das schnellstmöglich nachholen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schon jetzt frohe Pfingstfeiertage!

Ihre Sandra Bonnemeier Erste Bürgermeisterin

NEUES AUS DEM KOMMUNALUNTERNEHMEN Kläranlage Leutershausen und neues Baugebiet Kienberg II Der Verwaltungsrat (VWR) hat in seiner Sitzung vom 21.05.2019 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Zuerst wurden planmäßig und formal notwendig die Beschlüsse zu den WasserSatzungen entsprechend der Weisungen des Stadtrates gefasst. Aus aktuellem Anlass und wie zuletzt berichtet, hat das Landratsamt in Aussicht gestellt, dass nach Umsetzung sämtlicher


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Nr. 11 / Freitag, 31. Mai 2019

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Maßnahmen der sog. Übergangslösung für die Kläranlage Leutershausen ein Bauabschnitt des Baugebiets Kienberg II an die Kläranlage angeschlossen werden darf. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme und Überprüfung des sicheren Betriebs bei stabilen Ablaufwerten über einen ausreichenden Zeitraum, könnte der 2. Bauabschnitt folgen. Der VWR war sich über die Dringlichkeit des Themas der Übergangslösung einig und folgte dem Antrag, diesen Punkt wegen der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen. Die Mitglieder des VWR begrüßten einhellig die aktuelle Entwicklung und die sich hieraus ergebenden Chancen. Nach gründlicher Abwägung der Vorteile (Verkauf der Grundstücke etc.) und der Nachteile (zusätzliche und verlorene Kosten) hat der VWR die Beauftragung der Weber-Ingenieure mit der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung einstimmig beschlossen. Somit ist der nächste Schritt zur möglichen Vermarktung getan. Michael Detlefs, Vorstand

Schuldenaufnahme in den Jahren 2018 und 2019 Das KUL hat vielfältige Aufgaben, hierzu gehören im Schwerpunkt auch Investitionen in die Infrastruktur in Leutershausen. Da weder das KUL, noch die Stadt Leutershausen bekanntermaßen über ausreichende Liquiditätsreserven in Millionenhöhe für die anstehenden Aufgaben verfügen, erfolgt die Refinanzierung zwangsläufig über Darlehensaufnahmen. Im Jahr 2018 hat das KUL Darlehen in Höhe von T€ 5.000 aufgenommen. Dieser Darlehensaufnahme stehen Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von T€ 4.001 gegenüber. Für Rückzahlungen von Darlehen wurden T€ 368 verwendet. Weiterhin wurde der Straßenbau im Baugebiet Kienberg II für die Stadt mit T€ 699 an direkten Baumaßnahmen verauslagt, dieser Betrag wurde Anfang 2019 bereits von der Stadt erstattet. Von den Investitionen betreffen T€ 3.773 den Ausbau des Wassernetzes und des Abwassernetzes sowie die Erneuerungen der Kläranlagen. Diese Schulden sind sog. rentierliche Schulden, mit anderen Worten, die so finanzierten Investitionen fließen in die Ermittlung der Beiträge und Gebühren für Wasser und Abwasser ein und werden somit umgelegt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es sich hier um Kostendeckungsbetriebe handelt, also alle Kosten müssen umgelegt werden. Auf den Ausbau des Breitbandes entfielen T€ 78 und auf die übrigen Investitionen T€ 149 (Bagger T€ 105). Für das Jahr 2019 ist eine Erhöhung der Darlehen von Kreditinstituten in Höhe von T€ 8.842 im Wirtschaftsplan eingepflegt. Die geplanten Investitionen, nach Abzug Förderungen und Herstellungsbeiträgen, für den Ausbau des Wasser- und Abwassernetzes sowie die Erneuerungen der Kläranlagen belaufen sich auf T€ 5.746 und für den Breitbandausbau auf T€ 2.520. Das Breitbandnetz im Nordwesten von Leutershausen wird nach Fertigstellung verpachtet, sodass hierüber ein entsprechender Rückfluss der Investitionen langfristig erfolgen soll. Für die Erneuerung von Trafo-Stationen wurden T€ 280 in den Wirtschaftsplan eingestellt. Die Investitionen in den Bereich Strom sind grundsätzlich ebenfalls rentierlich, da sie in die Ermittlung der Höhe der Strompreise turnusmäßig einfließen. Der verbleibende Betrag betrifft weitere Investitionen, Rückzahlungen von Darlehen und laufende Ausgaben, die zum Großteil in späteren Perioden zurückfließen. Insgesamt wurden bzw. werden die neuen Schulden fast ausschließlich für die dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur von Leutershausen verwendet. Selbstverständlich werden sämtliche Investitionen vom Stadtrat bzw. Verwaltungsrat mehrheitlich oder sogar einstimmig beschlossen. Dieser Mechanismus gilt zwingend auch für die Kreditaufnahme, damit den Kontroll- und Mitwirkungspflichten des VWR (bzw. Stadtrat) auch hier Rechnung getragen wird. Michael Detlefs, Vorstand

KIRCHLICHE VERANSTALTUNGEN Evangelische Gottesdienste Frommetsfelden Sonntag, 2. Juni 10.15 Uhr Gottesdienst (Cl. Henrich-Eck), gleichzeitig ist Kindergottesdienst Samstag, 8. Juni 19.30 Uhr Pfingstvigil in Geslau (Pfr. Dr. Neumann und Kirchenchor) Sonntag, 9. Juni 9.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Dr. Neumann) Montag, 10. Juni 10.15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Horndasch)

Jochsberg Donnerstag, 30.05.2019 – Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Gottesdienst im Freien am Kellerbuck, nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, sitzen zu bleiben und selbst mitgebrachte Speisen zu verzehren (Geschirr bitte mitbringen). Getränke stehen bereit. Bei Regen findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Sonntag, 02.06.2019 – Exaudi 8.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Mauritius (Prädikant Wostratzky) Donnerstag, 06.06.2019 14.00 Uhr Seniorennachmittag: Der Sommer ist da; Gedichte, Lieder, Texte, Gemeindehaus (mit Pfarrer Dr. Rainer Schulz) Samstag, 08.06.2019 15.00 Uhr Kindergottesdienst: „Ich bin getauft“, Gemeindehaus (mit Pfarrer Dr. Rainer Schulz) Sonntag, 09.06.2019 – Pfingstsonntag 10.30 Uhr Gottesdienst für Klein und Groß, mit Taufe, Kirche St. Mauritius (mit Pfarrer Dr. Rainer Schulz) Sonntag, 10.06.2019 – Pfingstmontag 9.30 Uhr Gottesdienst in Leutershausen

Leutershausen Donnerstag, 30.05.2019 – Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Gottesdienst im Freien am Kellerbuck in Jochsberg, nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, sitzen zu bleiben und selbst mitgebrachte Speisen zu verzehren (Geschirr bitte mitbringen). Getränke stehen bereit. Bei Regen findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Samstag, 01.06.2019 16.30 Uhr Gottesdienst, Wohnpark am Weiher (mit Dekan Horn) Sonntag, 02.06.2019 – Exaudi 9.30 Uhr Goldene und Diamantene Konfirmation, Kirche St. Peter (mit Dekan Horn) 9.30 Uhr Kindergottesdienst, Gemeindehaus Mittwoch, 05.06.2019 9.00 Uhr „Die 2. Tasse Kaffee“ - Auf der Suche nach Frieden, Gemeindehaus 20.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung, Gemeindehaus (mit Dekan Horn) Donnerstag, 06.06.2019 19.00 Uhr Feierabend - der Treffpunkt für Frauen, Gemeindehaus gute Gespräche, kreativ sein, andere Orte entdecken Samstag, 08.06.2019 13.00 Uhr Trauung, Kirche St. Peter (mit Dekan Horn) Sonntag, 09.06.2019 – Pfingstsonntag 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Dr. Schulz) Montag, 10.06.2019 – Pfingstmontag 9.30 Uhr Jubelkonfirmation, Kirche St. Peter (mit Dekan Horn)


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DIE TAFELN Essen, wo es hingehört Die Tafel in Leutershausen Samstag von 14.45 - 15.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Leutershausen, Kirchenplatz 8

Neunkirchen Sonntag, 2. Juni 2019 9.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen (mit Lektor Daum 10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach (mit Lektor Daum) Pfingstsonntag, 9. Juni 2019 9.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst zum Dorffest in Wiedersbach (mit Pfrin. Sichermann) Pfingstmontag, 10. Juni 2019 9.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Neunkirchen (mit Pfr. Dr. Oechslen)

Weißenkirchberg Donnerstag, Christi Himmelfahrt, 30.05.2019 9.30 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Balzer) Sonntag, 02.06.2019 9.30 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Balzer), gleichzeitig Kindergottesdienst Donnerstag, 06.06.2019 14.00 Uhr Seniorenkreis - Grillen mit gemütlichen Beisammensein Pfingstsonntag, 09.06.2019 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (mit Pfarrer Balzer) Pfingstmontag, 10.06.2019 9.30 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Balzer) 10.45 Uhr Gottesdienst in Aurach im Gemeindetreff mit Abendmahl (mit Pfarrer Balzer)

SCHULEN Realschule Schillingsfürst Schnallen Sie sich gut an für eine Komödie in drei Akten: „Funny Landing – Runter kommen sie alle“ von Bernd Spehling Wann: Mi., 05.06.2019 um 19.00 Uhr Do., 06.06.2019 um 19.00 Uhr Wo: Edith-Stein-Realschule, Neue Gasse 17, Schillingsfürst im Theatersaal der Schule Das Stück wird präsentiert von der Schulspiel-Gruppe! Der Eintritt ist kostenlos! Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Staatliche Realschule Herrieden Regionalentscheid Schulmannschaft Mädchen II am 06.05.2019 Die Mädchenmannschaft der Staatlichen Realschule Herrieden konnte nach dem Titel im Landkreis Ansbach auch den Regionalentscheid in Zirndorf gewinnen. Gegen die starken Teams des Hardenberg-Gymnasiums Fürth (2:0) und der Mittelschule Zirndorf (3:0) gelangen zwei Siege ohne Gegentor für die starke Abwehr um Torfrau Melissa Kutter und Janine Flügel. Nun geht es im Bezirksfinale um die Krone der Fußballschulmannschaften in Mittelfranken.

Katholischer Seelsorgebereich Alle Gottesdienste und Veranstaltungen stehen im monatlichen Pfarrblatt, das in den Kirchen am Schriftenstand liegt. Man kann es sich per Post (12,– € jährlich) oder kostenlos per E-Mail zusenden lassen, und es ist auch hier – zusammen mit aktuellen Informationen – zu finden: www.regionalpfarrei.de. Katholisches Pfarramt Schillingsfürst Tel. 09868/277; E-Mail: pfarrei.schillingsfuerst@erzbistum-bamberg.de. Katholisches Pfarramt Schillingsfürst Telefon 09868/277 E-Mail: pfarrei.schillingsfuerst@erzbistum-bamberg.de

Auf dem Bild stehend oben von links: Lara Gaffron, Johanna Maier, Janine Flügel, Lola Eyrisch, Trainer Otto Kupfer. Unten von links: Jule Stafflinger, Theresa Maier, Melissa Kutter, Klara Kilian, Melina Gaffron

ABFALLWIRTSCHAFT

STADTBIBLIOTHEK

Änderung der Müllabholung in der Pfingstwoche Die Abholung des Restmülls ändert sich nach Pfingsten wie folgt: Dienstag, 11.06.2019 = verschoben auf Mittwoch, den 12.06.2019

ABFALLBEWUSSTSEIN

zeigt sich bereits beim Einkaufen!

Der kleine Urlaub zwischendurch! Bücher und mehr.... Ab sofort können Sie bei uns in der Stadtbibliothek - bei schönem Wetter unsere neue Sitzecke mit einem Buch und einer Tasse Kaffee genießen.


Nr. 11 / Freitag, 31. Mai 2019

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FEUERWEHREN

Bund Naturschutz, Ortsgruppe Leutershausen informiert CO2-Abgabe? Eine CO2-Abgabe wird wohl in irgendeiner Form kommen, und sie muss kommen, damit wir wieder bewusst mit Energie und schonend mit Natur und Umwelt umgehen. Viele Länder in Europa setzen diese Abgabe seit Jahren mit Erfolg um. Es bleibt nun abzuwarten: wann die Abgabe für uns kommt, und wie gerecht sie sein wird.

Club reifere Jugend Der „Club reifere Jugend“ trifft sich am Donnerstag, 6. Juni 2019 zu einer Betriebsbesichtigung der Firma Stein Hanel in Leutershausen. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr vor Ort. Wir freuen uns über viele interessierte Teilnehmer. Das CrJ-Team Anke Tagsold, Carola Kaifer und Stefanie Lang

AUS DEN NACHBARGEMEINDEN „Schrozberg mistet aus“ – Großer Flohmarkt fürs Freibad am 1./2. Juni 2019

VEREINE UND VERBÄNDE

Flohmarktfreunde aufgepasst! Der Förderverein Freibadfreunde Schrozberg e. V. veranstaltet am 1. und 2. Juni bereits in der 5. Saison seinen großen Flohmarkt zugunsten des Schrozberger Freibades. Im Freibad haben inzwischen die Bauarbeiten begonnen, deshalb findet der Markt in diesem Jahr im Kultursaal des Schlosses statt. Geöffnet ist an beiden Tagen von 10 bis 16 Uhr. Es erwartet Sie ein großes und gut sortiertes Angebot aus Porzellan, Glas, Büchern, Schallplatten, Dekoartikeln, Schmuck, neuen und alten Elektrogeräten, Küchen-/Garten- und Sportgeräten, Uhren, Lampen, Kinderspielsachen, Kleinmöbeln, Fahrrädern, Koffern und Taschen. Sammler kommen in unserer Antikecke auf ihre Kosten. Der Erlös kommt dem Erhalt und der Sanierung des Freibades zugute, das im kommenden Jahr wiedereröffnet werden soll. Bewirtung im Schlosshof (Samstag ab 9 Uhr, Sonntag ab 10 Uhr). Eintritt frei. Die Freibadfreunde Schrozberg freuen sich auf Ihren Besuch und auf ein erfolgreiches Flohmarktwochenende. Info: vorstand@freibadfreunde-schrozberg.de

Veranstaltungen - Naturpark Frankenhöhe Diebach: 01.06.2019, 14.00 Uhr Bushaltestelle Unteroestheim (bei Diebach) Von Unteroestheim wandern wir nach Diebach. Dabei machen wir Halt bei verschiedenen Mühlen, sehen den tiefsten Punkt der Frankenhöhe und hören Legenden der Region. Die Schätze der Region entdecken wir gemeinsam mit den Naturpark-Rangern. 8 km. Geslau: 02.06.2019, 14.00 Uhr Bushaltestelle Geslau „Ortsmitte“ Gemeinsam mit dem Kneipp-Verein Rothenburg laufen wir unseren Kreislauf in Schwung und erfahren dabei einiges Wissenswertes über Sebastian Anton Kneipp und seine Verfahren. In Lauterbach angekommen, machen wir dann unsere eigenen Erfahrungen mit der Hydrotherapie und lernen den Kräutergarten kennen. Entspannt und voller neuer Energie geht es dann wieder auf den Rückweg nach Geslau. 8 km. Schillingsfürst: 04.06.2019, 18.00 Uhr Osterfeuerplatz zwischen Schillingsfürst und Stilzendorf Zum Ausklang des Tages wandern wir gemeinsam mit den Naturpark-Rangern über die Hutungen von Schillingsfürst. Wir machen einen kleinen Abstecher zum Magdalenen-Brünnlein und genießen die Abendstimmung beim Spaziergang über die Felder. 4 km.


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AUS DEM LANDKREIS ANSBACH Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach bietet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gesund und fit in den ersten 1000 Lebenstagen“ im Juni wieder kostenfreie Kurse für junge Eltern/Familien an. Die Seminarreihe wendet sich mit pfiffigen Kursen und praxistauglichen Tipps zu gesunder Ernährung und Bewegung an Eltern, Großeltern und Betreuungspersonen von Babys und Kleinkindern und gibt Ideen zur richtigen Ernährung und Bewegung der Familie. Dinkelsbühl Landwirtschaftsschule, Luitpoldstraße 5 Ernährungskurse mit Praxisanteil - hier dürfen die Teilnehmer/innen selbst an die Töpfe • Suppen, Eintöpfe & Co. Freitag, 31.05.2019, 19.00 - 22.00 Uhr • Essen für unterwegs - gesunde Snacks Freitag, 14.06.2019, 9.00 - 12.00 Uhr mit Kinderbetreuung • Frühstück, der gute Start in den Tag Freitag 28.06.2019, 19.00 - 22.00 Uhr • Kleinkindernährung saisonal im Sommer Freitag, 05.07.2019, 9.00 - 12.00 Uhr mit Kinderbetreuung

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Ansbach Landwirtschaftsschule, Mariusstraße 24 Ernährungskurse mit Praxisanteil - hier dürfen die Teilnehmer/innen selbst an die Töpfe • Kleinkindernährung saisonal - im Sommer Freitag, 07.06.2019, 19.00 - 22.00 Uhr • Kinder und Eltern an die Töpfe Mittwoch, 12.06.2019, 9.30 - 12.30 Uhr • Frühstücken mal anders Freitag, 21.06.2019, 19.00 - 22.00 Uhr Kursangebote für Gruppen – Termin und Ort auf Anfrage • Richtige Kinderernährung - Herausforderung? Kinderspiel?? Vortrag, Dauer 90 Min., Termin u. Ort: nach Absprache (für Gruppen) • Bewegung (für) jeden Tag - das kann mein Kind schon!? Vortrag mit Praxis; Dauer 90 Min., Termin u. Ort: nach Absprache (für Gruppen) Für Gruppen wie z. B. Krabbelgruppen, Elterntreffs und Kinderkrippen gibt es zusätzlich die Möglichkeit individuelle Termine für Ernährungskurse mit Theorie und Kochpraxis in der Landwirtschaftsschule Ansbach oder Dinkelsbühl zu buchen. Wenden Sie sich an Margit Hanselmann margit.hanselmann@aelf-an.bayern.de. Anmeldung zu Kursen und weitere Infos: www.aelf-an.bayern.de/ernaehrung/familie oder E-Mail: Margit.Hanselmann@aelf-an.bayern.de oder Telefon 9851/5777-10 (Frau Schuster nur vormittags)


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zur Silbernen Hochzeit

WIR GRATULIEREN Geburtstage und Ehejubiläen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wie Sie wissen, veröffentlichen wir einmal im Monat Ihre Geburtstage (60., 65., 70. und danach jeden Geburtstag) und Ehejubiläen (Silberne, Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit) in unserem Mitteilungsblatt. Falls Sie eine Bekanntgabe nicht wünschen, bitten wir Sie, dies rechtzeitig im Rathaus (Erdgeschoss, Zimmer Nummer 5, Frau Archut, Tel. 09823/951-16) mitzuteilen. In diesem Falle wird auch in Zukunft keine Veröffentlichung mehr erfolgen.

Wir gratulieren zum Geburtstag Name

Alter am

Ort

Holzer, Luise Horänder, Friedrich Kelm, Eleonore Wachmeier, Luise Gümpelein, Elsa Herzog, Gerold Fuchs, Dara Herzog, Ottilie Kraheberger, Georg Kernstock, Hans Weber, Rosa Götz, Irma Schmidt, Karolina Schabert, Wilhelm Hübner, Ernst Scheibenberger, Emma Johrendt, Johann Herzog, Herrmann Müller, Liselotte Priester, Heinz Egerer, Ernst Drescher, Luise Garleja, Genowefa Brand, Julianna Priester, Gerhard Seebauer, Rosemarie Schöning, Dieter Walter, Ulrich Schuh, Erna Johannes, Wilhelm Mladenovic, Vlado Gerber, Dorothea Stadelmann, Emma Dr. Schubert, Günter Schober, Ingrid Müller, Emma Schmaus, Manfred Meyer, Ida Neumann, Ruth Reinecke, Astrid Mayle, Anton Thalmann, Rita Nehr, Anita Unger, Doris Grimm, Heidemarie

97 92 89 89 88 87 86 85 84 84 84 83 83 83 82 82 80 79 78 76 75 75 73 73 72 72 72 71 71 71 70 70 70 70 70 65 65 60 60 60 60 60 60 60 60

Leutershausen Kressenhof Waizendorf Frommetsfelden Frommetsfelden Leutershausen Lengenfeld Leutershausen Neunkirchen Hinterholz Weißenmühle Leutershausen Neunkirchen Leutershausen Sachsen Wiedersbach Wiedersbach Neunkirchen Wiedersbach Leutershausen Leutershausen Sachsen Leutershausen Eckartsweiler Leutershausen Leutershausen Leutershausen Wiedersbach Winden Leutershausen Leutershausen Leutershausen Bauzenweiler Leutershausen Wiedersbach Leutershausen Höchstetten Oberramstadt Neunkirchen Leutershausen Frommetsfelden Brunst Leutershausen Leutershausen Hetzweiler

10.06.2019 09.06.2019 09.06.2019 21.06.2019 14.06.2019 03.06.2019 14.06.2019 15.06.2019 03.06.2019 06.06.2019 07.06.2019 17.06.2019 20.06.2019 22.06.2019 18.06.2019 19.06.2019 20.06.2019 26.06.2019 21.06.2019 27.06.2019 08.06.2019 15.06.2019 02.06.2019 14.06.2019 13.06.2019 16.06.2019 27.06.2019 10.06.2019 16.06.2019 24.06.2019 04.06.2019 13.06.2019 15.06.2019 18.06.2019 18.06.2019 01.06.2019 24.06.2019 03.06.2019 05.06.2019 05.06.2019 09.06.2019 09.06.2019 13.06.2019 19.06.2019 27.06.2019

Hauf, Rainer und Claudia Schreiner, Hermann und Anita Jogsch, Hans-Jürgen und Andrea Wehner, Jürgen und Ulrike Suttner, Stefan und Claudia

23.06.2019 09.06.2019 03.06.2019 01.06.2019 30.06.2019

Eichholz Leutershausen Leutershausen Leutershausen Leutershausen

zur Goldenen Hochzeit Hessenauer, Gerhard und Elfriede 26.06.2019

Leutershausen

N EW S L E T T E R ie Stadt Leutershausen BleibeenllS! der Wir informieren Sie regelmäßig aktu über alle wichtigen Ereignisse. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse auf unserer Homepage www.leutershausen.de auf der Startseite (rotes Feld auf der rechten Seite - E-Mail-Adresse eingeben anklicken) ein und Sie erhalten regelmäßig aktuelle Informationen.

Sie haben Fragen zu

Sucht…?

Alkohol, Drogen, Medikamente, Spielen…

Wir sind für Sie da! Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle – Suchtberatung – Karolinenstr. 29, 91522 Ansbach Tel. 09 81/9 69 06 22 suchtberatung@diakonie-ansbach.de

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Nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes: Freitag, 14. Juni 2019

☛ Vorverlegter Redaktionsschluss - bitte beachten:

Gewerbliche Anzeigen: Freitag, 07.06.2019 – 18.00 Uhr Redaktioneller Text: Donnerstag, 06.06.2019 – 12.00 Uhr für Texte, die über das Redaktionssystem eingereicht werden – 8.00 Uhr für Texte, die an die Gemeindeverwaltung geschickt werden. Anzeigen im redaktionellen Teil Vereinsnachrichten und kirchliche Nachrichten werden kostenlos in der üblichen Größe veröffentlicht und können über das Redaktionssystem eingestellt werden. Bilder sind als Bilddatei (z. B. jpg) beizufügen. Falls Sie keinen Zugang haben oder nur selten Anzeigen schalten, können Sie diese im Rathaus bei Frau Schneider abgeben oder per E-Mail an claudia.schneider@leutershausen.de zusenden; Tel. 09823/951-11, Fax 09823/951-411 oder 951-50. Bezahlte Anzeigen sind direkt bei der Fa. Krieger einzureichen; Tel. 07953/98010, Fax 07953/980190; E-Mail: anzeigen@krieger-verlag.de.


Postfach 1103 74568 Blaufelden Telefon 0 79 53/98 01-0 Telefax 0 79 53/98 01-90 anzeigen@krieger-verlag.de www.krieger-verlag.de Anzeigenauftrag für das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n):

Anzeigenauftrag

Erscheinungstermin: __________________________

SEPA-Lastschriftmandat

Rechnungsanschrift:

Hiermit ermächtige ich/ermächtigen wir die Krieger-Verlag GmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Krieger-Verlag GmbH auf meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Nachname, Vorname

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE59ZZZ00000245384

Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort

Telefon

Kreditinstitut

Fax

IBAN

Anzeigenhöhe:

mm BIC

1-spaltig = 90 mm

Chiffre:

ja

nein

2-spaltig = 184 mm

Chiffre-Gebühr: 4,50 E

Datum, Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass private Kleinanzeigen nur bei gleichzeitiger Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates veröffentlicht werden können. Text:

Volksbank Hohenlohe eG BLZ 620 918 00 Konto-Nr. 236 560 000

IBAN DE16620918000236560000 BIC GENODES1VHL USt-Idnr. DE 190977050

Geschäftsführer:

Hartmut Krieger Stefan Krieger Amtsgericht Ulm: HRB 690409


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vom 17.06. - 21.06.2019 Vertretung: Praxis Müller, Colmberg Praxis Gundel, Ansbach

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Ein herzliches Dankeschön allen Verwandten, Freunden und Nachbarn, die uns mit Glückwünschen und Geschenken zu unserer

Wegen internationaler Akupunkturtagung ist die Praxis von Montag, 17.6.2019 bis Freitag, 21.6.2019,

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bedacht haben. Darüber haben wir uns sehr gefreut. Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Balzer und den Chören für die schöne Gestaltung des Gottesdienstes.

geschlossen.

A_Aurach_14_2015 13.04.2015 13:53 Uhr Seite 4 UhrderSeite Die Vertretung übernimmt in dringenden Fällen ärzt- 4 A_Aurach_14_2015 13.04.2015 13:53

Insbesondere möchten wir uns auch beim Männergesangverein und Posaunenchor für ihr Ständchen bedanken.

liche Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117.

13.04.2015 13:53 Uhr Seite 4 Praxis Dr. Hatam, Internist/Akupunktur

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