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November 2010

fast steuerfrei

Das Magazin für die Freunde der Kanzlei sauer + windhorst

Ein Magazin mit Pepp

Startbereites Mandanten-Magazin wartet auf Ihre Inhalte Ihre Überschrift Ihre Kanzlei auf der Titelseite

Boxenstopp

Carrera-Bahn in der Werkstatt

Betriebsprüfung Das müssen Sie wissen


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Editorial

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Liebe Freunde der Kanzlei sauer + windhorst!

Nun ist es endlich soweit! Heute halten Sie die erste Ausgabe unseres Magazins „fast steuerfrei“ in der Hand. Wie der Titel bereits verrät, soll damit nicht ausschließlich Fachwissen weitergegeben werden. In erster Linie geht es uns darum, dass Sie unsere Kanzlei, unsere Dienstleistungen, aber vor allem uns als Menschen besser kennen lernen. Sehen Sie, wer hinter Ihrem Jahresabschluss, Ihrer Steuererklärung u.s.w. steckt. Die meisten Menschen unseres Teams kennen Sie nur flüchtig vom Telefon oder womöglich noch gar nicht. Das würden wir gerne ändern und laden Sie dazu ein. Aber es geht nicht nur um uns. Es ist unser gemeinsames Magazin und somit darf auch ein Erfahrungsbericht eines Kunden nicht fehlen. Dieses Mal ist es die Firma Jotbe Systemhandel GmbH mit einem Bericht über den Umgang mit dem digitalen Belegwesen, der so genannten Online-Buchhaltung. Vielleicht gibt es in der nächsten Ausgabe auch einen Bericht über Sie? Über Ihren Betrieb, Ihre Hobbys? Wir lassen uns überraschen.

StB Manfred Sauer

StB Marco Windhorst

Selbstverständlich soll auch der fachliche Teil nicht fehlen. Aber immer bietet er Themen, die die meisten auch wirklich betreffen und das in einer verständlichen Sprache und mit praktischen Beispielen. Sie sollen ja schließlich Spaß beim Lesen haben. So, jetzt geht es los. Wir sind bereits alle sehr gespannt auf Ihr Feedback und wir freuen uns bereits jetzt auf die nächste Ausgabe. Wenn es wieder heißt: „fast steuerfrei“ …

Manfred Sauer

Marco Windhorst

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Inhalt

Seite 8 – 11

Ein Magazin mit pepp

Sie möchten ein eigenes Magazin? Wir geben Ihnen Starthilfe

Impressum Herausgeber: sauer+windhorst Industriestraße 37 28199 Bremen Telefon (0421) 59 58 6 - 0 Telefax (0421) 59 58 6 - 22 E-Mail: info@sauwind.de Web: www.sauwind.de 4

Autoren: Claas Beckmann (CB) Tanja Krämer

Bildnachweise: Seite 1: Diego Cervo (shutterstock.com). Seite 7: Maura. Seite 8: Sergey Tarasov (shutterstock. com). Seite 4, 12 f., 17, 18, 22 f.: Claas Beckmann. Seite 14–17: verticalfarm.org. Seite 20 f.: Alasdair Jardine, baumraum.de

Hinweis Diese Magazin wurde mit Sorgfalt erstellt, kann aber keine persönliche Beratung durch Steuerberater oder andere Berufsträger ersetzen. Für etwaige Fehlinformationen übernehmen wir keine Haftung.


Seite 7

Seite 18 – 19

Umzug, Zertifikat und Party – Das hat unsere Kanzlei beschäftigt

Das sollten Sie wissen

War es für Sie auch so heiss?

Betriebsprüfung

Seite 12 – 13

Seite 20 – 21

In Norbert Grönes Werkstatt flitzen Carrera-Autos über die Bahn

Andreas Wenning bietet im besten Sinne abgehobene Architektur

Boxenstopp zwischen Kühlanlagen

Traumstationen

Seite 14 – 17

Seite 22 – 23

Hochhäuser zu Gewächshäusern? Anbauflächen der Zukunft

FiBu ausgelagert und doch stets griffbereit – dank Internet und BMZ

Der traum von den stadt-tomaten

buchführung als selbstläufer

Seite 12 – 13

Seite 22 – 23

Handwerker geben Gas

Edwin Blaak spart Zeit und Mühe

Boxenstopp

Buchführung online

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Wichtig und begehrt Steuerfachangestellte haben einen anspruchsvollen Job mit guten Perspektiven Abwechslungsreich, anspruchsvoll und attraktive Aufstiegsmöglichkeiten bietend – das sind die Eigenschaften eines Berufs, der ein ganz anderes Image hat: Das Steuerfach gilt zu Unrecht als staubtrocken und langweilig. Zudem eröffnen sich angehenden Steuerfachangestellten sichere Arbeitsplätze und Aufstiegsmöglichkeiten. Die gut 51.000 Steuerberatungskanzleien in Deutschland suchen händeringend Fachkräfte. Und die Vielfalt der Arbeitgeber ist groß: von der kleinen Kanzlei mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin bis hin zu großen Steuerberatungsgesell-

Infos zur Ausbildung in der Steuerberatungskanzlei gibt es unter: www.mehr-als-du-denkst.de

schaften mit Niederlassungen bundesweit. Unter dem Motto „Mehr als Du denkst“ hat die Bundessteuerberaterkammer eine Kampagne gestartet, die Jugendlichen diesen Beruf, seine Voraussetzungen und Vorteile näher bringen will. „Steuerfachangestellte müssen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und die Fähigkeit zu analytischem Denken haben. Sie sollten kontaktfreudig und zur ständigen fachlichen Weiterbildung sowie zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten bereit sein“, so beschreibt die Kammer das Anforderungsprofil für diesen Beruf. Drei Jahre dauert die Ausbildung in der Regel. Steuer- und Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht werden in der Praxis und in der Berufsschule vermittelt. Steuerfachangestellten stehen weitere Chancen offen: mehr Verantwortung und Verdienst als Steuerfachwirt und der Weg in die Selbstständigkeit mit dem Steuerberater-Titel. Auf der Internetseite zur Kampagne finden sich viele Informationen rund um den Beruf, den Alltag in der Kanzlei und Tipps zur Bewerbung. Auch ein kleiner Test zur Eignung fehlt nicht. Wer sich lieber persönlich über den Beruf informieren möchte, findet einen Veranstaltungskalender, der Jobmessen im ganzen Bundesgebiet auflistet.

Heimbüros wieder besser absetzbar Nicht wie viel, sondern ob zu Hause gearbeitet werden muss, entscheidet über die Abzugsfähigkeit Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, Kosten für ein Heimbüro wieder öfter als steuerlich mindernd anzuerkennen. Gemeint sind die Fälle, in denen für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es ist offen, wie der Gesetzgeber dieser Forderung nachkommt; klar ist, dass viele Berufstätige rückwirkend ab dem 1.1.2007 zumindest teilweise ihre Heimbüro-Kosten wieder absetzen können. Zum Hintergrund: Seit 2007 hatte der Gesetzgeber Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben akzeptiert, wenn es „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ darstellt. Es ging also leer aus, wer dort weniger als 90 Prozent seiner Arbeitszeit verbringt. Das ist nicht in Ordnung, befand das Verfassungsgericht. Wer auf 6

ein Heimbüro angewiesen ist, muss dessen Kosten auch absetzen können. Vom Beschluss könnten also zum Beispiel Orchestermusiker profitieren, die zu Hause üben oder Lehrer, die dort den Unterricht vorbereiten oder Vertreter, die die beim Kunden erzielten Verkäufe im Heimbüro abwickeln. Wer aber lieber zu Hause arbeitet, obwohl er einen betrieblichen Arbeitsplatz hat, kann die Kosten auch weiterhin nicht geltend machen. Und jetzt? Das Bundesfinanzministerium hat die Behörden angewiesen, bis zur Neuregelung alle betroffene Steuerbescheide ab 2007 im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten vorläufig durchzuführen. Sollten Bescheide aufgrund der Neuregelung zu ändern sein, wird dies von Amts wegen geschehen, sofern das Amt von den Kosten weiß. Ein gesonderter Einspruch ist nicht notwendig. Nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen vorläufig bis zur alten Grenze von 1.250 Euro berücksichtigt werden. (Beschluss des BVerfG vom 6.7.2010 – 2 BvL 13/09. BMF-Schreiben 12.8 2010 – IV A 3 – S-0338/07 /10010-03).


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War es für Sie auch so heiß? Unsere Kanzlei ist umgezogen, bald zertifiziert und hat es zum 50. Jubiläum richtig krachen lassen

Qualitätsmanagement wacht auch unsere Qualitätsbeauftragte Sigrid Reisel. Mit dieser Arbeitsweise haben wir gute Erfahrungen gesammelt und deshalb werden wir uns auch zertifizieren lassen, sowohl nach EN ISO 9001 als auch mit dem Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbands. Obwohl die ISO-Norm bekannter ist, steht das Qualitätssiegel für höhere Standards, es ist strenger und genauer auf unseren Berufsstand abgestimmt.

Unser Zeichner Maura hat das Sommerwetter gleich auf das Geschäft durchschlagen sehen. Ganz so schlimm war es glücklicherweise nicht. Aber die Anschaffung einer Klimaanlage wurde in der Kanzlei heiß diskutiert. Was uns sonst noch bewegt hat, lesen Sie hier.

Party Umzug, Zertifizierung, das gute Verhältnis untereinander in der Kanzlei und zu unseren Mandanten – gute Gründe, auch mal zu feiern. Unser 50-jähriges Jubiläum bot dafür den besten Anlass. Auf dem Hof stellten wir Pavillons auf. Für das Essen sorgte Thomas Lang, Dritter bei der Grill-Weltmeisterschaft. Und gut 180 Gäste machten uns die Freude eines Besuchs, darunter auch der Kanzleigründer Jürgen Burmester. Falls Sie also in der Nacht auf den 4. September wegen lauter Musik schlecht schlafen konnten, möchten wir uns in aller Form entschuldigen.

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Zum Glück haben wir weitgehend auf papierlosen Betrieb umgestellt. So konnten wir die Fenster aufreißen, ohne dass uns die Papiere rausflatterten. 38 Grad Celsius war der Rekord. Umzug Gut ein Jahr sind wir jetzt an unserem neuen Standort an der Industriestraße, nahe des Flughafens, und die Freude über die neuen Räume ist immer noch groß. Alle Mitarbeiter haben jetzt mehr Platz: Wir haben uns von 300 auf 700 Quadratmeter vergrößert. Die Dachterasse und ein 150 Quadratmeter großer Raum eignen sich gut für Veranstaltungen. Unsere Mandanten parken bequem auf dem Hof. Am Eingang werden unsere Besucher von Angelika Kuhlmann und Vanessa Cassau in Empfang genommen. In unserer alten Kanzlei war der Empfang gleichzeitig auch Büro, was manchmal für Unruhe sorgte. Papierlos und Papier los Vor Kurzem war das ganze Team wieder in den alten Kanzleiräumen, um das Archiv auszumisten. Die Unterlagen sind alle revisionssicher eingescannt und auf mehrfach abgesicherten Servern abgelegt. Für das Papierarchiv in der alten Kanzlei war die Existenzberechtigung damit entfallen. 2.130 Kilogramm Akten haben wir gemeinsam einem professionellen Datenvernichter übergeben – was für eine Erleichterung.

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Zertifikat Seit zwei Jahren arbeiten wir übrigens prozessorientiert. Alle unsere Arbeitsschritte sind optimiert und dokumentiert und stehen unter der Prämisse der Kundenorientierung. Über das 7


Ein Magazin mit Pepp

Sie mĂśchten ein eigenes Magazin? Wir geben Ihnen Starthilfe

Startklar: Die Redaktion steht fĂźr Sie bereit, um Ihr Mandanten-Magazin zu starten.

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Sie möchten Ihre Kanzlei besser darstellen? Ihre Dienstleistungen erläutern? Von Mandanten nicht mehr hören: „Ach, das hätten Sie auch gekonnt?“ Vielleicht möchten Sie auch einfach, dass die Mandanten von Ihren Mitarbeitern mehr kennen als nur die Stimme am Telefon. Wenn Sie also Ihre Mandantenbeziehungen beleben wollen und unter Marketing verstehen, sich als Anbieter und Kunde besser kennen zu lernen, dann hätten wir da einen Vorschlag für Sie: Mit einem Mandanten-Magazin können Sie all diesen Zielen näher kommen. Stellen Sie Ihr Team vor, beantworten Sie Fragen, die Ihnen immer wieder gestellt werden – von Existenzgründerinnen oder von Unternehmern, die auf ihren Ruhestand zugehen. Oder drehen Sie die Blickrichtung um und lenken mit einem Artikel die Aufmerksamkeit auf einen Mandanten oder eine Mandantin, der oder die es einfach wert ist, mal vorgestellt zu werden: vielleicht weil sie eine kreative Unternehmerin ist oder weil er Ihre Dienstleistung sinnvoll einsetzt. Sie halten ein Magazin in der Hand, in das Sie diese und weitere Ideen einbetten und damit Ihre Kanzlei erstrahlen lassen können: in Ihrer Aufmachung und zu Ihren Zwecken. Das Prinzip ist einfach: Wir erstellen ein Magazin, das Sie nur zu vervollständigen brauchen – mit Ihren Artikeln und Ihrem Erscheinungsbild. Wir legen Ihnen ein attraktives, 24-seitiges Magazin vor, das bereits zu drei Vierteln mit Artikeln und Fotogeschichten gefüllt ist: professionell erstellt von Journalisten, Fotografen und Grafikern – mit Nachrichten und Artikeln für Unternehmer und Unternehmerinnen. Die restlichen sechs Seiten sind für Ihre Inhalte bestimmt. Diese können Sie entweder selbst erstellen oder durch uns erstellen lassen – nach Ihren Vorgaben. Das fertige Magazin wird in gewünschter Auflage an Ihre Kanzlei geliefert, sauber produziert und es enthält die Botschaften, die Sie rüberbringen möchten. Den Löwenanteil der Arbeit nehmen wir Ihnen ab – und auf Wunsch auch den Rest.

Was steht drin? In dem gemeinsamen Teil des Magazins werden Sie finden: Einen vierseitigen und einen zweiseitigen Fachartikel zu Steueroder Management-Themen. Zwei Doppelseiten über kreative Unternehmer und Unternehmerinnen mit starken Fotos. Einen vierseitigen Artikel aus der Sparte Wissenschaftsjournalismus. Außerdem: Eine Seite mit Meldungen aus dem Steuerrecht. Die Fachartikel werden sich Fragen widmen, mit denen sich Unternehmer immer wieder konfrontiert sehen, und aufzeigen, wie Steuerberater zu deren Lösung beitragen können. Auf S. 18 werden zum Beispiel die am häufigsten gestellten Fragen zur Betriebsprüfung erläutert. In jeder Ausgabe werden zwei Unternehmerpersönlichkeiten vorgestellt, sei es wegen ihrer innovativen Produkte (siehe den Artikel über den BaumhausArchitekten Andreas Wenning S. 20) oder aufgrund cleverer Management-Methoden (lesen Sie auf S. 12, was Handwerksmeister Norbert Gröne für das Betriebsklima tut). Auf vier Seiten werden wir anspruchsvolle Unterhaltung bieten, dieses Mal mit einem Wissenschaftsartikel über die Anbau-Methoden der Zukunft. Meldungen aus dem Steuerrecht begrenzen wir auf eine Seite und bringen dort nur solche Meldungen, die einen großen Teil der Steuerpflichtigen betreffen. Lieber wenige, wichtige Steuernachrichten verständlich erklärt, als eine Ansammlung von FGUrteilen und BMF-Schreiben. Was steht nicht drin? Das werden Sie in dem Magazin nicht finden: Werbung (außer Ihrer eigenen) und Konkurrenten. Individuell Sie geben dem Magazin einen selbst gewählten Namen. Die Titelseite ist in Ihrer Farbe gestaltet und trägt Ihr Kanzleilogo. Eine Überschrift auf der Titelseite weist auf eine Ihrer Seiten hin. Ihr Name steht im Impressum. Kurzum: Das ganze Magazin bekommt Ihren Anstrich und fügt sich in das Erscheinungsbild Ihrer Kanzlei. Auf der folgenden Seite finden Sie zwei beispielhaft gestaltete Titelseiten. So weit zum Äußeren. Die wahre Stärke des Magazins sind jedoch die inneren Werte: Ihre Artikel, mit denen Sie Profil und die Mandanten-Bindung aufbauen und stärken können. Sechs

Sie können das Magazin persönlich überreichen oder auslegen. Ob Sie anwesend sind oder nicht: Das Magazin spricht für Ihre Kompetenz – bei Mandanten, bei befreundeten Betrieben, bei Versicherungen oder Banken. Unser Ziel ist ein Magazin, das man gern in die Hand nimmt und Ihnen eine idealen Umgebung zur Selbstdarstellung bietet. Blättern Sie um und beurteilen selbst, wie gut uns das mit dieser Test-Ausgabe gelungen ist. Oder lesen Sie auf dieser Seite weiter und erfahren mehr über unser Konzept. Wir sind gespannt darauf, wie Sie Ihre Seiten nutzen werden und sicherlich haben Sie auch schon ein oder zwei Ideen im Hinterkopf. Was sie im gemeinsamen Teil des Magazins erwarten und wie wir Ihnen helfen können, Ihr Magazin auf die Beine stellen, erfahren Sie jetzt:

» Kontakt taxmediaconsult UG Industriestraße 37 28199 Bremen Telefon (0421) 17 27 20 30 Telefon (0421) 59 58 61 44 Telefax (0421) 338 57 78 kontakt@taxmediaconsult.de

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Seiten stehen Ihnen zur Gestaltung frei. Stellen Sie Ihre Kanzlei, Ihre Mitarbeiter, Ihre Mandanten vor. Erläutern Sie Ihre Dienstleistungen oder das steuerliche Einmaleins. Suchen Sie neue Mitarbeiter oder Auszubildende mit Stellenangeboten. Bewerben Sie Ihre Leistungen mit Anzeigen oder mit Gutscheinen fĂźr eine Aufmerksamkeit. Kommentieren Sie die Steuerpolitik oder gestalten Sie eine Kinderseite mit Rätseln oder Bildern zum Ausmalen – der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.

Kurzentschlossene: Der Redaktionsschluss ist Ende Januar. FĂźr Kurzentschlossene: Steigen Sie vor dem 31. Dezember 2010 ein und sparen Sie sich dadurch die AufnahmegebĂźhr (siehe Preisliste AufnahmegebĂźhr).

Eine – aber bei weitem nicht die einzig denkbare – Umsetzung halten Sie gerade in der Hand. Sie erkennen die individuellen Seiten in dieser Ausgabe an den blauen Eselsohren.

Auflage Sie bestimmen, wie viele Magazine Sie pro Ausgabe mĂśchten: 250 StĂźck ist das Minimum und gleichzeitig die StĂźckelung. Weitere AuflagegrĂśĂ&#x;en: 500, 750, 1.000, 2.500 StĂźck oder noch mehr. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis liegt bei 1.000 StĂźck.

Selber schreiben? Sie kĂśnnen Ihre Artikel selber verfassen oder von jemandem aus Ihrer Kanzlei schreiben lassen. Aber wenn die Zeit drängt oder Sie lieber Profis damit beauftragen, dann kĂśnnen Sie auf unseren Schreibservice zurĂźckgreifen – fĂźr eine Seite, mehrere oder alle sechs (siehe Preisliste Schreibservice). Mit dem Schreibservice sparen Sie Arbeitszeit, ohne auf Kontrolle zu verzichten. Ausgaben, start und vertragsbindung Das Mandanten-Magazin erscheint viermal im Jahr: im Februar, Mai, August und November. In anderen Worten: nach dem Jahreswechsel, vor und nach den Sommerferien und kurz vor dem Advent. Wir haben uns bewusst nicht an die Ăźblichen steuerlichen Quartalstermine gehalten, sondern die Termine so gewählt, dass ein mĂśglichst groĂ&#x;e Leserschaft erreicht wird: Urlaubszeiten und die Vorweihnachtszeit werden vermieden. So erreicht das Magazin druckfrisch eine grĂśĂ&#x;tmĂśgliche Anzahl Ihrer Mandanten. Vier Ausgaben bedeuten nicht, dass Ihr Magazin viermal erscheinen muss. Sie kĂśnnen wählen, ob Sie alle vier Ausgaben – bestes Preis-Leistungs-Verhältnis – oder nur zwei oder drei Ausgaben mĂśchten. Die Ausgaben sind nicht nummeriert, sondern nur mit dem Monat auf der Titelseite gekennzeichnet. Unser Produktionsrhythmus ändert sich allerdings nicht. Es steht Ihnen aber zum Beispiel frei, die Mai-Ausgabe erst im Juni auszugeben und so Ihre drei Ausgaben gleichmäĂ&#x;iger auf das Jahr zu verteilen. Wenn Sie uns das rechtzeitig mitteilen, wird auf der Titelseite Ihrer Mai-Ausgabe der Juni vermerkt. Die erste Ausgabe wird im Februar 2011 erscheinen. FĂźr ganz 10

Mit der Aufnahme binden Sie sich fßr ein Jahr, das betrifft sowohl die Dauer als auch die gewählte Anzahl von Ausgaben. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn Sie nicht kßndigen.

Sie kĂśnnen das Magazin Ihrer Ausgangspost beilegen, in Gesprächen persĂśnlich Ăźberreichen, in Ihrer Kanzlei und bei befreundeten Betrieben auslegen. 1.000 StĂźck dĂźrfte daher eine gute GrĂśĂ&#x;e sein. Ăœbrigens: Das Magazin macht sich auch gut auf Ihrer Internet-Seite. Gern stellen wir Ihnen dazu Ihr Magazin als pdfDatei zur VerfĂźgung (siehe Preisliste pdf). Was brauche ich zum Start? Wenn Sie bis hierhin gelesen haben – vielen Dank dafĂźr – sollten wir bald ins Gespräch kommen. Und sicherlich mĂśchten Sie auch die Preislisten einsehen. FĂźr den Start brauchen Sie: eine gestaltete Titelseite, gegebenenfalls Anzeigen und einen Namen fĂźr Ihr Magazin. Nur drei Schritte und es kann losgehen. 1.

Damit unsere Grafiker Ihre Titelseite gestalten kÜnnen, brauchen wir Angaben ßber Farben und Schriftarten, die in Ihrer Geschäftsausstattung verwendet werden und zusätzlich Ihr Logo als druckfähige Datei. Um nicht zu technisch zu werden: Wenn Ihr Geschäftsauftritt von einer Agentur gestaltet wurde, werden Sie dort die nÜtigen Informationen und Dateien bekommen.

2.

Wenn Sie Ihre Kanzlei mit Anzeigen bewerben mĂśchten, kĂśnnen Sie diese von Ihrer Agentur gestalten lassen. Die dazu nĂśtigen Informationen stellen wir Ihnen gern zur VerfĂźgung (fordern Sie einfach unseren „Infobogen Druckvorgaben“ an). Sicherlich sind Ihnen die Anzeigen der Kanzlei sauer + windhorst in diesem Heft aufgefallen: ein „Kontaktbogen“ mit Anfahrt-Skizze auf S. 2, eine kleine Anzeige fĂźr


den Steuer-Check Alterseinkünfte auf S. 7 und die große SOS-Ordner-Anzeige auf der Rückseite. Diese Anzeigen wurden von unseren Grafikern gestaltet. Gern stellen wir deren Dienste auch Ihnen zur Verfügung (siehe Preisliste Anzeigen). 3.

Der Titel dieses Heftes „Fast steuerfrei – Das Magazin für die Freunde der Kanzlei sauer + windhorst“ ist geschützt. Wir sind gespannt auf Ihre Namensgebung. Kleiner Tipp: Eine Internet-Recherche und eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de) kann Ihnen aufzeigen, ob Namen bereits verwendet werden und/oder geschützt sind.

Das Team Die Initiatoren des Magazins – und Gesellschafter der dafür gegründeten taxmediaconsult UG – sind Claas Beckmann und StB Marco Windhorst, beide aus Bremen. Claas Beckmann (38) ist Journalist für Wirtschaftsthemen und arbeitet, nach Stationen bei einem Wirtschaftsblatt und einer Tageszeitung, seit fünf Jah-

ren frei. Marco Windhorst (37) betreibt zusammen mit StB Manfred Sauer die Kanzlei sauer + windhorst (siehe www.windsau. de). Zu diesem Magazin tragen außerdem bei: drei Journalisten, zwei Grafiker und eine Korrektorin. Die Initiatoren starten dieses Magazin aus purem Eigennutz, womit nicht nur die Gewinnerzielungsabsicht gemeint ist. Für den Journalisten bedeutet es, ein Blatt von A bis Z nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Für den Steuerberater ist das Magazin der Mosaikstein, der ihm im Marketingmix bisher gefehlt hat, und der ihm in dieser Vielseitigkeit und Individualität auch noch nicht angeboten wurde. Fahrgemeinschaft Wir glauben, dass wir gemeinsame Ziele haben: Ein attraktives Magazin, das uns alle gut aussehen lässt und das den Mandanten die Vielfalt der Wirtschaft und die Potentiale der Steuerberatung aufzeigt. Wenn das auch Ihre Ziele sind, dann betrachten Sie das Magazin doch als Fahrgemeinschaft: Wir stellen das Fahrzeug und bringen Sie Ihren Zielen näher. CB

Die Titelseite wird Ihrem Kanzleiauftritt angepasst: Hier mit Name, Logo und Farbe der fiktiven Kanzlei MMS.

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Boxenstopp zwischen KĂźhlanlagen Unternehmer Norbert GrĂśne baut mit seinem Team das gemeinsame Hobby aus

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Nach Feierabend bleiben Norbert Gröne und seine Handwerker gern noch eine Weile im Betrieb. Dann seilen sie die große Carrera-Bahn von der Werkstattdecke herab und fahren ein paar Rennen.

Stolze drei mal fünf Meter misst die Bahn, die Strecke ist vierspurig und 16 Meter lang. Der Rundenrekord liegt bei 4,9 Sekunden. Eine computergesteuerte Ampel- und Startanlage sorgt für faire Bedingungen und mittels Lichtschranke werden die Zeiten bis auf die Tausendstelsekunde genau gemessen. Boxengasse und Zuschauertribüne sind detailreich gestaltet. Ein Fest für Carrera-Fans. „Die Carrera-Bahn kommt bei Lieferanten und Auftraggebern gut an“, sagt Inhaber Norbert Gröne. Vor allem aber sind die Rennen gut für das Team des alteingesessenen Bremer Handwerksbetriebs Alfred Chairsell Kühl- und Klimaanlagen. „Das Fahren verbindet die Kollegen“, sagt Gröne. Die Idee zur gemeinsamen Bahn kam von den Mitarbeitern. Zusammen konnten sie die Bahn verwirklichen, von der jeder geträumt hatte. Und die Begeisterung steckte an. Der Carrera-Händler gab bei dem Projekt großzügig Rabatt, lieferte am Wochenende und baute selbst mit auf. Nach Feierabend jagen die Männer ihre Flitzer über die Bahn. Sie selbst scheinen dabei fast unbeweglich (siehe oben rechts: v.l.n.r. Björn Welz, Martin Magiera, René König und Norbert Gröne). Die wachen Augen und die wohl dosierten Fingerbewegungen an der Fernsteuerung verraten ihre Konzentration. Umso lauter fällt der Jubel aus oder der Wutschrei, wenn der Nachbar einem – ganz vorsichtig und möglichst unbemerkt – unter der Tischkante das Fernsteuerungskabel aus der CB Buchse gezogen hat.

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Der Traum von den Stadt-Tomaten Forscher wollen die Landwirtschaft in die Städte holen

Die Weltbevölkerung wächst, immer mehr Menschen leben in Städten. Um unter diesen Vorzeichen die ­Ernährung zu sichern, wollen einige Forscher die Landwirtschaft in die Großstädte verlegen – und sie dort in die Vertikale b­ ringen. Die Idee klingt visionär. Aber ist sie auch vielversprechend?

Unabhängig von Wetter und Jahreszeiten könnten urbane Treibhäuser das ganze Jahr produzieren.

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Es gibt wohl nur wenige Universitätsseminare, die eine solche Sogkraft entwickeln wie das Projekt des Mikrobiologen Dickson Despommier von der Columbia University in New York. 2001 überlegte der Professor für Umwelt und Gesundheit zusammen mit seinen Studenten, wie man es schaffen könnte, mehr Nahrung auf weniger Fläche zu produzieren. Die Antwort war so einfach wie bestechend: Wir verlagern die Landwirtschaft in die Vertikale – und produzieren Salate, Tomaten und Zucchini in städtischen Hochhäusern statt auf dem Acker. Aus der Idee wurde ein Konzept, inzwischen interessieren sich Architekten, Wissenschaftler und auch Politiker für das ‚vertical farming‘.

„Landwirtschaft in Gebäude zu verlegen, ist die beste Methode, Nahrungssicherheit zu gewährleisten“, ist Despommier überzeugt. Und genau diese sehen Experten zunehmend in Gefahr. Denn die Weltbevölkerung wächst – und damit auch der Bedarf an Nahrung. Bis 2050, schätzt die UN, müsse sich die Nahrungsproduktion verdoppeln, um die bis dahin prognostizierte Zahl von etwa 9 Milliarden Menschen wie bisher ernähren zu können. Gibt es genügend Platz für Äcker? Für so viel Landwirtschaft aber, errechnete Despommier mit seinen Studenten, ist auf der Welt gar kein Platz: Bereits 2006 betrug seinen Schätzungen zufolge die weltweite Fläche für Getreide- und Gemüseanbau zusammen mit dem Weideland für Nutztiere 800 Millionen Hektar. Um die Nahrungsproduktion zu verdoppeln, müssten Despommier zufolge eine weitere Milliarde Hektar hinzu kommen. Das entspräche in etwa der Größe Brasiliens. Schon heute jedoch würden etwa 85 Prozent der geeigneten Flächen für Ackerbau und Viehzucht genutzt. Außerdem: Bereits 2030 werden über die Hälfte der Menschen in Städten leben. Da klingt die Idee, ihnen vertikale Farmen direkt ins Wohnviertel zu stellen, durchaus logisch. Glaubt man Despommier, hätten die Gemüse-Wolkenkratzer nur Vorteile: Sie könnten das ganze Jahr über produzieren, wären unabhängig vom Wetter, Dürren oder Überschwemmungen. Zudem wären die Hochhäuser dank effizienter Anbaumethoden sehr ertragreich: Eine vertikale Farm mit 30 Stockwerken könne seinen Berechnungen nach genügend Nahrung produzieren, um 50.000 Menschen satt zu machen – und das bei geringem Ressourcenverbrauch. Denn wie in vielen Treibhäusern üblich, könnte man die Pflanzen in den vertikalen Farmen statt über Boden durch Nährlösungen versorgen und so mehr als 90 Prozent Wasser einsparen. „Es gibt keinen anderen Weg als nach oben“, sagt er. Ressourcen würden theoretisch reichen Diese Folgerung jedoch ist umstritten. „Im Grunde brauchen wir keine neuen Anbauformen, um die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern“, sagt etwa Eckhard George, der Leiter des Leibniz-Institutes für Gemüse und Zierpflanzenanbau. Zwar könne man die landwirtschaftlichen Erträge nicht ins Unendliche steigern, aber effizienter nutzen. Dies empfiehlt auch das United Nations Environment Programme (UNEP). Nur 45 Prozent des jährlichen Getreideertrages, hat die UNEP errechnet, stehen den Menschen zur Ernährung zur Verfügung. Der Rest gehe bei der Ernte verloren oder werde an Tiere verfüttert. Etwa 3,5 Milliarden Menschen könnten ernährt werden, würde man statt der 15

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Hochhäuser zu Gewächshäusern! Architekten aus aller Welt haben bereits Pläne dazu entworfen.

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Tiere die Menschen mit diesem Getreide versorgen, folgern die UN-Experten. Die heutigen Ackerflächen wären also – zumindest theoretisch – ausreichend. Auch Katrin Bohn, Architektin an der University of Brighton und Gastprofessorin für Stadt und Ernährung an der TU Berlin, glaubt nicht, dass vertikale Farmen oder urbane Landwirtschaft die alleinige Lösung der Ernährungsfragen der Zukunft darstellen: „Wollte man eine Stadt ganz aus sich selbst heraus ernähren, müsste man die heutigen Nahrungsgewohnheiten radikal ändern“, sagt sie. Der Anbau von Getreide zum Beispiel sei in Städten kaum zu realisieren – die benötigten Flächen seien einfach zu groß. Auch die Zucht von größeren Tieren werde bei Konzepten wie dem von Despommier ausgeschlossen: Die industrielle Abfertigung von Rindern in Hochhäusern fände in der Bevölkerung nur wenig Zustimmung. Keine Daten über Rentabilität und ökologischen Nutzen Ob vertikale Farmen überhaupt rentabel und vor allem ökologisch wären, ist zudem noch völlig offen. Despommier plant darum eine Versuchsanlage in den USA. Außerdem hat er eine Absichtserklärung für den Bau eines vierstöckigen Gewächshauses in Masdar City in Abu Dhabi unterzeichnet. Auch die Uni Hohenheim aus Stuttgart hat vor kurzem ein Projekt mit dem Namen „Skyfarm“ gestartet. Die Forscher um Joachim Sauerborn, geschäftsführender Direktor des Instituts für Pflanzenproduktion und Agrarökologie in den Tropen und den Subtropen, wollen versuchen, Reis in Treibhäusern anzubauen, ebenfalls wassersparend mit Nährstofflösungen. Bis es konkrete Ergebnisse gibt, wird es aber noch Jahre dauern. 16

Selbst wenn die Forscher Erfolg haben: In der Realität hat es sich als schwierig erwiesen, Großprojekte, wie sie für vertikale Farmen notwendig wären, zu finanzieren. Die chinesische ÖkoStadt Dongtan etwa, bei der urbane Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen sollte, wurde nach vierjähriger Planung wegen Finanzierungsproblemen auf Eis gelegt. Und obwohl es zahlreiche Architekten gibt, die ausgefallene und visionäre Pläne für vertikale Farmen entworfen haben, tun sie sich schwer damit, Investoren zu finden. Dennoch glaubt auch Katrin Bohn an die Zukunft urbaner Landwirtschaft – allerdings unter anderen Vorzeichen als ihr Kollege Despommier. „Urbane Landwirtschaft ist eine gute Sache“, sagt die Architektin. Schließlich gehe es dabei nicht allein um die Frage, ob mit Treibhäusern in der Stadt die Ernährung der Milliarden gesichert werden könne, sondern auch um eine neue Form der Lebensqualität. „Urbane Landwirtschaft ist in gewissem Sinne auch eine Bewegung von unten, die mindergenutzten Raum für sich entdeckt


Die städtische Gemüsezucht kann unser Verhältnis zum Essen positiv beeinflussen, sagen die Forscher.

Ob vertikale Farmen rentabel sind, muss sich noch zeigen. Erste Projekte starten derzeit, auch in Deutschland.

und ihn für Landwirtschaft nutzt“, sagt sie. Überall in den Städten gebe es Flächen, die für Ackerbau genutzt werden könnten – und das nicht nur in der Vertikalen, also auf Balkonen, Dächern oder an Fassaden, sondern auch in der Horizontalen: In Parks, neben Bahngleisen, auf Abrissflächen. In zahlreichen Städten gebe es einen Trend zum urbanen Gärtnern, in Kleinprojekten würden verschiedene Verfahren ausgetestet. Zahlreiche Projekte im Kleinen So pflanzen Studenten der McGill-University im kanadischen Montreal etwa auf ihrem Campus in Pflanzenkübeln und längs aufgeschnittenen Regentonnen seit 2007 Gemüse und Salat an und versorgen damit ein Hilfsprojekt, das Essen für Bedürftige anbietet. Ähnliche Projekte hat Vikram Bhatt von der McHill School of Architecture auch in Sri Lanka, Uganda und in Argentinien angeregt. In New York und Berlin betreiben mehrere Nachbarschaftsprojekte gemeinsame Gärten, es gibt Restaurants, die auf heimische Produktion im Hinterhof umgestellt haben. Eine Vielzahl solcher Projekte, ist Bohn sicher, könnte deutlich zur Versorgung der Städter beitragen: „Würde man zum Beispiel in London öffentlichen Stadtraum in produktive Landflächen umwandeln, könnte man 30 Prozent des Obst- und Gemüsebe-

darfes der Stadtbewohner abdecken – und das, ohne jeden Park in ein Kohlfeld zu verwandeln“, sagt sie. Auch Eckhard George vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenanbau empfindet gärtnerische Produktion als ein Bedürfnis, das immer mehr Anhänger findet. „Menschen haben einen intimen Bezug zu ihrer Nahrung“, sagt er. „ Der ist in unserer modernen Gesellschaft nur in den Hintergrund getreten. Das könnte sich durch urbane Landwirtschaft wieder ändern – und so ein grundlegendes Bedürfnis der Stadtbewohner befriedigen.“ Katrin Bohn wird sich davon bald selbst überzeugen können: Auch die University of Brighton plant, Studenten zu Gärtnern zu machen. Erste Pflanzenkübel wurden bereits 2009 aufgestellt, jedes Jahr soll der Campus-Garten ein Stückchen wachsen. Die Salate und Tomaten werden in der Mensa verkocht. Tanja Krämer

» Über Tanja Krämer Die Wissenschaftsjournalistin Tanja Krämer lebt in Bremen. Ihre Artikel erscheinen unter anderem in Spektrum der Wissenschaft, der ZEIT, der Süddeutschen Zeitung sowie dem Tagesspiegel und wurden schon mit Auszeichnungen prämiert. Sie beschäftigt sich mit Zukunftsthemen, etwa dem Klimawandel oder der Wasserknappheit. www.tanjakraemer.de 17


Betriebsprüfung Das sollten Sie wissen

Für den Staat ist die Betriebsprüfung eine wichtige Einnahmequelle, die Vorjahreszahlen des Bundesfinanzministeriums belegen dies (siehe Grafiken unten rechts). Firmen und Freiberufler kann es treffen, aber auch Privatpersonen, die mehr als 500.000 Euro verdienen.

Worauf achten die Finanzämter dabei? So ganz lässt sich das Finanzamt nicht in die Karten blicken. Seine Aufmerksamkeit erregen schwankende Umsätze und Gewinne, Firmenverkäufe, angehäufte Verluste, Vorsteuerüberhänge oder verspätete Erklärungen und Zahlungen. Wie erfahre ich von einer anstehenden Betriebsprüfung?

Wer wird besonders häufig geprüft? Die höchste Prüfungsdichte wird bei den Großbetrieben erreicht, die im Schnitt alle vier Jahre dran sind. Mittelgroße Betriebe müssen statistisch gesehen alle 14 Jahre mit einer Betriebsprüfung rechnen, Kleinbetriebe sehr viel seltener. Das heißt, man wird rein turnusmäßig geprüft? Nein, das sind nur statistische Werte. Die Finanzämter wählen die zu prüfenden Betriebe zum größten Teil mit Hilfe des so genannten Risikomanagements aus. Der kleinere Teil der Prüfungskandidaten wird durch ein Losverfahren bestimmt; auch, damit die Betriebsprüfung als unvorhersehbares Kontrollinstrument eine prophylaktische Wirkung entfalten kann. Aus Sicht des Finanzamts bedeutet Risikomanagement, keine Ressourcen für die Prüfung ordentlicher Steuerzahler zu verschwenden, sondern sie auf Steuerpflichtige zu konzentrieren, die erst durch den Druck einer Prüfung zu einer ordentlichen Besteuerung zu bewegen sind. Im Klartext: Die Finanzämter möchten nur Betriebe prüfen, bei denen auch was zu holen ist. Dazu werden Daten ausgewertet, die dem Finanzamt ohnehin schon vorliegen: Umsatzsteuervoranmeldungen, Daten der Vorjahre, Daten über Mitwirkung und Zahlungsverhalten des Steuerpflichtigen und so weiter. Das Verfahren ist ziemlich treffsicher. 18

Per Post. Das Finanzamt wird Ihnen die Prüfungsanordnung senden. Darin ist aufgeführt, welche Steuerarten für welche Jahre und aufgrund welcher Rechtsgrundlage geprüft werden sollen. Ihnen wird mitgeteilt, ob und wie Sie dem Prüfer digitale Buchhaltungsdaten geben müssen. Außerdem wird der Prüfer namentlich angekündigt und wann und wo er Ihre Unterlagen prüfen wird. In der Regel haben Sie dann zwei bis vier Wochen Zeit, sich auf den Termin vorzubereiten. Der Termin ist gleichzeitig die letzte Frist, um von einer strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch zu machen – wenn es dafür einen Grund geben sollte. So oder so sollten Sie sofort Ihren Steuerberater informieren. Kann ich die Prüfung verschieben? In Abstimmung mit dem Finanzamt: Ja. Die Gründe sollten allerdings stichhaltig sein, zum Beispiel eine schwere Erkrankung, und nicht durch Fadenscheinigkeit wie mangelnde Mitwirkung aussehen und die Neugier des Prüfers steigern. Kann die Prüfung nicht gleich beim Steuerberater stattfinden? Ja, aber das muss beantragt und begründet werden. Was muss ich vorbereiten?


Im Grunde wird das Prüfer nur das sehen wollen, was Selbstständige ohnehin aktuell und griffbereit halten müssen: Geschäftsbücher, Verzeichnisse und Verträge. Also die ordnungsgemäße Buchführung inklusive aller Belege, Inventare, Anlageverzeichnis, eine Liste über Grund und Boden mit Grundbuchauszügen, alle Lohnunterlagen vom Chef bis zur Aushilfskraft. Sowie alle Verträge mit Verwandten und alle Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und Gesellschaftern oder mit anderen Unternehmen. Richten Sie dem Prüfer einen Platz ein, an dem er seinen Laptop aufstellen, alle Unterlagen ausbreiten und vernünftig arbeiten kann. Was ist mit den digitalen Buchführungsdaten?

eigene steuerliche Rechtsverstöße aufdecken müssen. Sie haben kein Auskunftsverweigerungsrecht, können das Reden aber weitgehend dem Steuerberater überlassen. Müssen meine Mitarbeiter Fragen beantworten? Mitarbeitern steht ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Was sie dem Prüfer jedoch aus freien Stücken erzählen, darf dieser auch verwenden. „Das müssen Sie den Chef oder seine Auskunftsperson fragen“, sollte daher die Standardantwort aller Mitarbeiter sein. Nur wenn Sie als Steuerpflichtiger nicht oder nur unzureichend antworten, darf der Betriebsprüfer sich für eine Antwort an die Mitarbeiter wenden.

In der Regel wird der Prüfer vor dem Termin einen Datenträger mit den gewünschten Buchhaltungsdaten anfordern und sich beim eigentlichen Termin auf die Fragen konzentrieren, die sich aus der Auswertung dieses Datenträgers ergeben haben oder dabei offen geblieben sind. Dieser Schritt dient der Beschleunigung des ganzen Verfahrens und ist auch für den Steuerpflichtigen im Grunde eine Erleichterung. Gesetzlich geregelt ist das in den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU). Neben der Datenträgerüberlassung kann der Prüfer auch auf mittelbaren (jemand setzt sich mit dem Prüfer an den Firmen-PC) oder unmittelbaren Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme (der Prüfer bedient den Firmen PC selber) bestehen. Gängige Buchhaltungsprogramme – und natürlich die Software der Steuerberatungskanzlei – erlauben den Export der Daten in das GDPdU-Format und durch Einschränkungen lässt sich festlegen, dass auch nur der zu prüfende Zeitraum exportiert wird.

Wie wird das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Was gilt es beim eigentlichen Prüfungstermin zu beachten?

Gibt es Betriebsprüfungen, die ohne eine Nachforderung des Finanzamtes ausgehen?

Üblicherweise wird der Prüfer mit Ihnen anfangs den Ablauf besprechen. Bei dieser Gelegenheit stellen Sie ihm gegebenenfalls Ihre weiteren Auskunftspersonen vor, die dem Prüfer neben Ihnen selbst für Antworten zur Verfügung stehen. Das kann ein geeigneter Mitarbeiter sein oder besser noch Ihr Steuerberater, der dem Prüfer fachlich und strategisch auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Anschließend wird sich der Prüfer an die Arbeit machen und die Buchführung kontrollieren.

Am Ende des Prüfungstermins wird Ihnen der Prüfer eine Liste mit seinen Beanstandungen geben, die so genannten Prüfungsfeststellungen. Diese Liste gehen Sie in Ruhe mit Ihrem Steuerberater durch. Legen Sie sich Argumente und Verhandlungsspielräume zurecht. Dann geht es in die letzte Runde: die Schlussbesprechung. Dabei werden alle offenen Punkte verhandelt und es geht mitunter zu wie auf dem Basar. Auch der Prüfer hat ein Interesse, in der Schlussbesprechung zu einem Ergebnis zu kommen, denn ohne sie kann er den Fall nicht abschließen. Das Ergebnis der Betriebsprüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Im Prüfungsbericht finden Sie die Prüfungsfeststellungen und – gegebenenfalls – die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen. Gegen den Prüfungsbericht ist kein Einspruch möglich, wohl aber gegen die Steuerbescheide, die aufgrund der Prüfung verändert worden und noch nicht bestandskräftig sind.

Theoretisch ja, aber ein Betriebsprüfer wird immer etwas finden. Bei korrektem Geschäftsbetrieb wird die Nachforderung nur sehr gering ausfallen. CB

Muss ich die Fragen des Betriebsprüfers beantworten? Ja, als Steuerpflichtiger sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Sie sollten dessen Fragen beantworten und auch gewünschte Dokumente vorlegen – selbst wenn Sie dadurch 19


Traumstationen

Andreas Wenning bietet im besten Sinne abgehobene Architektur

Hauptgabel Eiche Flügeltür verglast Treppe

Rückenpolster

Polsterflächen

Aufhängung zur Eiche

Treppe

Fenster gebogen

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2,895

2,65

3,31


An Orten, die Kinder verzaubern und Erwachsene immer noch träumen lassen, baut Architekt Andreas Wenning seine Häuser. Er vereint mit seinen Baumhäusern Komfort und Abenteuer unter dem Blätterdach.

Eichen eignen sich gut, aber auch Linden, Eschen, Buchen, Kastanien, ausgewachsene Obstbäume oder große Nadelgehölze. Sie sind das Fundament für die Häuser des Architekten Andreas Wenning. Mit Textilgurten und Stahlseilen verankert er seine Häuser zwischen den Bäumen, mal hoch in der Krone, mal nur wenig über dem Boden. Die Projekte sind abgehoben, sie verbinden die Ansprüche von Erwachsenen mit den Träumen von Kindern. Die meisten Baumhäuser sind isoliert und beheizt, bieten Strom- und in manchen Fällen auch Wasseranschluss. Sie sind über Leitern zu erklimmen oder bequem per Treppe zu erreichen. Sein Planungsbüro hat Wenning in Bremen. Seine bisher rund 30 Baumhäuser hat er in Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn sowie in Brasilien und den USA realisiert. Auf Wennings Internetseite lassen sich die Projekte bestaunen. In seinem großformatigen und reich bebilderten Buch „Baumhäuser – Neue Architektur in den Bäumen“ stellt Wenning ausgewählte Projekte vor und bietet einen Rückblick auf die Geschichte und die Ausprägungen der Baumhausarchitektur in den verschiedenen Kulturen weltweit (ISBN 978-3-938666-85-2, 58 Euro). Siehe: www.baumraum.de.

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Buchführung als Selbstläufer

FiBu ausgelagert und doch stets griffbereit – dank Internet und BMZ

Beim Thema Buchfühung kann sich Mitinhaber Edwin Blaak (links) entspannt zurücklehnen.

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Papierwust ade „Früher haben wir jede Rechnung kopiert, gestempelt und dreioder viermal angefasst, heute wird sie vorkontiert, gescannt und abgelegt – fertig“, sagt Blaak. „Die Ersparnis an Zeit und Papier ist enorm.“ Die Rechnungs-Originale bleiben bei jotbe – praktisch für Nachfragen und Reklamationen. Die eingescannten Dokumente werden per Internet an sauer + windhorst übertragen. Der Pendelordner, mit dem früher die Dokumente zwischen Betrieb und Kanzlei hin- und herwanderten, ist überflüssig geworden. Auch die zeitliche Verzögerung durch den Postweg ist ausgeschaltet. Bei jotbe werden die Dokumente gescannt. Es ist aber ebenso möglich, die vorkontierten Papiere auf das Fax zu legen. Hinter der Buchführung mit Zukunft steht die Infrastruktur der Datev. Im Datev-Rechenzentrum laufen die Dateien und Faxe auf. Eine automatische Buchstabenerkennung wandelt die Bilddateien – und etwas anderes sind gescannte Do-

kumente oder Faxe nicht – in Textdokumente um. So werden aus papiernen Dokumenten Daten, die sich nahtlos weiter verarbeiten lassen. Für Blaak bedeutet das zum Beispiel, dass er auf seinem Online-Portal nach Stichworten oder Rechnungsnummer suchen kann und augenblicklich das passende Schriftstück angezeigt bekommt.

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Jotbe Systemhandel verkauft und repariert handgehaltene Werkzeuge: Akkuwerkzeuge, Druckluft- oder Hochfrequenzwerkzeuge sowie Prüf- und Messtechnik für Automobilhersteller und andere Industriekunden. In Dreye bei Bremen betreiben die beiden Geschäftsführer Edwin Blaak und Harald Jüttner ihre Firma. Dort steht auch der Multifunktionsdrucker mit Papiereinzug, Scanner und Netzwerkanbindung – das technische Herzstück ihrer Finanzbuchhaltung. Seit 2003 ist die Mitarbeiterzahl kontinuierlich auf acht gestiegen. „Wir hatten zwischenzeitlich überlegt, ob wir wieder eine Teilzeitkraft einstellen, um die Belege für den Steuerberater aufzubereiten“, sagt Blaak, „aber inzwischen ist das durch BMZ so vereinfacht worden, dass es gar nicht mehr nötig ist.“

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Heute dauert es nur noch eine Personalstunde pro Woche. Früher, so erinnert sich Edwin Blaak, ging wöchentlich ein halber Tag drauf, um die Buchführung für den Steuerberater vorzubereiten, Blaak behält alle Belege in der Firma und schickt sie lediglich elektronisch an die Kanzlei sauer + windhorst. Auf die dort erstellte Buchführung hat er per Internet jederzeit Zugriff. Buchführung mit Zukunft heißt das Konzept und es eignet sich für alle Betriebe, die Zeit sparen und sich zukunftssichere Technologien erschließen möchten.

Zahlungsverkehr automatisieren Buchführung mit Zukunft ist mehr als nur ein elektronischer Ersatz des Pendelordners. Unter dem Stichwort „Unternehmen online“ stehen weitere Dienste bereit. Der Clou: Es ist der Einstieg in die digitale Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Anstatt Rechnungen manuell zu begleichen, können aus den vorliegenden Daten automatisch die Zahlungsvorgänge generiert werden. Von der Kanzlei erhält der Betrieb eine digitale Liste mit den anstehenden Überweisungen. Der Mandant klickt die einzelnen Vorgänge einfach ab: Überweisung ausführen, aufschieben oder auf Wiedervorlage sind die Optionen. Die Bank führt nach diesen Maßgaben dann die Zahlungen durch. Auch die Offene-PostenListe und das Mahnwesen können so automatisiert werden: Bequemlichkeit ohne Verzicht auf Kontrolle. Fit für die Zukunft Für Blaak besonders wichtig: Mit BMZ kann er gelassen den Anforderungen seiner Industriekunden entgegensehen. Denn diese fordern Rechnungen zunehmend in digitaler Form, statt auf Papier – schließlich sollen auch dort Papier und Zeit gespart werden. Digitale Rechnungen müssen aber elektronisch signiert sein, sonst kann der Kunde den Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Dank BMZ ist auch das möglich, ohne dass der Mandant sich selbst um eine digitale Signatur bemühen muss. Egal, ob die Rechnung als unsignierte Datei am PC entsteht, eine Papierrechnung eingescannt oder gefaxt wird – beim Kunden läuft sie dank BMZ digital signiert auf. Für Blaak ist diese Option so gut wie gebucht. „Das ist einfach die Zukunft“, sagt er. CB

In drei Schritten zur Buchführung mit Zukunft: Belege vorkontieren, dann faxen oder scannen, schließlich ablegen.

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