Die Lokale 04/10

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K U Lt U r U n d K i n d e r

das Magazin für Leipzig

Kreativen Freiraum schaffen IG Kultur West trifft sich zur Vollversammlung

Leipzig-West. Kreativen Freiraum schaffen. In diesem Slogan bündelt die Interessengemeinschaft für Kultur im Leipziger Westen künftig ihre Anliegen. Slogan und Logo wurden als inhaltliches und ästhetisches Dach auf der Mitgliederversammlung am 24. Februar im Theater der Jungen Welt vorgestellt. Für die IG Kultur West zogen deren Sprecher Nadine Weise und Sven Deichfuß eine erste Bilanz. Sie stellten den Aufbau einer internen Struktur mit drei Arbeitsgruppen und regelmäßige Treffen, die Berichterstattung über die IG, Schritte der internen und externen Vernetzung sowie die Klärung von Finanzierungsfragen als Arbeitsergebnisse vor. Erfreulich ist auch der wachsende Zuspruch zur IG: Ihr gehören inzwischen 100 Mitglieder aus 40 Institutionen an. Die schrittweise auszubauende Internetplattform www.igkulturwest.de wird der

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Steuervorteile für Lebensgemeinschaften Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem weiteren Urteil höhere Abzugsbeträge für Unterhaltsaufwendungen bei unverheirateten Paaren anerkannt (Aktenzeichen VI R 64/08). Welche Steuervorteile können nun geltend gemacht werden:

nadine Weise und sven deichfuß ziehen erste Bilanz. Eigendarstellung und weiteren Vernetzung dienen. Das 15. Forum Leipziger Westen am 4. Februar war für die IG eine gute Möglichkeit, Kontakte zur Stadtverwaltung zu knüpfen. Ziel bleibt die Etablierung eines ämterübergreifenden Ansprechpartners in der Verwaltung. Die IG möchte in einem Seminar mit Kulturpolitikerin Mandy

foto: gernot Borriss

Gehrt Kulturmacher über Strukturen und Arbeitsweisen von Verwaltungen, Antragsverfahren und Genehmigungswege informieren. Für die Freiluftsaison fordert die IG eine selbst verwaltete Freifläche für Kulturveranstaltungen. Jan Stern von Global Space Odyssey stellte dazu ein Konzept und Ansätze einer Nutzungsverordnung vor. gb

„Wann rutscht OB Jung an der Oeserstraße?“ Bürgernahe Planung fruchtet bei der Spielplatzneugestaltung Schleußig. Eine gute Nachricht für junge Familien des Viertels: Der 15 Jahre alte Spielplatz in der Oeserstraße, Höhe Holbeinstraße wird aufgewertet. Mitte März fiel die Entscheidung im Amt für Stadtgrün und Gewässer, wie 35.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II auf der Grünfläche im Knick der Weißen Elster verwendet werden. Das Besondere: Eine Bürgerrunde konnte nicht unwesentlichen Einfluss auf die Planung nehmen. „Ich fand es unterm Strich sehr effektiv“, beurteilt Landschaftsarchitektin Susanne Schilling vom Amt für Stadt-

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grün Vorstellung und Diskussion ihres Gestaltungskonzeptes Ende Februar im Café Nebenan. Sicher überwogen die übereinstimmenden Ansichten die kontroversen Themen. Vor allem war der Austausch überaus konstruktiv. In Folge dessen soll nun die begehrte Drehscheibe überarbeitet und an einem neuen Standort auf der Rasenfläche erhalten bleiben. Auch die Rutsche wird aufgearbeitet und Teil der neuen Kletterkombination. Der ursprünglich vorgesehene Sandspieltisch sowie das Trampolin werden zugunsten eines Gurtsteges weggelassen, wie er auf dem Abenteuerspiel-

platz im Clara-Zetkin-Park verschiedene Generationen begeistert. Auch das gewünschte Schwebeband soll es geben, informiert Susanne Schilling. Weitere Neuheiten werden liegende Baumstämme zum Balancieren oder Sitzen sowie drei schnell wachsende Platanen. Für mehr Schattenspender werden gerne Baumpaten gesucht (Für eine baumstarke Stadt, Telefon 123 61 46). Ob Bürgermeister Jung den Flachs wahr werden lässt und die Rutsche runter sausen wird, darf bezweifelt werden. Aber gebaut wird im Juni/Juli, eröffnet nach den Sommerschulferien. fw

Während Ehepaare meist eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden unverheiratete Paare nach dem ungünstigeren Grundtarif besteuert. Der Nachteil kommt bei unterschiedlich hohen Einkommen zum Tragen und ist am größten, wenn ein Partner nicht berufstätig ist. Als Ausgleich kann der Partner jedoch Aufwendungen für den Unterhalt des Partners steuerlich geltend machen. Weil die Lebenspartner zusammen wirtschaften, wird kein Zahlungsnachweis benötigt. Vielmehr kann stets der Höchstbetrag von 7.680 Euro, ab 2010 sogar 8.004 Euro, geltend gemacht werden. Gekürzt wird nur, wenn der Partner eigenes Einkommen von mehr als 624 Euro oder größeres Vermögen hat. Bisher hat die Finanzverwaltung den Abzugsbeitrag oft auf eine

bestimmte Einkommenshöhe des Unterhalt leistenden Partners, die sogenannte Opfergrenze, gekürzt. Vom Bundesfinanzhof wurde in mehreren Urteilen diese Kürzung für unzulässig erklärt. Demnach ist davon auszugehen, dass die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens dem Partner als Unterhaltsleistung zugute kommt. Der Steuerabzug ist lediglich auf die gesetzliche Grenze von 7.680 Euro beschränkt. Schwieriger wird die Berechnung des Abzugsbetrags, wenn im Haushalt noch unterhaltsberechtigte Kinder leben. Hier soll der Unterhaltsbetrag nach dem Alter der Kinder gestaffelt angerechnet werden. Unterhalt für das Kind wirkt sich steuerlich jedoch nur direkt aus, wenn kein Kindergeldanspruch besteht. Wir geben Ihnen gern weitere Informationen: Dipl. Jurist Hans-Jürgen Bunk Beratungsstellenleiter Lohnsteuerhilfe e.V. 04229 Leipzig, Weißenfelser Str. 2

Wir helfen Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Senioren und Unterhaltsempfängern im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der

Einkommensteuererklärung

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auch bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, sofern diese Einnahmen zusammen 13 000 € bei Alleinstehenden bzw. 26 000 € bei Ehepaaren nicht übersteigen und keine gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, es sei denn diese sind nach § 3 Nr. 12 oder 26 EStG steuerfrei. Wir leisten auch Hilfe bei Kindergeldsachen nach dem EStG, Anträgen auf Eigenheim - und Investitionszulagen für selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum (Altfälle) sowie zu steuerlichen Aspekten nach dem Alterseinkünftegesetz (AEKG). Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. in Ihrer Nähe: 04229 Leipzig-Plagwitz 04357 Leipzig-Mockau (auf Anfrage ist 25auch Weißenfelser Str. 2 Tschernyschewskistr. Beratungsstellenleiter Beratungsstellenmitarbeiterin Kinderbetreuung zu den Herr Hans-Jürgen Bunk Frau Carola Ifland möglich) Beratungszeiten www.lsthv.de Tel. 034348/51677 Tel. 0341/2419116 w w w . h an s j u e r g en b un k . d e

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