News aus dem Deutschen Bundestag (Ausgabe 03/2017)

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1. März 2017

Ausgabe 3/2017

News aus dem Deutschen Bundestag

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Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten

Liebe Genossinnen und Genossen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Aus dem Inhalt: • Editorial

S. 1

• Rehabilitierung Homosexueller: Endlich Wiedergutmachung S. 1 • Verbesserte Abschreibungsbedingungen S. 1 • Keine Gesichtsverhüllung in der öffentlichen Verwaltung S. 2 • Warum die SPD-Fraktion der PKW-Maut zugestimmt hat S. 2 • Kunst im Dt. Bundestag: Seats of Power Spheres of Influence S. 3

Impressum Die sachsen-anhaltischen SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag Dr. Karamba Diaby, MdB Tel.: 030-227-73460 karamba.diaby@bundestag.de

Marina Kermer, MdB Tel.: 030-227-75544 marina.kermer@bundestag.de

Burkhard Lischka, MdB Tel.: 030-227-71908 burkhard.lischka@bundestag.de

Waltraud Wolff, MdB Tel.: 030-227-72591 waltraud.wolff@bundestag.de

Deutscher Bundestag Platz der Republik 11011 Berlin Unsere Bürgerbüros: Siehe S. 3

Der Ausgang der Landtagswahl im Saarland mag uns etwas überrascht bzw. auch etwas enttäuscht haben. Hatten doch die letzten Umfragen vor der Wahl einen deutlich besseren und einen engeren Ausgang vorhergesagt. Einige Kommentatoren und politische Wettbewerber waren schnell dabei, das Wahlergebnis als Beleg dafür zu sehen, dass die in den letzten Wochen im ganzen Land gemessene gewachsene Zustimmung für die SPD nach der Nominierung von Martin Schultz

schon wieder vorbei sei, dass es sich dabei nur um das „typische Strohfeuer“ nach der Nominierung eines Kandidaten handle. Dies mag die Wunschvorstellung einiger sein. Die Realität sieht anders aus: Nicht nur, dass die saarländische SPD deutlich besser abgeschnitten hat, als es ihr zum Jahreswechsel anhand der Umfragen vorhergesagt worden war. Darüber hinaus sind in den letzten Wochen so viele neue Mitglieder in die SPD eingetreten wie noch nie nach einer

Rehabilitierung Homosexueller: Endlich Wiedergutmachung für die Betroffenen Das Bundeskabinett hat kürzlich den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund des früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilten Personen beschlossen. Der Entwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile steht den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag zu. Die Besonderheit der Verurteilungen nach Paragraf 175 StGB besteht darin, dass das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an die sexuelle Orientierung der Betroffenen anknüpfte. Deshalb sind diese Verurteilungen nach heutigem Verständnis

grob verfassungswidrig. Gleichwohl mussten die Betroffenen jahrzehntelang mit dem Makel einer strafrechtlichen Verurteilung leben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit langem für die längst überfällige Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt. Deswegen freuen wir uns, dass unser Koalitionspartner nach langen und schwierigen Verhandlungen seine Blockadehaltung aufgegeben hat und die Betroffenen endlich die Wiedergutmachung erhalten, auf die sie seit langer Zeit warten. Der nächste Schritt auf dem Weg der Abschaffung der juristischen Diskriminierung von Schwulen und Lesben ist für die SPD-Fraktion die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Leider lehnt die CDU/CSU-Fraktion die überfällige vollständige Gleichstellung für homosexuelle Paare weiterhin ab.

Editorial Nominierung eines Kanzlerkandidaten. Und vor allem: Wir alle merken die spürbar positiveren Reaktionen der BürgerInnen, wo immer wir unterwegs sind! Also: Nicht Bange machen lassen, der Schultzzug rollt! Herzliche Grüße Für die Landesgruppe

Vorsitzende

Verbesserte Abschreibungsbedingungen Die Koalition hat sich auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion auf die schnellere Abschreibungsmöglichkeit für geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Uns geht es darum, dass gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbständige in die Lage versetzt werden, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. Eine echte Bürokratie-Erleichterung.


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