Production Manual

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Förderung & Finanzierung

Filmförderung aus Italien, ein Rundumschwenk. In Italien existieren zwei Filmfördersysteme. In einigen Regionen verfügen die ansässigen Film Commissions über entsprechende Budgets. Darüber hinaus gibt es eine staatliche Unterstützung der Kinofilmwirtschaft. Wichtigster Spieler auf dieser Bühne ist der Fondo Unico dello Spettacolo (FUS). Für die Kulturform Film stellt er 2010 rund 76 Mio. € bereit. Im Rahmen des FUS können Sie wiederum zwei verschiedene Wege zur finanziellen Unterstützung nutzen: Die erste Möglichkeit besteht in der Auszeichnung für einen zurückliegenden wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Wenn Sie also bereits eine Produktion erfolgreich vermarktet haben, können Sie eine solche Referenzförderung (premio di qualità sugli incassi) beantragen. Die zweite und häufiger beantragte Form der Unterstützung ist die Projektförderung. Sie bewilligt Budgets für die Kategorien Langfilm (lungometraggi giudicati d‘interesse culturale – IC), Debüt- und Zweitfilme eines Regisseurs (opere prime e seconde – OPS), Kurzfilme (cortometraggi d‘interesse culturale – CO) sowie eine Drehbuchförderung (sceneggiature originali di particolare valore – SSO). Die Bearbeitung und Bewertung der Anträge übernimmt das staatliche Kultusministerium (Ministero per i Beni e le Attività Culturali - MiBAC). 2008 hat es 97 Projekte mit insgesamt 43 Mio. € unterstützt. Wer im Bereich Produktion Fördergelder in Form eines zinslosen Darlehens beantragen möchte, muss dafür auch etwas geben: das Ministerium behält nämlich anteilige Nutzungsrechte an dem geförderten Projekt ein. Selbstverständlich erhält der Produzent die vollständigen Rechte zurück, sobald er den Förderbetrag im Falle eines entsprechenden kommerziellen Erfolgs des Films an das Ministerium zurückgeführt hat. Wie hoch der Förderbetrag im Einzelfall sein kann, bemisst sich an den anerkannten Herstellungskosten der Produktion. Für die Bewilligung muss die antragstellende Produktionsfirma mit Ihrem Projekt eine Reihe an formalen Voraussetzungen erfüllen. So muss die Firma – zumindest mit einer Niederlassung – in Italien vertreten und in einem Verzeichnis des MiBAC registriert sein. Das Projekt muss als italienische Produktion anerkannt werden, was bedingt, dass die beschäftigten Filmschaffenden zu einem großen Teil Italiener oder Bürger anderer EULänder sein müssen. Über diese und andere Kriterien hinaus bewertet eine Kommission des MiBAC das Projekt zudem anhand künstlerisch-kultureller, betriebswirtschaftlicher und auswertungsrelevanter Aspekte. Bei Fragen zu diesen Bestimmungen dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Weitere Informationen: www.cinema.beniculturali.it www.sportellocinema.fondazionerossellini.it

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