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März/April 2011
Helmuth Felkel Freie Werkstatt – Abschleppdienst
Abschleppdienst Tag + Nacht Täglich TÜV
2008-2009-2010-201 1
Rudolf-Diesel-Straße 7 26670 Uplengen-Jübberde
TÜV auch samstags Kfz Felkel bietet Service ohne Anmeldung dbu Jübberde. Berufstätige können aufatmen. Wer immer einen Tag Urlaub nehmen musste, um sein Auto in der Woche tagsüber zur Hauptuntersuchung vorzuführen kann dies nun künftig auch jeden 1. Samstag im Monat tun. Ab sofort bietet der Kfz-Service Helmuth Felkel in Jübberde (Rudof-Diesel-Str. 7) diesen Dienst in Kooperation mit dem KfzIngenieurbüro FHK GbR an. Von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr kann jeder – egal ob PKW, Trecker, Nutzfahrzeug, Zweirad oder Anhänger – ohne Anmeldung direkt vorfahren. Aber auch die Abnahme der Sicherheitsüberprüfung von Nutzfahrzeugen sowie das Erstellen von Gutachten für Fahrzeuge aller Art wird angeboten.
Markus von der Haar und Andy Klinkenborg
Kfz-Ingenieurbüro FHK GbR Inh. M von der Haar, A. Klinkenborg Großwolder Str. 68 26810 Westoverledingen
Jetzt für Sie tätig bei:
Helmuth Felkel in Jübberde. Markus von der Haar Dipl.-Ing. (FH) 0176 – 20 10 64 55 Andy Klinkenborg Dipl.-Ing. (FH) 0163 – 7 95 46 37
Todesfalle für Rehe Drahtzäune können zur Gefahr werden Überall in unserer heimischen Landschaft, wo der Mensch die Natur in Anspruch nimmt, kommt es zu einem Konflikt mit wildlebenden Tieren. Dieser basiert zumeist darauf, dass die Tiere sich ihre Nahrung dort suchen und aufnehmen, wo sie es – besonders im Winter – üppig vorfinden. Und die dadurch entstehenden Wildschäden können immens sein, insbesondere dann,wenn die Schäden nicht nur durch die Nahrungsaufnahme, sondern zudem noch durch arttypische Verhaltensweisen entstehen, wie beispielsweise durch die Rehböcke beim Fegen des Gehörns. Das trifft allerdings nur für Gebiete mit einem hohen Rehwildbestand zu. Als Wildschäden gelten jagdrechtlich alle Schäden, die durch Wildtiere an Kulturpflanzen jedweder Art verursacht werden. Wildschweine verursachen erfahrungsgemäß die größten Wildschäden. Da aber Wildtiere – genau wie wir Menschen auch – eine Daseinsberechtigung haben, muss zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, ein gewisses Maß an Wildschäden sowohl von der Jägerschaft als auch von den Grundstückeigentümem toleriert werden. Denn nach dem Jagdgesetz ist es nicht zulässig, einfach regional eine Tierart abzuschießen und womöglich auszurotten, damit die Wildschäden, den eine bestimmte Tierart dort anrichtet, vermieden werden. Die Jäger sowie die Eigentümer und/oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind jedoch berechtigt, zur Vermeidung von Wildschäden das Wild von den Kulturflächen abzuhalten oder auch zu verscheuchen. Dabei darf der Jagdausübungsberechtigte das Grundstück nicht beschädigen, und der Grundstücksbesitzer oder der Nutzungsberechtigte darf das Wild weder gefährden, verletzen noch töten. Zwecks Wildschadenverhütung in den Revieren in Uplengen hat sich der mechanische Schutz (Einzäunung der Fläche) bisher am besten bewährt. Somit ist und bleibt das häufigste Mittel
zur Schadenseingrenzung durch Wildtiere, eine ordnungsgemäße Einzäunung der Kulturen. Das gilt gleichermaßen für Gärtnereien als auch für Windschutzstreifen, Hegebüsche, Hegehecken und andere Anpflanzungen. Da es zum Schutz derartiger Kulturen kaum eine andere Alternative gibt, gibt es auch aus Sicht des Tierschutzes dagegen keine Einwände. Besonders dann nicht, solange diese Drahtzäune von Zeit zu Zeit auf ihren ordungsgemäßen Zustand überprüft werden. Doch mit der Überprüfung der Zäune liegt es mancherorts – bedingt durch die hohen Kosten – im Argen. In der Regel werden nämlich die Schutzzäune fachgerecht, also ordnungsgemäß aufgestellt, bleiben sich dann aber für immer und ewig selbst überlassen. Tatsache jedoch ist, dass schon nach wenigen Jahren bei den Pfählen ein Fäulnisprozess einsetzt. Die Pfähle brechen ab und der Maschendraht hängt schlaff herunter oder liegt dann flach am Boden und wird dadurch zu einer Todesfalle für Rehwild. Meistens sind es Rehböcke, die sich dann mit dem Gehörn darin verfangen und sich das Genick brechen. In Selverde war es erst vor einigen Wochen eine Ricke (weibliches Reh), die sich in einen schadhaften Zaun verhedderte und bei dem Befreiungsversuch selbst stranguliert hat. Drahtzäune in der Landschaft sind vor allem kurz nach dem Aufstellen und später, wenn sie schon längst ausgedient haben und nicht ordnungsgemäß entfernt bzw. weggeräumt wurden, eine große Gefahrenquelle für Rehe. Insofern wäre es aus tierschützerischer Hinsicht eigentlich doch wünschenswert, dass die Eigentümer von eingezäunten Flächen, die Zäune ab zu einmal auf schadhafte Stellen revidieren täten. Aber auch die Jäger, die ja oft draußen in ihren Revieren sind, sollten, wenn sie denn schadhafte Zäune entdecken, die Grundstückseigentümer darauf aufmerksam machen und dabei auf die Gefahren für die Rehe hinweisen.
Unser kompetentes Team steht Ihnen gern zur Verfügung
Dieser junge Bock verfing sich mit dem Gehörn sogar in einen ordnungs¬gemäß angebrachten Drahtzaun und brach sich das Genik.