Kommunaler Haushalt
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ehörden Spiegel: Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte aus? Gibt es regionale Unterschiede?
Köhler-Geib: Im Krisenjahr 2020 hat sich zunächst in den ersten drei Quartalen ein erhebliches Haushaltsdefizit angedeutet, das dann zum Jahresende aufgrund der Hilfen von Bund und Ländern noch abgewendet werden konnte. Was wir aktuell sehen, ist, dass die Unsicherheit über die finanzielle Entwicklung für 2021 und die darauffolgenden Jahre sehr groß ist. Und das hat bei einer Mehrheit der Kommunen zu einem Stimmungstief geführt. Regionale Unterschiede sehen wir hier nicht. Die Krise trifft fast alle Kommunen hart. Behörden Spiegel: Laut KfWKommunalpanel rechnen 85 Prozent der Kommunen krisenbedingt mit geringeren Einnahmen. Was ist mit den restlichen 15 Prozent? Köhler-Geib: Elf Prozent der befragten Kommunen gehen von keiner Veränderung aus. Nur die restlichen, also vier Prozent, erwarten eher steigende Einnahmen. Es wäre denkbar, dass in diesen Fällen beispielsweise die Erwartung auf weitere krisenbedingte Finanzhilfen besteht. Aber das trifft nur auf den kleinsten Teil der Kommunen zu. Was weiterhin problematisch bleibt, sind die sinkenden Einnahmen, die für die Mehrheit der Kommunen eine Schwierigkeit darstellen. Da
“Die Unsicherheit ist sehr groß” KfW-Chefvolkswirtin Dr. Köhler-Geib zur kommunalen Finanzlage (BS) Die Corona-Pandemie belastet die kommunalen Haushalte stark. Die Stimmung in den Kämmereien ist lauf KfW-Kommunalpanel auf einem Zehnjahrestief. Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sprach mit uns über die Herausforderungen, vor denen Kommunen jetzt stehen und welche Maßnahmen in der aktuellen Krise notwendig sind . Die Fragen stellte Lora Köstler-Messaoudi. ein großer Teil der Ausgaben der Kommunen festgeschrieben ist, findet ein Haushaltsausgleich meistens über das Kürzen bei Investitionen oder den freiwilligen Leistungen statt. Hier sind es vor allem die Bereiche Sport und Kultur, bei denen dann am meisten gespart werden wird. Behörden Spiegel: Welche Entwicklungen wird es bei den kommunalen Investitionen geben? Werden sich Ungleichheiten noch weiter verstärken? Köhler-Geib: Aufgrund der guten Ausgangslage vor der Krise haben wir aktuell noch keine Kürzungen gesehen. Es besteht aber die Gefahr, dass das mit einer Zeitverzögerung doch noch kippen könnte. 57 Prozent der Kommunen gehen davon aus, dass bei weiterhin sinkenden Einnahmen ihre Investitionen zurückgefahren werden müssen. Es ist noch unklar, in welchen Bereichen das genau passiert. In Querschnittsbereichen wie der Digitalisierung oder auch die Transformation zur Klimaneutralität werden jedoch in Zukunft eher höhere Investitionen
erwartet. Das bedeutet, dass die benötigten Haushaltsmittel an anderer Stelle eingespart werden müssen. Bei den finanzschwachen Kommunen wird das viel stärker ins Gewicht fallen, als bei denen, die bereits vor der Krise gut aufgestellt waren. Das führt dann natürlich dazu, dass sich regionale Unterschiede, die schon vor der Krise bestanden haben, noch verstärken. Behörden Spiegel: Laut KfWKommunalpanel haben immer mehr Kommunen im vergangenen Jahr zur Finanzierung von Investitionen ihr Anlagevermögen veräußert. Müssen die Kommunen mittlerweile ihr Tafelsilber verkaufen, um finanziell noch handlungsfähig zu bleiben?
Grundsteuer wird in Nordrhein-Westfalen ab 2025 nach dem Bundesmodell erhoben (BS/Martin Lehrer*) Lange hat die NRW-Regierung die 396 Städte und Gemeinden des Landes über die Grundsteuer im Unklaren gelassen. Anfang Mai kam schließlich die Nachricht: Das Modell des Bundes wird übernommen, von der Länderöffnungsklausel wird kein Gebrauch gemacht. Ohnehin wäre es nach Ansicht von Fachleuten dafür zu spät. Länder, die bei der Grundsteuer eigene Wege gehen wollen, haben die Gesetzgebung längst begonnen – etwa Bayern – oder bereits abgeschlossen: so Baden-Württemberg.
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit Die NRW-Landesregierung rechtfertigt die Entscheidung für das Bundesmodell mit zahlreichen Verbesserungen, die man auf dem Weg dorthin erzielt habe. So sei die tatsächlich erhobene Miete bei der Feststellung des Immobilienwertes durch eine pauschalierte “Listenmiete” ersetzt worden. Auch beim Bodenrichtwert wird nicht individuell gerechnet, sondern man verwendet den Wert der Zone, in der das Grundstück liegt. Rund 300 Fachkräfte hat die NRW-Finanzverwaltung seit 2019 zusätzlich für die Neubewertung von rund 6,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten eingestellt. In der Düsseldorfer CDU-FDPKoalition wünschten vor allem die Freien Demokraten ein wertunabhängiges Berechnungsmodell wie in Bayern. Dort ist das Grundsteuergesetz Mitte Mai in den Landtag eingebracht worden. Doch dem größeren NRWKoalitionspartner CDU war es
nicht unlieb, dass so lange kein Modell auf den Tisch kam. “Wir halten das Bundesmodell für das logischste von allen”, sagt Olaf Lehne, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Bei einem Modell, das den Immobilienwert lediglich aus Grundstücks- und Gebäudeflächen herleite, hätte er Bedenken, ob dieses dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht würde.
Geteiltes Echo Damit steht er nicht allein. Im Bayerischen Landtag haben die Grünen just dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. In der Frage, ob das bayerische Flächenmodell mit dem Grundgesetzt vereinbar ist, kommt der Potsdamer Jurist Thorsten Ingo Schmidt zu dem Ergebnis: nein. Der Gleichheitsgrundsatz sei verletzt, wenn ein Einfamilienhaus am Stadtrand ebenso behandelt werde wie eine Villa in Innenstadtnähe. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wollen die bayerischen Grünen Verfassungsklage erheben.
Eingriff in die Hebesatz-Autonomie? Das Echo auf die NRW-Entscheidung pro Bundesmodell ist geteilt. Der Städtetag NRW begrüßt den Schritt, weil dadurch für Steuereinnahmen von rund 3,8 Mrd. Euro jährlich Planungssicherheit geschaffen werde. Überdies – so Vorsitzender Pit Clausen, Oberbürgermeister von Bielefeld – komme es so zu einer “gerechten Besteuerung der Grundstücke”. Das genaue Gegenteil macht ein wirtschaftsnahes Verbändebündnis geltend. Von einem “teuren Bürokratiemonster” sprechen Haus und Grund Rheinland-Westfalen, Handwerk NRW, Unternehmerverband und Industrie- und Handelskammern NRW sowie der Bund der Steuerzahler NRW.
abgesehen können wir in der Summe nur wenig Veränderungen bei den insgesamt genutzten Finanzierungsinstrumenten für Investitionen sehen. Kritisch Dr. Fritzi Köhler-Geib ist Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). wäre das Ganze, wenn wir ein “Verscherbeln Foto: BS/KfW-Bildarchiv, Thorsten Futh von Tafelsilber” sähen, also den Verkauf aus der Not heraus. Dafür Köhler-Geib: Anlagevermögen gibt es aber in unseren Daten zum Beispiel in Form von Im- keine belastbaren Belege. mobilien kann in guten Zeiten Behörden Spiegel: Welche fials Versicherung für schlechte Zeiten erworben werden. Je nach nanziellen Maßnahmen helfen am Ausprägung der haushaltsrecht- besten in der aktuellen Krise? lichen Vorgaben in den Ländern ist das eine übliche Form der Köhler-Geib: Wir haben die Finanzierung. Aktuell haben die Kämmerer auch dazu befragt. Kommunen unter den abgefrag- Die haben hier eine ganz klare ten Instrumenten zur Investiti- Meinung. Kurzfristig wünschen onsfinanzierung den Verkauf von sie sich eine Erstattung von SteuAnlagevermögen deutlich häufiger errückgängen. Wenn man aber genannt als früher, so dass der einen Blick über die Krise hinaus Anteil dieser Kategorie von vier auf wirft, wünschen sich die Kommuelf Prozent angestiegen ist. Davon nen eher strukturelle Reformen
“Eine Entspannung der öffentlichen Haushalte wird erst später eintreten.”
Orientierung am Mainstream
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf veralteten Einheitswerten für Grundstücke und Gebäude beruht. Der Bund wurde verpflichtet, bis Ende 2019 eine andere Lösung zu finden. Diesem Auftrag kam der Gesetzgeber mit dem sogenannten Bundesmodell nach, das einen starken Akzent auf den Grundstücks- und Immobilienwert setzt. Freilich können die Länder durch eigene Gesetze von diesem Modell abweichen. Die Grundsteuerreform muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Mit Blick auf die kommunale Haushaltsplanung, bei der auch die Grundsteuer festgelegt wird, müssen die neuen Bewertungen aber schon Anfang 2024 vorliegen.
Behörden Spiegel / Juni 2021
Eines wird den Kommunen mit dem Bundesmodell jedenfalls ermöglicht: für baureife Grundstücke die höhere Grundsteuer C zu erheben. In der Versenkung verschwunden ist freilich die Variante “Zonierte Hebesätze”. Offensichtlich müsste man Dauerstreit befürchten, wenn die Bürgerschaft einer Gemeinde im Ortsteil A mehr Grundsteuer zahlen müsste als im Ortsteil B. Als Qualitätsmerkmal jedes Grundsteuermodells gilt, dass es aufkommensneutral funktioniert – sprich: dass dadurch nicht automatisch Steuererhöhungen ausgelöst werden. Dabei liegt es in der Verantwortung der Kommunen, dies durch entsprechende Hebesätze sicherzustellen. Die NRW-Landesregierung hat sich dafür etwas Besonderes ausgedacht. Sie will für jede Stadt oder Gemeinde den Hebesatz errechnen lassen, bei dem das Grundsteueraufkommen annähernd gleich bleibt. Genau genommen ist das ein erheblicher Eingriff in deren Hebesatz-Autonomie. Aber Kommunalexperten sehen dies eher gelassen. “Das kann die Kommunen in der Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen entlasten, wenn die Steuerbescheide rausgehen”, sagt der Schatzmeister des Kämmererverbandes NRW, Dr. Dirk AhrensSalzsieder. Auf einen anderen Effekt macht Claus Hamacher, Finanzbeigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW, aufmerksam. In vielen ländlichen Gemeinden müsste nach der Neubewertung der Grundstücke der Grundsteuerhebesatz auf einen vierstelligen Wert angehoben werden, um das Aufkommen zu halten. “Da ist man froh, wenn man eine entsprechende Empfehlung des Landes im Rücken hat.” *Martin Lehrer arbeitet als freier Journalist in Köln.
in der Finanzmittelverteilung im föderalen Staat. Entscheidend dabei ist, dass die Kommunen nach der Krise dauerhaft handlungsfähig bleiben und auch ihren Aufgaben effizient nachkommen können. Behörden Spiegel: Ihre Einschätzung: Wie lange werden die Kommunen noch auf Unterstützungsmaßnahmen angewiesen sein? Köhler-Geib: Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass ein Ende der Pandemie und damit auch der ökonomischen Krise in Sicht ist. Wir rechnen mit einer sehr soliden wirtschaftlichen Erholung. Bis zum Jahresende kann das deutsche BIP wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Entscheidend dafür ist natürlich auch der weitere Fortschritt beim Impfen. Bei den öffentlichen Haushalten sehen wir immer einen zeitlichen Verzug bei den Auswirkungen. So wird es auch hier sein. Eine Entspannung der öffentlichen Haushalte wird erst später eintreten. Deshalb muss mit zielgenauen Unterstützungsmaßnahmen mehr Planungssicherheit für kommunale Investitionen geschaffen werden, damit wir auch in der Erholung hier an zusätzlichem Tempo gewinnen.
Greensill – Risikogeschäft mit Steuergeldern? Kommunen im Visier der Kritiker (BS/lkm) Bei der Bremer Greensill Bank haben viele Kommunen Geld angelegt, das nun wegen der Insolvenz verloren zu gehen droht. An die 50 Städte befürchten jetzt Verluste in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Doch nicht nur die finanziellen Verluste belasten die Bürgermeister und Kämmerer der betroffenen Städte. Viel Häme und Vorwürfe prasselten auf die betroffenen Städte nieder, wie im Rahmen einer Online-Diskussionsrunde zum Thema auf NeueStadt.org deutlich wurde. Städte wie Monheim, Eschborn, Schwalbach, Wiesbaden und einige weitere haben in den letzten Wochen und Monaten große mediale Aufmerksamkeit erfahren. Es gab kaum eine Zeitung, die nicht über die verlorenen Steuergelder berichtete. Komiker stellten betroffene Kämmerer in Fernsehsendungen als Zocker dar, die völlig selbstverschuldet das Geld ihrer Stadt verspielt hätten. Zehn Minuten googeln hätten gereicht, um skeptisch werden zu können. Mag sein, dass darin auch ein Körnchen Wahrheit steckt, jedoch hat keiner der Verantwortlichen hier mit Steuergeldern gezockt. Eine Anlage bei einer Privatbank ist bis zu einem bestimmten Anteil erlaubt und in keinster Weise zu vergleichen mit den komplexen Cross-BorderLeasing-Geschäften, die vor einigen Jahren zu ähnlichen Schlagzeilen führten. Vielerorts wollte man lediglich das sogenannte Verwahrentgelt vermeiden, das beispielsweise bei einer Anlage bei der örtlichen Sparkasse angefallen wäre. Für die Geldanlage der Stadt Monheim wären das immerhin rund 165.000 Euro p.a. gewesen” , so die Kommunalfinanzexpertin Mechthild Stock. “Das ist eine Größenordnung, davon kann man fast zwei Kindergärtnerinnen bezahlen”, verdeutlicht Stock. Die daher auch nachvollziehen kann, warum einige Kommunen diesen Weg gegangen sind: “Die Kämmerer stehen unter enormen Druck, sogenannte Strafzinsen zu vermeiden und alle Möglichkeiten auszuloten, um Mittel einzusparen. Gerade in der aktuellen Corona-bedingten Krise, da mit hohen Einbrüchen auf der Ertragsseite zu rechnen ist.” Stock berichtet, dass in den betroffenen Kämmereien aktuell eine große Verunsicherung herrscht: “Man wird durch die Presse gehetzt und mit Strafanzeigen bedacht. Das ist schon eine ziemlich heftige Sache.” Jedoch – so räumt sie ein: Der Zins der Greensill Bank habe mit 0,2 Prozent deutlich über dem Marktdurchschnitt
gelegen. Dies sei eine Größenordnung, die in der heutigen Zeit zum Aufhorchen führen sollte. Nun gelte es aber, nach vorne zu blicken und zu prüfen, ob und wie der voraussichtliche Schaden reduziert werden kann. Viele Kommunen haben sich zusammengeschlossen, um mit rechtlicher Unterstützung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier müsse man sich darüber im Klaren sein, dass solche Verfahren mitunter Jahre dauern können und dann vielleicht nicht den gewünschten Erfolg bringen. Weiterhin gebe es auch die reelle Möglichkeit, die Forderungen der Kommunen an die Greensill Bank zu verkaufen – natürlich mit “Besserungsschein”. Der Finanzwissenschaftler Professor Renè Geißler bewertet rückblickend die Wahrscheinlichkeit, dass die Anlagen bei der Greensill Bank ausfallen, als “sehr unkonkret” und “minimal”. Er könne deswegen durchaus auch verstehen, dass man in einigen Kommunen hier zugegriffen habe. Letztlich sei, so Geißler, aber weniger als ein Prozent der kommunalen Gelder bei Greensill angelegt worden. Wichtiger als die Einlagen an sich seien die Klumpenrisiken. Wenn zum Beispiel zehn Prozent der Einlagen einer Kommune bei Greensill angelegt wurde, sei dies in seinen Augen nicht fahrlässig. Anders sähe es aus, wenn ein Kämmerer einen Großteil seiner Überschüsse allein bei einer Bank anlegt. Dann könne man hier durchaus von Fahrlässigkeit sprechen, unabhängig davon, um welche Bank es sich handelt. Damit so etwas in Zukunft möglichst nicht mehr passiert, werden die Forderungen nach schärferen Anlagerichtlinien für die öffentliche Hand immer lauter. Kommunen sollten möglichst keine Gelder mehr bei Privatbanken anlegen. Dies bewertet Stock als übertrieben. Es gebe viele Institute und Privatbanken, die seriös und finanzstark aufgestellt seien – auch kleine Privatbanken. Zudem gebe es andere Optionen,
Verwahrentgelte zu vermeiden, die sich zu prüfen lohnen – z.B. kommunale Bausparverträge. Auch Geißler sieht den entscheidenden Hebel nicht in einem Verbot der Privatbanken für Kommunen, sondern in der Aufsichtsstruktur der Banken. Darauf müssten sich Kämmerer verlassen können. Es könne nicht sein, dass kleine Gemeinden bei einer Festgeldanlage die Jahresberichte der Banken prüfen müssten. Es müsse ausreichen, wenn die Banken ein Rating bzw. eine Zulassung der BaFin hätten, auf die man sich dann auch verlassen könne. Bei krimineller Energie helfe zudem keine noch so ausgefeilte Anlagerichtlinie, so Geißler. Hier könne man nicht der Kommune die Schuld zuschieben. “Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde, das zu erkennen”, so der Finanzwissenschaftler. “Bei Betrug ist man ein Stück weit machtlos.” Geißler schlägt daher vor, die Einlagensicherung für die Kommunen wieder zu öffnen. Seiner Einschätzung nach hätten die zusätzlichen kommunalen Lasten den Einlagensicherungsfonds nicht zum Einsturz gebracht. Um solche Minimalrisiken wie Bankenpleiten für Kommunen zu abzusichern, sollte die öffentliche Hand hier partizipieren: “Denn dieses Risiko kann die einzelne Kommune nicht tragen. Dies funktioniert nur über die Gemeinschaft”, so Geißler. Mit Blick auf die Forderungen an das Anlagemanagement der Kämmereien warnte er vor der Gefahr, dass die Komplexität in der Verwaltung wieder steigt. Das Kämmereigeschäft werde dadurch nur noch komplizierter und aufwendiger. Mehr Verfahren und neues Fachwissen würden notwendig werden. “Das ist genau das Gegenteil, was die Kommunen jetzt brauchen. Wir brauchen eine einfache Verwaltung, einfache Geldanlagen und nicht immer mehr Komplexität”, mahnte Geißler – insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftemangels und der damit verbundenen Kosten.