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Regelungen für den Rundfunk

In den Vereinigten Staaten von Amerika werden Regelungen durch den Staat nach dem sogenannten Nachsorgeprinzip getroffen, während in Europa oftmals das Vorsorgeprinzip angewendet wird. An der Entwicklung des Rundfunks sind die Unterschiede dieser Vorgehen sehr gut zu erkennen.

In den Anfangsjahren des Rundfunks gab es in den USA nur wenige Einschränkungen bei der Nutzung der elektromagnetischen Welle. Mit ausreichend finanziellen Mitteln konnte nahezu jeder eine Sendelizenz erhalten und eigene Programme verbreiten.

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Der 1906 auf der internationalen Funkkonferenz in Berlin vereinbarte internationale Funkvertrag fand im amerikanischen Senat keine Mehrheit. Die erste Regelung in den USA war der Wireless Ship Act aus dem Jahr 1910. In diesem stand, dass Passagierschiffe einer bestimmten Größe mit Funkstationen ausgestattet sein mussten. Für diese Stationen und ihren Betrieb war ein Zertifikat vorgeschrieben.

Die Übertragung von Sprache und Musik blieb jedoch weiter unreguliert. Die technische Entwicklung führte in den 1920er Jahren dazu, dass die Zahl der Rundfunksender rapide zunahm. Schon 1922 gab es in den USA über 500 Radiostationen und die Frequenzen wurden knapp. Um nun regulierend eingreifen zu können, unterzeichnete der damalige Präsident der USA, Calvin Coolidge, am 3. Februar 1927 den »Radio Act of 1927«. Auf dieser Grundlage wurde am 23. Fe

bruar 1927 die »Federal Radio Commission« gegründet. Diese bestand aus fünf Mitgliedern, von denen jedes für einen geographischen Bereich der Vereinigten Staaten verantwortlich war. Die Mitglieder der Kommission hatten das Recht, Frequenzen für Rundfunksender zu erteilen, Sendeleistungen festzulegen und allgemeine Rahmenbedingungen für den Sendebetrieb zu beschreiben. Einfluss auf den Inhalt der Rundfunksendungen, mögliche Werbeinhalte oder die Programmgestaltung hatte die Kommission nicht. Lediglich für den politischen Wahlkampf gab es klare Regelungen, die allen Kandidaten die gleichen Rechte einräumten.

In Europa stellte sich zu diesem Zeitpunkt die Radiolandschaft sehr unterschiedlich dar. Während in Österreich und Italien privater Rundfunk verboten war, gab es in Frankreich bereits ein Dutzend privater Rundfunksender. In England hatte die private BBC mit der einzigen Sendelizenz des Landes ein Rundfunkmonopol und in Polen betrieb eine private Gesellschaft gleich mehrere Sender.

In Deutschland war mit Beschluss der Reichsregierung ab 1919 die Nutzung der elektromagnetischen Welle dem Staat vorbehalten. Mit der Verbreitung des telegraphischen Presserundfunks gab es einen offiziellen Informationsdienst. Die erste Rundfunksendung aus Königs Wusterhausen am 22. Dezember 1920 kann so durchaus dem Schwarzfunk zugeordnet werden.

Im Jahr 1922 schlug die Reichsregierung vor, den Rundfunk auf der einen Seite staatlich zu kontrollieren, aber auf der anderen Seite privatwirtschaftlich zu betreiben. Es wurden neun Sendebezirke gebildet, in denen sich Rundfunkgesellschaften gründeten. Die »Funkstunde AG« aus Berlin sendete im Oktober 1923 die erste offizielle Radiosendung in Deutschland. Mit der Rundfunkverordnung wurde 1925 die

Gründung der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft beschlossen, welche die technischen Aspekte des Rundfunks verantwortete. Weiterhin wurden kulturelle Beiräte und Rundfunkausschüsse mit der Aufsicht über den Inhalt beauftragt. Damit war der Rundfunk in Deutschland in einer föderalen Struktur und umfänglich geregelt.

In über 100 Jahren Radiogeschichte hat sich die Regulierung des Rundfunks immer wieder verändert. Privater Rundfunk wurde zugelassen oder eingeschränkt, staatlicher Rundfunk gefördert oder abgeschafft. Eines aber ist allen Entwicklungen gleich – egal ob in Amerika, in Europa oder irgendwo anders auf der Welt: Das Radio ist ein Medium, das sich seine Freiheit sucht.

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