POSITION | FINANZPOLITIK | BANKENREGULIERUNG
Finalisierung von Basel 3 Einige Anpassungen am Vorschlag noch notwendig
18. Mai 2022
Die letzten Züge der regulatorischen Antwort auf die Finanzmarktkrise Am 27. Oktober 2021 verabschiedete die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein weiteres Bankenpaket, dass die Anpassung verschiedener bankregulatorischer Dossiers nach sich zieht. Der Umsetzungsvorschlag wagt den Spagat aus regelkonformer Implementierung der noch ausstehenden Teile des Baseler Rahmenwerks (Finalisierung Basel 3) und der Stärkung des Finanzsystems bei gleichzeitiger Berücksichtigung europäischer Besonderheiten. Maßnahmen, die eine verstärkte Finanzstabilität zum Ziel haben, sind sicherlich positiv. Der Kommissionsvorschlag stellt insofern eine Verbesserung zum vorherigen Entwurf dar. Gleichzeitig halten wir Anpassungen an dem Paket für notwendig, um negative Finanzierungsauswirkungen besonders auf deutsche Industrieunternehmen zu vermeiden. Vorschlag mit vielen Unklarheiten und einigen Gefahren für die Unternehmensfinanzierung Unser Hauptkritikpunkt gilt der Umsetzung des sogenannten Output-Floors, der besonders auf risikoarme Geschäfte eine limitierende Wirkung mit negativen Begleiterscheinungen hat. Besonders betroffen sind hierbei Unternehmen des klassisch deutschen Mittelstands, die über die übliche KMU-Definition der EU hinausgehen und kein externes Rating vorweisen können. Ebenso betroffen sind Immobilienfinanzierungen mit geringem Risiko. Die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsvorschriften sind richtig, müssen jedoch einen dauerhaften Status erhalten. Die langen Übergangsfristen sind zwar politisch gut gemeint, in der Praxis jedoch nur halb so effektiv. Darüber hinaus sollten die für im In- und Ausland befindlichen Projekte wichtigen Erfüllungsgarantien keinem signifikanten Anstieg der Kreditkonversionsfaktoren ausgesetzt werden. Dies kann zu erheblichen Projektkostenanstiegen bspw. im Anlagenbau, in der Verkehrsinfrastruktur, im Marineschiffsbau und in der Bau- und Energiewirtschaft führen. Ebenso im Auge behalten werden sollten regulatorische Anforderungen an derivative Finanzinstrumente, die Industrieunternehmen für die Absicherung verschiedener Risiken nutzen. Gleiches gilt für die Finanzierung der Grunderwerbs-, Erschließungs- und Bauphase von Immobilien, die noch immer mit zu hohen Risikogewichten zu kämpfen hat. Der BDI begrüßt ausdrücklich die Beibehaltung der Unterstützungsfaktoren für KMUs und für gewisse Infrastrukturprojekte.