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Nutzungsraten von EUFreihandelsabkommen Vorschläge für eine bessere Nutzung
November 2022 Kernforderungen Laut der EU-Kommission nutzen europäische Exporteure und Importeure die Freihandelsabkommen (FHA) der EU zwar bereits in relativ hohem Maße (die Nutzungsrate deutscher Exporteure liegt bei 60 %), doch bleibt die Nutzung beständig hinter ihrem Potenzial zurück. Der BDI hat erstmals im Januar 2020 in einer Umfrage deutscher Unternehmen und Branchenverbände die Gründe hierfür untersucht und hieraus zusammen mit seinen Mitgliedern Handlungsempfehlungen abgeleitet. Diese Umfrage und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen wurden in einer erneuten Umfrage aktualisiert und abgepasst: ▪ Freihandelsabkommen mit strategischen Handelspartnern abschließen – die deutsche Industrie unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, Freihandelsabkommen mit strategischen Handelspartnern abzuschließen. Selbst bei nicht voller Präferenznutzung entfalten Zollsenkungen positive wirtschaftliche Effekte; hinzu kommen die wirtschaftlichen Vorteile aus den zahlreichen anderen Vereinbarungen eines modernen FHA. Diese Abkommen sollten deshalb umfassend sein und den Charakteristika des modernen Handels Rechnung tragen. Das heißt, dass sie neben dem Abbau von Zöllen (mit Ausnahmen für einige sensible Agrarprodukte) sogenannte WTO+ Themen wie den Abbau technischer Handelshemmnisse, die Öffnung des Vergabewesens oder auch Regeln für den digitalen Handel umfassen sollten. Gleichzeitig sollten Freihandelsabkommen nicht zu sehr überfrachtet werden, um auch bei den europäischen Handelspartnern die Ratifizierung sicherstellen zu können. Grundsätzlich müssen die FHA der EU den Regeln der WTO für Freihandelsabkommen entsprechen. ▪ Ursprungsregeln vereinfachen und Anreize zur Nutzung schaffen – um die Nutzung europäischer Freihandelsabkommen zu fördern, ist es entscheidend, die Ursprungsregeln zukünftiger Abkommen für die verschiedenen Industriebranchen zu vereinfachen und zu standardisieren. Wenn möglich, empfiehlt die deutsche Industrie bei den Warenkapiteln 25-96 einheitliche und industrieübergreifende Wertschöpfungsregeln. Bessere IT-Systeme könnten Ausfuhren in einem einheitlichen System klassifizieren und mit der Ursprungserbringung verbundene Ausgaben für Unternehmen reduzieren. Zudem sollte die Modernisierung älterer Abkommen der EU für eine größere Harmonisierung der Ursprungsregelwerke genutzt werden.
Anna Kantrup | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1526 | a.kantrup@bdi.eu | www.bdi.eu Katherine Tepper | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1499 | k.tepper@bdi.eu | www.bdi.eu Matthias Krämer | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1562 | m.kraemer@bdi.eu | www.bdi.eu