Euro 7/VII - Schadstoffnorm für Fahrzeuge

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POSITION | MOBILITÄTSPOLITIK | EU GREEN DEAL

Euro 7/VII – Schadstoffnorm für Fahrzeuge EU vor der Entscheidung: Flankierung der ambitionierten EUKlimapolitik oder einseitiger Fokus auf Luftreinhalteziele?

9. Februar 2023 Einleitung Die EU-Kommission hat am 10. November 2022 ihren Vorschlag zur neuen Schadstoffnorm Euro 7/VII veröffentlicht. Der Verordnungsvorschlag enthält neue Vorgaben für die Emission von Luftschadstoffen wie z. B. NOx und Feinstaub (PN, PM) für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Erstmals sollen auch Emissionen von Bremsstaub und Reifenabrieb erfasst werden. Außerdem werden Grenzwerte für bislang folgende nicht geregelte Luftschadstoffe Distickstoffmonoxid (Lachgas, N20), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Formaldehyd (HCHO) vorgegeben. Zudem enthält der KOM-Vorschlag Anforderungen zum Manipulationsschutz, zur Dauerhaltbarkeit der Traktionsbatterie und zur Einführung eines On-Board-Monitorings. Ebenfalls neu ist der Regulierungsansatz der EU-Kommission, die Anforderungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für schwere Nutzfahrzeuge in einer Verordnung zu regeln. Regulierungsziel klären Der BDI unterstützt ausdrücklich das Ziel der EU-Kommission, die Luftqualität in der Europäischen Union zu verbessern. Dazu hat auch die kontinuierliche Fortschreibung der Schadstoffnorm für Kraftfahrzeuge mit der aktuell gültigen Euro 6/VI einen wichtigen Beitrag geleistet. Ein maßvoller und harmonisierter Vorschlag für Euro 7/VII, der Umweltschutz und Klimaschutz gleichermaßen berücksichtigt, wäre daher ein richtiger Ansatz. Zugleich sollte ein Fokus auf künftig dominierende, nicht durch Kraftstoffverbrennung verursachte, Emissionen wie Reifenabrieb und Bremsstaub liegen. Für eine tragfähige Weiterentwicklung der Abgasnorm Euro 7/VII steht die EU deshalb an einem Scheideweg: Flankiert die EU mit der neuen Schadstoffnorm ihre eigenen Weichenstellungen über den EU Green Deal für die umfassende Transformation der Mobilität im Zuge der Transformation der gesamten Wirtschaft hin zur Klimaneutralität bis 2050? Oder hält die EU aufgrund eines unzureichenden Impact Assessments anspruchsvollen Vorgaben für die stetige Reduktion verbliebener Rest-Schadstoffe mit allen Konsequenzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft fest? Aus Sicht der Industrie gilt es, Instrumente für Klimaschutz und Umweltschutz aufeinander abzustimmen. Ein einseitiger Fokus auf äußerst ambitionierte Luftreinhalteziele trägt nicht dazu bei, die bereits erfolgten sowie noch

Petra Richter | Mobilität und Logistik | T: +49 30 2028-1514 | p.richter@bdi.eu | www.bdi.eu


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