Unternehmensbefragung zu Genehmigungsverfahren

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Genehmigungsverfahren BDI-Unternehmensbefragung zu Genehmigungsverfahren nach BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG).

07. November 2022 Einleitung Deutschland braucht dringend eine fundamentale Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Situation hat sich weiter verschlechtert, die Anzahl der Genehmigungsverfahren verdoppelt sich, aufgrund von Fuel-Switch und Transformationsprozessen in der Industrie. Hinzu kommt, dass die Behörden ob der Fülle der Anträge überlastet sind. Konkrete Vorschläge seitens der Industrie für Änderungen im deutschen Verfahrensrecht wurden innerhalb der Bundesregierung zwar diskutiert, bisher aber verworfen. Die neuen gesetzlichen Regelungen zum Fuel-Switch haben aber gezeigt, dass ein beherztes und zügiges Handeln der Bundesregierung durchaus möglich ist. In der angespannten Energieversorgungslage sind nun für eine befristete Zeit schnellere Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz möglich. Die Ergebnisse einer repräsentativen Unternehmensumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach beispielsweise zeigen, dass jedes sechste Unternehmen die öffentliche Verwaltung als kaum oder gar nicht leistungsfähig einschätzt. Massive Kritik äußern die Unternehmen ebenfalls an der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren. 90 Prozent dieser Verfahren betreffen die Änderungen an bestehenden Anlagen. Muss beispielsweise in einer Anlage ein Filter ausgetauscht werden oder eine Brennertechnologie, weil sich die gesetzlichen Vorgaben oder der Stand der Technik geändert haben, bedarf es einer Änderungsgenehmigung. Der BDI hat in einer internen Mitgliederbefragung ebenfalls deutliche Verzögerungen in Genehmigungsverfahren in verschiedensten Branchen feststellen können. Über 250 Verfahrensbeispiele sind vom BDI systematisch ausgewertet worden. Die im Folgenden vorgestellten Ergebnisse zu der Dauer von Genehmigungsverfahren zeigen, dass die Achillesferse der Verfahren die Zeit zwischen Projektstart und Fertigstellung der Antragsunterlagen ist. Die Auswertung von über 250 Verfahren aus 27 verschiedenen Branchen der letzten fünf Jahre hat ergeben, dass es im Schnitt ab Projektstart anderthalb Jahre dauert, bis die Behörde alle Unterlagen zusammen hat. Brauchte es früher 2 Gutachten für die Entscheidung sind es heute 5 - 10 Gutachten. Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz dauern ab Antragsstellung bei der Behörde im Schnitt sechs Monate zu lang. Von der Vollständigkeit der Unterlagen bis hin zur Genehmigungserteilung vergehen im Durchschnitt sieben Monate. Vorgesehen im Gesetz sind jedoch insgesamt – von

Ninetta Meier | Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1544 | n.meier@bdi.eu | www.bdi.eu


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