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Umbau von Industrieanlagen für Klimaschutz stärker in Blick nehmen Sieben-Punkte-Plan zur Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsmarathons
10. Februar 2022 Vorwort Deutschland steht vor einem gewaltigen Genehmigungsmarathon für das Erreichen der Klimaziele. Vor allem in den energieintensiven Industrien wie Stahl, Chemie, Zement sowie in der Energieerzeugung braucht es umfangreiche Umbaumaßnahmen, etwa für die Erzeugung von Wasserstoff sowie den Einsatz von Gas und Elektrizität als alternative Energieträger. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) geht von einer Verdopplung der Genehmigungsverfahren für Windenergie- und Industrieanlagen in den kommenden acht Jahren aus. In der Praxis heißt das, dass Behörden in Bund und Ländern bis 2030 je rund 20.000 Genehmigungen sowohl für Industrieanlagen als auch für Windräder erteilen müssen. Diese Mammutaufgabe ist nur mit einer umfassenden Reform von Planungen und Genehmigungen, die Verfahren für industrielle Anlagenstrukturen einschließt, zu bewältigen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Halbierung der Verfahrensdauer ist völlig unzureichend. Die Bundesregierung muss die Verfahrensdauer um mindestens 75 Prozent reduzieren, um die notwendigen Investitionen sicherzustellen und die Klimaziele rechtzeitig zu erreichen. Verschleppte Verfahren kosten die Unternehmen Geld und Wettbewerbsfähigkeit. Der BDI legt einen Sieben-Punkte-Plan mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Politik zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von industriellen Infrastrukturvorhaben vor: 1. Stichtagsregelungen einführen und überprüfen: Heutzutage müssen Unternehmen ihre Antragsunterlagen bis zum Zeitpunkt der Genehmigung, also der Erteilung des Bescheides, aktuell halten. Ändern sich im Zuge des Verfahrens die gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen ihre Unterlagen nachbessern. Der BDI schlägt eine Stichtagsregelung vor, um das zeitaufwendige Nachreichen von Unterlagen zu verhindern und Rechtssicherheit zu schaffen. 2. Detaillierungsgrad der Unterlagen festlegen (§ 4 der 9. BImSchV): Im Umweltrecht kommt es bei Unternehmen häufig zu Unsicherheiten. Abhilfe könnte der Gesetzgeber durch klare Vorgaben in der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zum Detaillierungsgrad der Bewertung von Umweltauswirkungen schaffen.
Catrin Schiffer | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1582 | c.schiffer@bdi.eu | www.bdi.eu