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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Wesentliche Neuerungen im Überblick
17. November 2021
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Das in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause 2021 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird als ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Gesellschaftsrechts bezeichnet. Im Kern soll mit der Reform des Personengesellschaftsrechts eine Anpassung des geschriebenen Rechts an das geltende Recht (Rechtsprechung und Lehre) erfolgen. Zudem sollen die Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Personenhandelsgesellschaften an moderne Bedürfnisse angepasst werden. Von besonderer Bedeutung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR zur Herstellung von Rechtssicherheit und Transparenz in Folge der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR. Daneben stellt der Gesetzgeber auch für die Personengesellschaften klar, dass für alle in Deutschland registrierten Unternehmen deutsches Gesellschaftsrecht Anwendung finden kann, auch wenn sie ihre Haupttätigkeit ins Ausland verlegen. Schließlich erfolgt eine Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für Freiberufler (z. B. Ärzte und Rechtsanwälte) sowie die gesetzliche Regelung eines Beschlussmängelrechts für Personenhandelsgesellschaften. Die Reform wird erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten, doch die betroffenen Unternehmen sollten die Zeit nutzen und sich schon jetzt mit den Neuregelungen vertraut machen. Dieser Beitrag stellt den Hintergrund der Reform sowie den wesentlichen Inhalt und die praktischen Auswirkungen für die betroffenen Gesellschaftsformen dar.