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BDI-Stellungnahme zum Entwurf einer europäischen KI-Verordnung Durch eine innovationfreundliche Ausgestaltung die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa sichern.
8. November 2021 Executive Summary Künstliche Intelligenz (KI) zählt zu den wichtigsten Schlüsseltechnologien in der Industrie. Unbürokratische und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vor diesem Hintergrund eine zentrale Voraussetzung, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie langfristig zu sichern. Es ist richtig, dass der am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf für eine europäische KI-Regulierung den Fokus auf KI-Systeme legt, mit denen hohe Risiken verbunden sein können. Bei den vorgeschlagenen Regelungen besteht an vielen Stellen allerdings noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Im Kern kommt es darauf an, eine Überregulierung industrieller Anwendungsbereiche von KI zu vermeiden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Entwicklung innovativer Anwendungen der Schlüsseltechnologie KI bereits im Ansatz geschwächt wird. Da die Ausgestaltung des Rechtsrahmens für den Einsatz von KI somit weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen hat, muss die industrielle Anwendungsperspektive von KI im weiteren Rechtsetzungsprozess gleichrangig mitberücksichtigt werden. Dringend geboten ist zudem eine eindeutig von konventioneller Software abgegrenzte KI-Definition. Wenn der Rechtsrahmen für KI in Europa innovationsfreundlich ausgestaltet wird, können sich europäische Unternehmen in Kombination ihrer industriellen Stärke mit den Möglichkeiten der KI im internationalen Wettbewerb einen entscheidenden Vorteil verschaffen.“ Kernforderungen der deutschen Industrie: 1. Die Kategorie der „Hochrisiko-KI-Systeme“ sollte auf KI-Systeme beschränkt werden, die mit hohen Risiken verbunden sind und nicht vom geltenden europäischen und nationalen Produktsicherheitsrecht erfasst werden. Industrielle KI-Systeme, die bereits durch bestehendes Recht reguliert werden, sollten hingegen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. 2. Die Vorgaben für „Hochrisiko-KI-Systeme“ sollten an zahlreichen, in der vorliegenden Positionierung näher ausgeführten Stellen so angepasst werden, dass sie in einem angemesseneren Verhältnis zu den adressierten Risiken stehen und in der Praxis von Unternehmen realistischerweise und mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden können. 3. Das innovationsfördernde Instrument der KI-Reallabore sollte so ausgestaltet werden, dass dieses auch für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) und Startups auf niederschwellige Art und Weise zugänglich ist.
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