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Reallabore – the way forward. Kernforderungen aus Sicht der deutschen Industrie für die neue Legislaturperiode 2021-2024
18. Mai 2021 Kernforderungen zur künftigen Ausgestaltung der Reallabore in Deutschland und der EU aus Sicht der deutschen Industrie Nationale Ebene: 1. Konsistenter Einsatz von Reallaboren als innovationspolitisches Mittel: die Bundesregierung sollte das Instrument Reallabore und Experimentierklauseln konsequent in alle innovationspolitischen Vorhaben und Gremien integrieren. Dies gilt für legislative Vorhaben und auch für die Diskussion auf Gremienebene (z.B. Hightech Forum). Die bisherigen Aktivitäten des BMWi-Netzwerks Reallabore wie die Netzwerkevents sowie der Innovationspreis Reallabore sollten kontinuierlich ausgebaut werden. Ziel sollte es sein, dass noch mehr Unternehmen und Innovatoren – auch Startups und KMUs – dabei unterstützt werden, ihre technologische Innovation in Experimentierklauseln und Reallaboren zu testen. Die Erkenntnisse aus Reallaboren sollten systematisch evaluiert werden. Der BDI schlägt die Einrichtung eines regelmäßigen Reallabore-Dialogs mit relevanten Stakeholdern von Unternehmen, Politik, Verwaltung und Gesellschaft vor. 2. Rechtliche Sicherheit für teilnehmende Unternehmen schaffen: Innovationen in kapitalintensiven Sektoren erfordern auch im „Testmaßstab“ eines Reallabors ein großes finanzielles Commitment. Es muss daher sichergestellt werden, dass teilnehmende Unternehmen ausreichende Rechtssicherheit haben. Dies betrifft unter anderem kartell- und beihilferechtliche Fragen, den Umgang mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie Fragen des geistigen Eigentums an den im Reallabor entwickelten Forschungsergebnissen. 3. Experimentierklausel-Check analog dem BDI Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) einführen1. Die deutsche Industrie fordert die systematische Verankerung von Experimentierklauseln in der Gesetzgebung und begrüßt das Vorhaben des BMWI, über ein Bundesexperimentiergesetz die Rahmensetzungen für Reallabore grundsätzlich zu verbessern. Es muss die Möglichkeit geben, Alternativen zur aktuellen Gesetzgebung auszuprobieren oder neue Ideen auch ohne langwierige Gesetzgebungsänderungen durchzusetzen. 4. Übergreifende Vorgaben für leistungsstarke und rechtssichere Experimentierklauseln schaffen. Die verschiedenen Erfahrungen zu Art und Struktur der Experimentierklauseln sollten in einem übergreifenden Rechtsrahmen zusammengefasst und verankert werden. Dieser Rahmen sollte als Vorlage für künftige Experimentierklauseln dienen. Die Vereinheitlichung und
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Vgl. BDI Innovations-Check in der GFA, abrufbar unter: https://bdi.eu/media/user_upload/20160711_Studie_InnovationsCheck-in-der_Gesetzesfolgenabschaetzung.pdf Christian Rudelt | Digitalisierung und Innovation | T: +49 30 2028-1572 | c.rudelt@bdi.eu | www.bdi.eu