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Datenstrategie der Bundesregierung BDI-Position zur Datenstrategie der Bundesregierung vom 27. Januar 2021
28. April 2021 Vorbemerkung Der BDI begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrer Datenstrategie einen kohärenten Weg zu einer verstärkten Datennutzung beschreitet. Eine solche Strategie ist überfällig und muss zügig in die Praxis umgesetzt werden, um das enorme Wertschöpfungspotential aus datengetriebenen Geschäftsmodellen besser nutzen zu können und Deutschland zu einem Vorreiter im Bereich der Datennutzung zu transformieren. Wie groß gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Nachholbedarf bei der Aufbereitung, Nutzung und dem Austausch von Daten ist, wurde in einer jüngst vom BDI beauftragten Studie deutlich: Im Rahmen einer repräsentativen Unternehmensbefragung konnten nur 28 % der befragten Unternehmen insgesamt als „digital“ hinsichtlich des eigenen Datenmanagements eingestuft werden.1 Damit Deutschland die in der Datenwirtschaft liegenden Potenziale wirklich ausschöpfen kann, ist ein Umdenken beim Umgang mit Daten notwendig. Viel zu häufig nehmen Unternehmen derzeit allein aufgrund großer Rechtsunsicherheiten von den Möglichkeiten einer verstärkten Datennutzung und eines Datenaustauschs Abstand. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht ohne Weiteres auf die mitunter notwendige juristische Expertise zurückgreifen können. Der BDI unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung der Datenstrategie, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen einer verstärkten Datennutzung stärker in den Blick zu nehmen bei gleichzeitiger Wahrung des grundrechtlich verankerten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um den Gleichklang aus Datenökonomie und Datenautonomie zu gewährleisten, müssen zügig technische Datenschutzlösungen, wie sie in der Datenstrategie insbesondere im Bereich von Pseudonymisierung und Anonymisierung angesprochen werden, oberste Priorität haben. Schließlich liegt in der unklaren Abgrenzung des Anwendungsbereichs der DSGVO ein zentrales Hemmnis für eine effiziente Datenwirtschaft. Zugleich sollte der bestehenden Ungewissheit einer kartellrechtlichen Zulässigkeit von Datenkooperationen mit Wettbewerbern weiter legislativ entgegengetreten werden. Der BDI begrüßt die in der
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„Datenwirtschaft in Deutschland – Wo stehen die Unternehmen in der Datennutzung und was sind ihre größten Hemmnisse?“, IW-Studie im Auftrag des BDI, Februar 2021, abrufbar unter https://bdi.eu/media/publikationen/?publicationtype=Studien#/publikation/news/datenwirtschaft-in-deutschland/.
Dr. Michael Dose | Digitalisierung und Innovation | T: +49 30 2028-1560 | m.dose@bdi.eu | www.bdi.eu