Genehmigungsverfahren vereinfachen

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BDI Diskussionspapier 1

Einfluss auf europäisches Umweltrecht erhöhen

Es ist zwingend notwendig, den Einfluss der gesamten Bundesregierung auf die Entwicklung des europäischen Umweltrechts zu stärken. Da Regelungen auf europäischer Ebene eine große Auswirkung auf Industrieunternehmen haben, muss für die Positionierung Deutschlands zu europäischen Umweltrechtsfragen zukünftig die ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Ressorts eingeholt werden.

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Rechtsverbindliche Standards erarbeiten

Aufgrund bestehender und neuer Vorgaben im Umweltrecht wird die gebundene Genehmigung nach BImSchG zunehmend zu einem Verfahren, in welchem zahlreiche Gutachten erstellt werden. Um sowohl die Anzahl als auch den Umfang dieser Gutachten zu reduzieren, müssen rechtsverbindliche Standards wie Technische Anleitungen erarbeitet werden.

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Stakeholder-Beteiligung stärken

Die Industrie als ein Adressat sollte an der Erstellung zumindest wesentlicher normkonkretisierender Standards, welche nicht im förmlichen Verfahren (z. B. Handlungsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaften) beteiligt werden. Eine Erarbeitung solcher Regelungen ohne Stakeholder-Beteiligung führt letztlich dazu, dass diese die sich in der Praxis abzeichnenden Probleme nicht angemessen berücksichtigen und zu nicht oder kaum erfüllbaren (Mehrfach-) Prüfungen führen.

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Spielräume zur Vereinfachung der Verfahren nutzen

Es müssen alle bestehenden Spielräume zur Vereinfachung der Verfahren genutzt und fachrechtlich ausgeweitet werden. Der Gesetzgeber hat Vereinfachungen der Verfahren bereits rechtlich verankert, diese werden in der Praxis jedoch entschieden zu selten genutzt.

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Personalsituation bei den Genehmigungsbehörden optimieren

Um flächendeckend eine ausreichende Personalausstattung und Sachkompetenz in den Behörden zu gewährleisten, sind insbesondere die Landesregierungen aufgefordert, ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die kontinuierliche Weiterqualifizierung des Personals ist massiv voranzutreiben.

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Gerichtliche Vollkontrolle im Umweltrecht diskutieren

Die deutschen Probleme mit dem europäischen Umweltrecht sind im europäischen Vergleich nahezu einmalig, obwohl die meisten Mitgliedstaaten vergleichbare oder größere Umweltprobleme haben. Aus Sicht der deutschen Industrie sollte auf politischer Ebene dringend die Frage geklärt werden, inwieweit die gerichtliche Vollkontrolle im deutschen Umweltrecht noch zeitgemäß und im europäischen Kontext angemessen ist.

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Wiedereinführung der Präklusionsregel

Umweltverbände können daher seit zwei Jahren im gerichtlichen Verfahren auch Argumente vorbringen, die sie im Verfahren vor der Behörde nicht genannt haben. Damit wird während des Genehmigungsverfahrens nicht mehr deutlich, gegen welchen Teil einer Genehmigung Klage erhoben werden kann. Aufgrund dessen sichern sich die Behörden in jede Richtung mit Hilfe von Gutachten ab. Die Wiedereinführung der Präklusionsregel auf ist daher zwingend erforderlich. https://bdi.eu/themenfelder/umwelt/anlagenrecht/#/artikel/news/sieben-punkte-fuer-ein-schnelles-und-rechtssicheres-genehmigungsverfahren/

Dieter Kempf BDI-Präsident

„Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen haben sich zu einem massiven Investitionshemmnis entwickelt. Wenn jetzt nicht entschieden gegengearbeitet wird, droht der Investitionsstandort Deutschland nachhaltig Schaden zu nehmen.“


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