Position | Umweltpolitik | Industrieanlagen Genehmigungsverfahren vereinfachen
Rechtssicherheit herstellen
„Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war. Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt.“
Quelle: 11-Punkte-Plan für schnelleres Planen und Bauen von Abgeordneten der CDU/CSUBundestagsfraktion und NRW Verkehrsminister, Herbst 2019
Die deutschen Probleme mit dem europäischen Umweltrecht sind im europäischen Vergleich nahezu einmalig, obwohl die meisten Mitgliedstaaten vergleichbare oder größere Umweltprobleme haben. Wir sind das Land, das mit Abstand am Längsten braucht, um Genehmigungen zu erteilen. Rechtsunsicherheiten in Genehmigungsverfahren sind daher sicherlich nicht nur auf die europäischen Vorgaben, sondern auch auf Eigenheiten des deutschen Rechtssystems zurückzuführen. Die weitreichende Kontrolldichte der Gerichte und die damit einhergehende behördliche Ermittlungstiefe sind ein Problem bei der Überprüfung der europäisch geprägten Umweltnormen. Aus Sicht der deutschen Industrie sollte auf politischer Ebene dringend die Frage geklärt werden, inwieweit die gerichtliche Vollkontrolle im stark europäisch geprägten deutschen Umweltrecht noch zeitgemäß und im europäischen Kontext angemessen ist. Dazu kommt eine europaweit einzigartig starke Stellung der Umweltverbände, verbunden mit einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit und hohen Klagebereitschaft Privater. Aufgrund der fehlenden Präklusionsregelung können Umweltverbände seit 2017 im gerichtlichen Verfahren auch Argumente vorbringen, die sie im Verfahren vor der Behörde nicht genannt haben. Damit wird während des Genehmigungsverfahrens nicht mehr deutlich, gegen welchen Teil einer Genehmigung Klage erhoben werden kann. Aufgrund dessen sichern sich die Behörden in jede Richtung mit Hilfe von Gutachten ab. Daraus resultieren zusätzliche zeitliche und finanzielle Belastungen für den Vorhabenträger. Der weite Zugang zu Gerichten, sprich die Vielzahl der Personen und Vereinigungen, die eine Klage erheben können und die umfassende Kontrolle der Genehmigungsentscheidung durch die Gerichte führen zu einer in Europa einmaligen Situation. Viele Kläger können gegen alle Bestandteile der Entscheidung einer Behörde klagen: Die Rechtsunsicherheit einer jeden Entscheidung ist vorprogrammiert.
„Jedes neue Projekt wird inzwischen beklagt und infrage gestellt.“ Wenn Deutschland im Wettbewerb nicht zurückfallen wolle, müssten Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. „Dazu gehört auch, Verbandsklagen einzuschränken.“ Nur Umweltverbände sollten klagen dürfen, wenn die Belange des Verbands betroffen seien oder es keine Beteiligung im Genehmigungsverfahren gegeben habe.
Carsten Linnemann Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU