Gutachtenflut verkompliziert die Verfahren Unternehmensvertreter, die ein Projekt planen und die notwendigen Investitionen verantworten, können nur sehr schwer die Dauer des Verfahrens vorhersehen, geschweige denn, ob eine Genehmigung für das gewünschte Projekt überhaupt erteilt wird. Die gebundene Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird zunehmend zu einem Verfahren, in welchem zahlreiche Gutachten, insbesondere auf Seiten der Projektträger, aber auch auf Seiten der Behörden erstellt werden. Bei vielen Industrieprojekten bestehen Unsicherheiten darüber, welche Unterlagen in welcher Detailtiefe beizubringen sind. Um unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessen“, „erforderlich“ oder „verhältnismäßig“ auszufüllen, werden seitens der Behörden vermehrt Gutachten benötigt, etwa in den Fachgebieten Immissionsprognose von Luftschadstoffen und Gerüchen, Brandschutz, Schutzabständen, gewässerökologische Verträglichkeit, Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit, Stickstoffausbreitung, Artenschutz, Ausgangszustandsbericht Boden.
Rechtsunsicherheiten ergeben sich auch aufgrund der Frage, welche Methodik bei der Bewertung von Umweltauswirkungen und der Überprüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten anzuwenden ist. Ungewissheiten wie beispielsweise, wann ein Eintrag von Stoffen auf ein Naturschutzgebiet erheblich ist, wie ein angemessener Abstand für Betriebsbereiche zu bestimmen ist, wann Auswirkungen einer Anlagenänderung erheblich im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind oder wann eine Verschlechterung eines Gewässers bzw. eine Gefährdung der Erreichung der Bewirtschaftungsziele gegeben ist, sind unbeantwortet und führen zu umfangreichen Diskussionen zwischen Projektträger, Behörden und Dritten. Die deutsche Industrie ist kurzen Innovations- und Vermarktungszyklen ausgesetzt. Diese reduzierte „Time to and on the market“ bedarf einer schnellen Produktionsanpassung. Damit bleibt keine Zeit für lange Genehmigungsverfahren.
Komplexe Vorgaben und Rahmenbedingungen Quelle: BDI
Wie weit reicht eine Vorprüfung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung? Unbestimmte Vorgaben zu der Beurteilung von Gewässern Berechnung von Lärmbelastung Beurteilung von Gerüchen angemessener Sicherheitsabstand Berechnungen des Einflusses von Stickstoff auf Naturschutzgebiete Umsiedlung von geschützten Arten Alle Pläne, Programme, Uberwachungsmaßnahmen, Verwaltungsakte und Verträge sind bundesweit angreifbar Fehlende Deponiekapazität Brandschutzbestimmungen Bodenschutz und Folgenutzung nach Gewinnung von Rohstoffen
Neue Herausforderungen für Betrieb und Genehmigung