Einheitliche Schutzmaßmaßnahmen in europäischen Freihandelsabkommen

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POSITION | AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK

Einheitliche Schutzmaßmaßnahmen in europäischen Freihandelsabkommen

April 2019 Schutzmaßnahmen – oder Safeguards – sind ein wichtiges handelspolitisches Instrument, um europäischen Unternehmen in eng definierten Ausnahmen für eine Zeit Schutz vor ausländischer 23.Schutzklauseln Oktober 2017 Konkurrenz zu gewähren. Bisher gab es hier keinen einheitlichen Standard für in den Freihandelsabkommen (FTA) der EU. Das will die Europäische Kommission nun ändern. Die deutsche Industrie begrüßt dieses Vorhaben. Im Recht der Welthandelsorganisation (WTO) sind Schutzmaßnahmen grundsätzlich in Artikel XIX des General Agreements on Tariffs and Trade (GATT) von 1994 vorgesehen. Als Mitglied der WTO gestaltet die EU ihre Regeln zur Anwendung solcher Maßnahmen selbstverständlich WTO-konform. Schutzmaßnahmen spielen für eine politisch nachhaltige Handelsliberalisierung eine wichtige Rolle. Ein Abkommen über eine Freihandelszone verbindet zwei Märkte schlagartig miteinander. In diesem neuen Markt ändert sich dadurch auch die Arbeitsteilung. Das ist grundsätzlich positiv, weil die Produktion effizienter wird, Güter zu niedrigeren Preisen am Markt angeboten werden und neue Arbeitsplätze entstehen. Eine Freihandelszone entsteht allerdings wie in einem Zeitraffer und das kann unerwünschte Folgen haben. Ziel von Schutzklauseln in Freihandelsabkommen ist es, Unternehmen eine Atempause im internationalen Wettbewerb zu gewähren und ihnen damit beispielsweise eine Umstrukturierung zu ermöglichen. Schon in der Vergangenheit hat die EU Klauseln zu solchen Schutzmaßnahmen in ihre FTAs aufgenommen. Allerdings galten diese nur für einzelne Abkommen, weshalb in Europa ansässige Industrien genau Acht geben mussten, nach welchen Kriterien sie einen Schaden bei der Kommission melden und damit um temporären Schutz bitten konnten. Um diesen Mangel zu beheben, will die Kommission nun einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, der für alle zukünftigen FTA gelten soll. Die EU hat daher im April 2018 ihren Entwurf „über die Anwendung von Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Abkommen zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern vereinbarten Präferenzen“ in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Eine Vereinheitlichung dieser Art schafft identische und rechtssichere Standards für europäische Wirtschaftsbeteiligte. Unter eine solche

Dr. Stormy-Annika Mildner | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 20281562 | s.mildner@bdi.eu | www.bdi.eu Dr. Nikolas Keßels | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 20281518 | n.kessels@bdi.eu | www.bdi.eu


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