POSITION | AUSSENWIRTSCHAFT
Verhandlungen mit den USA über ein transatlantisches Handelsabkommen Forderungen zum Inhalt der Verhandlungen
Januar 2019 Kernforderungen Industriegüterabkommen: Die deutsche Industrie bedauert, dass mit den USA derzeit keine Verhandlungen über ein umfassendes und ambitioniertes Handelsabkommen, vergleichbar mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), möglich sind. Angesichts der aktuell schwierigen Lage können wir nachvollziehen, dass die Europäische Kommission in die Verhandlungen zu einem schlanken Handelsabkommen mit den USA eintreten will. Wir unterstützen die Bemühungen, den Handelskonflikt zu entschärfen und eine Normalisierung der Beziehungen mit den USA zu erreichen. Daher unterstützen wir auch die Pläne der EU, ein transatlantisches Industriegüterabkommen zu verhandeln. Dieses muss den WTO-Vorgaben entsprechen und annähernd den gesamten Handel („substantially all the trade“) liberalisieren. Ein Industriegüterabkommen, das den Automobilhandel ausschließt, wäre nicht akzeptabel. Übergangsphasen sollten – wo nötig – kurz sein. Zudem sollten einfache und liberale Ursprungsregeln und ein handelserleichterndes Verifizierungsverfahren vereinbart werden. Regulatorische Kooperation: Fortschritte in der regulatorischen Kooperation sind für die deutsche Industrie von maßgeblicher Bedeutung und haben das größte Potenzial für Einsparungen und Verbesserungen beim Marktzugang. Deshalb sollten sich die EU und die USA auf eine klare Agenda sowie einen festen Zeitplan zur Bearbeitung der regulatorischen Themen einigen. Hier erwartet die deutsche Industrie von der US-amerikanischen Seite eine eindeutige, verpflichtende Zusage. Das Mandat der EU muss konkrete Projekte sowie einen offenen Prozess vorsehen, der jederzeit die Aufnahme neuer Kooperationsvorhaben ermöglicht. Seitens der Verhandlungspartner sollten keine Sektoren im Vorhinein von der regulatorischen Kooperation ausgeschlossen werden. Ziel der regulatorischen Kooperation ist nicht die Absenkung von Standards, sondern die Reduktion von Verfahrensaufwand bei Erhalt der Schutzniveaus. WTO-Reform: Die EU und die USA müssen gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um das WTORegelwerk zu modernisieren und die Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen zu stärken. Die Reformvorschläge der EU und Kanadas sowie der gemeinsame Vorschlag von EU, USA, Japan, Costa Rica und Argentinien zur Verschärfung der Notifizierungspflichten bieten gute Grundlagen dafür. Letztendlich ist jedoch erforderlich, eine breitere Koalition von Staaten für eine WTO-Reform zu gewinnen. Die EU und die USA müssen weitere Partner in ihre Anstrengungen miteinbeziehen. Auch plurilaterale Liberalisierungsvorhaben sollten Teil einer transatlantischen WTO-Agenda sein. Öffentliche Auftragsvergabe: Der BDI bedauert, dass das öffentliche Auftragswesen zurzeit nicht Teil der Gespräche sein soll und fordert, dass die EU und die USA dieses Thema nicht aus den Augen verlieren. US-Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos beziehungsweise Komponenten: US-Importe von Stahl, Aluminium sowie Autos und Komponenten aus der EU gefährden nicht die nationale Sicherheit der USA.
Dr. Stormy-Annika Mildner, Julia Howald | Außenwirtschaftspolitik | www.bdi.eu