POSITION | EUROPAPOLITIK | BREXIT
Forschung und Innovation Herausforderungen durch den Brexit
22. Oktober 2018 Enge Kooperation im Bereich Forschung und Innovation sichern 23. Oktober 2017 Wirtschaftliche Integration und Forschungsbeziehungen zwischen deutschen und britischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind tief und für beide Seiten vorteilhaft. Die Voraussetzungen für die Fortsetzung dieser Beziehungen müssen schnell geklärt werden. Dazu gehören die Freizügigkeit von Mitarbeitern (deutsche Forscher an britischen Institutionen und umgekehrt) sowie keine oder geringe Barrieren für Forschungskooperationen. Kontinuität für bereits bestehende Kooperationen ist für die Übergangsphase und die Zeit nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU unerlässlich. Viele europäische forschungsbasierte Unternehmen haben vom laufenden EU-Rahmenprogramm Horizont 2020 (H2020) und seinen Vorgängern durch die Etablierung multinationaler Forschungsnetzwerke profitiert. Diese Netzwerke ermöglichen Zugang zu Wissen jenseits der eigenen Organisationen und sind für Unternehmen ein wichtiger Grund, sich an Förderprogrammen zu beteiligen. Ein Austritt Großbritanniens würde diese lang gewachsenen Forschungsnetzwerke in Gefahr bringen.
BDI-Kernforderungen Forschungsgemeinschaft und -kooperation Die Fortsetzung der Forschungskooperationen zwischen dem VK und der EU27, der Zugang zu Finanzierungsquellen der EU und erleichterten Investitionsströmen sollten sichergestellt werden. Innovationsförderung und Forschungscluster Großbritannien sollte für Horizont 2020 und sein Nachfolgeprogramm Horizon Europe (HEU) den Status eines assoziierten Mitglieds erlangen – am besten nach dem norwegischen Modell. Nur so können Forschungskonsortien weiter bestehen und eine hohe Qualität von F&E beibehalten werden. Das VK sollte weiterhin Zugang zu Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) wie die Initiative für Innovative Medizin (IMI) und anderen JTIs erhalten. Mobilität von Forschern, Austausch Eine Vereinbarung über Migration zwischen dem VK und der EU27 ist unabdingbar, um die Mobilität von Studenten, Forschern und hoch qualifizierten Arbeitskräften zu sichern. Das System sollte bedürfnisorientiert, unkompliziert, schnell und sicher sein, um Ergebnisse zu erzielen. Einheitliches Patentsystem nach der Brexit-Patentharmonisierung ▪ Unterstützung der Einführung eines Einheitspatentsystems und Beibehaltung des VKs als Mitglied. ▪ Unterstützung des VKs beim Verbleib im derzeitigen europäischen Patentsystem auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens. ▪ Die Errichtung des Europäischen Einheitspatentgerichts (UPC) zur Beilegung von Streitigkeiten über europäische Patente sollte durch die Ausstiegsverhandlungen nicht behindert werden. Das UPC ist für die Schaffung und das Funktionieren des EU-Patents unerlässlich. Exportkontrolle / Dual-Use Sowohl das VK als auch die EU-Behörden sollten ihre Praktiken und Ressourcen im Bereich der Exportkontrolle so schnell wie möglich anpassen, um einen funktionierenden Stoffaustausch für Forschungs- und Entwicklungszwecke aufrechtzuerhalten.