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Chinas Entwurf für ein nationales Exportkontrollgesetz
10. Juli 2018
Kernforderungen China will durch die Novelle seines nationalen Exportkontrollsystems viele bislang dezentrale Bestimmungen und Verordnungen in einem Gesetz zusammenfassen. Die deutsche Industrie begrüßt dieses Vorhaben. Der Gesetzesentwurf weist jedoch zum Teil erhebliche Mängel auf. Zudem ist zweifelhaft, ob er einzig dem Schutz vor der Verbreitung von ABC-Waffen und deren Trägersystemen verpflichtet ist. Die klare und wiederkehrende Nennung von Wirtschaftsinteressen im Gesetzestext gibt Anlass zur Sorge, dass China die Exportkontrolle zur Förderung der nationalen Wirtschaft missbrauchen könnte und damit das regelbasierte internationale Handelssystem untergräbt.
Um wirkungsvoll zu schützen, sollte die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck internationalen Normen, Verträgen und Regeln folgen.
In diesem Sinne sind konkrete Güterlisten ein guter Ansatz, der Vorhersagbarkeit und Stabilität schafft.
Im Gesetz sollten Begriffe geschärft und damit der Anwendungsbereich präzisiert werden.
Nicht-grenzüberschreitende Güterbewegungen und Technologietransfers dürfen nicht genehmigungspflichtig werden.
Exportkontrolle darf keine extraterritoriale Wirkung entfalten. Derartige Vorschriften führen zu Einschränkungen im Warenverkehr und schaden schlussendlich allen Beteiligten.
Bei Sicherheitsüberprüfungen sollte es klare und transparente Evaluationskriterien geben.
Die deutsche Industrie begrüßt den geplanten Expertenmechanismus und ruft dazu auf, in Kooperation best-practices zu stärken.
Die deutsche Industrie fordert die Bundesregierung auf, den Dialog mit Peking zu vertiefen.
Dr. Nikolas Keßels | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1518 | n.kessels@bdi.eu | www.bdi.eu Ferdinand Schaff | Internationale Märkte | T: +49 30 2028-1409 | f.schaff@bdi.eu | www.bdi.eu