POSITION | EUROPAPOLITIK | BREXIT
Rechtsfolgen beim Wechsel zum Drittstaat Herausforderungen durch den Brexit
Februar 2018
Größtmögliche Kontinuität des Rechtsrahmens sicherstellen 23. Oktober 2017 Unter dem vorgenannten Titel „Rechtsfolgen beim Wechsel zum Drittstaat“ geht der BDI auf Rechtsfolgen in fünf zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts ein: (1) Wettbewerbs-, Kartell- und Beihilferecht, (2) Europäisches und internationales öffentliches Auftragswesen/Vergaberecht, (3) Gesellschafts- und Insolvenzrecht, (4) Zivil- und Zivilverfahrensrecht (einschließlich Verbraucherrechtsaspekten) und (5) Verbraucherpolitik. Über alle Einzelheiten hinweg besteht angesichts der äußerst negativen Folgen eines ungeregelten Brexit (oder einer zu kurzen Übergangsfrist) ein starkes Interesse der Industrie an größtmöglicher Kontinuität des Rechtsrahmens.
BDI-Kernforderungen Wettbewerbs-, Kartell- und Beihilferecht: U.a. Regelungen hinsichtlich der Freigabe von Zusammenschlüssen „mergers“ nötig Im Bereich des Wettbewerbs-, Kartell- und Beihilferechts wird mit dem Brexit, soweit keine Übergangslösung erfolgt, die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission bezüglich der Freigabe von Zusammenschlüssen mit EU-weiter Dimension im Verhältnis zum Vereinigten Königreich entfallen. Insoweit und hinsichtlich weiterer Aspekte des Wettbewerbs-, Kartell- und Beihilferechts ist eine hinreichende Übergangsphase mit Fortgeltung des EU-Rechts – möglichst bis zum Inkrafttreten der künftigen Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich – anzustreben. Für künftige Regelungen sind eindeutige Festlegungen unter weit gehender Orientierung am EU-Recht erforderlich. Öffentliches Auftragswesen/EU-Vergaberecht: Übergangsphase und künftige Regelungen erforderlich Ohne besondere Vereinbarungen würden mit dem Brexit wichtige marktöffnende Regelungen für den bedeutenden britischen Markt für öffentliche Aufträge entfallen. Übergangsregelungen sind nötig: Das künftige Abkommen sollte sich inhaltlich möglichst an den EU-Richtlinien und hilfsweise an CETA orientieren. Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Insbesondere Klarstellungen bezüglich der „Limiteds“ wichtig Auch insoweit löst der Brexit viele Unsicherheiten aus. Vor allem ist unsicher, welche Folgen beim Wegfall der Niederlassungsfreiheit auf Unternehmen zukommen werden, bei denen es sich um in UK gegründete Gesellschaften (insb. „Limited“) mit Verwaltungssitz in Deutschland handelt. Insoweit ist zu prüfen, wie etwaige künftige Regelungen oder Ausnahmeregelungen gestaltet werden müssten. Zivil- und Zivilprozessrecht: Alternative künftige Lösungen nötig Zu erwartende Rechtsunsicherheiten für Unternehmen bei der Abwicklung von Verträgen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sollten durch alternative künftige Lösungen minimiert werden. Verbraucherpolitik: Vereinbarungen in Anlehnung an EU-Recht anzustreben Es ist im Interesse der deutschen Wirtschaft, zukünftige Verbraucherschutzvorschriften in einem bilateralen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich soweit möglich identisch zum EU- Recht zu gestalten.