Erweiterung der staatlichen Eingriffsrechte für ausländische Direktinvestitionen

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Positionspapier

Außenwirtschaftspolitik/ Internationale Märkte

Erweiterung der staatlichen Eingriffsrechte für ausländische Direktinvestitionen Datum 11. Juli 2017 Seite 1 von 6

BDI-Position auf einen Blick:

Ausländische Investitionen sind in Deutschland willkommen. Sie schaffen Wohlstand und Arbeitsplätze.

Die gegenwärtig im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verankerten Kontrollmechanismen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind ausreichend. Eine Ausweitung der Kontrollmechanismen auf „ökonomische“ Kriterien lehnen wir ab, sie können einer protektionistischen Instrumentalisierung Tür und Tor öffnen. Die Transparenz und Verlässlichkeit des Prüfverfahrens sollte jedoch verbessert werden.

Bundesregierung und EU-Kommission müssen auf uneingeschränkten Marktzugang und faire Wettbewerbsbedingungen hinwirken. Sie müssen Staaten mit eingeschränktem Marktzugang zur Öffnung ihrer Märkte für den Handel und für Investoren bewegen. Zur Öffnung von Märkten für Investoren sind Handels- (FTA) und Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV/BITs) ein geeignetes Mittel.

Eine generelle und wertende Unterscheidung staatlicher und privater Akteure bei ausländischen Direktinvestitionen ist in der Praxis mit großen Schwierigkeiten behaftet. Die Tatsache, dass eine Investition durch Subventionen begünstigt wird oder den wirtschaftspolitischen Zielen des Herkunftslands entspricht, ist kein Beleg für deren Schädlichkeit.

Das Gefahrenpotenzial „feindlicher Übernahmen“ durch ausländische Unternehmen muss gegenüber den hohen Gütern Eigentumsschutz und Vertragsfreiheit als Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft abgewogen werden.

Die Europäische Kommission sollte zunächst in einem Monitoring-Prozess verlässliche Daten über Auslandsinvestitionen, die in die EU kommen, gewinnen. Dieses Monitoring könnte in einen Evaluations- und Review-Prozess münden, der bei der Feststellung von Fehlentwicklungen mögliche adäquate politische Maßnahmen identifiziert. Eine Ausweitung der Prüfkriterien für staatliche Eingriffsrechte sollte als Gegenmaßnahme nur als allerletztes Mittel in Erwägung gezogen werden.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Mitgliedsverband BUSINESSEUROPE

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