Fahrplan zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

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POSITION | UMWELTPOLITIK

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte Geplanter Verlauf des Monitorings

6. Dezember 2018

Hintergrund 23. Oktober 2017 Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung mit der Überprüfung der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfalt in Unternehmen gemäß der Anforderungen aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) begonnen. Im Mai 2018 hat das federführende Auswärtige Amt dazu einen entsprechenden Auftrag an ein Konsortium aus vier Projektpartnern vergeben (Ernst & Young, Adelphi, Systain und FokusRight). Das Konsortium wird die Einhaltung des NAP bis in das Jahr 2020 prüfen. Die statistische Grundgesamtheit bei der Überprüfung besteht dabei aus allen Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (ca. 6.300 Unternehmen).

Claas Oehlmann | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1606 c.oehlmann@bdi.eu | www.bdi.eu


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