energiesch SPAREN im Kreis Warendorf

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Bau- & Wohnkonzepte

Sinnvoll sind zudem auch Leerverrohrungen für nachträgliche Elektroinstallationen, um später z. B. Fenster- und Türöffner, Sprechanlagen oder Jalousien anschließen zu können.

Treppen Die Treppe sollte so ausgeführt werden, dass ein Treppenlift nachträglich montiert werden kann. Dieses ist bei einer Treppenbreite von 100 cm möglich. Grundsätzlich sind gewendelte Treppen und Stufen mit Überschneidungen unzulässig. Handläufe sollten ohne Unterbrechung und in einer Höhe von 85 cm montiert werden. Wünschenswert ist ein griffsicherer, ergonomisch geformter Handlauf. Bei Bedarf kann ein zweiter Handlauf montiert werden.

Fenster Um einer sitzenden Person oder auch Rollstuhlfahrern vom Wohnraum den Blick nach unten oder zum Garten nicht zu versperren, sollte ab einer Brüstungshöhe von etwa 60 cm ein „Unterlicht“ angebracht werden. Fenstergriffe sollten in einer Höhe montiert werden, die ein sitzender Mensch bequem erreichen kann. Für Rollstuhlfahrer dürfen die Griffe nicht höher als 140 cm liegen.

Orientierung Besonders Menschen mit sensorischen Einschränkungen benötigen besondere Maßnahmen zur Orientierung in ihrer Umgebung. Taktil erfassbare Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Eine kontrastreiche Gestaltung der Wohnräume

(z.B. Handlauf – Wand, Bodenbeläge – Türen, Stufenhöhe Stufentiefe) sind zur Orientierung in der Wohnung hilfreich. Große Glasflächen müssen eine kontrastreiche Kennzeichnung in festgelegter Höhe erhalten. Schalter mit Tastsymbolen bzw. mit einer Dauerglimmlampe erleichtern sehbehinderten Menschen das Finden der Schalter. Telefone für hörgeschädigte Menschen werden mit Lichtblitzen angeboten, so wird der Anruf akustisch und visuell angekündigt. Auch sollte das Telefon hörgerätekompatibel sein.

Bewegungsflächen Bewegungsflächen sollten mindestens 120 cm x 120 cm betragen. Diese Flächen sind insbesondere vor Sitzgruppen, Möbeln und Betten sowie im Bad und in der Küche vorzusehen. Für Rollstuhlfahrer muss die Bewegungsfläche allerdings mindestens 150 cm x 150 cm betragen. Fußabtreter und Teppiche sind Stolperfallen. Fußabtreter können im Boden eingelassen werden. Auf Teppiche sollte man verzichten.

Bad

Flure und Treppenhäuser sollten immer frei bleiben und nicht mit Möbel verstellt werden. Einschränkungen ergeben sich häufig durch Heizkörper. Die Flurbreite sollte ca. 150 cm betragen.

Massiv ausgebildete Wände bzw. Trockenbauwände und Vorwandinstallationen mit Verstärkungen sollten schon bei der Badplanung Berücksichtigung finden. So ist es bei Bedarf ganz einfach Halte- bzw. Stützgriffe anzubringen, die jegliche Belastungen aushalten. Empfehlenswert ist eine schwellenlose, ebenerdige Dusche. Die Größe des Duschplatzes sollte mindestens 120 cm x 120 cm (für Rollstuhlfahrer 150 cm x 150 cm) www.bauwissen.com 13


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