Bauhof-Online Magazin Mai/Juni 2021

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BERICHT | Arbeitsschutz im GaLaBau

Sicher Arbeiten im Gartenund Landschaftsbau Die Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau sind äußerst vielfältig. Mit der Komplexität der Anforderungen steigt auch das Unfallrisiko. Für eine erfolgreiche Unfallverhütung sind weitreichende Schutzmaßnahmen erforderlich. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Von: MARKUS  TISCHENDORF – freier Autor

Gefährdungsbeurteilung – Arbeiten im Freien Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau finden überwiegend im Freien statt. Die Beschäftigten sind dabei Nässe, Kälte, Wind und natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Geländebedingte Unebenheiten können außerdem zu Stolper- Rutsch- und Sturzunfällen führen. Arbeiten im Freien sind deshalb sorgsam zu planen und dürfen nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Sie müssen gesundheitlich geeignet sein und außerdem regelmäßig unterwiesen werden. Für die Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen - diese gibt Auskunft über die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Technische Schutzmaßnahmen sind vorrangig umzusetzen. Auch organisatorische und verhaltensbedingte Maßnahmen sind sinnvoll. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann zusätzlich helfen, um sich vor unvermeidbaren Gefahren zu schützen. Im Garten- und Landschaftsbau ist das Tragen von PSA oft unerlässlich. Nur dadurch lassen sich arbeitsbedingten Gesundheitsschäden vermeiden. Auf-

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grund der vielfältigen Gefährdungen können hier nur einige ausgewählte Aspekte der Unfallverhütung beschrieben werden.

W   Hinweis: Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit können beispielsweise der DGUV-Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“ entnommen werden.

Von oben nach unten: Beschäftigte sind vor Arbeitsbeginn und danach in regelmäßigen Abständen zu unterweisen. Ein besonderer Schutz gilt für Jugendliche während ihrer Berufsausbildung. Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung gehört mittlerweile zum guten Ton. Denn wer sich nicht vor schädlicher UV-Strahlung schützt, kann schnell an Hautkrebs erkranken. Quelle: DGUV


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