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9,94 Millionen euro für Vereinssportstättenbau
die Zuschüsse gehen in diesem Jahr an 442 südbadische projekte in 24 Fachverbänden
Nach Rücksprache mit den 24 betroffenen Fachverbänden hat das BSB-Präsidium für die insgesamt 442 Projekte nunmehr 9.948.230 Euro bewilligt. Ende 2023 wird es eine zweite Bewilligungsrunde für alle bis dahin vollständig vorliegenden Anträge geben.
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Erneut konnten nicht nur Sanierungsmaßnahmen, sondern auch Neubauten, größere Umbauten und Erweiterungen bezuschusst werden. Das Spektrum der Bauvorhaben ändert sich von Zeit zu Zeit. Seit Corona werden vermehrt Anträge für Freisportanlagen, z. B. Beachplätze, Bewegungsparcours, Freilufthallen usw. gestellt. Überdurchschnittlich viele Anträge liegen dem BSB Freiburg zur Umrüstung von Flutlichtanlagen und Hallenbeleuchtungen auf LED-Technik vor. „Durch die zusätzliche Möglichkeit einer Bundesförderung aus dem Klimaschutzprogramm „Kommunalrichtlinie“ amortisiert sich diese Modernisierung schnell und ist daher für unsere Vereine sehr lukrativ“, so Beatrix Vogt-Römer, die beim BSB in Freiburg für den Sportstättenbau verantwortliche Mitarbeiterin.
Deutliche Erhöhung dank Solidarpakt IV
Die knapp zehn Millionen Euro, welche nunmehr zur Auszahlung kommen, sind eine deutliche Erhöhung gegenüber den Vorjahren. Der neue Solidarpakt IV mit der Landesregierung weist für die Jahre 2022 und 2023 mehr Mittel auch für den Sportstättenbau aus. Zusätzlich wurden vom Land für 2022 und 2023 weitere je 20 Millionen Euro für den vollständigen Abbau des Antragsstaus im Land zur Verfügung gestellt. „Für mich hat der Sportstättenbau seit Jahr und Tag eine große Bedeutung. Dies galt für alle bisherigen Solidarpakt-Verhandlungen mit dem Land, ganz besonders aber auch für die aktuelle Vereinbarung für die Jahre 2022 bis 2026“, so BSB-Präsident Gundolf Fleischer. „Ich freue mich, dass wir in der ersten Verteilung dieses Jahres nunmehr 442 südbadische Vereine unterstützen können“, so Fleischer weiter.
Das Prozedere Jeder gemeinnützige Sportverein, der mindestens drei Jahre Mitglied im Badischen Sportbund Freiburg ist und mindestens 50 Mitglieder hat, kann einen Sportstättenförderantrag stellen. Anträge werden das ganze Jahr über angenommen. Nach einem BSB-Bauberatungstermin bei größeren Baumaßnahmen und der Prüfung der Antragsunterlagen erhält der Verein einen
Prüfvermerk mit Hinweisen zum Bauvorhaben, eventuell fehlenden Unterlagen und der Berechnung der zuschussfähigen Kosten. Viele Bauvorhaben dulden keinen Aufschub und müssen sofort realisiert werden. Hierfür wird diesen Vereinen vom Badischen Sportbund Freiburg eine Baufreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ausgestellt. Dadurch kann die Baumaßnahme zügig durchgeführt werden, ohne dass der Anspruch auf einen Zuschuss verfällt. Keine Baumaßnahme darf ohne Baufreigabe oder Bewilligung des BSB begonnen werden! Wer hiergegen verstößt, verwirkt jeglichen Zuschuss. Dies gilt es immer wieder zu betonen.
Der Fördersatz des BSB beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Diese werden auf Grundlage der „Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport“ errechnet. Durch die Erhöhung der Sportstättenbaumittel im Solidarpakt IV konnten bereits zum 1.1.2022 die in den Richtlinien festgelegten Förderwerte erhöht werden. Eine 30%ige Förderung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten wird aber bei den meisten Bauvorhaben, auch aufgrund der extrem hohen Baukosten, noch immer nicht erreicht. Gleichzeitig muss jeder Verein sein Sportangebot auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit hin überprüfen. In den meisten Fällen ist dies mit Investitionen im Bereich Sportstättenbau verbunden.
Die Konjunkturlage auf dem Bau hat sich zuletzt zwar etwas eingetrübt, der Mangel an Handwerksbetrieben und Baumaterial führt aber immer noch dazu, dass die Baupreise weiter hoch sind und sich die Bauzeiten in die Länge ziehen können. Er- schwerend kommt hinzu, dass sich die Kreditzinsen erhöht haben. Durch die zusätzlichen Landesmittel verringert sich nunmehr aber die Wartezeit und die Zuschüsse können nach dem Bau zeitnah abgerufen werden. Wie immer ist der
BSB bemüht, seinen Vereinen auch zukünftig bei all ihren Projekten finanziell und organisatorisch sowie planerisch umfassend zur Seite zu stehen. (Siehe auch untenstehende Gesamtaufstellung.) n Joachim Spägele / Beatrix Vogt-Römer
Zusammenstellung antragsliste sportstättenbau 2022
Wichtig: Bitte unbedingt bei Bauanträgen beachten
Anträge sind beim Badischen Sportbund Freiburg, Wirthstraße 7, 79110 Freiburg einzureichen.
Eine Maßnahme kann grundsätzlich nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung oder einer vorzeitigen Baufreigabe des Badischen Sportbundes Freiburg noch nicht mit der Ausführung begonnen worden ist!
Antragsteller ist der Verein, keinesfalls die Abteilung. Diesem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegen.
Gefördert werden Baumaßnahmen von Vereinen, deren Mitgliederzahl am 1. Januar des Antragsjahres über 50 liegt und die zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre Mitglied im Badischen Sportbund Freiburg e.V. sind. Anträge mit einem Gesamtaufwand unter 3.500 Euro werden nicht bearbeitet.
Baugenehmigungspflichtige Maßnahmen und Baumaßnahmen mit Kosten über 50.000 Euro müssen im Vorfeld der Antragstellung mit der Sportstättenabteilung besprochen werden:
Antragsvordrucke und Richtlinien sind unter www.bsb-freiburg.de / Förderung / Sportstättenbau bzw. bei der Geschäftsstelle erhältlich.
Ansprechpartnerinnen:
Beatrix Vogt-Römer
Tel. 0761-15246-26 e-mail: b.vogt-roemer@bsb-freiburg.de
Ulrike Hipp
Tel. 0761-15246-21 e-mail: u.hipp@bsb-freiburg.de
