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gäste aus rheinland-pfalz

LsB-präsident Wolfgang Bärnwick besuchte die sportschule Baden-Baden steinbach

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Wolfgang Bärnwick, Präsident des Landessportbundes RheinlandPfalz, besuchte mit seinem Hauptgeschäftsführer Christof Palm die Sportschule BadenBaden Steinbach, um sich mit dem BSBPräsidenten Gundolf Fleischer über aktuelle Themen der Sportpolitik auszutauschen.

Zunächst führte Schulleiter Christian Reinschmidt die Gäste über das Gelände der Sportschule und zeigte die Modernisierungen der letzten Jahre. Beim gemeinsamen Mittagessen stimmten sich die Präsidenten über die grenzüberschreitenden Sportangebote mit Bas-Rhin ab. Ein weiteres Thema war der Rundfunkrat, wo eine noch engere Zusammenarbeit vereinbart wurde. Gundolf Fleischer freute sich, dass der Hauptgeschäftsführer Christof Palm eine Kooperation beim Olympischen Jugendlager in Paris 2024 anbot. Ein weiteres Treffen in den kommenden Monaten wurde vereinbart. n Christian Reinschmidt

BSBPräsident Gundolf Fleischer (Zweiter von rechts) und Sportschulleiter Christian Reinschmidt (rechts) begrüßten in Steinbach den rheinlandpflzischen SportbundPräsidenten Wolfgang Bärnwick (Zweiter von links) und Geschäftsführer Christof Palm. Foto: Sabrina Schaff

Die BSBVizepräsidentin Manuela Gemsa (links) und Sportschulleiter Christian Reinschmidt verabschiedeten die langjährige Mitarbeiterin Nedelijka Kuki´c. Foto: Sabrina Schaff

verabschiedung nach über 35 Jahren

Nach über 35 Jahren in der Sportschule BadenBaden Steinbach wurde Nedelijka Kuki´c in den Ruhestand verabschiedet. Die Vizepräsidentin des Badischen Sportbundes Freiburg, Manuela Gemsa, würdigte in kurzen Worten die 35 Dienstjahre von Frau Kuki´c in der Sportschule und überbrachte die Glückwünsche des gesamten Präsidiums.

Schulleiter Christian Reinschmidt bedankte sich für das außerordentliche Engagement, die loyale Zusammenarbeit und die Zuverlässigkeit. „Die Sauberkeit von Haus 1, für das Frau Kuki´c verantwortlich war, ist der erste Eindruck, den unsere Gäste von der Sportschule erhalten, und für diesen positiven Eindruck sorgte sie jahrzehntelang“, so Reinschmidt bei der Verabschiedung der dienstältesten Mitarbeiterin der Sportschule. n Christian Reinschmidt

Übungsleiter C Ausbildung „Fitness gesundheit“

Der Badische Sportbund Freiburg bietet verschiedene Ausbildungen für Übungsleiter an. Im Bereich der ersten Lizenzstufe Übungsleiter C mit dem Profil „Fitness/ Gesundheit“ sind Personen angesprochen, die ein sportliches, fitnessorientiertes Training für Erwachsene im Sportverein anbieten wollen. Die Alternative ist das Profil „Fitness/GesundheitSenioren“, welches sich an Interessenten richtet, die mit älteren Sportlerinnen und Sportlern Bewegungsangebote gestalten. Es handelt sich jeweils um die offizielle DOSB Lizenz, die bundesweit einheitlichen Rahmenrichtlinien unterliegt. Innerhalb des Sports in Südbaden werden Übungsleiterinnen und Übungsleiter ab der ersten Lizenzstufe über den jeweiligen Sportverein vom BSB Freiburg bezuschusst. Somit können der Verein und der Übungsleiter finanziell profitieren. Diese Übungsleiter-Ausbildung ist in drei Lehrgangsabschnitte (Grund-, Aufbau-, Prüfungslehrgang) à fünf Tagen unterteilt und findet zentral in der Bildungsstätte des Badischen Sportbundes, der Sportschule BadenBaden Steinbach (www.sportschule-steinbach.de), statt. Die Sportschule ist Heimat aller Fachverbände im Bereich Aus- und Fortbildungen für Übungsleiter und Trainer. Inhaltlich beschäftigt sich der Übungsleiter mit Theorie und Praxislerneinheiten rund um das gesundheitsorientierte Fitnesstraining. Im Bereich der Theorie werden die Grundlagen zur Trainingslehre, Sportbiologie und Methodik sowie die Sportpädagogik vermittelt. Das sportpraktische Angebot bietet eine große Vielfalt über Spiel- und Übungsformen, einen Einsatz verschiedener Geräte und eine Präsentation in unterschiedlichen Organisationsformen. Die Ausbildungsreihe Fitness/ Gesundheit startet mit dem Grundlehrgang vom 21. bis 25.11.2022. Die Termine für den Aufbau und Prüfungslehrgang stehen ebenfalls fest: AL 13. bis 17.03.2023 und PL 17. bis 21.07.2023. Alternativ starten zwei weitere Ausbildungsreihen im Mai und November 2023. Die Ausbildungsreihe Fitness/Gesundheit Senioren startet mit dem Grundlehrgang im Jahr 2023 vom 15. bis 19.05. und vom 11. bis 15.09.2023. Weitere Termine sind über die Homepage ausgeschrieben.

Die Anmeldung erfolgt über den BSB Freiburg e.V. (Frau Anja Haepp, a.haepp@ bsb-freiburg.de, das Anmeldeformular finden Sie unter www.bsb-freiburg.de/bildung. n

Ulrike Wagner

vorsteuerabzug bei trikotsponsoring

Kernaussage der Entscheidung

Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.

Um was geht es in diesem Fall?

Der Kläger betrieb eine Fahrschule. Er hatte Sportbekleidung mit dem Werbeaufdruck „Fahrschule X“ erworben und die Trikots verschiedenen Vereinen in der Region rund um seine Fahrschule unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es handelte sich vor allem um Jugendmannschaften in unterschiedlichen Sportarten. Nach einer Außenprüfung wurden die entsprechenden Aufwendungen vom Finanzamt nicht steuermindernd berücksichtigt. Zur Begründung führte das Finanzamt an, dass die Spiele der fraglichen Mannschaften vor allem solche im Jugendbereich beträfen, die kaum Publikum anziehen würden. Es sei deshalb davon auszugehen, dass die Aufdrucke keine nennenswerte Werbewirkung erzielen würden. Das Überlassen der Sportbekleidung sei deshalb dem ideellen Bereich zuzuordnen, die Vorsteuer also nicht abziehbar.

Die Entscheidung

Richtig ist, dass Jugendmannschaften in aller Regel nicht vor Publikum spielen und bei ihren Spielen sind vorwiegend Betreuer und gegebenenfalls einige Eltern mit anwesend. Darauf kommt es jedoch nicht an, denn die jugendlichen Sportler sind zumeist im Alter von 15 bis 20 Jahren und demgemäß gerade die Zielgruppe, die der Kläger mit seiner Fahrschule ansprechen möchte. Erfahrungsgemäß nehmen junge Leute im Alter ab 16 oder 17 Jahren heutzutage zumeist die Möglichkeit zum Erwerb einer Fahrerlaubnis in Anspruch. Die Verwendung der Trikots mit dem Werbeaufdruck stellt deshalb eine Dienstleistung der Vereine dar und damit eine Gegenleistung für die Überlassung der Sportbekleidung.

WICHTIG

Ob die Vereine eine Versteuerung dieser Leistungen vorgenommen haben, ist für die hier maßgebliche Frage des Vorsteuerabzugs des leistenden Unternehmers nicht beachtlich.

Hinweise für die Vorstandsarbeit

Das Thema der steuerlichen Behandlung von vermeintlich unentgeltlichen Trikotspenden an Mannschaften im Sport ist ein Dauerbrenner in der Betriebsprüfung. Trikotspenden sind für den Verein dann steuerpflichtige Einnahmen, wenn Leistung und Gegenleistung und damit ein aktives Sponsoring des Vereins gegenüber dem Unternehmer vorliegen. Von der u. a. Entscheidung ist die des FG Köln (Urteil vom 17.02.2006, EFG 2006, S. 1108) abzugrenzen. Das FG Köln kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine unentgeltliche Trikotwerbung im (unteren) Jugendbereich mangels Werbewirkung keine Werbeleistung des Vereins darstellt. Wie man an diesen beiden Entscheidungen schön erkennen kann, liegt es wie so oft an den Umständen des Einzelfalles, welche steuerlichen Folgen eine vermeintliche Spende haben kann oder nicht. (Fundstelle: Niedersächsisches FG, Urteil vom 03.01.2022, Az.: 11 K 200/20) n Stefan Wagner

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