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Vom Lizenzerwerb zur Lizenzverlängerung

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Zehn der häufig gestellten Fragen der Sportvereinsmitglieder

Wie kann ich eine Lizenz erwerben?

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Durch Qualifizierungsangebote des Badischen Sportbundes und seiner Fachverbände können Lizenzen erworben werden. Die Ausbildung findet i.d.R. in drei Wochenlehrgängen für Sportvereinsmitglieder in der Sportschule Steinbach in Baden-Baden statt. Eine Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Fachverband oder für sportartübergreifende Lizenzen über das Lehrgangsportal des BSB.

https://lehrgangsportal.bsbvernetzt.de

Werden Teile des Studiums oder der Ausbildung anerkannt?

Sportlehrende können Ihr Studium anrechnen lassen und erhalten hierdurch eine DOSB-Lizenz. Als Nachweis für die Ausbildung ist das Abschlusszeugnis vorzulegen. Wenn dessen Datum länger als 4 Jahre zurück liegt, müssen zusätzlich Fortbildungsnachweise erbracht werden. Eine Tätigkeit/ Mitgliedschaft im Sportverein ist für die Erteilung der Lizenz Voraussetzung. Auch Physiotherapeuten können Teile Ihrer Berufsausbildung anrechnen lassen. Für den Erwerb einer Lizenz ist die erfolgreiche Teilnahme an einem einwöchigen Prüfungslehrgang notwendig. Als Nachweis für die Berufsausbildung ist das Abschlusszeugnis vorzulegen.

Kann ich für Aus- und Fortbildungen des BSB Bildungszeit beantragen?

Seit Anfang April 2016 ist der Badische Sportbund Freiburg e.V. als Bildungsträger für Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt.

Habe ich Anspruch auf Bildungszeit?

Eine Freistellung (bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr) können Sportvereinsmitglieder ab dem 16 Lebensjahr beim Arbeitgeber beantragen. Der Anspruch gilt grundsätzlich für alle Personen, die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, welches länger als 12 Monate besteht. Lediglich Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen keine Freistellung gewähren. Zudem können an Schulen und Hochschulen Beschäftigte die Bildungszeit nur für unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten beantragen. Die Bildungsmaßnahmen (die Aus- und Fortbildungen im DOSB-Lizenzsystem) entsprechen den zeitlichen Vorgaben, die im Schnitt pro Tag 8 Lerneinheiten à 45 min beinhalten.

Antrag zum Download auf: www.bildungszeit-bw.de

Wer kann meine Lizenz in BSBverNETzt dem Sportverein zuordnen, in dem ich aktiv bin?

Nur der Badische Sportbund e.V. kann eine Lizenzzuordnung zu einem Sportverein vornehmen. Ausbildungen aus dem kommerziellen Bereich entsprechen nicht den DOSB-Rahmenrichtlinien und können somit nicht anerkannt, bzw. zugeordnet werden.

Wie läuft die Lizenzverlängerung ab?

Die Lizenzverlängerung erfolgt durch den ausstellenden Fachverband. Voraussetzung für die Verlängerung um weitere vier bzw. drei Jahre ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen. Die Fortbildung auf der ersten und zweiten Lizenzstufe umfasst mindestens 15 Lerneinheiten Aufgrund einer vom Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen Änderung werden künftig alle DOSB-Lizenzen nicht mehr mit einer Gültigkeit zum Jahresende ausgestellt oder verlängert, sondern zum Stichtag der Erstausstellung bzw. des Fortbildungslehrgangs. Wurde eine Lizenz nicht fristgerecht verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit maßgebend. Ist die Lizenz durch eine Fortbildung verlängert worden – aber dem BSB noch nicht bekannt – sollte der Fortbildungsnachweis oder eine Kopie der verlängerten DOSB-Lizenz dem BSB per Mail zugespielt werden.

Wer nimmt Änderungen in BSBverNETzt vor?

Änderungen der Gültigkeiten der Lizenzen und der Anschriften können nur durch den Badischen Sportbund Freiburg e.V. vorgenommen werden.

Wer kann eine Lizenzbezuschussung beantragen?

Sportvereine, die im Abrechnungsjahr Mitglied im Badischen Sportbund Freiburg e.V. (BSB) sind, können Zuschüsse beantragen. Bezuschusst werden nachgewiesene Tätigkeiten im Bereich Sportpraxis: Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A Für das Abrechnungsjahr 2021 ist es ausreichend, wenn die Gültigkeit der Lizenz nach dem 31.12.2020 liegt.

Wer erhält den Zuschuss?

Der Zuschuss geht seitens des Sportbundes immer an den Verein und ist für dessen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der jeweiligen Lizenzinhaber vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Weitergabe des Zuschusses an die Lizenzinhaber besteht nicht!

Wie hoch ist der Zuschuss?

Es werden 2,50 Euro pro Stunde bezuschusst. Pro Lizenzinhaber/in kann ein Verein für maximal 200 Stunden einen Zuschuss erhalten (Höchstbetrag 500 Euro); dies gilt auch, wenn eine Person mehrere abrechnungsfähige Lizenzen besitzt. Weiterhin gilt, dass eine Person – unabhängig von der Art ihrer sportpraktischen Lizenz(en) – nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann. Allerdings kann jeder der drei Mitgliedsvereine den Höchstsatz von 200 Stunden beantragen. n

Ansprechpartner für Lehrgangs- und Lizenzverwaltung: Marcel Drayer | Tel. 0761 15246-23 m.drayer@bsb-freiburg.de

Marcel Drayer

Ansprechpartner für Lizenzbezuschussung: Sascha Meier | Tel. 0761 15246-17 s.meier@bsb-freiburg.de

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