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ARAG Sportversicherung informiert
Kletterunfall: Wenn die blaue Route schmerzhaft endet
Immer mehr Menschen lieben es zu klettern und nehmen gerne Angebote in Hallen wahr, wenn es Outdoor zu gefährlich zum Trainieren wird. Das sah auch ein Sportverein und brachte in der eigenen Sporthalle drei deckenhohe Kletterwände fest an – mit eigenem Material, um insbesondere Kindern und Jugendlichen den Sport zu ermöglichen. Ein klasse Angebot!
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Es passierte beim Eltern-KindKlettern
Zwei Vereinsmitglieder – ein Vater und sein neunjähriger Sohn – besuchten die Kletterhalle. Unter Einhaltung aller geltenden Corona-Schutzvorschriften war das Klettern dort erlaubt. Der Junge sah sofort die blauen Klettergriffe an der Wand; diese „blaue“ Kletterroute wollte er hochklettern. Der anwesende Übungsleiter legte ihm den Klettergurt an. Aufgabe des Vaters war die Seilsicherung von unten. Nun ging es „in die Wand“. Der geschickte Kletterer griff von einem blauen Klettergriff in den nächsten. Ungefähr in zwei Meter Höhe passierte auf einmal das, was nahezu unmöglich ist. Als der Junge sich am folgenden Klettergriff festhalten wollte, brach dieser. Nur mit einer Hand konnte er sich an der Wand nicht halten, kam aus dem Gleichgewicht und stürzte auf den Hallenboden. Sein Vater hielt das Seil fest in den Händen; dennoch konnte er die „unglückliche Landung“ seines Sohnes nicht verhindern. Dieser knickte auf der ausgelegten Bodenmatte mit seinem linken Fuß um und zog sich eine Bandverletzung zu. Der unglücklich Gestürzte wurde zunächst ärztlich behandelt. Anschließend füllte der Übungsleiter zusammen mit den Eltern eine Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden aus und sendete diese an das Versicherungsbüro beim BSB.
Wie half die ARAG?
Der gestürzte Junge erhielt Leistungen aus der Sport-Unfallversicherung, die der entsprechende Sportversicherungsvertrag des BSB vorsah. Für die ärztlich verordneten Gehhilfen und die verschriebene Orthese als Hilfsmittel fielen gesetzliche Zuzahlungen an, die die Sportversicherung den Eltern erstattete. Jedes Vereinsmitglied ist bei der sportlichen Betätigung im Vereinsrahmen unfallversichert. Wie genau lesen Sie in den vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen auf der Website Ihres zuständigen Versicherungsbüros beim BSB. n
Kletterer und Routenbauer: So sind sie abgesichert
Das Klettern ist eine Sportart mit langer Tradition und viel Zukunft. Viele Vereine betreiben Kletterwände, an denen Vereinsmitglieder und Gäste ihre Kletterkünste zeigen können. Wichtig ist hier eine gute Absicherung für Betreiber und Sportler. Und die kommt von der ARAG Sportversicherung.
Eine ganz besonders verantwortungsvolle Aufgabe haben die Routenbauer (auch Routenschrauber genannt). Sie sind für die Wartung und Sicherheit der Wände zuständig. Sie ändern die Kletterrouten gelegentlich, um sie anspruchsvoller oder einfacher zu gestalten. Voraussetzung für diese wichtige Arbeit ist, dass die Routenbauer selbst engagierte Kletterer sind und erfassen, wie anspruchsvoll eine neue Kletterroute ist. Daneben sind handwerkliches Geschick und Fachkenntnisse unbedingt notwendig. Die Verbände, die sich mit Klettersport befassen, bieten entsprechende Lehrgänge an. Wer haftet bei einer Verletzung? Was ist, wenn man einem Routenbauer vorwirft, seine Arbeit nicht ordentlich gemacht zu haben, und ein Kletterer sich bei einem Absturz verletzt? Hier greift die ARAG Sportversicherung. Die Sport-Haftpflichtversicherung prüft den Schadensersatzanspruch, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche. Das verunfallte Vereinsmitglied genießt den Versicherungsschutz der Sport-Unfallversicherung. Für Nichtmitglieder können Vereine mit der passenden Nichtmitgliederversicherung bestens vorsorgen. n
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Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt die Gesellschaft seit zwei Jahren vor Herausforderungen und beeinträchtigt dabei auch den organisierten Sportbetrieb. Seit dem Frühjahr 2020 hat die ARAG Sportversicherung den Versicherungsschutz auf die angepassten Aktivitäten abgestellt.
In der Lockdownphase mussten die Sportorganisationen vorübergehend ihren Betrieb einstellen. Die Vereinsmitglieder waren in dieser Zeit über den Sportversicherungsvertrag bei der privaten Sportausübung unfallversichert. Da ein erneuter Lockdown nicht absehbar ist, wurde die Zusage an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Hintergrund ist, dass einzelne Vereine durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung (2-G plus) Ihren Sportbetrieb (oder den Sportbetrieb einzelner Abteilungen) einstellen. Der zwischen dem Badischen Sportbund Freiburg und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag gewährt den Vereinen bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs sowie den Mitgliedern bei der Teilnahme daran Versicherungsschutz. Dieser umfasst unter anderem eine Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, zum Beispiel bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.
Neu geregelt:
Temporäre Deckungserweiterung der Sport-Unfallversicherung Seit dem 01.02.2022 besteht – zunächst befristet bis zum 31.07.2022 – der Versicherungsschutz aus der SportUnfallversicherung für Vereinsmitglieder auch bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining), soweit der eigene Verein (oder einzelne Vereinsabteilungen) vorübergehend Corona-bedingt keinen Sportbetrieb anbietet (z. B. weil gesetzliche Regelungen nicht umgesetzt werden können) oder anbieten darf (z. B. weil der reguläre Sport- und Spielbetrieb behördlich untersagt wird). Die versicherte private Sportausübung ist regional auf die Wohnsitznähe begrenzt (max. 50 km).

Weiterhin gilt:
Soziales Engagement der Vereine: Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird durch aktives Handeln Solidarität gezeigt, das über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.
Organisation des Vereinsbetriebs: Über digitale Medien organisierte Zusammenkünfte sind unverändert im Rahmen der Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen zum Beispiel Videokonferenzen zum Abhalten einer Vorstands-/Abteilungssitzung, auch wenn diese von außerhalb (zum Beispiel dem eigenen Zuhause) geführt werden.
Sport für Vereinsmitglieder: Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videokonferenzen statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Tätigkeiten auf der Vereinsanlage: Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehören zum Beispiel die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.
Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag
Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund Freiburg finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAGSport.de. Dort erhalten Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo. Gerne beraten wir Sie persönlich – vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherungsbüro online einen kostenlosen Telefon- oder Video-Beratungstermin. Dies geht einfach und direkt über die oben genannte Homepage. Bleiben Sie gesund und halten sich fit. n
Sie haben Rückfragen? Oder Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch am Telefon oder per Video-Call? Buchen Sie Ihren Wunschtermin über www.ARAG-Sport.de oder nutzen Sie den QR-Code.