Azeiger 45 2013

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AUS DEM WASSERAMT LUTERBACH

Inseratedienst: M. Rindlisbacher, Tel. 032 675 27 34

Amtliche Feuerungskontrolle 2013/2014

Gestützt auf §§ 15 ff. des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn wird öffentlich aufgelegt:

Gestaltungsplan GB-Nr. 732 (Eichholzerland) mit Sonderbauvorschriften Auflagezeit 7. November – 6. Dezember 2013 Auflageort Luterbach: Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 20 (Foyer im 1. Stock). Rechtsmittel Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist an den Gemeinderat der Einwohnergemeinde 4542 Luterbach einzureichen. Der Gemeinderat 910836/1462/Lu

911446/1462/Lu

910839/1462/Lu

Samichlaus 2013 Am Donnerstag, 5., und Freitag, 6. Dezember, jeweils von 18.00 bis 21.00Uhr ist der Samichlaus wieder in Luterbach unterwegs. Anmeldeblätter liegen in folgenden Geschäften für Sie bereit: Bisig Metzgerei Flury Bäckerei und Gerber Molkerei

910603/1462/Lu

Anmeldung bis 2. Dezember.

Begegnung wagen – das Dorf beleben – mitmachen Adventsfenster 2013 Die Anmeldeliste ist ab sofort vor der Haustür bei Fam. Bärtschi, Tannenweg 21. Bitte bis Samstag, 23. November 2013, einschreiben. Vielen Dank! Für weitere Informationen: Ruth Bärtschi-Flühmann Telefon 032 675 19 28 911451/1454/Obg

908165/1462/Lu

Öffentliche Nutzungsplanauflage

Gestützt auf die eidg. LuftreinhalteVerordnung (LRV) und das Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle, wird demnächst mit der Feuerungskontrolle 2013/2014 begonnen. Wir bitten Sie um freundliche Aufnahme des Feuerungskontrolleurs Jürg Schläfli und des Kaminfegermeisters M. Rüfenacht (zuständig für die Holzfeuerungsanlagen) sowie um Gewährung des freien Zutrittes zu den Feuerungsanlagen. Gemäss gesetzlichen Grundlagen ist jede Anlage alle zwei Jahre messpflichtig. Die Feuerungskontrolle wird nach dem Vollzugsmodell 1 des Kantons Solothurn durchgeführt (Teilliberalisiert unter Behördenaufsicht, mit privater Vollzugsbeteiligung bei den Nachkontrollen). Die Baukommission macht die Hauseigentümer darauf aufmerksam, dass die Installationsfirmen von Öl- und Gasbrennern sowie von Heizkesseln verpflichtet sind, nach der Neuinstallation von Feuerungsanlagen der zuständigen Gemeindebehörde ein Messprotokoll vorzulegen, welches Aufschluss gibt ob die in der Luftreinhalte-Verordnung LRV genannten Grenzwerte eingehalten sind. Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde wird spätestens innert 12 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage eine Messung vornehmen. Diese Messungen werden zum Schutz der Hauseigentümer vorgenommen. Sollte nämlich die Feuerungsanlage nicht der LRV entsprechen, muss der Installateur die Anlage in Garantie instand stellen. Wir bitten deshalb die Hauseigentümer, der Gemeindeverwaltung (Tel. 032 681 32 68) mitzuteilen, wenn eine neue oder sanierte Feuerungsanlage in Betrieb genommen wird. Die Aufwendungen des Feuerungskontrolleurs werden gemäss Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle, Anhang 1 «Gebührenordnung» in Rechnung gestellt. Die Tarife lauten wie folgt: Gas oder Öl 1-stufig Fr. 60.– + MwSt. Gas oder Öl mehrstufig Fr. 90.–.+ MwSt. mehrst. Zweistoffbrenner Fr. 120.– + MwSt. Holzfeuerungen/Cheminéeanlagen Wir möchten darauf hinweisen, dass auch Holzfeuerungen und Cheminéeanlagen kontrollpflichtig sind. Es darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verbrannt werden. Im Klagefall kann mit einer Ascheanalyse festgestellt werden, welche Stoffe verfeuert wurden. Nicht zulässig ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbesondere: – Papier (höchstens kleine Mengen zum Anfeuern), Karton und Kunststoffe von Verpackungen, Milchtüten usw. – Resthölzer aus Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken. – Altholz von Möbeln, Fenstern, Türen, Böden, Täfer und Balken (aus Gebäudeabbrüchen und Renovationen) sowie Verpackungsholz (Kisten, Harassen, Paletten usw.). Wir danken für Ihren Beitrag zur Luftreinhaltung! 910474/1462/Lu Die Baukommission

Herbstausstellung Recherswil 9. und 10. November 2013 Siehe Hauptinserat unter Veranstaltungen 910349/1420/Obg

902511/1462/Lu

OEKINGEN

Inseratedienst: K. Roth-Hosennen, Tel. 032 517 96 21

Herbstausstellung Recherswil 9. und 10. November 2013 Siehe Hauptinserat unter Veranstaltungen 910349/1420/Oe

HORNUSSER HALTEN Lottomatch Fr/Sa, 8./9.11.2013, ab 20.15 Uhr So, 10.11.2013, ab 14.30 Uhr Siehe auch Hauptinserat

906705/1461/Oe

Einwohnergemeinde Luterbach

032 682 47 68

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OBERGERLAFINGEN

Einwohnergemeinde Luterbach

Inseratedienst: B. Firme, Tel. 032 682 10 72

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

7. November

RECHERSWIL Inseratedienst: Karin Gay, Tel. 032 675 32 47

Herbstausstellung Recherswil 910751/Lu

9. und 10. November 2013 Siehe Hauptinserat unter Veranstaltungen 910349/1420/Re


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