Azeiger 27 2018

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AUS DEM WASSERAMT Baupublikation Gesuchsteller: Daniel und Karin Hirsbrunner Waldstrasse 20, 4565 Recherswil Grundeigentümer: Bauherrschaft Objekt: Autounterstand Velo-Abstellraum und gedeckter Sitzplatz Standort: Waldstrasse 20, GB-Nr. 382 Projektverfasser: Bauherr Einsprachefrist: Donnerstag, 19. Juli 2018 Planeinsicht: Planschaukasten Gemeindeverwaltung Hintereingang Einsprachen sind schriftlich und eingeschrieben an die Bau- und Werkkommission, Hauptstr. 56, 4565 Recherswil, einzureichen.

1310326/1420/Re

SUBINGEN

Inseratedienst: G. Ingold, Tel. 032 614 11 37

Einwohnergemeinde Subingen Auf den 1. August 2019 ist auf der Gemeindeverwaltung Subingen eine

Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann E-Profil zu besetzen. Siehe Hauptinserat in dieser Ausgabe. Die Gemeindeverwaltung

1160958/1452/Su

BAUPUBLIKATIONEN Bauherrin: Topwell-Apotheken AG Lagerhausstrasse 11 8401 Winterthur Grundeigentümerin: Westgate Investments AG Neuhofstrasse 1, 6430 Baar Bauvorhaben: Erneuerung Betriebsreklame und Leuchtschrift Planverfasserin: Dreiplus Montagen GmbH Grindelstrasse 19 8303 Bassersdorf Strasse, Grundstück: Hauptstrasse 60, GB-Nr. 1404 Bauherrin: Einwohnergemeinde Zuchwil Hauptstrasse 65, Postfach 136 4528 Zuchwil Bauvorhaben: Sanierung Freibad und Traglufthalle Planverfasserin: Branger Architekten AG, Fegetzallee 7 4500 Solothurn Strasse, Grundstück: Amselweg 59, GB-Nr. 1615 (Areal Sportzentrum Zuchwil) Bauherrin: Grütter Barbisch Susanne Arvenweg 7, 4528 Zuchwil Bauvorhaben: Sanierung Dach mit Indach-Photovoltaikanlage, Sanierung Fassade, Sanierung Heizung (neu Wärmepumpe mit Erdwärmesonde, Tiefe 180 m; bisher Elektrospeicherheizung) Planverfasserin: Neyer & Heiniger Architekten GmbH Luzernstrasse 12 4552 Derendingen Strasse, Grundstück: Arvenweg 7, GB Nr. 1958

Einwohnergemeinde Zuchwil

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Nach § 23 der kantonalen Verordnung über den Schutz des Strassenverkehrs vom 3. März 1978 und § 8 des Bauund Zonenreglementes darf die Sicherheit des Verkehrs, insbesondere die Sicht, die Verkehrssignale, die Beleuchtungsanlagen sowie Strassentafeln nicht durch Bäume, Sträucher und andere Pflanzungen beeinträchtigt werden. Längs Strassen und Trottoirs müssen überhängende Äste, Sträucher, Grünhecken und Bepflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Der freie Verkehrsraum erfordert längs Strassen eine Höhe von mindestens 4.20 m und längs Trottoirs 2.50 m. Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher, Grünhecken oder Bepflanzungen soweit zurückgeschnitten oder gar entfernt werden, dass die freie Übersicht gewährleistet ist. Die Grundstückseigentümer werden hiermit ersucht, dieser Aufforderung bis spätestens am 11. Juli 2018 Folge zu leisten. (Datum Grünabfuhr: 11. Juli 2018) Beachten Sie unser Anliegen als wertvolle Mitarbeit zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Es kann auch zu Ihrem Vorteil gelangen. Abteilung Bau und Planung Zuchwil

Einsprachefrist: 19. Juli 2018 Planauflage: Einwohnergemeinde Zuchwil Abteilung Bau und Planung Hauptstrasse 65, Postfach 136 4528 Zuchwil Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel zuhanden der Baukommission zu richten.

Betriebsferien vom 8. Juli bis und mit 23. Juli 2018

Am Samstag, 7. Juli 2018, schliessen wir um 14.00 Uhr. Als kleines Dankeschön erhalten Sie am 6. und 7. Juli 2018

doppelte

Aus Liebe zum Detail.

Reichhaltiges Grillbuffet. Unser Hit: Emmentaler Steak am Knochen gereift. Wir beraten Sie gerne in Ihrer Auswahl und vacuumieren es auf Ihren Wunsch.

Tel. 032 685 32 27 Fax 032 685 00

*Solange Vorrat

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Z CHWIL

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ZUCHWIL

Inseratedienst: E. Bälli, Tel. 032 685 32 68

5. Juli


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