AUS SOLOTHURN & LEBERN Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn Gemeinde Solothurn
Öffentliche Planauflage Gestützt auf § 68 ff. des Planungs- und Baugesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Änderung der kantonalen Nutzungsplanung mit Vorschriften durch das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates vom 19. Juni 2012 werden die Teilrevision des Bau- und Zonenreglementes (Bereich Zonenvorschriften) gemäss Beschlussentwurf (RPD vom 29. April 2011) und folgende Nutzungspläne gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (§ 14 ff) samt dazugehörigem Raumplanungsbericht (Art. 47 RPV) öffentlich aufgelegt:
Änderung Bauzonenplan Kofmehlareal Gibelinstrasse sowie Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften Kofmehlareal Gibelinstrasse (COOP) Auflage: Donnerstag, 28. Juni, bis Montag, 30. Juli 2012 Auflageort: Stadtbauamt der Stadt Solothurn Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag jeweils 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Einsprachen sind im Doppel, schriftlich und begründet, bis spätestens Montag, 30. Juli 2012 (Poststempel) eingeschrieben an das Stadtpräsidium der Stadt Solothurn, Baselstrasse 7, Postfach 460, 4502 Solothurn, einzureichen. Der Gemeinderat
722142/So
770122/So
Änderung kantonaler Gestaltungsplan «Gutsbetrieb Rosegg» mit Sonderbauvorschriften Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Änderung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Bau- und Justizdepartement Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen hat einen Antrag zu enthalten. Auflagezeit: 28. Juni bis und mit 27. Juli 2012 Auflageorte: – Bau- und Justizdepartement Rötihof, Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn Montag–Freitag, 7.30 –12.00 und 13.30 –17.00 Uhr – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn Montag–Freitag, 8.00 –12.00 und 14.00 –17.00 Uhr – Solothurn, Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Montag–Freitag, 8.00 –11.30 und 14.00 –17.00 Uhr 4509 Solothurn, 22. Juni 2012 Für das Bau- und Justizdepartement Der Vorsteher: Walter Straumann, Regierungsrat
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AMTLICHE PUBLIKATION
Neue Kindergedenkstätte für Früh- und Totgeburten Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn wird in diesem Jahr auf dem Friedhof St. Katharinen eine neue Kindergedenkstätte für Früh- und Totgeburten errichten. Ab dem Jahr 2007 beigesetzte Kinder (Früh- und Totgeburten) können auf Wunsch der Eltern mit der Inschrift des Rufnamens auf einem Namensstein aufgeführt werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bis spätestens 31. Juli 2012 an den Bereich Bestattungen der Einwohnerdienste; einwohnerdienste@solothurn.ch oder Telefon 032 626 92 22. Einwohnerdienste der Stadt Solothurn 769349/So
Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn
Öffentliche Auflage Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates vom 19. Juni 2012 wird folgender Nutzungsplan gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (§ 14 ff) samt dazugehörigem Raumplanungsbericht (Art. 47 RPV) öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Sauser Areal» (GB-Nr. 1340) Auflage: Donnerstag, 28. Juni, bis Montag, 30. Juli 2012
769388/So
Auflageort: Stadtbauamt der Stadt Solothurn Baselstrasse 7,4502 Solothurn Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag jeweils 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Bauarbeiten der Swisscom für FTH Die hierfür notwendigen Arbeiten werden durch die Firma Arnold AG ausgeführt. Betroffen sind ab sofort: die Kreuzungen Rosenweg St. Josefsgasse und Fialastrasse, Franz Lang-Weg sowie untere Sternengasse ganz obere Sternengasse bis Gärtnerei / Baselstrasse ab Sternen bis Abzweigung Fialastrasse. Fialastrasse bis Abzweigung Franz Lang-Weg und der ganze Franz Lang-Weg. Für örtliche kurzfristige Behinderungen bitten wir die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis. Swisscom (Schweiz) AG
770463/So
Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn
28. Juni
Einsprachen sind im Doppel, schriftlich und begründet, bis spätestens Montag, 30. Juli 2012 (Poststempel) eingeschrieben an das Stadtpräsidium der Stadt Solothurn, Baselstrasse 7, Postfach 460, 4502 Solothurn, einzureichen.
Verkehrsbehinderung im Schänzliquartier Ab Montag, 9. Juli 2012, beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Belagsarbeiten in der Schänzlistrasse. Die Arbeiten dauern ca. 3 Wochen. Während dieser Bauarbeiten stehen die Parkplätze in der Schänzlistrasse nicht zur Verfügung. Als Ersatz können die provisorischen Parkplätze am Rötiquai beansprucht werden. Am Samstag, 14. Juli 2012, oder bei ungünstigen Witterungsverhältnissen am 21. Juli 2012, wird der bituminöse Belag in der Schänzlistrasse eingebaut. An diesem Tag ist die Zufahrt ab der Rötistrasse in die Schänzlistrasse teilweise gesperrt und erfolgt südlich dem Züri-Haus via Niklaus Konrad-Strasse. Bitte die Weisungen des Verkehrsdienstes befolgen. Wir bitten um Verständnis und sind bemüht, die Behinderung möglichst gering zu halten.
Der Gemeinderat
Stadtbauamt Solothurn Abteilung Tiefbau
770125/So
768944/So