Azeiger 12 2015

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LANGENDORF

AUS SOLOTHURN & LEBERN

Die Hundemarken 2015 können ab 1. April bis 30. April 2015 gegen eine Gebühr von Fr. 120.– (Fr. 80.– Hundesteuer, Fr. 40.– Hundemarke) am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Infolge des Massnahmenplanes 2014 des Kantonsrates wurde die Gebühr für das Kontroll- und Ersatzzeichen von Fr. 20.– auf Fr. 40.– angehoben. Bei Nichteinhalten dieses Termins beträgt die Mahngebühr pro Mahnung Fr. 50.–. Die Steuer ist grundsätzlich für jeden Hund zu bezahlen. Von der Abgabe befreit sind: – Hunde, die am Stichtag 1. April 2015 noch nicht 3 Monate alt sind – Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee – Blindenführhunde Für die Registrierung des Hundes sind folgende Angaben zwingend notwendig: – Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer des Hundehalters – Mikrochip-Nummer – Registrierungsnachweis der ANIS-Datenbank oder Bestätigung der Registrierung des Tierarztes (Heimtierpass) – Hunderasse oder präzise Angaben der Mischung – Geburtsdatum des Hundes – Bei bewilligungspflichtigen Hunden: Nummer der Bewilligung des Kantons Der Tod oder die Weitergabe des Hundes ist der Gemeindeverwaltung ebenfalls zu melden. Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr Die Gemeindeverwaltung 1045489/La

Bauherr:

Schneider Reisen & Transporte AG Industriestrasse 1 4513 Langendorf Bauobjekt: Rückbau Pferdestallungen Projektverfasser: Bauherrschaft Bauplatz: Industriestrasse 2 GB-Nr. 1346 Planauflage: Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal) Einsprachefrist: 2. April 2015 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten.

1045705/La

Baupublikation Bauherr:

Herr Roth Hanspeter Hasenmattstrasse 3 4513 Langendorf Bauobjekt: Einbau 2 Dachflächenfenster Projektverfasser: Bauherrschaft Bauplatz: Hasenmattstrasse 3 GB-Nr. 425 Planauflage: Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal) Einsprachefrist: 2. April 2015 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten.

1045703/La

LOMMISWIL Einwohnergemeinde Lommiswil

Mitteilung Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet: Vormittag/Nachmittag 10.00 – 11.00 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr Dienstag 10.00 – 11.00 Uhr 17.00 – 19.00 Uhr* Mittwoch 10.00 – 11.00 Uhr* 15.00 – 17.00 Uhr* Donnerstag den ganzen Tag geschlossen Freitag 10.00 – 11.00 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr * Öffnungszeiten des Bau- und Werksekretariats. Montag

Achtung: Wegen reduziertem Personalbestand ist die Gemeindeverwaltung vom Dienstag, 7. April, bis Sonntag, 12. April 2015, geschlossen.

OBERDORF

RIEDHOLZ

Baupublikation

Baupublikation

Bauherrschaft: Cornelia und Urs Eggenberger Alpenstrasse 24 4515 Oberdorf SO Projektverfasser: Rennhard Gartenbau AG Bismarck 1, 4581 Küttigkofen Bauvorhaben: Aufstellen Sichtschutzwand und Anpflanzung 2 Bäume Standort: Alpenstrasse 24 GB 4515 Oberdorf Nr. 1377 Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf Einsprachefrist: 2. April 2015 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf

1044601/Ob

Baupublikation

Bauherrschaft: Irène und David Gasser Grossmattstrasse 9b 4514 Lommiswil SO Projektverfasser: Kobelt AG Pilgerstrasse 1, 5405 Dättwil Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage mit WP Luft-Wasser Innenaufstellung Standort: Weissensteinstrasse 16 (Einfahrt Wildbachweg) GB 4515 Oberdorf Nr. 1011 Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf Einsprachefrist: 2. April 2015 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf

1044603/Ob

1046100/Lo

1045597/Ri/Ni

Öffentliche Planauflage Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden öffentlich aufgelegt:

Genereller Wasserversorgungsplan (GWP) Hubersdorf

Auflagefrist: 20. März 2015 bis 22. April 2015 Auflageort: Gemeindekanzlei, Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz Einsprachen gegen den Inhalt der Nutzungsplanung sind innerhalb der Auflagezeit schriftlich beim Einwohnergemeinderat Riedholz, Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz, einzureichen. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinde Hubersdorf Der Gemeinderat 1045584/Hu

Reservierte Tageskarten der SBB können bis Mittwoch, 1. April 2015, in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Gemeindeverwaltung Lommiswil

Bauherrschaft: Morgans Gareth Mattenweg 164, 4523 Niederwil Grundeigentümer: Bauherrschaft Bauobjekt: Erstellen einer Sitzplatzüberdachung mit Windschutzverglasung Planverfasser: Brunner Polybau GmbH Kirchenfeldstrasse 469 4712 Laupersdorf Bauplatz: Mattenweg 164 GB Niederwil Nr. 581 Einsprachefrist: 2. April 2015 Planauflage: Gemeindekanzlei Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Riedholz, Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz, einzureichen. Die Baukommission

1044847/Ri/Ni

Einzug Hundesteuer 2015

1024000/Ob

Baupublikation

1024000/Ob


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