Azeiger 03 2017

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AUS DEM BUCHEGGBERG Gemeindewahlen 2017 Gemeinde Buchegg Kommunale Wahlen 2017 des Gemeinderates, der Gemeindepräsidentin/des Gemeindepräsidenten, der Bürgergemeinderäte und der Bürgergemeindepräsidentin/des Bürgergemeindepräsidenten für die Legislaturperiode 2017– 2021: Publikation der Anmeldefristen für die Urnengänge vom 21. Mai, 2. Juli und 24. September 2017. Die Gemeinderäte der Gemeinde Buchegg und die Bürgerräte der Bürgergemeinden Aetigkofen, Aetingen, Bibern, Brügglen, Gossliwil, Hessigkofen, Küttigkofen, Mühledorf und Tscheppach beschliessen, gestützt auf die Einberufungen des Regierungsrates vom 16. August 2016: 1. Wahlfestsetzung/ Ausschreibung/Gemeinderatswahlen – Einwohner-, Bürgergemeinden Sofern keine stillen Wahlen zustande kommen, finden am 21. Mai 2017 in der Gemeinde Buchegg die Wahlen des Gemeinderates für die Amtsperiode 2017– 2021 statt. Die Wahl erfolgt nach dem Proporzwahlverfahren (§ 34 ff. und § 106 ff. GpR). Gleichzeitig findet in den folgenden Dörfern der Gemeinde Buchegg die Wahl der Bürgergemeinderäte für die Amtsperiode 2017– 2021 statt, sofern auch hier keine stillen Wahlen zustande kommen: Aetigkofen, Aetingen, Bibern, Brügglen, Gossliwil, Hessigkofen, Küttigkofen, Mühledorf und Tscheppach. Die Wahl erfolgt nach dem Proporzwahlverfahren (§ 34 ff. und § 106 ff. GpR). 2. Wahlfestsetzung/ Ausschreibung/ Wahl Gemeindepräsidentin/ Gemeindepräsident sowie Bürgergemeindepräsidentin/ Bürgergemeindepräsident Am 2. Juli 2017 findet in der Gemeinde Buchegg die Wahl der/des Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsidenten der Gemeinde Buchegg für die Amtsperiode 2017– 2021 statt. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren (§ 41 ff. und § 113 ff. GpR). Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten/Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese auch bei Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt (§ 70 Abs. 2 GpR i. V. m. § 19, Ziff.2 der GO Buchegg).

Gleichzeitig finden in den Dörfern der Gemeinde Buchegg die Wahl der/des Bürgergemeindepräsidentin Bürgergemeindepräsidenten für die Amtsperiode 2017– 2021 statt. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren (§ 41 ff. und § 113 ff. GpR). 3. Zweiter Wahlgang Ein allfälliger 2. Wahlgang für die Gemeindepräsidien findet am 24. September 2017 statt. Rückzüge und Ersatzvorschläge sind bis Dienstag, 4. Juli 2017 auf der Gemeindeverwaltung anzumelden. 4. Teilnahme an der Wahl Es dürfen sich nur Kandidatinnen und Kandidaten an der Wahl beteiligen, die sich innert Frist angemeldet haben (s. Ziff. 5). 5. Wahlvorschlag/Anmeldung Wahlvorschläge sind auf dem entsprechenden amtlichen Formular, welches bei der Gemeindeverwaltung Buchegg bezogen werden kann, einzureichen. Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat müssen eine Listenbezeichnung enthalten und von zweimal so viel Stimmberechtigten unterzeichnet sein, als Sitze zu vergeben sind. Für die Legislaturperiode 2017– 2021 sind 7 Gemeinderatssitze zu vergeben. Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 3. April 2017, 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Buchegg in Mühledorf einzureichen. Die Wahlvorschläge für die Bürgergemeinderäte sind mit dem amtlichen Formular bis Montag, 3. April 2017, 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Buchegg in Mühledorf einzureichen. Die Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium und die Bürgermeindepräsidien müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Sie sind bis Montag, 22. Mai 2017, 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Buchegg in Mühledorf einzureichen. 6. Öffentliche Auflage Die eingegangenen Wahlvorschläge werden nach dem jeweiligen Eingabetermin von Mittwochmorgen bis Freitagabend im Schaukasten beim Gemeindehaus Buchegg in Mühledorf zur Einsicht ausgehängt. 7. Wahlzettel Für die Gestaltung und den Druck der Wahlzettel ist die Gemeindeverwaltung Buchegg verantwortlich.

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8. Wahlpropagandamaterial Dieses darf gefaltet höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50 g wiegen. Das Wahlpropagandamaterial muss für die Gemeinderatsund Bürgerratswahlen bis zum Donnerstag, 13. April 2017, 17 Uhr und für die Wahl des Gemeindepräsidiums bis zum Montag, 29. Mai 2017, 12 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Buchegg in Mühledorf sein. 9. Zustellung an die Stimmberechtigten Die Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt für die Gemeinderatsund Bürgerratswahlen bis zum Samstag, 29. April 2017, und für die Wahl des Gemeindepräsidiums bis zum Samstag, 10. Juni 2017. 10. Wahlbüro Das Wahlbüro der Gemeinde Buchegg amtet als Zentralwahlbüro im Sinne von § 20 GpR. Der Gemeinderat der Gemeinde Buchegg Die Bürgerräte der Bürgergemeinden Aetigkofen, Aetingen, Bibern, Brügglen, Gossliwil, Hessigkofen, Küttigkofen, Mühledorf und Tscheppach 1203521/1477/BG

LÜTERKOFENICHERTSWIL Inseratedienst: R. Stöckli, Tel. 032 677 25 65

Baupublikation Bauherrschaft:

Baugesellschaft Post p.A. Marco Caspar Bahnhofstrasse 18 4571 Lüterkofen Bauvorhaben: Neubau MFH, Gesuch für Einbau und GW-Absenkung für eine wasserrechtliche Bewilligung oder Konzession nach §§ 53 und 54 GWBA Standort: Unterfeldstrasse 4571 Lüterkofen GB-Nr. 1523 Grundeigentümer: Baugesellschaft Post p.A. Marco Caspar Bahnhofstrasse 18 4571 Lüterkofen Bauleitung: Neyer & Heiniger Architekten GmbH Luzernstrasse 12 4552 Derendingen Planauflage: Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil (zu den Öffnungszeiten) Einsprachen: Bis 2. Februar 2017 schriftlich an die Bau- und Werkkommission Lüterkofen-Ichertswil 1203969/1456/LüI


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